3G für Besuch in Verwaltungsgebäuden

Verkehrszeichen Achtung

Zum Schutz der Mitarbeitenden vor zusätzlichen Infektionsgefahren und zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger untereinander, können die städtischen Verwaltungsgebäude ab sofort nur noch unter Einhaltung der 3G-Regelung betreten werden. Die neue Zutrittsregelung beinhaltet, dass Besucherinnen und Besucher nur mit Termin und bei Vorlage eines Geimpft- oder Genesenennachweises bzw. eines tagesaktuellen Tests (nicht älter als 24 Stunden) die Einrichtungen aufsuchen können. Der Nachweis für Kinder unter 6 Jahren kann entfallen, ansonsten gilt das Testheft der Schulen. Sollten Bürgerinnen und Bürger keinen Nachweis vorlegen wollen, prüft die Verwaltung, inwiefern eine kontaktlose Leistungserbringung möglich ist. Wir möchten so unsere Serviceleistungen aufrechterhalten. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 19. März 2022.

Städtische Gemeinschaftseinrichtungen können wieder genutzt werden

Dorfgemeinschaftshaus in Donsbach

Nachdem durch die sinkenden Corona-Infektionszahlen die Bundesnotbremse verlassen werden konnte, stellt die Oranienstadt Dillenburg ihre Gemeinschaftseinrichtungen für eine Nutzung zur Verfügung. Damit können Dorfgemeinschaftshäuser, Grillhütten, Grillplätze und die Gemeinschaftshalle Niederscheld unter bestimmten Voraussetzungen wieder genutzt werden.


Verpflichtende Vorgaben für Nutzung
Je nach Einrichtung, Gebäudeteil und Art der Veranstaltung können sich zwischen 9 und 100 Personen in den Innenräumen der Dorfgemeinschaftshäuser und Turnhallen treffen. Voraussetzung ist der Nachweis eines negativen Corona-Tests und die Einhaltung der AHA-Regeln. Auch gilt eine Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und der Erfassung der Kontaktdaten der Teilnehmenden durch den Gastgeber. Aus Sicherheitsgründen sollte weiterhin auf Chorgesang und anderes gemeinsames Singen in geschlossenen Räumen verzichtet werden. Veranstaltungen an den städtischen Grillhütten und –plätzen dürfen von bis zu 30 Teilnehmenden besucht werden – unabhängig davon, ob diese sich in den Innenräumen oder im Freien aufhalten. Auch für die Feier in der Grillhütte ist der Nachweis eines negativen Corona-Tests verpflichtend.

Auch Sportbetrieb wieder möglich
In der Gemeinschaftshalle Niederscheld ist Mannschaftssport und der gesamte Sportbetrieb wieder möglich. Voraussetzung ist ein entsprechendes Hygienekonzept durch den Mietenden und die Einhaltung der Empfehlungen des RKI. Damit kann Fußball, Handball, Basketball usw. wieder in voller Mannschaftsstärke ausgeübt werden. Auch dem Individual- bzw. Gruppensport mit bis zu zehn Personen steht grundsätzlich nichts mehr im Wege. Dazu zählen beispielsweise die Gymnastikgruppen. Um den Begegnungsverkehr minimal zu halten, hat die Oranienstadt die Nutzungszeit von 60 auf 50 Minuten reduziert. Die Öffnung der Gemeinschaftshalle Niederscheld erfolgt mit der Einschränkung, dass noch einzelne Termine für nicht-sportliche Veranstaltungen (z. B. DRK-Blutspende) freigehalten werden müssen. In Nanzenbach stehen das DGH und die Turnhalle erst mit Beginn der Sommerferien am 19. Juli 2021 zur Verfügung, da diese Gebäudeteile aktuell von der Grundschule in Nanzenbach genutzt werden. Das Bistro ist noch nicht geöffnet.

Vereine, Gruppen und Veranstaltende müssen ergänzend zur Mietvertragsunterschrift die geltenden Regelungen schriftlich anerkennen und sich zu einer Einhaltung verpflichten (z. B. maximale Personenanzahl, Kontaktdatenerfassung, Einhaltung der Mindestabstände, Vorlage des negativen Corona-Tests usw.).

Wir setzen auf ein verantwortungsvolles Verhalten der Benutzer, damit die Öffnung dauerhaft aufrechterhalten werden kann. Lockerungen in Bezug auf die Vergabe von Gemeinschaftseinrichtungen sind abhängig vom weiteren Verlauf der Pandemie und des Impffortschritts. Kontakt: Monika Wierczimok, Telefonnummer 02771/896-219, Mail: m.wierczimok@dillenburg.de, Jörg Manderbach, Telefonnummer 027717896-21, Mail: j.manderbach@dillenburg.de oder die jeweils für die Gebäude zuständigen Hausmeister/innen.

Erweiterte Nutzung der Dorfgemeinschaftshäuser und Turnhallen möglich

Das Dorfgemeinschaftshaus Donsbach Foto: Peter Patzwaldt

Unsere Dorfgemeinschaftshäuser und Turnhallen können wieder für Geburtstagsfeiern, Hochzeiten oder ähnliche Veranstaltungen unter Berücksichtigung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln gemietet werden. Damit verbunden können auch die Küchen wieder genutzt werden. Die zugelassene Personenanzahl pro Gebäude wurde leicht erhöht. Nähere Informationen erhalten Sie über die zuständigen Hausmeister/innen oder hier.