Warum gibt es keinen Kinderreisepass mehr?

Durch eine Änderung des Passgesetzes wurde zum 1. Januar 2024 der Kinderreisepass abgeschafft.

Kurze Gültigkeitsdauer

Kinderreisepässe werden nicht mehr verlängert. Bei Reisen innerhalb der EU braucht jedes Familienmitglied einen Personalausweis; außerhalb der EU einen Reisepass.

Ein Grund ist laut des Bundesministeriums des Innern und für Heimat, dass Kinderreisepässe nur maximal zwölf Monate gültig sind. Diese kurze Gültigkeitsdauer haben alle Standard-Ausweisdokumente ohne Chip, die in der EU ausgestellt werden, denn schwach geschützte Dokumente dürfen nicht länger als zwölf Monate gültig sein.

Nicht in allen Staaten anerkannt

Dazu kommt, dass insbesondere Kinderreisepässe, die innerhalb der Gültigkeit verlängert wurden, weltweit – und zum Teil auch in der EU – nicht von allen Staaten als Ausweisdokument akzeptiert werden. Zudem kann die teilweise bei der Einreise geforderte Restgültigkeit des Dokuments von drei bis sechs Monaten (je nach Staat) die Verwendbarkeit eines Kinderreisepasses einschränken.

Mehr Aufwand

Zusätzlich bedeutet die jährliche Neubeantragung oder Verlängerung sowohl für die Eltern als auch für die Behörden einen enormen Aufwand.

Ausgestellte Kinderreisepässe noch bis Ablaufdatum gültig

Rechtzeitig schauen: Perso und Pass noch gültig?

Der Gesetzgeber hat daher am 12. Oktober 2023 das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens veröffentlicht (BGBl. I Nr. 271), mit dem u.a. der Kinderreisepass zum 1. Januar 2024 abgeschafft wird. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe sind allerdings grundsätzlich noch bis zum aufgedruckten Ablaufdatum gültig.

Personalausweis oder Reisepass

Seit Januar 2024 können Eltern für ihr Kind also nur noch den Personalausweis oder den biometrischen Reisepass beantragen. (Im Einzelfall kommt gegebenenfalls auch die Beantragung eines vorläufigen Ausweisdokuments in Frage.) Sowohl der Reisepass als auch der Personalausweis haben für Kinder eine Gültigkeit von maximal sechs Jahren.

Wichtig zu bedenken!

Wichtig zu bedenken bei der neuen Gültigkeitsdauer ist, dass sich innerhalb von sechs Jahren das Aussehen des Kindes unter Umständen so verändern kann, dass es auf dem Lichtbild nicht mehr eindeutig zu identifizieren ist. In diesem Fall wird das Ausweisdokument ungültig und es muss schon vor Ablauf der Gültigkeit ein neues Dokument beantragt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an die 115 oder Ihre Passbehörde.

Beachten Sie die Bearbeitungszeit

Anders als der Kinderreisepass werden Reisepass und Personalausweis nicht direkt im Bürgerbüro ausgestellt, sondern in der Bundesdruckerei in Berlin gedruckt, entsprechend fällt eine Bearbeitungszeit von vier bis sechs Wochen an.