Wo finde ich was?

Sie möchten einen Personal- oder Reisepass beantragen? Sie haben Fragen zu Müllgebühr oder zur Hundesteuer? Diese und viele Leistungen mehr finden Sie über das unten stehende Abfrageformular.

Verwaltungsportal Hessen

Wappen des Landes Hessen

Um mehr Informationen über eine Leistung zu erhalten, geben Sie bitte die gewünschte Leistung (z. B. Personalausweis) in das Feld ein oder wählen Sie einen Buchstaben, um alle Leistungen, die mit dem selben Buchstaben beginnen als Ansicht zu erhalten.

Haben Sie auch den Ort entsprechend ausgewählt, bekommen Sie die zuständige Stelle und die Kontaktdaten zu der von Ihnen gewählten Leistung.

Die Abfrage wird mit Hilfe des “Verwaltungsportals Hessen” des Landes Hessen generiert.

Bezeichnung:
Kriegsopferfürsorge ,Leistungen der Erziehungsbeihilfe
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wer eine Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz bezieht, kann für seine Kinder Erziehungshilfen beantragen. Auch Waisen sind antragsberechtigt. Damit soll Kindern bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres der angemessene Bedarf für Erziehung, Ausbildung und Lebensunterhalt gesichert werden.

An wen muss ich mich wenden?

Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Kriegsopferfürsorge (Hauptfürsorgestelle)

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Anträge sind an keine Form gebunden, es empfiehlt sich jedoch "Formanträge" zu verwenden.

Formanträge
(Landeswohlfahrtsverband Hessen)

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Leistungen sind grundsätzlich nur für einen zukünftigen Bedarf möglich.

Was sollte ich noch wissen?

Leistungen der Kriegsopferfürsorge können auf Antrag Personen erhalten, bei denen die Versorgungsverwaltung in Hessen "Hessische Ämter für Versorgung und Soziales" einen Anspruch anerkannt hat.

Die Kriegsopferfürsorge umfasst folgende weitere Leistungen :
Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Weiterführung des Haushalts, Altenhilfe, Erholungshilfe, Hilfen in besonderen Lebenslagen, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Krankenhilfe, Wohnungshilfe, Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt

Leistungen der Kriegsopferfürsorge sind bei der Hauptfürsorgestelle zu beantragen. Anträge nehmen aber auch alle anderen Sozialleistungsträger und die Gemeinden entgegen.
 

Hessische Ämter für Versorgung und Soziales
(Regierungspräsidium Gießen)