Winterdienstmitarbeiter stehen bereit

Hinweis auf Ein Räumfahrzeug des Winterdienstes in Dillenburg. Mit Klick aufs Bild gehts zum ganzen Artikel Foto: Stadtwerke Dillenburg

Wenn viele sich auf Weihnachten vorbereiten und die Weihnachtsmärkte besuchen, stehen die Mitarbeiter im Baubetriebshof der Stadtwerke Dillenburg auf Abruf bereit, um bei Bedarf das Vorankommen der Bürgerinnen und Bürger von Dillenburg zu ermöglichen, damit diese ihre Ziele erreichen und die Vorweihnachtszeit genießen können.

Nicht nur Weihnachten steht vor der Tür…

Bei den Stadtwerken kümmern sich rund 30 Mitarbeiter Saison für Saison im Schichtbetrieb um den Winterdienst, mit dem Ziel, die Fußwege, die wichtigen Erschließungs- und Durchgangsstraßen sowie die Steilstücke in der Oranienstadt möglichst schnee- und eisfrei zu halten. Die folgenden Informationen geben einen Überblick über den Winterdienst in Dillenburg.

Die Einsatzplanung

Die Stadtwerke stellen im Vorfeld zum Winter einen Rufbereitschaftsplan im Schichtbetrieb auf. Im Zeitraum von November bis April werden in Abhängigkeit von Wettervorhersagen- und -prognosen des Deutschen Wetterdienstes die Einsätze geplant. Ist auf Basis der Vorhersagen von einer winterlichen Lage außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeiten auszugehen, wird die Rufbereitschaft eingesetzt, damit die im Winter durch Schneefall und Glätte auftretenden Verkehrsgefährdungen auf Fahrbahnen und Gehwegen im Rahmen ihrer finanziellen und sachlichen Leistungsfähigkeit durch Räumen und Streuen beseitigt werden. Die Beobachtung der Wetterlage im Einklang mit einer oft langjährigen Erfahrung zeichnet einen guten Winterdienst aus.

Zusammenarbeit mit dem Deutschen Wetterdienst

Die Stadtwerke nutzen seit mehreren Jahren das “Straßenzustands- und Wetterinformationssystem (SWIS)” des Deutschen Wetterdienstes, das eine regionale (Straßen-) Wettervorhersage- und Prognose anbietet. Basis des SWIS sind neben den nationalen und internationalen meteorologischen Daten die Messwerte der Straßenwetterstationen der Bundesländer.

Die Winterdienstfahrzeuge

Der Fuhrpark bei den Stadtwerken für den Winterdienst besteht aus drei eigenen Großfahrzeugen und zwei eigenen Schmalspurkommunalfahrzeugen mit den entsprechenden Geräteträgern sowie drei Kommunaltraktoren, von denen einer für die Winterdienstsaison gemietet wird. Üblicherweise werden die Fahrzeuge im Herbst auf die bevorstehende Winterdienstsaison vorbereitet. Die Fahrzeuge werden dann von den Mitarbeitern des Baubetriebshofs mit Schneepflügen sowie Streumaschinen für Salz und Sole ausgerüstet.

Die einzelnen Schneepflüge haben unterschiedliche Größen. Hierbei reicht die Räumbreite von rund 2,00 bis 2,30 Meter, wobei ein Fahrzeug inzwischen ein größenverstellbares Räumschild besitzt. Die Streu- und Räumfahrzeuge sind mit Winterreifen und werden bei Bedarf mit Schneeketten ausgestattet, so dass die Traktion erhöht und ein Durchdrehen der Räder auf glattem Untergrund verhindert wird.

Die Ausrüstung der Mitarbeiter

Jeder der bei den Stadtwerken im Winterdienst eingesetzt ist, trägt eine „Persönliche Schutzausrüstung“ (PSA). Dadurch ist das Betriebsdienstpersonal im Einsatz – auch mit schwerem Gerät und an der Strecke – optimal geschützt.

Die „Soll-Ausrüstung“ besteht aus drei Garnituren Warnschutzkleidung (eine Garnitur besteht aus einer Arbeitsjacke, Warnschutzshirts und einer Bundhose oder Latzhose); sowie einer Garnitur Wetterwarnschutzkleidung (Garnitur besteht aus einer Wetterwarnschutzjacke, einem Wetterwarnschutzparka; einer Warnschutz-Fleecejacke, Winterstiefeln & einer Wintermütze).

Die Streumittel – Streusalz und Salzsole

Wenn Schnee und Glätte drohen, ist Eile geboten. Je eher gestreut wird, desto besser. Deshalb stehen die Fahrzeuge startklar, umgerüstet und beladen bereit, wenn die Mitarbeiter nach Dienstende den Baubetriebshof verlassen, damit sie jederzeit ohne Verzögerung in den Einsatz gehen können.

Beim Streuen setzen die Stadtwerke auf den Straßen Streusalz mit Salzsole und auf den Fußwegen Streusalz ein. Splitt und andere abstumpfende Mittel, etwa Sand, kommen auf den Fußwegen und Straßen wegen der fehlenden Tauleistung, nicht zum Einsatz.

Salzsilos

Das Streusalz bei den Stadtwerken wird in Silos gelagert. Zum Start der Wintersaison Anfang November lagern in den Salzsilos rd. 130 Tonnen Salz. Zusätzlich werden für die Handräumung und die Befüllung der Kleinfahrzeuge noch 24 Tonnen als Sackware vorgehalten.

Das Winterdienstfahrzeug im Einsatz

Die eingesetzten Großfahrzeuge können pro Ladung etwa drei Tonnen Streusalz befördern. Befüllt werden die Fahrzeuge direkt aus den Silos. Die Kleinfahrzeuge werden überwiegend mittels Sackware per Hand befüllt. Die Streuer fassen hier ein Volumen von 200 bis 300 kg.

Jedes Winterdienstfahrzeug der Stadtwerke hat eine festgelegte Route und wird von einem Mitarbeiter geführt. In Abhängigkeit der Witterung und der Verkehrssituation werden die Straßen gestreut und/oder geräumt. Die Reihenfolge der Bedienung ist entsprechend der verkehrlichen Dringlichkeit festgelegt. Maßgeblich für den Zeitbedarf zum Räumen beziehungsweise Streuen der Route sowie für das wiederholte Räumen und Streuen aller Strecken sind die jeweiligen Umlaufzeiten. Die Umlaufzeiten betragen bis zu drei Stunden für das Streuen und vier Stunden für das Räumen.

Handräumung

Für die Handräumung der Bürgersteige der städtischen Liegenschaften sind vier Räumkolonnen im Einsatz. Je zwei Mitarbeiter und ein Pritschenfahrzeug bilden eine Räumkolonne, die ausgestattet mit Sacksalz und Schneeschippen Fußwege, Bushaltestellen, Eingangsbereiche etc. räumen.

Prioritätenlisten Winterdienst

Hier finden Sie die Prioritätenlisten für den Winterdienst

Infos für Anwohner

Wer muss Schnee räumen?

Für die Gehwege hat die Oranienstadt Dillenburg per Satzung die Verantwortung auf die Anlieger übertragen. Bei nur einem Gehweg in der Straße muss der Gehweg im Wechsel mit dem Anlieger auf der gegenüberliegenden Straßenseite geräumt werden (siehe Satzung der Oranienstadt Dillenburg über die Straßenreinigung). Soweit die Oranienstadt Dillenburg selbst Anlieger ist, hat sie auch für die Sicherheit zu sorgen. In Miethäusern können die Vermieter die Räumpflicht auf die Mieter übertragen.

Wann und wie oft muss geräumt werden?

Von 7 bis 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte müssen unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte beseitigt werden.

Schneit oder friert es erst nach 20 Uhr, reicht es, wenn am nächsten Morgen geräumt und/oder gestreut wird.

Wo und wie viel muss geräumt werden?

Die Gehwege müssen von Schnee und Eis freigehalten werden. Dies soll sicherstellen, dass zwei Fußgänger vorsichtig aneinander vorbeigehen können. Sofern kein Gehweg vorhanden ist, gilt die Winterdienstpflicht für eine entsprechende Bahn von 1,50 m Breite entlang der Grundstücksgrenze.

Wie muss geräumt / gestreut werden?

Räumen heißt den Schnee wegschieben – bitte nicht auf die Fahrbahn, sondern auf das eigene Grundstück (Randbereich) oder den Gehwegrand/Fahrbahnrand. Anschließend muss der geräumte Bereich – wenn nötig – möglichst mit abstumpfenden Mittel, also Sand oder Granulat weitestgehend rutschfest gemacht werden.

Darf Salz verwendet werden?

Salz darf nur in geringen Mengen zur Beseitigung festgetretener Eis- und Schneerückstände verwendet werden. Weiter sollte es nur bei Eisregen oder überfrierender Nässe sowie an gefährlichen Stellen wie z.B. Treppen, Rampen, Brückenauf- oder -abgängen, starken Gefälle- bzw. Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten verwendet werden, wenn durch den Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Sicherheit für die Fußgänger erreicht werden kann.

Muss auch bei Blitz-Eis und Dauerschnee geräumt werden?

Streupflicht bedeutet nicht, dass bei jeder Schneeflocke sofort die Schneeschippe in die Hand genommen werden muss. Es sollte sich alles im Rahmen des Zumutbaren abspielen. Jeder Verkehrsteilnehmer muss im Winter mit Behinderungen und Glätte rechnen und Vorsicht walten lassen.

Was tun, wenn man krank oder berufstätig ist oder aus sonstigen Gründen den Winterdienst nicht selbst vornehmen kann?

Wer aus beruflichen, gesundheitlichen oder sonstigen Gründen nicht die Möglichkeit hat, der Räumpflicht nachzukommen, ist dennoch hierzu verpflichtet: Die Gehwege müssen geräumt werden. In diesen Fällen müssen dann andere Personen oder eine private Firma mit der Übernahme des Winterdienstes beauftragt werden.

Oranienstadt Dillenburg für Eis und Schnee gewappnet

Umgerüstet: Auf dem Gelände des Bauhofes warten die Fahrzeuge auf ihren Wintereinsatz. Vier große Lkw und vier kleinere Fahrzeuge können zum Räumen auf die Straße geschickt werden. Foto: Kilian Scharf

Die Dillenburger Stadtwerke sind für Eis und Schnee gewappnet: In den Silos auf dem Bauhof lagern 150 Tonnen Salz, die vier großen Winterfahrzeuge und die vier Kleinfahrzeuge und Traktoren sind mit Pflügen ausgerüstet und die 38 Kisten an den Steigungsstrecken mit abstumpfendem Splitt oder Sand gefüllt.

Team der Dillenburger Stadtwerke muss fast 70 Kilometer Straße freihalten

Einsetzender Schneefall sowie Nässe in Verbindung mit extremer Kälte sind die Witterungsbedingungen, die ein schnelles Handeln fordern, um fast 70 Kilometer Straße in der Kernstadt und in den Stadtteilen befahrbar zu machen. Hinzu kommen Gehwege und Bereiche, die nicht mit den Fahrzeugen erreicht werden können. Hier sind die Helfer zu Fuß unterwegs, um Bürgersteige begehbar zu machen. Und manchmal dauert es einige Minuten länger, bis die Strecken frei und sicher sind und alle in den frühen Morgenstunden ohne große Probleme unterwegs sein können. Anwohner und diejenigen, die auf ihr Auto angewiesen sind, sollten daher etwas Geduld mitbringen, bis vor ihrer Haustür die Fahrbahn geräumt wird.

Umgerüstet: Auf dem Gelände des Bauhofes warten die Fahrzeuge auf ihren Wintereinsatz. Vier große Lkw und vier kleinere Fahrzeuge können zum Räumen auf die Straße geschickt werden. Foto: Kilian Scharf

Richtiges Parken erleichtert den Räumdienst

Denn mit einem tonnenschweren Pflug vor dem Lkw über verschneite und vereiste Straßen zu fahren, erfordert einiges an Erfahrung hinter dem Lenkrad. Und für die Männer, die im Einsatz große Verantwortung tragen, ist es eine Erleichterung, wenn Fahrzeuge so geparkt sind, dass eine Räumung ohne große Verzögerung möglich ist. Der Winterdienst der Oranienstadt ist in acht Streubezirke eingeteilt und arbeitet in drei Dringlichkeitsstufen. Ganz oben auf der Prioritätenliste stehen die Flächen auf Brücken, an Steigungen in der Kernstadt und den Stadtteilen, an Kindergärten oder an Bushaltestellen. Danach folgen die anderen Straßenabschnitte, die nach und nach geräumt werden. Ziel ist es, morgens um 7 Uhr erst einmal alle Straßen und Bürgersteige begehbar und befahrbar gemacht zu haben.

“Eisspione” auf Kontrollfahrt

Mit Einsetzen der kalten Jahreszeit sind bei den Stadtwerken die Einsatzpläne geschrieben. Die Rufbereitschaften sind festgelegt, jeder Mitarbeiter kennt bei „Alarmierung“ durch den Einsatzleiter seine Aufgaben. Wann muss der Winterdienst ausrücken? Das legen die Eisspione fest. Wenn der Deutsche Wetterdienst widrige Bedingungen für die Region ankündigt, muss einer der Meister der Stadtwerke früh aus dem Bett und zu einer Kontrollfahrt starten. Schon um 2 Uhr in der Nacht werden dann sogenannte „Referenzpunkte“ angefahren und die Verhältnisse auf den Fahrbahnen getestet. Ein erster Glätte-Test erfolgt in der Kernstadt auf dem Galgenberg. Um sich einen genauen Überblick zu verschaffen, steuert der Eisspion auf seiner Runde weitere festgelegte Punkte in Donsbach (Ruderstal), Manderbach (Fauleborn), Nanzenbach (Batzbachstraße) und Niederscheld (Auf dem Horst) an. Droht Eisglätte, wird anschließend eine Meldekette ausgelöst. Der Einsatzleiter benachrichtigt die Fahrer der Großfahrzeuge, die dann ab 3 Uhr unterwegs sind, eine Stunde später sind die Fußtrupps zur Räumung unterwegs.

Prioritätenliste für den Räumdienst

Welche Straßen werden vorrangig in welchem Stadtteil und der Kernstadt geräumt?

Die Antwort darauf finden Sie in den Prioritätenlisten für den Räumdienst.

Räumpflicht auch für Anwohner

Räum- und Streupflicht – das gilt aber auch für alle Bürgerinnen und Bürger in der Oranienstadt. Hierzu die häufigsten Fragen und die Antworten darauf:

– Wer muss Schnee räumen?

Für die Gehwege hat die Oranienstadt Dillenburg per Satzung die Verantwortung auf die Anlieger übertragen. Bei nur einem Gehweg in der Straße muss der Gehweg im Wechsel mit dem Anlieger auf der gegenüberliegenden Straßenseite geräumt werden (siehe Satzung der Oranienstadt Dillenburg über die Straßenreinigung). Soweit die Oranienstadt Dillenburg selbst Anlieger ist, hat sie auch für die Sicherheit zu sorgen. In Miethäusern können die Vermieter die Räumpflicht auf die Mieter übertragen.

– Wann und wie oft muss geräumt werden?

Von 7 bis 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte müssen unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte beseitigt werden.

Schneit oder friert es erst nach 20 Uhr, reicht es, wenn am nächsten Morgen geräumt und/oder gestreut wird.

– Wo und wie viel muss geräumt werden?

Die Gehwege müssen von Schnee und Eis freigehalten werden. Dies soll sicherstellen, dass zwei Fußgänger vorsichtig aneinander vorbeigehen können. Sofern in verkehrsberuhigten Bereichen und Fußgängerzonen kein Gehweg vorhanden ist, gilt die Winterdienstpflicht für eine entsprechende Bahn von 1,50 m Breite entlang der Grundstücksgrenze.

– Wie muss geräumt / gestreut werden?

Räumen heißt den Schnee wegschieben – bitte nicht auf die Fahrbahn, sondern auf das eigene Grundstück (Randbereich) oder den Gehwegrand/Fahrbahnrand. Anschließend muss der geräumte Bereich – wenn nötig – möglichst mit abstumpfenden Mittel, also Sand oder Granulat weitestgehend rutschfest gemacht werden.

– Darf Salz verwendet werden?

Salz darf nur in geringen Mengen zur Beseitigung festgetretener Eis- und Schneerückstände verwendet werden. Weiter sollte es nur bei Eisregen oder überfrierender Nässe sowie an gefährlichen Stellen wie z.B. Treppen, Rampen, Brückenauf- oder -abgängen, starken Gefälle- bzw. Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten verwendet werden, wenn durch den Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Sicherheit für die Fußgänger erreicht werden kann.

– Muss auch bei Blitz-Eis und Dauerschnee geräumt werden?

Streupflicht bedeutet nicht, dass bei jeder Schneeflocke sofort die Schneeschippe in die Hand genommen werden muss. Es sollte sich alles im Rahmen des Zumutbaren abspielen. Jeder Verkehrsteilnehmer muss im Winter mit Behinderungen und Glätte rechnen und Vorsicht walten lassen.

– Was tun, wenn man krank oder berufstätig ist oder aus sonstigen Gründen den Winterdienst nicht selbst vornehmen kann?

Wer aus beruflichen, gesundheitlichen oder sonstigen Gründen nicht die Möglichkeit hat, der Räumpflicht nachzukommen, ist dennoch hierzu verpflichtet: Die Gehwege müssen geräumt werden. In diesen Fällen müssen dann andere Personen oder eine private Firma mit der Übernahme des Winterdienstes beauftragt werden.

Eintrag im Tagebuch

Der vergangene Winter hatte es in sich. Große Mengen an Salz mussten auf Straßen und Gehwegen gestreut werden. Unsere Tagebuchaufzeichnungen zeigen, dass die kalte und eisige Jahreszeit ihrem Namen durchaus Ehre machen kann. Schnee und Glätte ließen den Räumtrupps im Winter 2020/21 nur wenig Zeit zum Verschnaufen. Der Verbrauch an Streusalz stieg in dieser Saison auf 350 Tonnen, und um die Bürgersteige und die Fußgängerzone vom Eis zu befreien, benötigte der Winterdienst zusätzlich 1350 25-Kilo-Säcke als Streugut.     

Winterdienst – Informationen zu Räum- und Streupflichten

Auch wenn die letzten Tage und Wochen noch nicht unbedingt den Eindruck machten, steht der Winter vor der Tür, und somit auch der Winterdienst. Die Stadtwerke beschäftigen sich schon seit Wochen mit diesem Thema: Erstellen des Winterdienstplans mit Schichteinteilungen, Vorbereitung der Winterdienstfahrzeuge, Bestellen von Maschinen und Material, Ein- und Unterweisungen der Mitarbeiter, Fahrsicherheitstrainings, etc. Alles, damit wir bei Schnee die Straßen freiräumen und bei Glatteis streuen können, damit Sie auch bei Eis und Schnee gut und sicher unterwegs sein können. Trotzdem müssen Sie manchmal etwas Geduld haben bis auch Ihre Fahrbahn geräumt wird. Unser Winterdienst arbeitet in drei Dringlichkeitsstufen. Alles gleichzeitig geht leider einfach nicht. Zuallererst sind Dillenburgs wichtigste Straßen dran.

Achten Sie bitte darauf, dass Sie Ihre Fahrzeuge so parken, dass der Streuwagen auch in die Straße bzw. durch die Straße fahren kann! Nimmt jeder gegenseitig Rücksicht, kommen wir alle besser durch den Winter!

Um die Sicherheit im Winter zu gewährleisten hat aber nicht nur die Stadt sondern auch alle Bürger Aufgaben zu erfüllen.

Hier dazu die häufigsten Fragen der Bürger, die nachfolgend geklärt werden sollen:

Wer muss Schnee räumen?

Für die Gehwege hat die Stadt Dillenburg per Satzung die Verantwortung auf die Anlieger übertragen. Bei nur einem Gehweg in der Straße muss der Gehweg im Wechsel mit dem auf der gegenüberliegenden Straßenseite Verpflichteten geräumt werden (siehe Satzung der Stadt Dillenburg über die Straßenreinigung). Soweit die Stadt Dillenburg selbst Anlieger ist, hat sie auch für die Sicherheit zu sorgen. In Miethäusern können die Vermieter die Räumpflicht auf die Mieter übertragen

Wann und wie oft muss geräumt werden?

Von 7 bis 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte müssen unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte beseitigt werden.

Schneit oder friert es erst nach 20 Uhr, reicht es, wenn Sie am nächsten Morgen räumen und/oder streuen.

 Wo und wie viel muss geräumt werden?

Die Gehwege müssen von Schnee und Eis freigehalten werden. Dies soll sicherstellen, dass zwei Fußgänger vorsichtig aneinander vorbeigehen können.

Sofern kein eigenständiger Gehweg vorhanden ist, gilt die Winterdienstpflicht für eine entsprechende Gehbahn von 1,50 m Breite entlang der Grundstücksgrenze

Wie muss geräumt / gestreut werden?

Räumen heißt den Schnee wegschieben – bitte nicht auf die Fahrbahn, sondern auf Ihr Grundstück (Randbereich) oder den Gehweg-/ Fahrbahnrand. Anschließend muss der geräumte Bereich –  wenn nötig – möglichst mit abstumpfenden Mittel, also Sand oder Granulat weitestgehend rutschfest gemacht werden.

Darf Salz verwendet werden?

Salz darf nur in geringen Mengen zur Beseitigung festgetretener Eis- und Schneerückstände verwendet werden. Weiter sollte es nur bei Eisregen oder überfrierender Nässe sowie an gefährlichen Stellen, wie z.B. Treppen, Rampen, Brückenauf- oder -abgängen, starken Gefälle- bzw. Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten verwendet werden, wenn durch den Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Sicherheit für die Fußgänger erreicht werden kann.

Muss auch bei Blitzregen und Dauerschnee geräumt werden?

Streupflicht bedeutet nicht, dass bei jeder Schneeflocke sofort die Schneeschippe in die Hand genommen werden muss. Es sollte sich alles im Rahmen des Zumutbaren abspielen. Jeder Verkehrsteilnehmer  muss im Winter mit Behinderungen und Glätte rechnen und Vorsicht walten lassen.

Was tun, wenn man krank oder berufstätig ist oder aus sonstigen Gründen den Winterdienst nicht selbst vornehmen kann?

Wer aus beruflichen, gesundheitlichen oder sonstigen Gründen nicht die Möglichkeit hat, der Räumpflicht nachzukommen, ist dennoch hierzu verpflichtet: Die Gehwege müssen geräumt werden. In diesen Fällen müssen dann andere Personen oder eine private Firma mit der Übernahme des Winterdienstes beauftragt werden.