Wo finde ich was?

Sie möchten einen Personal- oder Reisepass beantragen? Sie haben Fragen zu Müllgebühr oder zur Hundesteuer? Diese und viele Leistungen mehr finden Sie über das unten stehende Abfrageformular.

Verwaltungsportal Hessen

Wappen des Landes Hessen

Um mehr Informationen über eine Leistung zu erhalten, geben Sie bitte die gewünschte Leistung (z. B. Personalausweis) in das Feld ein oder wählen Sie einen Buchstaben, um alle Leistungen, die mit dem selben Buchstaben beginnen als Ansicht zu erhalten.

Haben Sie auch den Ort entsprechend ausgewählt, bekommen Sie die zuständige Stelle und die Kontaktdaten zu der von Ihnen gewählten Leistung.

Die Abfrage wird mit Hilfe des “Verwaltungsportals Hessen” des Landes Hessen generiert.

Bezeichnung:
Wanderlager: Anzeige
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Ein Wanderlager ist eine Verkaufsveranstaltung, die ein Gewerbetreibender außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung von einer festen Verkaufsstelle aus vorübergehend betreibt. Dies gilt nicht, wenn die Veranstaltung im Rahmen eines Marktes, einer Ausstellung oder Messe erfolgt.

An wen muss ich mich wenden?

An die Kreisausschüsse sowie die Magistrate der Kreisfreien Städte.

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln

Welche Unterlagen werden benötigt?

Reisegewerbekarte


Formloser Antrag

In dem Antrag eines Wanderlagers sind Ort und Zeit der Veranstaltung, die Namen des Veranstalters und desjenigen, für dessen Rechnung die Waren vertrieben werden, sowie die Wohnung oder die gewerbliche Niederlassung dieser Personen, der Name des Vertreters und der Wortlaut und die Art der beabsichtigten öffentlichen Ankündigungen (z.B. Prospekte, Zeitungsanzeige o.Ä.) anzugeben.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr beträgt für die Entgegennahme der Anzeige

  • für die Veranstaltung eines Wanderlagers: EUR 76,00 Euro;
  • für eine oder mehrere Veranstaltungen von einer Verweildauer von jeweils bis zu 3 Stunden in einem Gemeindegebiet aus einem Verkaufswagen oder Ähnlichem oder sonst im Freien: EUR 11,00 - 76,00.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Veranstaltung ist 4 Wochen vor Beginn anzuzeigen, wenn auf die Veranstaltung durch öffentliche Ankündigung hingewiesen werden soll und die An- und Abreise der Teilnehmer zum und vom Ort des Wanderlagers durch die geschäftsmäßig erbrachte Beförderung durch den Veranstalter oder von Personen im Zusammenwirken mit dem Veranstalter erfolgen soll. Dies gilt auch für Wanderlager, die im Ausland veranstaltet werden.

Anträge / Formulare

Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.

Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung

Online-Beantragung