Dorfgemeinschaftshäuser und Grillplätze geschlossen

DGH-Donsbach-innen_Foto-Kadesch-Ingenieure

Aufgrund der hohen Inzidenzwerte, der aktuellen Corona-Vorgaben und zur Vermeidung weiterer Infektionen haben wir unsere städtischen Dorfgemeinschaftshäuser und Grillplätze vorerst bis zum 28. Februar 2022 geschlossen.

Neue Einschränkungen durch die Landesregierung

Mit der neuen Corona-Schutzverordnung hat das Land Hessen in den letzten Tagen weitere Einschränkungen in Bezug auf zulässige Gruppengrößen und der Anzahl von Teilnehmenden an Veranstaltungen vorgenommen. So sind beispielsweise für private Feiern in Innenräumen maximal zehn Personen erlaubt. Bei den Veranstaltungen sieht dies anders aus. Hier erlaubt der Gesetzgeber bis zu 100 Personen als Gäste. Um die Zehn-Personengrenze zu umgehen, werden private Feiern neuerdings über Cateringfirmen oder Einzelpersonen als Veranstaltung angefragt. Hinzu kommt die Umsetzung der 2G-Plus-Regel, deren Einhaltung sich für die jeweiligen Nutzenden schwierig gestaltet. Deswegen schließen wir unsere Dorfgemeinschaftshäuser und die Grillplätze vorerst bis zum 28. Februar 2022.

Weiteres Vorgehen

Die betroffenen Mieter und Mieterinnen haben wir entsprechend informiert. Auch Anmietungen der Dorfgemeinschaftshäuser, Hallen oder Grillplätze ab März 2022 unterliegen den jeweils aktuellen Corona-Vorgaben des Landes Hessen und werden von der Verwaltung kurz vor dem Termin unter Berücksichtigung der aktuellen Regeln neu beurteilt. Neue Reservierungen werden zwar entgegengenommen, Mietverträge können derzeit allerdings noch nicht abgeschlossen werden. Die beiden Hallen in Nanzenbach und Niederscheld bleiben für den Vereins- und Schulsport weiter offen. Die Gaststätte im Dorfgemeinschaftshaus Donsbach und das Kiosk in der Mehrgenerationenstätte Nanzenbach bleiben ebenfalls geöffnet.

Unterschriften für Bürgerbegehren Stadthalle überreicht

Übergabe der Unterschriften für die Erhaltung der Stadthalle

Andreas Thamer und Peter Freischlad haben jetzt 2.895 Unterschriften an Bürgermeister Michael Lotz im Dillenburger Rathaus überreicht. Mit dieser Sammlung möchten sie ein Bürgerbegehren gegen den jüngst beschlossenen Abriss der Stadthalle auf den Weg bringen. Vielmehr soll das knapp 50jährige Gebäude nach und nach saniert und wieder in Betrieb genommen werden.

„Wir sind vom Erfolg selbst etwas überrascht“, teilt Andreas Thamer bei der Zusammenkunft im Rathaus mit. Trotz der Feiertage und der knappen Zeit sei es gelungen, diese große Anzahl von Unterschriften zu sammeln. Hinzu kommen noch 490 Stimmen von der Online-Petition, die allerdings nach den gesetzlichen Vorgaben in das Bürgerbegehren nicht einfließen. Die Initiatoren hätten den Eindruck, so Thamer, dass die Stadthalle für viele Menschen eine Herzensangelegenheit sei. Viele Mitstreiter hätten sich der Aktion spontan angeschlossen, Unterschriften von Tür zu Tür gesammelt und Listen in Dillenburger Geschäften ausgelegt. „Wir haben großen Respekt vor der Dillenburger Stadtverordnetenversammlung und wissen, dass sich alle Fraktionen in einem Denkprozess befinden. Deswegen haben wir alle Fraktionsvorsitzenden zu einem gemeinsamen Gespräch Mitte Februar eingeladen“, berichtet Andreas Thamer. „In der Kürze der Zeit war es leider nicht möglich, einen Finanzierungsvorschlag und eine Wirtschaftlichkeitsberechnung zu erstellen“, ergänzt Peter Freischlad zu den gesetzlichen Vorgaben eines Bürgerbegehrens, das in der Hessischen Gemeindeordnung geregelt ist.

Das große Engagement bewertete Bürgermeister Michael Lotz als sehr positiv. Er sei immer ein Befürworter der Stadthalle gewesen und habe in den letzten 20 Jahren immer wieder um dringend nötige Sanierungen gerungen. Schon vor der Schließung vor sechs Jahren habe die Verwaltung zahlreiche Verwaltungsvorlagen mit Lösungsvorschlägen erstellt, die in öffentlichen Sitzungen beraten wurden. Letztlich standen keine Haushaltsmittel für eine millionenschwere Instandsetzung zur Verfügung, die gegenüber einem Neubau unwirtschaftlich gewesen wäre, wie einige Gutachten und Prüfungen ergaben. Deswegen habe man nach Alternativen und Partnern gesucht. In den Gremien ergebnislos besprochen wurden Ideen wie eine interkommunale Zusammenarbeit mit der Stadt Haiger, ein Hotelinvestment und auch ein Ärztezentrum. Auch, um die 50.000 Euro Unterhaltungskosten pro Jahr für eine leerstehende Stadthalle einzusparen, sei dann letztlich im Dezember der Abrissbeschluss gefasst worden. Aus der Bevölkerung sei in dieser Sache in den letzten Jahren leider wenig Unterstützung oder Resonanz gekommen: „Die Dillenburger Stadthalle hatte bisher leider keine Lobby“, so der Rathauschef und weiter „Umso schöner, wenn sich das jetzt ändert.“

Die Unterschriftensammlung wird nun von der Verwaltung auf die rechtlichen Vorgaben nach der Hessischen Gemeindeordnung hin geprüft und den Gremien ein Beschlussvorschlag über die Zulassung eines Bürgerentscheids vorgelegt.

Lahn-Dill-Kreis ab heute Hotspot

Logo des Lahn-Dill-Kreises. Die Worte Lahn, Dill und Kreis, sind jeweils durch Schlangenlinien voneinander getrennt. Dahinter befindet sich ein gelber Kreis

Verschärfte Regeln des Landes Hessen greifen / Allgemeinverfügung des Landkreises regelt Alkoholverbot an öffentlichen Plätzen und Maskenpflicht in Fußgängerzonen

Wetzlar/Dillenburg/Herborn (ldk): Drei Tage in Folge haben die Inzidenzwerte für den Lahn-Dill-Kreis laut Robert Koch-Institut über 350 gelegen. Ab Dienstag, 18. Januar, 0 Uhr fällt der Landkreis deshalb unter die Hotspot-Regelung des Landes Hessen.

Dann gelten nicht nur die verschärften Regeln des Landes Hessen, sondern auch ein Alkoholverbot an öffentlichen Plätzen sowie das Tragen einer medizinischen Maske in Fußgängerzonen, die mit den Kommunen festgelegt wurden. Die Städte und Gemeinden werden gebeten, diese zu beschildern. Die genauen Orte sind in der aktuell unter www.lahn-dill-kreis.de veröffentlichten 20. Allgemeinverfügung des Landkreises benannt. Sie gilt vorerst bis einschließlich 10. Februar 2022 oder wenn der Inzidenzwert an fünf Tagen in Folge unter 350 fällt.

Zusätzlich gelten die in ganz Hessen gültigen neue Corona-Regeln

Dazu zählen die wichtigsten Punkte:

  • die Quarantänedauern werden vereinheitlicht und verkürzt
  • Inzidenzunabhängige hessenweite Einführung der 2G-Plus Regel in der Innengastronomie (2G in der Außengastronomie)
  • Angleichung der maximalen Veranstaltungsgrößen auf 1.000 Teilnehmende im Freien; bislang war dies auf 250 begrenzt. In Innenräumen bleibt es bei maximal 250 Teilnehmenden
  • Auch geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler können jetzt ebenfalls an allen regelmäßigen Schülertestungen teilnehmen und auf diese Weise den Status von 2G-Plus erreichen
  • Empfehlung zum Tragen von FFP2-Masken beim Einkaufen, in Geschäften und bei der Nutzung des Öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs

Als 2G-Plus gilt ab jetzt, wer:

  • Doppelt geimpft und getestet
  • Genesen und getestet
  • Dreifach geimpft (geboostert)
  • Genesen und doppelt geimpft
  • Doppelt geimpft und genesen
  • Geimpft, genesen, geimpft 
  • Frisch doppelt geimpft (maximal 3 Monate, ab dem Tag der Zweitimpfung)
  • Frisch genesen (maximal 3 Monate, ab dem Tag des positiven PCR-Tests) 
  • Genesen und frisch einmal geimpft (max. 3 Monate, ab dem Tag der Impfung)

Ausnahmen:

  • Kinder bis zur Einschulung (keine Testnotwendigkeit)
  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre und Personen, die sich nicht impfen lassen können benötigen einen aktuellen Test oder ein Testheft.
  • Doppelt geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler, mit Testheft

Das Tragen medizinischer Masken in Fußgängerzonen zwischen 8 und 18 Uhr ist jetzt verpflichtend in:

Dillenburg:

  • Hauptstraße ab Ecke Marbachstraße bis Wilhelmsplatz (Fußgängerzone)
  • „Am Zwingel“ zwischen Hauptstraße und Hintergasse (Fußgängerzone)
  • Marktstraße zwischen Rathausstraße und Hauptstraße (Fußgängerzone)

An folgenden öffentlichen Plätzen gilt ein Alkoholverbot von 0 bis 24 Uhr:

Dillenburg:

  •  Hauptstraße Ab Ecke Marbachstraße bis Wilhelmsplatz (Fußgängerzone)
  • „Am Zwingel“ zwischen Hauptstraße und Hintergasse (Fußgängerzone)
  • „Bahnhofsplatz“ (Bahnhofsvorplatz)
  • Grünanlage, zwischen „Herwigstraße“ und „Bahnhofstraße“
  • „Am Güterbahnhof“ zwischen “Bahnhofsplatz“ und „Am Güterbahnhof, HNr.:13“ (inkl. Busbahnhof)
  • Grünanlage „Hofgarten“, zwischen Wilhelmstraße, Hausnummer: 19 bis 9 und Hofgartenstraße
  • Wilhelmsplatz zwischen Hauptstraße und Wilhelmstraße sowie Hüttenplatz
  • Hüttenplatz
  • Marktstraße zwischen Rathausstraße und Hauptstraße (Fußgängerzone)
  • Bismarckstraße (Bereich Kleiner Stadthallenparkplatz)
  • Van-Brandes-Straße (Bereich Großer Stadthallenparkplatz)
  • Schlossberg, ab Ecke „Auf der Schütte“ (Gelände Wilhelmsturm / Villa Grün), „Auf der Schütte“ (Parkplatz)
  • „Am Rennweg“ ab „Vogelstange“ (inklusive Freizeitgelände „Tal Tempe“)
  • „Am Sportzentrum“ (Parkplatz)
  • Hindenburgstraße (Grünanlagen „Lindenhof“)

Oberscheld:

  • „Am Seßweg“ ab Hausnummer 27 Richtung Waldschwimmbad (Bereich „Drei Tannen“)

Niederscheld:

  • Feldstraße ab Hausnummer 1 (oberhalb Kläranlage) „Freizeitzentrum Hustenbach“

Donsbach:

  • „Kornberg“ (Bereich Grillhütte Donsbach)

Eibach:

  • Verlängerung „Grube Ölsberg“, Gelände der Grillhütte