Wahlen

Wahlen in Dillenburg


Kommunalwahl 2026

Am 15.03.2026 finden die allgemeinen Kommunalwahlen (Wahl zur Stadtverordnetenversammlung, des Kreistags, der Ortsbeiräte und des Ausländerbeirats) statt.



Stimmabgabe bei der Kommunalwahl

Am 15.03.2026 finden die Kommunalwahlen in Hessen statt. Nun fragt sich mancher:

Wer wird gewählt?

Bei der Kommunalwahl am 15. März werden folgende Gremien gewählt:

  • Ausländerbeirat
  • Gemeindevertretung bzw. Stadtverordnetenversammlung
  • Kreistag
  • Ortsbeirat
Wie kann ich meine Stimme abgeben?

Für die Stimmabgabe gibt es zwei Möglichkeiten:

Wie viele Stimmen habe ich?

Es können so viele Stimmen abgegeben werden, wie Mandate (Sitze) in dem jeweiligen Gremium zu wählen sind. Dies bedeutet für die Wahl in Dillenburg:

  • Gemeindevertretung/ Stadtverordnetenversammlung – 37 Stimmen
  • Kreistag – 81 Stimmen
  • Ausländerbeirat – 10 Stimmen
  • Ortsbeiräte
    • Dillenburg – 7 Stimmen
    • Eibach – 5 Stimmen
    • Frohnhausen – 5 Stimmen
    • Manderbach – 5 Stimmen
    • Nanzenbach – 5 Stimmen
    • Niederscheld – 5 Stimmen
    • Oberscheld – 5 Stimmen
Warum wird der Ortsbeirat Donsbach nicht gewählt

Für den Ortsbeirat Donsbach wurden zwar Wahlvorschläge eingereicht, allerdings waren auf den Wahlvorschlägen zusammen genommen nur drei Kandidaten. Für eine Wahl zum Ortsbeirat Donsbach wären fünf Kandidaten nötig gewesen.

Was ist ein Listenkreuz

Auf den Stimmzetteln finden Sie die Wahlvorschläge der einzelnen Parteien und Wählergruppen. Direkt im Kopf des Wahlvorschlages ist ein Kreis. Wird in diesen Kreis ein Kreuz gesetzt spricht man vom Listenkreuz.

Wird das Listenkreuz gesetzt, bedeutet dies, dass jeder Kandidat auf diesem Wahlvorschlag von oben nach unten jeweils so lange ein Kreuz erhält, bis alle Stimmen vergeben sind, oder bis jeder Kandidat des Wahlvorschlags drei Stimmen erhalten hat.

Das Listenkreuz ist die einfachste Form der Stimmabgabe.

Listenkreuz

Nehmen wir an, bei diesem Beispiel dürfen 5 Stimmen vergeben werden, so bewirkt das Listenkreuz folgende Stimmverteilung:

Eine Stimme für Frau Müller, eine Stimme für Herrn Meyer, eine Stimme für Frau Müller, eine Stimme für Herrn Meyer, eine Stimme für Frau Müller.

Damit wären 5 Stimmen über das Listenkreuz verteilt.

Wie setze ich meine Kreuze auf dem Stimmzettel, damit meine Stimmabgabe gültig ist?

Wenn Sie einem Wahlvorschlag uneingeschränkt ihr Vertrauen schenken möchten, können Sie ein Listenkreuz machen.

Stimmabgabe Listenkreuz

In diesem Fall werden den Kandidaten der Partei A, von oben nach unten, so lange Stimmen vergeben, bis die Stimmanzahl aufgebraucht ist, oder alle Kandidaten drei Kreuze haben. Im oben dargestellten Beispiel erhält Kandidatin Müller drei Stimmen, Kandidat Meyer zwei Stimmen.

Möchten Sie zwar der Partei A hauptsächlich ihre Stimmen geben, aber dem Kandidaten Meyer keine, so können Sie den Kandidaten Meyer streichen.

Kandidatin Müller hätte somit drei Stimmen erhalten. Der Stimmzettel wäre gültig, allerdings würden zwei Stimmen verfallen.
Wenn Sie die beiden Stimmen jedoch noch verteilen möchten, können Sie dies durch Panaschieren tun, dies könnte dann Beispielhaft so aussehen:

Listenkreuz, Streichung, panaschieren

Auf diese Weise bekäme Kandidatin Müller von Partei A drei Stimmen, Herr Kunz von Partei B eine Stimme und Herr Held von Partei C ebenfalls eine Stimme. Damit wäre das Kontingent von fünf Stimmen voll ausgenutzt.

Wodurch wird ein Stimmzettel ungültig?
Ein leerer Stimmzettel gilt als offensichtlich ungültig.

In diesem Beispiel ist gar nichts angekreuzt. In diesem Fall ist der Stimmzettel definitiv ungültig.

Zu viele Listenkreuze

Sind auf einem Stimmzettel zwei oder mehr Wahlvorschläge mit einem Listenkreuz markiert, aber keine Einzelstimmen an die Kandidaten vergeben, können die Stimmen nicht zugeteilt werden und der Stimmzettel wird nach Beschluss des Wahlvorstandes als ungültig gelten müssen

Zu viele Einzelstimmen vergeben

Bei diesem Beispiel sind mehr Einzelstimmen an die Kandidaten verteilt, als einem für die Wahl zur Verfügung stehen (in unserem Beispiel 5).

Da hier nicht ermittelt werden kann, auf welche Kandidaten die fünf Stimmen verteilt werden sollen, wird der Beschluss des Wahlvorstandes ungültig lauten.

Beschriebener Stimmzettel

Bemerkungen auf den Stimmzetteln können ebenfalls zur Ungültigkeit führen.

Was ist sonst noch bei der Stimmabgabe zu beachten?

Ansonsten gibt es noch zu beachten, dass Einzelstimmen von Kandidaten Vorrang vor Listenkreuzen haben.

Weiterhin eigentlich nur Selbstverständliches:

  • Vergeben Sie nicht mehr Personenstimmen, als sie haben,
  • Machen Sie nicht mehr als ein Listenkreuz,
  • Schreiben Sie keine Bemerkungen auf die Stimmzettel,
  • Vermerken Sie keinesfalls Ihren Namen oder ihre Unterschrift auf dem Stimmzettel,

da Sie sonst Gefahr laufen, dass einzelne Stimmen oder der ganze Stimmzettel für ungültig erklärt werden müssen.


Wahllokale für die Kommunalwahl 2026

Hier finden Sie die Liste der Wahllokale für die Kommunalwahl 2026 im PDF-Format.

Hinweis: Wahlschablonen für blinde und sehbehinderte Menschen

Für die allgemeinen Kommunalwahlen stellt der Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen e. V. leider keine Wahlschablonen zur Verfügung.


Briefwahl

Briefwahlunterlagen können über das Online-System Oliwa beantragt werden.

Weiterhin können Sie Briefwahlunterlagen schriftlich (Brief, Fax, Mail) oder persönlich im Bürgerbüro der Oranienstadt Dillenburg, Bahnhofsplatz 1, 35683 Dillenburg beantragen.

Telefonische Beantragungen von Wahlscheinen sind lt. Gesetz nicht möglich.

Ich packe meinen Koffer – Was muss mit ins Wahllokal?

  • Wahlbenachrichtigung
  • Gültiges Ausweispapier (Personalausweis/Reisepass/Führerschein)

Wahlschablonen für blinde und sehbehinderte Menschen

Eine Wahlschablone für eine barrierefreie Wahl von blinden- und sehbehinderten Wählerinnen und Wählern kann beim Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen e. V. (BSBH) unter der Telefonnummer 069-1505966 oder per Mail unter sekretariat@bsbh.org angefordert werden kann.

Ansprechpartner für die Organisation der Wahlen

Sie erreichen uns über die E-mail Adresse wahlen@dillenburg.de

oder direkt vor Ort
Rathausstraße 7
35683 Dillenburg

Besonderer Gemeindewahlleiter

Christian Gwisdalla
Gemeindewahlleiter
Leiter des Ressorts 1 Organisation, Zentrale Dienste und Wahlen
c.gwisdalla@dillenburg.de
02771 896-130

Stv. Besondere Gemeindewahlleiterinnen

Daniela Borkenstein
stv. Gemeindewahlleiterin, Sachbearbeitung Wahlen
Ressort 1, Abteilung Organisation
wahlen@dillenburg.de
02771 896-113

Nicole Emmerich
stv. Gemeindewahlleiterin, Sachbearbeitung Wahlen
Ressort 1, Abteilung Organisation
wahlen@dillenburg.de
02771 896-107

Bürgerbüro

Das Bürgerbüro erreichen Sie über buergerbuero@dillenburg.de oder über 02771 896-200 oder direkt vor Ort am Bahnhofsplatz 1 in 35683 Dillenburg.

Straßenzuteilung zu den Wahlbezirken

Formulare

Antrag Sondernutzungserlaubnis R 3