Wo finde ich was?

Sie möchten einen Personal- oder Reisepass beantragen? Sie haben Fragen zu Müllgebühr oder zur Hundesteuer? Diese und viele Leistungen mehr finden Sie über das unten stehende Abfrageformular.

Verwaltungsportal Hessen

Wappen des Landes Hessen

Um mehr Informationen über eine Leistung zu erhalten, geben Sie bitte die gewünschte Leistung (z. B. Personalausweis) in das Feld ein oder wählen Sie einen Buchstaben, um alle Leistungen, die mit dem selben Buchstaben beginnen als Ansicht zu erhalten.

Haben Sie auch den Ort entsprechend ausgewählt, bekommen Sie die zuständige Stelle und die Kontaktdaten zu der von Ihnen gewählten Leistung.

Die Abfrage wird mit Hilfe des “Verwaltungsportals Hessen” des Landes Hessen generiert.

Bezeichnung:
Einzelhandel mit giftigen und sehr giftigen Stoffen, Erlaubnis
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Für den Betrieb eines Einzelhandels mit giftigen oder sehr giftigen Stoffen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Die Erlaubnis kann einer einzelnen Person (Einzelfirma) oder einer Kapitalgesellschaft erteilt werden. Bei einer Personengesellschaft erhalten die einzelnen persönlich haftenden Gesellschafter jeweils eine Erlaubnis.

Voraussetzung ist, dass Sie die notwendige Sachkunde nachweisen, die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen und mindestens 18 Jahre alt sind. Für die Erlaubniserteilung ist es notwendig, dass in jeder Betriebsstätte betriebsangehörige Personen verfügbar sind, die diese Voraussetzungen erfüllen. Hinsichtlich der Zuverlässigkeit prüft die Erlaubnisbehörde das Vorliegen von Vorstrafen sowie von Auffälligkeiten wegen Gewalttätigkeiten.

Händler, die die Stoffe nur an Wiederverkäufer, berufsmäßige Verwender oder öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- oder Lehranstalten abgeben, müssen der Erlaubnisbehörde lediglich das erstmalige Inverkehrbringen dieser Stoffe schriftlich anzeigen. In der Anzeige ist mindestens eine Person zu benennen, die die o. g. Voraussetzungen erfüllt. Ein Wechsel dieser Person ist der Behörde anzuzeigen.

An wen muss ich mich wenden?

  • Erlaubniserteilung: Regierungspräsidium Darmstadt
  • Prüfung der erforderlichen Fach Sachkunde: alle Regierungspräsidien

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sachkundenachweis

Die notwendige Sachkunde wird durch Belege ein Zeugnis über eine Prüfung vor der Fachbehörde, auf die sich der Antragsteller in der Regel durch einen Lehrgang vorbereiten kann, oder über einen Berufsabschluss (Approbation als Apotheker, Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Apothekerassistent oder Pharmazieingenieur, Erlaubnis zur Ausübung der Tätigkeit unter der Bezeichnung pharmazeutisch-technischer Assistent oder Apothekenassistent, Abschlussprüfung als Drogist, Prüfung zum anerkannten Schädlingsbekämpfer, Hochschulstudium mit dem Nachweis von Lehrveranstaltungen, die sich mit den wesentlichen Eigenschaften der Giftstoffe befassten) nachgewiesen. Insoweit sind dem Antrag ggf. entsprechende Nachweise beizufügen.


Formloser Antrag

mit folgenden Angaben: a. Personalien (Name, Vorname, Wohnanschrift, Geburtsdatum und – ort, Familienstand, Heimatanschrift bei Wohnsitz im Ausland, Staatsangehörigkeit, ggf. Dauer der Aufenthaltserlaubnis und erteilende Behörde) des/r Antragstellers/in. b. ggf. Angaben zum Unternehmen: Firmenname, Sitz, Anschrift c. Antragsinhalt d. ggf. Personalien (s. oben) der mit der Leitung des Betriebes / der Betriebsstätte beauftragten Person(en) e. Ort, Datum, Unterschrift.


Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde


Polizeiliches Führungszeugnis vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes

Welche Gebühren fallen an?

Festgebühr für Erlaubnis: 300,00 Euro

Rechtsgrundlage

§ 2 Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz (Chemikalien - Verbotsverordnung)

Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

Erlaubnis Einzelhandel mit Giften