Wo finde ich was?

Sie möchten einen Personal- oder Reisepass beantragen? Sie haben Fragen zu Müllgebühr oder zur Hundesteuer? Diese und viele Leistungen mehr finden Sie über das unten stehende Abfrageformular.

Verwaltungsportal Hessen

Wappen des Landes Hessen

Um mehr Informationen über eine Leistung zu erhalten, geben Sie bitte die gewünschte Leistung (z. B. Personalausweis) in das Feld ein oder wählen Sie einen Buchstaben, um alle Leistungen, die mit dem selben Buchstaben beginnen als Ansicht zu erhalten.

Haben Sie auch den Ort entsprechend ausgewählt, bekommen Sie die zuständige Stelle und die Kontaktdaten zu der von Ihnen gewählten Leistung.

Die Abfrage wird mit Hilfe des “Verwaltungsportals Hessen” des Landes Hessen generiert.

Bezeichnung:
Pflegemedaille des Landes Hessen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Mit der Hessischen Pflegemedaille zeichnet das Land seit dem Jahr 2004 Personen in Hessen für besondere Verdienste aus, die einen pflegebedürftigen, kranken oder behinderten Menschen, der ihnen nahe steht, unentgeltlich im häuslichen Bereich über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 5 Jahren gepflegt und betreut haben.

Vorschlagsberechtigt sind die Kirchen und Religionsgemeinschaften, die Verbände der freien Wohlfahrtspflege, die privatgewerblichen Verbände der Alten- und Behindertenhilfe, die Landesseniorenvertretung Hessen, der Beauftragte der Hessischen Landesregierung für behinderte Menschen, Selbsthilfegruppen, die Gemeinden und Kreise sowie jede natürliche Person.
 

An wen muss ich mich wenden?

Ein Vorschlag zur staatlichen Anerkennung einer Pflegetätigkeit im häuslichen Bereich ist formlos an die Landrätin oder den Landrat, die Oberbürgermeisterin oder den Oberbürgermeister zu richten.
Von dort wird der Vorschlag mit einer Stellungnahme zur Entscheidung an das Hessische Ministerium für Soziales und Integration weitergeleitet.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Der - formlose - Vorschlag sollte eine möglichst genaue Schilderung sowie Grund der Pflege, Angaben der Pflegenden und zu der Pflegebedürftigen beinhalten.

Rechtsgrundlage

Erlass über die Stiftung der Pflegemedaille des Landes Hessen vom 14.09.2004, zuletzt geändert am 06.11.2009.

Was sollte ich noch wissen?

Leistungen der Pflegeversicherung oder ein geringfügiges Entgelt schließen die Ehrung nicht aus.

Die Auszeichnung ist wie andere Ehrungen des Landes Hessen nicht mit einer finanziellen Anerkennung oder Kostenübernahme verbunden.
 

Bemerkungen

Weitere Informationen erhalten Sie im Internetauftritt des Hessischen  Ministeriums für Soziales und Integration.

Pflegemedaille des Landes Hessen.
(Hessisches Ministerium für Soziales und Integration)

Online-Beantragung