wir freuen uns sehr, Euch und Ihnen mitteilen zu können, dass der Wildpark Donsbach seine Pforten für Besucher seit Samstag, dem 15. Februar wieder geöffnet hat.
Die empfohlenen und sinnvollen Vorsichtsmaßnahmen der Veterinärbehörden in Bezug auf die vorherrschende Seuchengefahr haben wir umgesetzt und sind froh und dankbar, dass die akute Gefahr aktuell vorüber ist. Um weiterhin ein Maß an Schutz und Sicherheit für unsere Tiere zu erhalten, ist die Fütterung bis auf weiteres untersagt. Einem Besuch unserer Anlage steht jedoch nichts weiter im Weg.
Gibt man in der Suchmaschine im Webbrowser Begriffe wie „Wunschkennzeichen“, „Kfz-Zulassung“ oder „Zulassungsstelle“ ein, bekommt man von den Suchmaschinen zunächst gesponserte Webseiten vorgeschlagen, bei denen man sein Wunschkennzeichen reservieren kann. Diese Seiten sind jedoch nicht an die Zulassungsstelle des Kreises angebunden und verlangen zum Teil hohe Gebühren für das Reservieren des Wunschkennzeichens.
„Es kommt immer wieder vor, dass Kundinnen und Kunden im Glauben, sich auf der Website der Zulassungsstelle Wetzlar zu befinden, eine Kennzeichenreservierung vornehmen und teuer bezahlen müssen“, erklärt Melanie Breidenich, Leiterin des Fachdienstes Kfz-Zulassung. „Die Reservierung von Wunschkennzeichen ist beim Lahn-Dill-Kreis jedoch immer kostenfrei möglich“, so Breidenich weiter, „die Gebühr für das Wunschkennzeichen kommt erst beim Zulassungsvorgang zum Tragen. Und auch nur dann, wenn das Kennzeichen auch wirklich zugeteilt wird.“ Auch das Angebot, das Wunschkennzeichen direkt prägen zu lassen, weise auf eine kommerzielle Seite hin, da die Zulassungsstelle keine Kennzeichenschilder verkaufe.
Unter www.lahn-dill-kreis.de/wunschkennzeichen können Kundinnen und Kunden prüfen, ob das eigene Wunschkennzeichen mit LDK-, DIL- oder WZ-Kennzeichen noch verfügbar ist, indem sie dieses anstelle der Sternchen im Kennzeichenfeld eingeben. Bei einer Suche mit den Sternchen fungieren diese als Platzhalter, sodass man zusätzlich zum favorisierten Kennzeichen ähnliche Kennzeichenkombinationen anzeigen lassen kann. Hat man sein Wunschkennzeichen gefunden, kann man es für vier Wochen kostenfrei reservieren. Soll das Kennzeichen länger reserviert werden, kann die Reservierung auch unverbindlich über die Telefonhotline der Kfz-Zulassungsstelle (06441-407-2529) oder per E-Mail unter kfz-zulassung@lahn-dill-kreis.de verlängert werden.
Auf der offiziellen Website des Lahn-Dill-Kreises finden Kundinnen und Kunden unter www.lahn-dill-kreis.de/strasse-verkehr/ zuverlässige Informationen rund um Kfz-Zulassung und vieles mehr aus erster Hand.
Der Beschluss vom 13.01.2025 über die vereinfachte Umlegung des Verfahrensgebietes „Feuerwehrgerätehaus 2“ im Stadtteil Manderbach ist am 21.01.2025 unanfechtbar geworden.
Die Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit im PDF-Format finden Sie nachfolgend:
Aufgrund der vorrückenden Afrikanischen Schweinepest und der aufgetretenen Maul- und Klauenseuche folgt die Oranienstadt Dillenburg der Empfehlung der zuständigen Veterinärbehörde des Lahn-Dill-Kreises, den Wildpark Donsbach für den Besucherverkehr für die Dauer von zunächst vier Wochen zu schließen. Die Stadt als Betreiber der Einrichtung hofft, den Park dann wieder öffnen zu können und bittet um Verständnis für diese Vorsichtsmaßnahme.
In diesem Jahr findet vom 13. bis 22. Juni 2025 der 62. Hessentag in Bad Vilbel statt. Das Motto lautet „Wir bringen Hessen auf die Bühne“.
Gesucht werden für den Festzug am Sonntag, den 22. Juni 2025 noch repräsentative Beiträge. Es dürfen insgesamt 3 Gruppen aus dem Lahn-Dill-Kreis teilnehmen. Musikgruppen sind dabei besonders erwünscht.
Interessierte Vereine und Gruppen, die am Festumzug teilnehmen möchten, können die Unterlagen für die Bewerbung gerne bei Frau Akcakaya von der Oranienstadt Dillenburg (E-Mail: n.akcakaya@dillenburg.de) anfordern.
Berücksichtigt werden, seitens des Kreisausschusses des Lahn-Dill-Kreises, vorliegende Bewerbungen bis zum 26. Februar 2025.
Am 24.01.25 wird über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Bundestagswahl entschieden. Im Anschluss an die Zulassung erfolgt der Druck der Stimmzettel, deren Eintreffen bei den Kommunen auf die KW 6 datiert wurde.
Daher möchten wir darauf hinweisen, dass eine Versendung von Briefwahlunterlagen und auch die Briefwahl im Bürgerbüro vor Erhalt der Stimmzettel nicht möglich ist. Eine Beantragung kann ab dem 13.01.25 online über Oliwa beantragt werden, darüber hinaus in schriftlicher Form unter Angabe von Name, Adresse und Geburtsdatum
Im Zuge des Wasserrechtlichen Verfahrens für den Bau und Betrieb des Hochwasserrückhaltebeckens Niederscheld in Dillenburg – Niederscheld finden Sie hier die Planfeststellung nach §§ 68 Abs. 1 und 70 WHG.
In Kürze sollen die Renaturierungsmaßnahmen an der Dietzhölze im Stadtgebiet Dillenburg beginnen. Zwischen der Gemarkungsgrenze Frohnhausen-Wissenbach bis zur Einmündung in die Dill soll die Dietzhölze auf einer Gesamtlänge von rd. 5 km renaturiert, d.h. wieder in einen ökologisch wertvollen Zustand versetzt werden.
Dietzhölze, vorh. Wanderhindernis Nr. 11632 im Bereich Strukturmaßnahme S6 *3
Umbauarbeiten auf 3 Km Gewässerlänge
Hierbei erfolgen auf insgesamt 3 km Gewässerlänge diverse Umbauarbeiten in Einzelabschnitten am Gewässer. Hierunter fallen die Beseitigung von 11 Wehranlagen bzw. Abstürzen im Gewässer, die Umgestaltung der Gewässersohle unter 3 vorhandenen Straßenbrücken, sowie 9 Strukturmaßnahmen im Uferbereich. In großen Teilen sollen die vorhandenen Sohl- und Uferbefestigungen aufgebrochen und damit wieder eine natürliche Laufentwicklung des Gewässers ermöglicht werden. Die Maßnahme finden überwiegend in der Gewässerparzelle und in Fließrichtung auf der rechten Uferseite statt, da die benötigten Flächen sich größtenteils im städtischen Eigentum befinden. Die linke Uferseite kann für eine Gewässerentwicklung nicht herangezogen werden, da sich in diesem Bereich noch die gewidmete ehem. Bahnstrecke befindet. Die Renaturierung der Dietzhölze hat außer dem ökologischen Aspekt auch noch den Vorteil, dass durch die vorgesehenen Strukturmaßnahmen (wie anlegen von Altarmen und Umgehungsgerinnen) auch Retentionsräume für den Hochwasserschutz geschaffen werden. Damit werden auch alle Unterlieger im Falle eines Hochwassers oder bei einem Starkregenereignis besser geschützt.
Im Rahmen der EU-Wasserrichtlinien
Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt im Rahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie, nach welcher die Fließgewässer bis zum Jahr 2027 wieder in einen ökologisch guten bzw. sehr guten Zustand zu versetzen sind. Außerdem ist die Durchgängigkeit der Gewässer für Fische und Makrozoobenthos (unter Makrozoobenthos werden hierbei die tierischen Organismen bis zu einer definierten Größe – mit dem Auge noch erkennbar – zusammengefasst*1) herzustellen. Begleitet wird die Maßnahme durch das Regierungspräsidium Gießen und die Hessische Landgesellschaft (HLG). Die HLG ist durch das Land Hessen als Projektsteuerer im Rahmen des Projektes „100 Wilde Bäche“ eingesetzt. Nach rund 5-jähriger Planungsphase wurde im Oktober dieses Jahres der Auftrag zur baulichen Umsetzung vergeben. An den Kosten für die Maßnahme beteiligt sich das Land Hessen über die WI-Bank mit einem Anteil von 90 % der zuwendungsfähigen Kosten. Die Gesamtkosten der Renaturierung für diesen Abschnitt betragen rd. 2,4 Mio. €.
Durch Wasserrecht geschützte Anlagen
Grundsätzlich ist die Renaturierung und die damit verbundene Herstellung der Durchgängigkeit der Dietzhölze in 2 Bestandteile unterteilt worden. Die sich jetzt in der Umgestaltung befindlichen Maßnahmen beinhalten alle Wanderhindernisse, welche nicht durch ein Wasserrecht belegt sind. In der Dietzhölze befinden sich noch 3 Anlagen, die durch ein Wasserrecht geschützt sind. Diese 3 Bauwerke können nicht in einem „einfachen“ Verfahren betrachtet werden, sondern gestalten sich in der rechtlichen und technischen Umsetzung deutlich schwieriger. Deshalb wurden diese Anlagen separat behandelt und können erst im Anschluss umgebaut werden.
Maßnahme in zwei Bauabschnitten
Da entsprechend der Genehmigung nur zwischen Anfang September und Ende Februar des Folgejahres die Bauarbeiten im Gewässer stattfinden dürfen, wurde die Gesamtmaßnahme in 2 Bauabschnitte unterteilt. Der nun beginnende Abschnitt beginnt ab der Gemarkungsgrenze Frohnhausen-Wissenbach und endet etwa in Höhe des Hellweg-Baumarktes in Frohnhausen. Der folgende Bereich bis zur Einmündung in die Dill soll ab September 2025 beginnen.
Für interessierte Bürger und für weitergehende Informationen steht ihnen Herr Nies vom Ressort Bauen und Liegenschaften der Oranienstadt Dillenburg unter der Tel.-Nr. 02771-896277 jederzeit gerne zur Verfügung.
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