Wo finde ich was?

Sie möchten einen Personal- oder Reisepass beantragen? Sie haben Fragen zu Müllgebühr oder zur Hundesteuer? Diese und viele Leistungen mehr finden Sie über das unten stehende Abfrageformular.

Verwaltungsportal Hessen

Wappen des Landes Hessen

Um mehr Informationen über eine Leistung zu erhalten, geben Sie bitte die gewünschte Leistung (z. B. Personalausweis) in das Feld ein oder wählen Sie einen Buchstaben, um alle Leistungen, die mit dem selben Buchstaben beginnen als Ansicht zu erhalten.

Haben Sie auch den Ort entsprechend ausgewählt, bekommen Sie die zuständige Stelle und die Kontaktdaten zu der von Ihnen gewählten Leistung.

Die Abfrage wird mit Hilfe des “Verwaltungsportals Hessen” des Landes Hessen generiert.

Bezeichnung:
Baukontrolle
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Alle Anlagen im Geltungsbereich der Hessischen Bauordnung sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit oder die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden.
Diese Pflicht obliegt zunächst grundsätzlich dem Grundstücks- bzw.- Anlageneigentümer oder Nutzer.

Auch die anderen "am Bau Beteiligten", wie Planer, Bauleiter, Ausführende und Nachweisberechtigte oder Sachverständige, haben in der Planungs- und Bauzeit verschiedene Überwachungspflichten.
Nachweisberechtigte und Sachverständige haben hierzu Nachweise oder Bescheinigungen auszustellen und der Bauaufsichtsbehörde vorzulegen.

Die Bauaufsichtsbehörde überprüft die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Anforderungen, sowie die Erfüllung der Pflichten der am Bau Beteiligten nach eigenem Ermessen in Abhängigkeit vom Schwierigkeitsgrad und der Bedeutung der Anlage. Bei Sonderbauten werden in der Regel in der Baugenehmigung wiederkehrende Sicherheitsüberprüfungen in bestimmten Turnus angeordnet, soweit sich diese nicht schon aus Sonderbauvorschriften ergeben.

Kontrollen
Zu den Aufgaben der Bauaufsichtsbehörde gehört auch die Feststellung illegaler Bautätigkeiten und Nutzungen, dh. Maßnahmen für die eine erforderliche Baugenehmigung nicht beantragt wurde oder noch nicht erteilt wurde. Bevor die Bauaufsichtsbehörde repressiv tätig wird, wird sie zunächst Bauvorlagen anfordern, um die materielle Zulässigkeit des Vorhabens prüfen zu können. Dies gilt nicht bei Gefahr im Verzug.
Die Feststellung dieser "Schwarzbauten" erfolgt auf Grund von eigenen Recherchen, aber auch auf Hinweis von anderen Ämtern, Behörden oder Nachbarn.
 

An wen muss ich mich wenden?

Nähere Informationen erhalten Sie bei der Bauaufsichtsbehörde (Landkreis / Kreisfreie Stadt / Sonderstatusstadt).

Welche Gebühren fallen an?

Es wird eine Gebühr nach Zeitaufwand für die Überprüfungen festgesetzt. Hierzu gehören auch die Zeiten der Vor- und Nachbereitung im Büro und die Fahrtzeiten. Für repressives Einschreiten oder die Anforderung von Bauvorlagen sind Gebührenrahmen von 40,00 Euro - 3.200,00 Euro vorgesehen.