Über 2 Mio. Zuwendung für Renaturierung der Dietzhölze

Die hessische Umweltministerin Priska Hinz (Mitte), überreicht Stadtverordnetenvorsteher Klaus-Achim Wendel (links) und Bürgermeister Michael Lotz (rechts) den Zuwendungsbescheid. Foto: Oranienstadt Dillenburg

Die Hessische Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Priska Hinz hat im Rathaus jetzt einen Zuwendungsbescheid über 2.112.270 Euro überreicht. Mit der Förderung will die Oranienstadt bis 2027 insgesamt 21 Maßnahmen zur Renaturierung der Dietzhölze umsetzen und damit den Hochwasser- und Artenschutz in Dillenburg voranbringen.

Die hessische Umweltministerin Priska Hinz (Mitte), überreicht Stadtverordnetenvorsteher Klaus-Achim Wendel (links) und Bürgermeister Michael Lotz (rechts) den Zuwendungsbescheid. Foto: Oranienstadt Dillenburg
Überreichte jetzt den Zuwendungsbescheid: die hessische Umweltministerin Priska Hinz (Mitte), der von Stadtverordnetenvorsteher Klaus-Achim Wendel (links) und Bürgermeister Michael Lotz (rechts) entgegengenommen wurde. Foto: Oranienstadt Dillenburg

Wichtiger Beitrag für den Hochwasser- und Artenschutz

Die Wiederherstellung von Bächen als naturnahe Lebensräume soll als Vorbild bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) für die vielen anderen Gewässer in Hessen dienen. Mit dem Programm „100 Wilde Bäche für Hessen“ wird diesen Gewässern wieder ein breites und unberührtes Ufer und ein natürliches Bachbett zurückgeben, wo das Wasser frei laufen kann. Die Herstellung der Durchgängigkeit der Dietzhölze wird durch die Hessische Landgesellschaft mbH (HLG) im Auftrag des Landes Hessen begleitet. Sie unterstützt mit fachlicher und rechtlicher Beratung und bereitet auch die erforderlichen Ausschreibungen der Maßnahmen (Planungen und Bau) vor.

“Dietzhölze wird wieder wild”

Die Umsetzung von insgesamt 21 Maßnahmen an der Dietzhölze auf einer Gewässerlänge von 4,7 km dient der Herstellung der linearen Durchgängigkeit des Gewässers, die bis 2027 erreicht sein soll. Zu den Gesamtkosten in Höhe von 2.335.000 Euro hat die Oranienstadt im Mai 2023 entsprechende Fördermittel vom Land Hessen beantragt. Die Hessische Umweltministerin Priska Hinz konnte nun einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 2,1 Mio. Euro an den Stadtverordnetenvorsteher Klaus-Achim Wendel und Bürgermeister Michael Lotz überreichen. Die Renaturierungsmaßnahmen werden damit mit einer Förderquote in Höhe von 90 % unterstützt: „Die Dietzhölze war der erste Bach, den wir im Rahmen unseres Programms ‚100 Wilde Bäche für Hessen‘ im Bereich von Eschenburg renaturiert haben. Nun wird die Dietzhölze auch in Dillenburg wieder wild. Ich freue mich über diesen wichtigen Schritt für Gewässerschutz und Artenvielfalt“, so die Ministerin.

13 Wanderhindernisse und acht strukturelle Maßnahmen

Konkret sollen bis 2025 insgesamt 13 Wanderhindernisse (z. B. Wehre mit einer Höhe von 20 Zentimeter bis 3 Meter) zurückgebaut und acht strukturelle Maßnahmen (z. B. Aufbrechen von Uferbefestigungen, Herstellung kleiner Umleitungsstrecken, Anlegen von Gewässerschutzstreifen) zwischen Frohnhausen und Dillenburg umgesetzt werden. Hinzu kommen Verbesserungen an weiteren drei Wanderhindernissen, die noch mit Wasserrechten belegt sind. Diese Anlagen werden aktuell in einem separaten wasserrechtlichen Verfahren durch die Oranienstadt Dillenburg beplant und sind nicht Bestandteil der Förderung.

Auf- und Abstiegshilfen sollen Fischen die Fortbewegung erleichtern

Hier können Wasserauf- und –abstiegshilfen die Fortbewegung der Fische von und zu ihren Laichplätzen erleichtern. Oliver Spohr vom beauftragten Ingenieurbüro Weber aus Homberg/Efze erläuterte anhand einer schlüssigen Präsentation den anwesenden Gästen anschaulich die geplanten Maßnahmen und ihre Auswirkungen. Umweltministerin Hinz lobte das herausragende Projekt für den Gewässer- und Artenschutz in Dillenburg: „An der Dietzhölze profitieren seltene Arten wie Groppe, Bachneunauge, Eisvogel und Sumpf-Schwertlilie von der Renaturierung. Zugleich schaffen wir auch Erholungsgebiete für die Menschen und leisten einen Beitrag zum Hochwasserschutz.”

“Ökologisch hochwertiger Lebensraum”

Auch für Bürgermeister Michael Lotz besitzen die Maßnahmen hohe Priorität: „Dillenburg hat schon an vielen Stellen erfolgreich Naturschutzprojekte umgesetzt. Schön, dass die Dietzhölze nun dazu kommt. So schaffen wir nach und nach einen durchgängigen und ökologisch hochwertigen Lebensraum vom Tal der Dill bis in die Bachläufe in den Nachbartälern. Wir sind davon überzeugt, dass letztlich erfolgreiche Renaturierung von Fließgewässern auch den Menschen dient und Schutz vor Hochwässern bietet.“

Baubeginn ab Spätsommer 2024

Der Baubeginn ist für Spätsommer 2024 (je nach Ausschreibung und Witterung) geplant und wird voraussichtlich in 2025 beendet sein. Bei der Durchführung der Artenschutzmaßnahmen werden seitens der Verwaltung die Einzelmaßnahmen mit dem ansässigen Sportfischerverein Dillenburg e. V., der in vielen Abschnitten das Angelrecht innehat, abgestimmt. Nach Beendigung der Maßnahmen wird die Dietzhölze von der Einmündung in die Dill bis in Eschenburger Gebiet durchgängig renaturiert sein, da auch Eschenburg bereits Maßnahmen gemäß WRRL umgesetzt hat.

Weitere Maßnahmen im Stadtgebiet

Auch an anderen Gewässern im Stadtgebiet wird die Verwaltung tätig. So sollen auch an der Schelde, an der Tringensteiner Schelde und an der Dill entsprechende Maßnahmen nach der Wasserrahmenrichtlinie in den nächsten Jahren umgesetzt werden. Einzelne Maßnahmen, z.B. an der Dill unterhalb von Niederscheld und am Nanzenbach wurden in der Vergangenheit bereits durchgeführt. „Viele weitere kleine und große Investitionen helfen, unsere Klimaschutzziele zu erreichen, wie z. B. der Bau von vier Hochwasserrückhaltebecken oder die Projekte „Zukunftswald“ und „Ein Baum für jeden Bürger“, so Bürgermeister Lotz abschließend.

Oliver Spohr vom beauftragten Ingenieurbüro erläuterte anhand einer Präsentation die geplanten Maßnahmen. Foto: Oranienstadt Dillenburg
Oliver Spohr vom beauftragten Ingenieurbüro erläuterte anhand einer schlüssigen Präsentation die geplanten Maßnahmen. Foto: Oranienstadt Dillenburg

Hintergrund:

Die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) gibt vor, dass die Gewässer bis zum Jahr 2027 in einen guten ökologischen Zustand versetzt werden müssen. Die Herstellung des guten Zustandes der Gewässer ist in der Regel die Aufgabe der gewässerunterhaltungspflichtigen Kommunen. Um die Kommunen bei den Renaturierungsprojekten zu unterstützen, wurde das Programm „100 Wilde Bäche für Hessen“ ins Leben gerufen. Die teilnehmenden Kommunen werden von den ersten Planungsschritten bis hin zur baulichen Umsetzung der Renaturierungsmaßnahmen durch die Hessische Landgesellschaft mbH (HLG) eng begleitet und unterstützt.

Mehr Informationen zum Programm 100 Wilde Bäche für Hessen: https://wildebaechehessen.de/

Wer erhält den Umweltpreis 2021?

Wildbienen

Bereits seit 35 Jahren verleiht der Magistrat der Oranienstadt Dillenburg den Umweltpreis im Wert von bis zu 1.500 Euro an Einwohnerschaft, Vereine und Institutionen, welche sich durch vorbildliche Aktivitäten im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz hervorgetan haben. Für das laufende Jahr ermuntert der Magistrat daher alle Dillenburgerinnen und Dillenburger, preiswürdige Personen oder Gruppen zu benennen, die sich um die heimische Natur und Umwelt verdient gemacht haben. Vorschläge können bis zum 15. September 2021 an den Magistrat der Oranienstadt Dillenburg, Rathausstraße 7, 35683 Dillenburg eingereicht werden.

In den Richtlinien heißt es u.a.: „Mit diesem Preis sollen bedeutsame Leistungen wie Verbesserungen, Erhaltung und Vorsorge der natürlichen Lebensgrundlagen im Sinne einer Lokalen Nachhaltigkeitsstrategie im Bereich der Oranienstadt Dillenburg ausgezeichnet werden. Insbesondere sollen Aktivitäten von Jugendlichen im schulischen und außerschulischen Bereich berücksichtigt werden. Diese Leistungen können sowohl praktischer als auch technischer, wissenschaftlicher und publizistischer Art sein. Mit dem Preis können auch geplante Projekte ausgezeichnet werden, deren Umsetzung bisher aus finanziellen Gründen scheiterte. Das Preisgeld muss dann zweckgebunden für die Verwirklichung dieses Projektes verwendet werden. Nicht auszeichnungsfähig sind Leistungen, die in Wahrnehmung beruflicher Aufgaben oder in Erfüllung von gesetzlichen Verpflichtungen erbracht wurden, es sei denn, sie gehen deutlich über das gesetzlich geforderte Maß hinaus und haben auch überregional Modellcharakter.

Der Preis kann sowohl an Einzelpersonen als auch an Personengruppen, Arbeitsgemeinschaften, Institutionen und juristische Personen verliehen werden. Die vorgeschlagenen Preistragenden sollen im Bereich der Gesamtstadt Dillenburg ansässig sein. Eine Auszeichnung von nicht in Dillenburg ansässigen Preistragenden ist möglich, sofern die auszuzeichnende Leistung besondere Bedeutung für die Oranienstadt Dillenburg hat oder die erbrachte Leistung sich im Stadtbereich Dillenburg befindet. Von einer Auszeichnung ausgeschlossen sind Mitglieder der Jury und deren Angehörige sowie politische Gruppierungen. Über die Preisverleihung entscheidet der Magistrat der Oranienstadt Dillenburg auf Empfehlung einer Jury, die zusammentritt, wenn preiswürdige Vorschläge bzw. Wettbewerbsbeiträge vorliegen.

Es sind insbesondere Name und Anschrift der für den Umweltpreis vorgeschlagenen Personen oder Gruppen bzw. der Verantwortlichen für den Wettbewerbsbeitrag, eine Beschreibung oder Erläuterung der Tätigkeit oder der Maßnahme sowie Name und Anschrift des Antragstellenden aufzuführen.“

Die vollständigen Richtlinien zur Verleihung des Umweltpreises finden Sie hier. Auskünfte sind auch bei der Abteilung Umweltschutz des Ressorts Bauen & Liegenschaften, Tel. 02771 896-247, Email umwelt@dillenburg.de, erhältlich.