Dorfgemeinschaftshäuser und Turnhallen stehen für eingeschränkte Nutzung zur Verfügung

Das Dorfgemeinschaftshaus Donsbach Foto: Peter Patzwaldt

Nachdem das Land Hessen durch seine neuen Verordnungen weitere Lockerungsmaßnahmen möglich gemacht hat, stellt die Oranienstadt Dillenburg nun auch die Nutzung ihrer Gemeinschaftseinrichtungen eingeschränkt zur Verfügung. Ab sofort können die Dorfgemeinschaftshäuser in allen Stadtteilen, die Glück-Auf-Halle in Oberscheld, die Gemeinschaftshalle Niederscheld sowie die Gymnastikhalle in Nanzenbach wieder angemietet werden. Nutzer haben dabei allerdings einige Auflagen zu beachten, mit denen eine Ausbreitung des Corona-Virus verhindert bzw. schwer gemacht werden soll und die vorab schriftlich anerkannt werden müssen.

So ist beispielsweise pro Gebäude eine maximale Personenanzahl gestattet, die sich nach der Art der Nutzung richtet. Sporttreibende Nutzer haben aufgrund der Bewegungstätigkeit eine stärkere Atemfrequenz. Infizierte Personen verbreiten so leichter ansteckende Tröpfchen und Aerosole. Deswegen gilt hier ein höherer Sicherheitsabstand wie bei einer Veranstaltung mit Reihenbestuhlung. Um den Begegnungsverkehr in und außerhalb der Hallen einzuschränken und damit Kontakte möglichst zu vermeiden, kann keine zeitliche Überschneidung zwischen den verschiedenen Nutzungsgruppen stattfinden. Belegungszeiten werden deswegen entsprechend gekürzt und angepasst. Die Küchen in den Gemeinschaftseinrichtungen werden nicht zur Nutzung freigegeben, ebenso wenig Umkleidekabinen, Dusch- oder Waschräume. Wichtige Lüftungs- und Hygienevorgaben sind vom Nutzer zu beachten. Die Gebäudenutzer haben einen Pandemiebogen/Teilnehmerliste auszufüllen. Von jedem einzelnen Nutzer sind Name, Anschrift und Telefonnummer auszufüllen, zur Ermöglichung der Nachverfolgung von Infektionen unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Die Oranienstadt weist darauf hin, dass Mietverträge nicht für Vereins- oder Schulnutzungen erstellt werden und dass Tanzveranstaltungen derzeit noch untersagt sind. Außerdem wird dringend empfohlen, auch weiterhin noch auf Chorproben zu verzichten, da sich Tröpfchen und Aerosole gerade beim Gesang in geschlossenen Räumen besonders weit verbreiten und Virusinfektionen begünstigen können.

Außerdem untersagt das Land Hessen aktuell öffentliche Verhaltensweisen, die geeignet sind, das Abstandsgebot von 1,5 m zu gefährden, wie etwa gemeinsames Feiern, Grillen oder Picknicken – und das unabhängig von der Personenzahl. In Anlehnung an diese Vorgaben kann zurzeit keine Vermietung der DGH und Hallen für Geburtstagsfeiern, Hochzeiten oder ähnliche Veranstaltungen erfolgen. Auch die städtischen Grillhütten stehen aufgrund dieser Bestimmungen noch nicht für eine Vermietung zur Verfügung.

Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis für diese Regelungen und setzt auf ein verantwortungsvolles Verhalten der Benutzer, damit die Öffnung dauerhaft aufrechterhalten werden kann. Lockerungen in Bezug auf die Vergabe von Gemeinschaftseinrichtungen sind abhängig vom weiteren Verlauf der Pandemie. Nähere Infos zur Anmietung erhalten Interessierte beim Gebäudemanagement der Oranienstadt. Kontakt: Monika Wierczimok, Telefonnummer 02771/896-219, Mail: m.wierczimok@dillenburg.de, Jörg Manderbach, Telefonnummer 02771 896-217, Mail: j.manderbach@dillenburg.de oder die jeweils für die Gebäude zuständigen Hausmeister/innen. Die jeweiligen Kontaktdaten finden Sie hier.

Foto: Peter Patzwaldt