Warum gibt es keinen Kinderreisepass mehr?

Kinderreisepässe werden nicht mehr verlängert. Bei Reisen innerhalb der EU braucht jedes Familienmitglied einen Personalausweis; außerhalb der EU einen Reisepass.

Durch eine Änderung des Passgesetzes wurde zum 1. Januar 2024 der Kinderreisepass abgeschafft.

Kurze Gültigkeitsdauer

Kinderreisepässe werden nicht mehr verlängert. Bei Reisen innerhalb der EU braucht jedes Familienmitglied einen Personalausweis; außerhalb der EU einen Reisepass.

Ein Grund ist laut des Bundesministeriums des Innern und für Heimat, dass Kinderreisepässe nur maximal zwölf Monate gültig sind. Diese kurze Gültigkeitsdauer haben alle Standard-Ausweisdokumente ohne Chip, die in der EU ausgestellt werden, denn schwach geschützte Dokumente dürfen nicht länger als zwölf Monate gültig sein.

Nicht in allen Staaten anerkannt

Dazu kommt, dass insbesondere Kinderreisepässe, die innerhalb der Gültigkeit verlängert wurden, weltweit – und zum Teil auch in der EU – nicht von allen Staaten als Ausweisdokument akzeptiert werden. Zudem kann die teilweise bei der Einreise geforderte Restgültigkeit des Dokuments von drei bis sechs Monaten (je nach Staat) die Verwendbarkeit eines Kinderreisepasses einschränken.

Mehr Aufwand

Zusätzlich bedeutet die jährliche Neubeantragung oder Verlängerung sowohl für die Eltern als auch für die Behörden einen enormen Aufwand.

Ausgestellte Kinderreisepässe noch bis Ablaufdatum gültig

Rechtzeitig schauen: Perso und Pass noch gültig?

Der Gesetzgeber hat daher am 12. Oktober 2023 das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens veröffentlicht (BGBl. I Nr. 271), mit dem u.a. der Kinderreisepass zum 1. Januar 2024 abgeschafft wird. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe sind allerdings grundsätzlich noch bis zum aufgedruckten Ablaufdatum gültig.

Personalausweis oder Reisepass

Seit Januar 2024 können Eltern für ihr Kind also nur noch den Personalausweis oder den biometrischen Reisepass beantragen. (Im Einzelfall kommt gegebenenfalls auch die Beantragung eines vorläufigen Ausweisdokuments in Frage.) Sowohl der Reisepass als auch der Personalausweis haben für Kinder eine Gültigkeit von maximal sechs Jahren.

Wichtig zu bedenken!

Wichtig zu bedenken bei der neuen Gültigkeitsdauer ist, dass sich innerhalb von sechs Jahren das Aussehen des Kindes unter Umständen so verändern kann, dass es auf dem Lichtbild nicht mehr eindeutig zu identifizieren ist. In diesem Fall wird das Ausweisdokument ungültig und es muss schon vor Ablauf der Gültigkeit ein neues Dokument beantragt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an die 115 oder Ihre Passbehörde.

Beachten Sie die Bearbeitungszeit

Anders als der Kinderreisepass werden Reisepass und Personalausweis nicht direkt im Bürgerbüro ausgestellt, sondern in der Bundesdruckerei in Berlin gedruckt, entsprechend fällt eine Bearbeitungszeit von vier bis sechs Wochen an.

Endspurt für Glasfaser in Dillenburg

Glasfaserkabel Bild von Rosy auf Pixabay. Das Bild dient als Navigationselement und führt zum ganzen Artikel

Die Nachfragebündelung für den Glasfaserausbau in Dillenburg endet bald: Noch bis zum 24.02.2024 können sich Haushalte für einen Anschluss an das Hochgeschwindigkeitsnetz des städtischen Kooperationspartners Deutsche Glasfaser entscheiden. Erreicht die Nachfragebündelung zum Stichtag eine Quote von mindestens 33 Prozent, steht dem Ausbau mit schnellen Internetanschlüssen nichts mehr im Weg. Viele Bürgerinnen und Bürger haben sich bereits für einen Vertrag mit Deutsche Glasfaser entschieden.

Viele Haushalte haben sich bereits für das schnelle Netz entschieden

Unentschlossene haben weiterhin die Chance auf einen Glasfaseranschluss ohne Ausbaukosten. „Wir sind optimistisch, dass Dillenburg die erforderliche Quote für den Glasfaserausbau erreichen kann. Es geht hier um nichts weniger als die digitale Zukunft in Dillenburg. Dazu wollen wir als Deutsche Glasfaser unseren Beitrag leisten. Allerdings sind wir auf die Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger angewiesen“, sagt Projektleiter Jennifer Epp, Projektmanagerin von Deutsche Glasfaser. Individuelle Beratungstermine können unter der 02861 8133 410 vereinbart werden. Weiterhin ist das Abschließen eines Vertrages auch online unter www.deutsche-glasfaser.de/dillenburg möglich.

Unternehmensgruppe Deutsche Glasfaser

Die Unternehmensgruppe Deutsche Glasfaser ist der führende Glasfaserversorger für den ländlichen und suburbanen Raum in Deutschland. Als Pionier und Schrittmacher der Branche plant, baut und betreibt Deutsche Glasfaser anbieteroffene Glasfaseranschlüsse für Privathaushalte, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen. Sie strebt als Digital-Versorger der Regionen den flächendeckenden Glasfaserausbau an und trägt damit maßgeblich zum digitalen Fortschritt Deutschlands bei. Mit innovativen Planungs- und Bauverfahren ist Deutsche Glasfaser der Technologieführer für einen schnellen und kosteneffizienten FTTH-Ausbau. Die Unternehmensgruppe zählt zu den finanzstärksten Anbietern im deutschen Markt und verfügt mit den erfahrenen Glasfaserinvestoren EQT und OMERS über ein privatwirtschaftliches Investitionsvolumen von sieben Milliarden Euro.

EAM modernisiert Versorgungsleitungen

Eine Absperrbake; Das Bild dient auch als Navigationselement und führt zum ganzen Artikel Quelle: Pixabay

Für eine sichere und zukunftsorientierte Stromversorgung in Dillenburg werden vom 13.02.2024 bis voraussichtlich 11.03.2024 im Bereich der Frohnhäuser Straße und Dorotheenweg neue Versorgungsleitungen für das Stromnetz verlegt.

Vollsperrung

Der Beginn der Baumaßnahme ist für die 07. Kalenderwoche geplant. In Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt kommt es im Zuge der Baumaßnahme zu einer Vollsperrung des betroffenen Teilstücks.

Wir bitten die Anwohner für etwaige Unannehmlichkeiten um Verständnis. Alle Beteiligten sind bemüht einen zügigen und reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

EAM Netz GmbH, Regionalzentrum Süd, Schelde-Lahn-Straße 1, 35688 Dillenburg, Telefon 02771 873-0

Ausschreibungen Aquarena-Nacht

Logo der Oranienstadt Dillenburg. Sie gelangen hier zum ganzen Artikel. Beschreibung: Ein orangefarbener stilisierter Wilhelmsturm steht auf einer blauen geschwungenen Linie, die die Dill symbolisieren soll. Rechts daneben stehen in antrazith die Worte "Oranienstadt Dillenburg". Das Wort Dillenburg ist dabei fett geschrieben.

Die Aquarena-Nacht 2024, das beliebte Dillenburger Stadtfest, geht in die nächste Runde.
Terminiert ist die Sommersause für Samstag, den 24. August 2024.
Die Verwaltung der Oranienstadt als Veranstalter hat derzeit insgesamt drei Dienstleistungen in der HAD (Hessische Ausschreibungsdatenbank) ausgeschrieben. Es handelt sich dabei um die Gewerke Sicherheit/Security, Getränkelogistik und Technik. In einem zweistufigen Auswahlverfahren wird die Leistung vergeben. Fragen zu den Ausschreibungen beantwortet gerne Frau Elena Wechselberger unter Tel.: 02771 896-158 / E-Mail: e.wechselberger@dillenburg.de.

Zu den Ausschreibungen

Über die nachstehenden Links gelangen Sie zu den entsprechenden Ausschreibungen:

R3-354.24.3, Getränkelogistik Stadtfest Aquarena-Nacht 2024, HAD-Ref. : 16/24458

R3.354.24.1, Security Stadtfest Aquarena-Nacht Dillenburg 2024, HAD-Ref. : 16/24455

R3-354.24.2, Technik Stadtfest Aquarena-Nacht 2024, HAD-Ref. : 16/24456

Vereinfachte Umlegung – Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit

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Der Beschluss vom 18.09.2023 über die vereinfachte Umlegung des Verfahrensgebietes „Feuerwehrgerätehaus Manderbach“ ist am 26.01.2024 unanfechtbar geworden.

Der Magistrat der Oranienstadt Dillenburg
Umlegungsstelle

Vereinfachte Umlegung

(gemäß §§ 80 – 84 Baugesetzbuch (BauGB) vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung)

Verfahrensgebiet: „Feuerwehrgerätehaus Manderbach“

Gemeinde:              Dillenburg
Gemarkung:           Manderbach (1325)
Flur:                        9, 17

Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit
(gemäß § 83 Abs. 1 BauGB)


Der Beschluss über die vereinfachte Umlegung vom 18.09.2023 ist am 26.01.2024 unanfechtbar geworden.

Mit dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluss über die vereinfachte Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der neuen Grundstücke ein (§ 83 Abs. 2 BauGB).

Soweit im Beschluss über die vereinfachte Umlegung nach § 80 Abs. 4 BauGB nichts anderes festgelegt ist, geht das Eigentum an den ausgetauschten oder einseitig zugeteilten Grundstücksteilen und Grundstücken lastenfrei auf die neuen Eigentümer über. Unschädlichkeitszeugnisse sind nicht erforderlich. Die ausgetauschten oder einseitig zugeteilten Grundstücksteile und Grundstücke werden Bestandteil des Grundstücks, dem sie zugeteilt werden. Die dinglichen Rechte an diesem Grundstück erstrecken sich auf die zugeteilten Grundstücksteile und Grundstücke (§ 83 Abs. 3 BauGB).

Die vereinbarten und festgestellten Ausgleichsleistungen werden mit dieser Bekanntmachung fällig.

Rechtsbehelfsbelehrung

Die vorstehende Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit gilt am Tag nach ihrer ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Magistrat der Oranienstadt Dillenburg, Rathausstraße 7, 35683 Dillenburg, schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.

Dillenburg, den 26.01.2024

Der Magistrat der Oranienstadt Dillenburg

gez. Lotz (Bürgermeister)

Nachstehend finden Sie die unterzeichnete Ausfertigung im PDF-Format