Termin für die Bürgermeisterwahl

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Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 27.02.2025 beschlossen, den Termin für die Direktwahl des Bürgermeisters auf den 26. Oktober 2025 und für eine eventuell erforderliche Stichwahl auf den 23. November 2025 festzusetzen.

Die Wahlzeit des Bürgermeisters der Oranienstadt Dillenburg läuft am 31. März 2026 ab. Nach der Hessischen Gemeindeordnung ist die Wahl des Bürgermeisters frühestens sechs und spätestens drei Monate vor Freiwerden der Stelle durchzuführen.

Kandidaten, die sich nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Bürgermeisterwahl im Oktober aufstellen lassen möchten, finden nachstehend eine Handreichung über die einzureichenden Unterlagen und Voraussetzungen im PDF-Format. Die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen wird voraussichtlich Mitte des Jahres 2025 bekannt gemacht.

Letzte reguläre Beantragungsmöglichkeit für Briefwahl

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Die letzte Möglichkeit zur Beantragung und Abholung von Briefwahlunterlagen ist Freitag, 21.02.2025 bis 15.00 Uhr, im Bürgerbüro der Oranienstadt Dillenburg, Bahnhofsplatz 1, 35683 Dillenburg.

Nur noch bei plötzlicher, unvorhergesehener Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes unmöglich macht, können noch bis zum Wahltag 15.00 Uhr die Unterlagen im Bürgerbüro beantragt werden. Nach 15.00 Uhr am 23.02.2025 ist keine Ausstellung von Briefwahlunterlagen mehr möglich! Wer Briefwahlunterlagen für eine andere Person beantragen möchte, benötigt eine Vollmacht dieser Person.

Wichtige Hinweise für Briefwähler

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Die Online-Beantragung eines Wahlscheins mit Briefzustellung ist noch bis zum 18.02.2025, 23.59 Uhr über diesen Link möglich.

Bitte beachten Sie, dass Postlaufzeiten mit eingerechnet werden müssen.

Wichtige Termine i. S. Briefwahl

Wer nicht Gefahr laufen will, seine Stimme zur Bundestagswahl nicht abgeben zu können, hat neben der Online-Beantragung, daher noch bis spätestens Freitag, 21.02.2025, 15.00 Uhr, die Möglichkeit im Bürgerbüro der Oranienstadt Dillenburg, Bahnhofsplatz 1, 35683 Dillenburg, die Briefwahl vor Ort durchzuführen.

Nach diesem Termin ist Briefwahl nur noch bei plötzlicher, unvorhergesehener Erkrankung möglich, die ein Aufsuchen des Wahlraumes unmöglich macht. Der letzte Termin hierfür ist der 23.02.2025, 15.00 Uhr.

Danach ist eine Ausstellung der Unterlagen nicht mehr möglich. Bitte beachten Sie, dass Personen, die Wahlunterlagen im Zuge der Familien- oder Nachbarschaftshilfe für einen anderen abholen, eine Vollmacht der wahlberechtigten Person benötigen.

Sollten Sie die Befürchtung haben, dass Ihre Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig ankommen, setzen Sie sich bitte rechtzeitig vor Ablauf der o. g. Fristen, mit dem Bürgerbüro der Oranienstadt Dillenburg unter buergerbuero@dillenburg.de oder der Rufnummer 02771 896-200 in Verbindung.

In Anbetracht der Kürze der Zeit bis zur Wahl, ist die sicherste Art, die Stimme per Briefwahl abzugeben, vor Ort im Bürgerbüro.

Wahlhelfer werden

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Die Oranienstadt Dillenburg ist immer auf der Suche nach Wahlhelfern, die sich für den Einsatz in den Wahllokalen vor Ort bereit erklären. Nur durch den Einsatz von Wahlhelfern können sichere Wahlen durchgeführt werden.

Für diesen Dienst erhalten die Wahlhelfer bis zu 50,00 €, je nachdem, welches Amt sie innerhalb des Wahlvorstandes bekleiden.

Haben Sie Fragen oder Interesse? Melden Sie sich bei uns!

Carsten Braun wird Landrat des Lahn-Dill-Kreises

Logo des Lahn-Dill-Kreises. Die Worte Lahn, Dill und Kreis, sind jeweils durch Schlangenlinien voneinander getrennt. Dahinter befindet sich ein gelber Kreis

Der Lahn-Dill-Kreis informiert:

Kreiswahlausschuss stellt Ergebnis fest

Jetzt ist es offiziell: Carsten Braun wird der neue Landrat des Lahn-Dill-Kreises. Das hat der Kreiswahlausschuss in seiner Sitzung am 5. Juli 2024 bestätigt und das Ergebnis der Stichwahl vom 30. Juni 2024 festgestellt.

Wahlberechtigte                                            194.337

Wählerinnen und Wähler insgesamt         60.936

Ungültige Stimmen                                               509

Braun, Carsten                                                   30.915

Inderthal, Frank                                                 29.512

Gesamt                                                               60.427

Aller Voraussicht nach wird der Kreistag in seiner Sitzung am 16. September 2024 über die Gültigkeit der Wahl entscheiden.

DANKE FÜR DIE UNTERSTÜTZUNG

Danke - Sie gelangen hier zum vollständigen Artikel

an die Wahlhelfer/innen in der Oranienstadt Dillenburg

Die Durchführung eines Wahlsonntags wäre ohne die vielen Wahlhelfer/innen nicht möglich.

09.06.24 Europa und Landratswahl

Gleich bei zwei Wahlen, der Landratswahl und der Europawahl, waren in der Oranienstadt Dillenburg am 09.06.2024 viele Helferinnen und Helfer im Einsatz, um einen ordnungsgemäßen Ablauf der Wahlen zu gewährleisten. Außerdem musste am 30.06.2024  noch eine Stichwahl der beiden Landratskandidaten im Lahn-Dill-Kreis durchgeführt werden.

Ehrenamtliche Tätigkeit

Die Mitglieder der Wahlvorstände in den Wahllokalen in der Kernstadt und den Stadtteilen leisteten diese Tätigkeit ehrenamtlich, darunter auch viele Mitarbeitende der Oranienstadt Dillenburg.

Stichwahl unter Zeitdruck

Auch wenn beide Wahlen am gleichen Termin stattfanden, war es ein organisatorischer Mehraufwand, der in den vergangenen Wochen bewältigt werden musste. Dazu kam noch die Stichwahl, die innerhalb von drei Wochen nach der Hauptwahl stattfand. Nicht nur am Wahlwochenende selbst, sondern bereits viele Monate zuvor bestimmten die vergangenen Wahlen den Arbeitsalltag. Insbesondere ist hier das Team des Bürgerbüros zu erwähnen, welches in den letzten Wochen für die Europawahl und Landratswahl sowie die Stichwahl tausende Briefwahlanträge zu bearbeiten hatte. Die Vorbereitungen der Stichwahl musste unter Zeitdruck geschehen, da die Stimmzettel erst nach Beschluss des Wahlausschusses am 14.06.2024 der Verwaltung geliefert werden konnten. Somit hatten die Mitarbeitenden alle Hände voll zu tun, um die aufgelaufenen Briefwahlanträge innerhalb kürzester Zeit zu bearbeiten.

Tiefere Einblicke in das Wahlgeschehen erhalten

Bei der Tätigkeit in den Wahllokalen handelt es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit, die nur unter wichtigen und bestimmten Gründen abgelehnt werden kann. Die Wahlorganisation würde sich wünschen, dass mehr Bürgerinnen und Bürger mal einen Blick hinter die Kulissen der Wahl werfen wollen und so auch einen genauen Einblick in den Ablauf des Wahltages und die Stimmenauswertung bekommen. Damit würde vielleicht auch das Verständnis in der Bevölkerung in Bezug auf Fristen und Postlaufzeiten der Briefwahlunterlagen aufgebracht.

Viele helfende Hände

Durch Aufrufe in der Presse, der städtischen Homepage sowie über soziale Medien und Aushangflyer haben sich erfreulicherweise einige Personen bei den Sachbearbeiterinnen im Rathaus gemeldet. Manche Wahlhelfer/innen stehen aber auch schon jahrelang dem Wahlteam freiwillig bei jeder Wahl zur Verfügung. Ohne die vielen helfenden Hände, die ihren Dienst an den Wahlsonntagen für alle Bürger der Stadt übernehmen, wäre es nicht möglich, demokratische Wahlen durchzuführen.

Besondere Herausforderung: Das Wahlalter

Bei den Wahlen musste in diesem Jahr erstmals ein besonderes Augenmerk auf das Wahlalter gelegt werden. Während das Wahlalter bei der Landratswahl wie auch bisher bei 18 Jahren lag, konnten an der Wahl zum Europaparlament erstmals 16-jährige ihre Stimme abgeben.

Von Seiten des Gemeindewahlleiters und seinem Wahlteam wird ein besonderer Dank allen Helfer/innen ausgesprochen.

Dank auch an unsere Mitarbeiter

Dazu gehören aber nicht ausschließlich die Mitglieder der Wahlvorstände. Der Dank gilt dem Personal, welches unseren Mitarbeitenden die Einrichtung der Wahllokale ermöglicht, natürlich unseren eigenen Mitarbeitenden, die mit der Einrichtung betraut sind, der IT-Abteilung, die an den Wahlsonntagen in Bereitschaft ist, um technischen Problemen vorzubeugen, unseren Mitarbeitenden in der Poststelle und den Postzustellern, die für einen sicheren Transport der Wahlbriefe sorgen, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die die Ergebnisse annehmen und anschließend die Prüfung der rückläufigen Wahlunterlagen übernehmen.

Wie man feststellen kann, sind eine Vielzahl an Personen notwendig, um eine ordnungsgemäße Wahl durchführen zu können, und dabei darf kein Dienst, der bei der Organisation getan wird, als gering erachtet werden.

Selbst Wahlhelfer werden

Im kommenden Jahr ist das Team der Wahlorganisation im Dillenburger Rathaus wieder auf der Suche nach Wahlhelfer/innen für die anstehenden Wahlen im Herbst. Dabei handelt es sich um die Bundestagswahl und die Bürgermeisterwahl in der Oranienstadt Dillenburg. Wer daran interessiert ist, als Wahlhelfer/in in den Wahllokalen in der Kernstadt oder den Stadtteilen mitzuwirken, kann sich gerne per Email an: wahlen@dillenburg.de oder Tel.: 02771/896-107 bei Frau Emmerich und 02771/896-113 bei Frau Borkenstein melden. Unter www.dillenburg.de kann auch ein Online-Formular zur Anmeldung ausgefüllt werden. Voraussetzung ist, dass der/die Wahlhelfer/in selbst in Dillenburg wahlberechtigt ist.

Für diese ehrenamtliche Tätigkeit wird ein „Erfrischungsgeld“ in Höhe von bis zu 50 Euro ausgezahlt.

Stichwahl Landrat: Stimmzettel, Briefwahl und Wahlbenachrichtigungen

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Nach der Sitzung des Wahlausschusses am Freitag, dem 14. Juni wird voraussichtlich die Durchführung der Stichwahl zum Landrat beschlossen werden.

Stimmzettel

Um Missverständnissen vorzubeugen, teilen wir mit, dass die Stimmzettel bei der Stichwahl, im Gegensatz zu der verbundenen Europa- und Landratswahl, weiß und nicht gelb sein werden. Bei den Umschlägen bleibt es aus organisatorischen Gründen bei der gelben Farbe.

Briefwahl

Briefwahlunterlagen für die Stichwahl zum Landrat können hier bereits wieder, bis zum 26.06.2024, 23:59 Uhr beantragt werden.

Wahlbenachrichtigungen

Bitte beachten Sie: Sollte bei der Hauptwahl die Wahlbenachrichtigung versehentlich im Wahllokal abgegeben worden sein, oder die Wahlbenachrichtigung bereits vernichtet worden sein, ist die Wahlberechtigung bei der Stichwahl im Wahllokal mit einem gültigen Ausweisdokument nachzuweisen.