Zum Schutz der Mitarbeitenden vor zusätzlichen Infektionsgefahren und zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger untereinander, können die städtischen Verwaltungsgebäude ab sofort nur noch unter Einhaltung der 3G-Regelung betreten werden. Die neue Zutrittsregelung beinhaltet, dass Besucherinnen und Besucher nur mit Termin und bei Vorlage eines Geimpft- oder Genesenennachweises bzw. eines tagesaktuellen Tests (nicht älter als 24 Stunden) die Einrichtungen aufsuchen können. Der Nachweis für Kinder unter 6 Jahren kann entfallen, ansonsten gilt das Testheft der Schulen. Sollten Bürgerinnen und Bürger keinen Nachweis vorlegen wollen, prüft die Verwaltung, inwiefern eine kontaktlose Leistungserbringung möglich ist. Wir möchten so unsere Serviceleistungen aufrechterhalten. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 19. März 2022.