Wo finde ich was?

Sie möchten einen Personal- oder Reisepass beantragen? Sie haben Fragen zu Müllgebühr oder zur Hundesteuer? Diese und viele Leistungen mehr finden Sie über das unten stehende Abfrageformular.

Verwaltungsportal Hessen

Wappen des Landes Hessen

Um mehr Informationen über eine Leistung zu erhalten, geben Sie bitte die gewünschte Leistung (z. B. Personalausweis) in das Feld ein oder wählen Sie einen Buchstaben, um alle Leistungen, die mit dem selben Buchstaben beginnen als Ansicht zu erhalten.

Haben Sie auch den Ort entsprechend ausgewählt, bekommen Sie die zuständige Stelle und die Kontaktdaten zu der von Ihnen gewählten Leistung.

Die Abfrage wird mit Hilfe des “Verwaltungsportals Hessen” des Landes Hessen generiert.

Bezeichnung:
Pflegebedürftige Menschen unter 65 Jahre in einem Alten- oder Pflegeheim
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

„Rund um die Uhr“ Betreuung für Menschen, die pflegebedürftig sind und ständig eine umfassende pflegerische Betreuung und Förderung und ggf. Beaufsichtigung benötigen, die in einer Wohnung auch mit professioneller Unterstützung nicht gewährleistet werden kann.

Hinweis:
Für Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, ist das Sozialamt vor Ort zuständig

An wen muss ich mich wenden?

Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich für Menschen mit körperlicher oder Sinnesbehinderung
 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es ist ein vollständig ausgefüllter Sozialhilfeantrag einzureichen. Nach Eingang des Antrages werden weitere individuell erforderliche Unterlagen angefordert.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Leistungsbewilligung kann frühestens mit Bekanntwerden des Bedarfs bei dem LWV Hessen oder bei einem Sozialamt erfolgen.

Rechtsgrundlage

Hilfe zur Pflege nach den §§ 61- 66 SGB XII

Was sollte ich noch wissen?

Für unter 60-jährige Menschen stehen geeignete Alternativen in Wohnpflegeheimen, Wohnheimen für Menschen mit wesentlicher Behinderung zur Verfügung, sofern eine Betreuung in der Wohnung mit professioneller Unterstützung nicht möglich sein sollte.

Leistungen der Pflegeversicherung sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.
 

Versorgung Schwerstbehinderter in Wohnpflegeheimen
(Landeswohlfahrtsverband Hessen)

Bemerkungen

Eine Vielzahl von weiterführenden Informationen erhalten Sie auf der Themenseite des LWV Hessen zum Thema "Teilhabe und Pflege im Wohnpflegeheim".

Teilhabe und Pflege im Wohnpflegeheim
(Landeswohlfahrtsverband Hessen)

Landeswohlfahrtsverband Hessen
(Landeswohlfahrtsverband Hessen)