Lahn-Dill-Kreis ab heute Hotspot

Logo des Lahn-Dill-Kreises. Die Worte Lahn, Dill und Kreis, sind jeweils durch Schlangenlinien voneinander getrennt. Dahinter befindet sich ein gelber Kreis

Verschärfte Regeln des Landes Hessen greifen / Allgemeinverfügung des Landkreises regelt Alkoholverbot an öffentlichen Plätzen und Maskenpflicht in Fußgängerzonen

Wetzlar/Dillenburg/Herborn (ldk): Drei Tage in Folge haben die Inzidenzwerte für den Lahn-Dill-Kreis laut Robert Koch-Institut über 350 gelegen. Ab Dienstag, 18. Januar, 0 Uhr fällt der Landkreis deshalb unter die Hotspot-Regelung des Landes Hessen.

Dann gelten nicht nur die verschärften Regeln des Landes Hessen, sondern auch ein Alkoholverbot an öffentlichen Plätzen sowie das Tragen einer medizinischen Maske in Fußgängerzonen, die mit den Kommunen festgelegt wurden. Die Städte und Gemeinden werden gebeten, diese zu beschildern. Die genauen Orte sind in der aktuell unter www.lahn-dill-kreis.de veröffentlichten 20. Allgemeinverfügung des Landkreises benannt. Sie gilt vorerst bis einschließlich 10. Februar 2022 oder wenn der Inzidenzwert an fünf Tagen in Folge unter 350 fällt.

Zusätzlich gelten die in ganz Hessen gültigen neue Corona-Regeln

Dazu zählen die wichtigsten Punkte:

  • die Quarantänedauern werden vereinheitlicht und verkürzt
  • Inzidenzunabhängige hessenweite Einführung der 2G-Plus Regel in der Innengastronomie (2G in der Außengastronomie)
  • Angleichung der maximalen Veranstaltungsgrößen auf 1.000 Teilnehmende im Freien; bislang war dies auf 250 begrenzt. In Innenräumen bleibt es bei maximal 250 Teilnehmenden
  • Auch geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler können jetzt ebenfalls an allen regelmäßigen Schülertestungen teilnehmen und auf diese Weise den Status von 2G-Plus erreichen
  • Empfehlung zum Tragen von FFP2-Masken beim Einkaufen, in Geschäften und bei der Nutzung des Öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs

Als 2G-Plus gilt ab jetzt, wer:

  • Doppelt geimpft und getestet
  • Genesen und getestet
  • Dreifach geimpft (geboostert)
  • Genesen und doppelt geimpft
  • Doppelt geimpft und genesen
  • Geimpft, genesen, geimpft 
  • Frisch doppelt geimpft (maximal 3 Monate, ab dem Tag der Zweitimpfung)
  • Frisch genesen (maximal 3 Monate, ab dem Tag des positiven PCR-Tests) 
  • Genesen und frisch einmal geimpft (max. 3 Monate, ab dem Tag der Impfung)

Ausnahmen:

  • Kinder bis zur Einschulung (keine Testnotwendigkeit)
  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre und Personen, die sich nicht impfen lassen können benötigen einen aktuellen Test oder ein Testheft.
  • Doppelt geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler, mit Testheft

Das Tragen medizinischer Masken in Fußgängerzonen zwischen 8 und 18 Uhr ist jetzt verpflichtend in:

Dillenburg:

  • Hauptstraße ab Ecke Marbachstraße bis Wilhelmsplatz (Fußgängerzone)
  • „Am Zwingel“ zwischen Hauptstraße und Hintergasse (Fußgängerzone)
  • Marktstraße zwischen Rathausstraße und Hauptstraße (Fußgängerzone)

An folgenden öffentlichen Plätzen gilt ein Alkoholverbot von 0 bis 24 Uhr:

Dillenburg:

  •  Hauptstraße Ab Ecke Marbachstraße bis Wilhelmsplatz (Fußgängerzone)
  • „Am Zwingel“ zwischen Hauptstraße und Hintergasse (Fußgängerzone)
  • „Bahnhofsplatz“ (Bahnhofsvorplatz)
  • Grünanlage, zwischen „Herwigstraße“ und „Bahnhofstraße“
  • „Am Güterbahnhof“ zwischen “Bahnhofsplatz“ und „Am Güterbahnhof, HNr.:13“ (inkl. Busbahnhof)
  • Grünanlage „Hofgarten“, zwischen Wilhelmstraße, Hausnummer: 19 bis 9 und Hofgartenstraße
  • Wilhelmsplatz zwischen Hauptstraße und Wilhelmstraße sowie Hüttenplatz
  • Hüttenplatz
  • Marktstraße zwischen Rathausstraße und Hauptstraße (Fußgängerzone)
  • Bismarckstraße (Bereich Kleiner Stadthallenparkplatz)
  • Van-Brandes-Straße (Bereich Großer Stadthallenparkplatz)
  • Schlossberg, ab Ecke „Auf der Schütte“ (Gelände Wilhelmsturm / Villa Grün), „Auf der Schütte“ (Parkplatz)
  • „Am Rennweg“ ab „Vogelstange“ (inklusive Freizeitgelände „Tal Tempe“)
  • „Am Sportzentrum“ (Parkplatz)
  • Hindenburgstraße (Grünanlagen „Lindenhof“)

Oberscheld:

  • „Am Seßweg“ ab Hausnummer 27 Richtung Waldschwimmbad (Bereich „Drei Tannen“)

Niederscheld:

  • Feldstraße ab Hausnummer 1 (oberhalb Kläranlage) „Freizeitzentrum Hustenbach“

Donsbach:

  • „Kornberg“ (Bereich Grillhütte Donsbach)

Eibach:

  • Verlängerung „Grube Ölsberg“, Gelände der Grillhütte

Maskenpflicht

Maskenpflicht: Eine Frau mit Alltagsmaske schiebt einen Einkaufswagen Quelle: Pixabay

Ab Montag, 27. April gilt in ganz Hessen eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung beim Betreten von Publikumsbereichen von Geschäften, Banken und Postfilialen sowie im ÖPNV. Zusätzlich sollte weiterhin auf einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen unbedingt geachtet werden.

Mit dem Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird vor allem das Gegenüber geschützt – das heißt: auch umgekehrt. Medizinische Schutzmasken bleiben weiterhin medizinischem und pflegerischem Personal vorbehalten. In Bussen, Bahnen und beim Einkaufen reicht ein einfacher Mund-Nasen-Schutz aus, möglich sind auch Tücher und Schals aus dichtem Stoff.

Die Schutzwirkung selbst genähter Masken, Schals oder Tücher ist wissenschaftlich nicht nachgewiesen. Erfahrungen aus der Praxis zeigen allerdings, dass diese Art der Mund-Nasen-Bedeckung ebenfalls sehr wirksam sein kann.

Allgemeine Hinweise zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung

Allgemein ist zu beachten, dass bevor und nachdem die Maske auf- oder absetzt wird, die Hände gründlich zu reinigen sind. Auch sollte vermieden, die Maske umzuklappen, damit die Innenseite nicht nach außen zeigt und somit Stoffe aus dem Umfeld aufnehmen kann. Masken sollten generell im trockenen Zustand getragen werden. Sobald sie vom Sprechen feucht werden, können sie ihren Schutz verlieren. Selbstgenähte Stoffmasken, Tücher oder Schals sollten nach dem Tragen regelmäßig, am besten täglich, bei mindestens 60° C gewaschen, gut getrocknet und danach heiß gebügelt werden.