Die Stadtverordnetenversammlung der Oranienstadt Dillenburg hat in ihrer Sitzung am 07.12.2023 über die im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13a i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB vorgelegten Stellungnahmen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB abgewogen und beschlossen. Alsdann wurde der Bebauungsplan L1 „In den Thalen“, 1. Änderung, in der Kernstadt Dillenburg gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung und der Umweltfachbeitrag wurden gebilligt.