Der Wertstoffhof macht Winterpause

Logo der Oranienstadt Dillenburg. Sie gelangen hier zum ganzen Artikel. Beschreibung: Ein orangefarbener stilisierter Wilhelmsturm steht auf einer blauen geschwungenen Linie, die die Dill symbolisieren soll. Rechts daneben stehen in antrazith die Worte "Oranienstadt Dillenburg". Das Wort Dillenburg ist dabei fett geschrieben.

Der Dillenburger Wertstoffhof am Aquarena-Bad macht „Winterpause“! Letzter Öffnungstag in 2019 ist Samstag, der 21. Dezember von 9 bis 14 Uhr! 

Im neuen Jahr wird der Wertstoffhof erstmals wieder am Samstag, den 18. Januar 2020 für die Abgabe von Wertstoff-Kleinmengen verfügbar sein.

Stadtwerke erhalten neuen Unimog

Die Übergabe des neuen Unimog an die Stadtwerke

Neues Fahrzeug an den Baubetriebshof übergeben und in Dienst genommen

Der bisherige Unimog Typ 400 mit Erstzulassung vom 11.03.2004 des Baubetriebshofs hat mit über 108.000 km Laufleistung und mehr als 11.500 Betriebsstunden ein stattliches Alter erreicht. Die Einsatzzuverlässigkeit des Fahrzeugs hat aufgrund des gestiegenem Reparatur- und Wartungsaufwand abgenommen, so dass sich die Stadtwerke entschieden haben, das Altfahrzeug auszutauschen.

Übergabe am Nikolaustag

Das bestellte Neufahrzeug, ein Unimog Typ 423, wurde zum Nikolaustag von der Firma Minufa, stellvertretend durch Herrn Kremer, an Herrn Bürgermeister Lotz und somit an die Stadtwerke Dillenburg im Rahmen der Einweisung in einer kleinen Feierzeremonie übergeben. Die Übergabe eines solch bedeutsamen Fahrzeugs ist für die Stadtwerke nicht alltäglich. Sie freuen sich, mit diesem Fahrzeug auch künftig für die gestellten Aufgaben u.a. im Winterdienst, beim Freischneiden, Mulchen oder Astknacken gut gerüstet zu sein.

Räum- und Streupflicht

Das Blatt einer Schneeschaufel im Schnee; Quelle: Pixabay

Winterdienst – Informationen zu Räum- und Streupflichten

Alle Jahre wieder kommen Eis und (vielleicht auch) Schnee! Für die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger meistens plötzlich, für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei den Stadtwerken jedoch nicht. Die Vorbereitungen hier beginnen praktisch mit dem Ende der vorherigen Kampagne mit dem Konservieren der Fahrzeuge und Geräte. Es folgt im Frühjahr die Salzbestellung, geht über die Erstellung des Winterdienstplans und das Bestellen von Maschinen in den letzten Sommermonaten über in die Vorbereitung der Winterdienstfahrzeuge, die Ein- und Unterweisungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Herbst bis hin zum ersten Einsatz im Winter, der inzwischen auch bereits erfolgt ist.

Alles, damit wir bei Schnee die Straßen freiräumen und bei Glatteis streuen können, damit Sie auch bei Eis und Schnee gut und sicher unterwegs sein können. Trotzdem müssen Sie manchmal etwas Geduld haben bis auch Ihre Fahrbahn geräumt wird. Unser Winterdienst arbeitet in drei Dringlichkeitsstufen. Alles gleichzeitig geht leider einfach nicht. Zuallererst sind Dillenburgs wichtigste Straßen dran.

Achten Sie bitte darauf, dass Sie Ihre Fahrzeuge so parken, dass der Streuwagen auch in die Straße bzw. durch die Straße fahren kann! Nimmt jeder gegenseitig Rücksicht, kommen wir alle besser durch den Winter!

Um die Sicherheit im Winter zu gewährleisten hat aber nicht nur die Stadt sondern auch alle Bürgerinnen und Bürger Aufgaben zu erfüllen.

Hier dazu die häufigsten Fragen, die nachfolgend geklärt werden sollen:

  •  Wer muss Schnee räumen?

Für die Gehwege hat die Oranienstadt Dillenburg per Satzung die Verantwortung auf die Anlieger übertragen. Bei nur einem Gehweg in der Straße muss der Gehweg im Wechsel mit dem auf der gegenüberliegenden Straßenseite Verpflichteten geräumt werden (siehe Satzung der Oranienstadt Dillenburg über die Straßenreinigung). Soweit die Oranienstadt Dillenburg selbst Anlieger ist, hat sie auch für die Sicherheit zu sorgen. In Miethäusern können die Vermieter die Räumpflicht auf die Mieter übertragen.

  •  Wann und wie oft muss geräumt werden?

Von 7 bis 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte müssen unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte beseitigt werden.

Schneit oder friert es erst nach 20 Uhr, reicht es, wenn Sie am nächsten Morgen räumen und/oder streuen.

  •  Wo und wie viel muss geräumt werden?

Die Gehwege müssen von Schnee und Eis freigehalten werden. Dies soll sicherstellen, dass zwei Fußgänger vorsichtig aneinander vorbeigehen können.

Sofern kein eigenständiger Gehweg vorhanden ist, gilt die Winterdienstpflicht für eine entsprechende Gehbahn von 1,50 m Breite entlang der Grundstücksgrenze.

  •  Wie muss geräumt / gestreut werden?

Räumen heißt den Schnee wegschieben – bitte nicht auf die Fahrbahn, sondern auf Ihr Grundstück (Randbereich) oder den Gehweg-/ Fahrbahnrand. Anschließend muss der geräumte Bereich –  wenn nötig – möglichst mit abstumpfenden Mittel, also Sand oder Granulat weitestgehend rutschfest gemacht werden.

  • Darf Salz verwendet werden?

Salz darf nur in geringen Mengen zur Beseitigung festgetretener Eis- und Schneerückstände verwendet werden. Weiter sollte es nur bei Eisregen oder überfrierender Nässe sowie an gefährlichen Stellen, wie z.B. Treppen, Rampen, Brückenauf- oder -abgängen, starken Gefälle- bzw. Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten verwendet werden, wenn durch den Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Sicherheit für die Fußgänger erreicht werden kann.

  • Muss auch bei Blitz-Eis und Dauerschnee geräumt werden?

Streupflicht bedeutet nicht, dass bei jeder Schneeflocke sofort die Schneeschippe in die Hand genommen werden muss. Es sollte sich alles im Rahmen des Zumutbaren abspielen. Jeder Verkehrsteilnehmer  muss im Winter mit Behinderungen und Glätte rechnen und Vorsicht walten lassen.

  • Was tun, wenn man krank oder berufstätig ist oder aus sonstigen Gründen den Winterdienst nicht selbst vornehmen kann?

Wer aus beruflichen, gesundheitlichen oder sonstigen Gründen nicht die Möglichkeit hat, der Räumpflicht nachzukommen, ist dennoch hierzu verpflichtet: Die Gehwege müssen geräumt werden. In diesen Fällen müssen dann andere Personen oder eine private Firma mit der Übernahme des Winterdienstes beauftragt werden.

Oranienstadt gibt Chronik zum Festjahr 2019 heraus

Das Cover zur Chronik der 675-Jahrfeier der Oranienstadt Dillenburg

Das abwechslungsreiche Festjahr 2019 hatte viel zu bieten. Von „Kampf um Dillenburg“, über „Dillenburg im Wandel der Zeit“ und dem Festwochenende Ende September reihten sich die unterhaltsamen Events zum 675-jährigen Jubiläum aneinander. Diese Veranstaltungen der Oranienstadt sind jetzt in Text und Bild festgehalten in einer ansprechenden Chronik zum Festjahr.

Darüber hinaus dürfen Informationen über Dillenburgs geschichtliche Entwicklung ebenso wenig fehlen, wie die „Highlights“ der letzten Jahre, die prägenden Einfluss auf die Stadthistorie hatten. Dazu zählen die Besuche der niederländischen Monarchen, die Feiern zum 600-jährigen und 650-jährigen Bestehen der ehemaligen Residenzstadt, aber auch die größten Veranstaltungen Dillenburgs wie die Schelder Kirmes oder die Aquarena-Nacht. Umrundet werden die aufschlussreichen Seiten mit Berichten über weitere Geburtstagskinder. Zahlreiche Vereine feierten ebenfalls in diesem Jahr ihr Jubiläum. 

Hunderte Fotos auf 136 Seiten

Das Hardcoverbuch umfasst 136 Seiten, die mit Hunderten von Fotos und vielen kurzweiligenTexten angemessen an das reizvolle Festjahr erinnern. Die Chronik eignet sich auch deswegen bestens als Weihnachtsgeschenk. Sie ist in einer limitierten Auflage von 1.000 Exemplaren erschienen und ab sofort zum Preis von 19,90 Euro in der Tourist-Info der Oranienstadt (Altes Rathaus), der Stadtbücherei (Untertor 7) sowie in der Buchhandlung Rübezahl am Hüttenplatz erhältlich.

Hohlbrücke wieder geöffnet

Bild von der Eröffnung der Hohlbrücke

Es ist endlich geschafft! Die Bauarbeiten an der Hohlbrücke im Zuge der Landesstraße 3362 in Dillenburg sind abgeschlossen. Nach insgesamt drei Jahren Bauzeit wird am heutigen Dienstagabend, 3. Dezember, die Hohlbrücke für den Verkehr freigegeben. Um die Vollsperrung so schnell wie möglich aufheben zu können, wird die Absperrung heute Abend entfernt. Die Umleitungsbeschilderung wird voraussichtlich erst im Laufe dieses Donnerstags vollständig abgebaut, die Brücke ist aber ab Dienstagabend befahrbar.

Treppenaufgang vorerst weiter gesperrt

Vorerst gesperrt bleiben muss allerdings noch der Treppenaufgang, da dieser erst nach der Montage des Geländers und des Handlaufs freigegeben werden kann. Das Geländer konnte erst nach Fertigstellung des endgültigen Treppenbelags, der ist inzwischen eingebaut ist, aufgemessen werden und kann nun hergestellt werden. Diese Arbeiten werden voraussichtlich Anfang des kommenden Jahres fertiggestellt.

Seit September 2016 hat Hessen Mobil die Hohlbrücke saniert. Der Stahlüberbau der Hohlbrücke ist im Zuge der Sanierung erhalten geblieben. Im Juli 2017 wurde der Überbau um etwa drei Meter angehoben, um den Unterbau der Brücke sanieren zu können. Der Brückenüberbau wurde in dieser Zeit auf der Dillenburger Seite auf ein Hilfsjoch – eine Stahlkonstruktion als provisorisches Widerlager – aufgelegt. Dadurch konnte auch die alte Verbindungsrampe von der Hindenburgstraße zur Hohlbrücke vollständig abgebrochen werden. Anschließend wurde die neue Rampe inklusive des neuen Brückenwiderlagers errichtet. Parallel hierzu wurde der Brückenüberbau der Hohlbrücke instandgesetzt, bevor im September 2018 der Stahlüberbau der Hohlbrücke auf die fertiggestellten Widerlager wieder abgesenkt wurde. Nachdem der Überbau in die endgültige Position abgesenkt worden war, folgten die weiteren Arbeiten auf der Brücke – das Aufbringen der Abdichtung, der Einbau der Asphaltschutz- und Asphaltdeckschicht sowie das Anpassen der Übergangskonstruktionen – sowie das Verfüllen der Rampen zur Brücke, sodass die Brücke wieder mit der Fahrbahn der Landesstraße verbunden wurde.

Maßnahme verzögerte sich wegen ungeplanter Arbeiten auf der Nanzenbacher Seite

Als letzte große Bauphase musste ungeplant die Stützwand auf der Nanzenbacher Seite der Brücke neu gebaut werden, da diese eine schlechtere Bausubstanz aufwies als ursprünglich vermutet. Dies zeigte sich allerdings erst mit Beginn der Arbeiten an dieser Stützwand. Denn erst, als die Straße und Erde hinter der Stützwand entfernt worden waren, zeigte sich, dass die Stützwand marode war. Zudem zeigte sich erst zu jenem Zeitpunkt, dass die Stützwand nicht in der Form gebaut worden war, wie dies in den Planunterlagen verzeichnet gewesen war, und daher vollständig neu herstellt werden musste. Die Vorbereitungen hierfür haben einige Zeit in Anspruch genommen, da zunächst Entwurfsvarianten und Vorstatiken erstellt, geprüft und kalkuliert werden mussten, bevor mit den Bauarbeiten an dieser Stützwand begonnen werden konnte.

Nicht zuletzt diese ungeplante Erneuerung der Stützwand hat zu mehrmaligen Verlängerungen der Bauzeit geführt. So wurden bereits im Vorfeld des Anhebens der Brücke umfangreiche Sanierungsarbeiten am Widerlager auf der Brückenseite Richtung Nanzenbach erforderlich. Dort wurden die sogenannte Auflagerbank und die Kammerwand erneuert. Diese Arbeiten am Widerlager waren vor Baubeginn nicht vorgesehen. Im Laufe der Bauarbeiten stellte sich allerdings heraus, dass diese Erneuerung aufgrund der vorhandenen Bausubstanz notwendig wurde. Zu weiterem Zeitverlust führten erforderliche Mängelbeseitigungen, da bei der Bauausführung Mängel entstanden waren, die vor Abschluss der Bauarbeiten behoben werden mussten. Durch die Nähe zu den Oberleitungen der Deutschen Bahn (die Bahnstrecke quert unterhalb der Hohlbrücke) erforderten viele Arbeitsschritte, dass die Oberleitungen der Bahn keinen Strom führen, was Sperrpausen der Züge erfordert. Durch die Verzögerungen im Bauablauf mussten auch diese Sperrpausen neu vereinbart werden – ein komplizierter Abstimmungsvorgang mit mehrmonatigen Vorlaufzeiten, der weitere Verlängerungen der Bauzeit mit sich brachte.

Kosten betragen 4,5 Millionen Euro

Durch die erforderlichen Mehrarbeiten und die verlängerte Bauzeit belaufen sich die Baukosten auf rund 4½ Mio. Euro und liegen somit um rund 1 Mio. Euro höher, als ursprünglich veranschlagt.

Mehr über Hessen Mobil finden Sie unter www.mobil.hessen.de und www.verkehrsservice.hessen.de