Wo finde ich was?

Sie möchten einen Personal- oder Reisepass beantragen? Sie haben Fragen zu Müllgebühr oder zur Hundesteuer? Diese und viele Leistungen mehr finden Sie über das unten stehende Abfrageformular.

Verwaltungsportal Hessen

Wappen des Landes Hessen

Um mehr Informationen über eine Leistung zu erhalten, geben Sie bitte die gewünschte Leistung (z. B. Personalausweis) in das Feld ein oder wählen Sie einen Buchstaben, um alle Leistungen, die mit dem selben Buchstaben beginnen als Ansicht zu erhalten.

Haben Sie auch den Ort entsprechend ausgewählt, bekommen Sie die zuständige Stelle und die Kontaktdaten zu der von Ihnen gewählten Leistung.

Die Abfrage wird mit Hilfe des “Verwaltungsportals Hessen” des Landes Hessen generiert.

Bezeichnung:
Makler und Bauträger, Anzeige nach § 9 der Makler- und Bauträgerverordnung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger und Baubetreuer haben der zuständigen Behörde unverzüglich die jeweils

  • mit der Leitung des Betriebs beauftragten Personen,
  • mit der Leitung einer Zweigniederlassung beauftragten Personen oder
  • die bei einer juristischen Person nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag Vertretungsberechtigten

anzuzeigen.

Die Behörde führt im Anschluss eine Zuverlässigkeitsüberprüfung der benannten Person/-en durch, für die eine Gebühr erhoben wird.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Gewerbebehörde Ihrer Kreisfreien Stadt bzw. Ihres Landkreises.

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln

Welche Unterlagen werden benötigt?

In der (formlosen) Anzeige sind

  • Name,
  • ggf. Geburtsname,
  • Vornamen,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Geburtstag,
  • Geburtsort und
  • Anschrift

der betreffenden Person anzugeben.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr für die Zuverlässigkeitsüberprüfung wird entsprechend der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL)) erhoben. Sie richtet sich nach dem behördlichen Zeitaufwand und beträgt mindestens EUR 30,00.

Anträge / Formulare

Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.

Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung

Fachlich freigegeben am

27.05.2013

Online-Beantragung