Winterdienst – Informationen zu Räum- und Streupflichten

Auch wenn die letzten Tage und Wochen noch nicht unbedingt den Eindruck machten, steht der Winter vor der Tür, und somit auch der Winterdienst. Die Stadtwerke beschäftigen sich schon seit Wochen mit diesem Thema: Erstellen des Winterdienstplans mit Schichteinteilungen, Vorbereitung der Winterdienstfahrzeuge, Bestellen von Maschinen und Material, Ein- und Unterweisungen der Mitarbeiter, Fahrsicherheitstrainings, etc. Alles, damit wir bei Schnee die Straßen freiräumen und bei Glatteis streuen können, damit Sie auch bei Eis und Schnee gut und sicher unterwegs sein können. Trotzdem müssen Sie manchmal etwas Geduld haben bis auch Ihre Fahrbahn geräumt wird. Unser Winterdienst arbeitet in drei Dringlichkeitsstufen. Alles gleichzeitig geht leider einfach nicht. Zuallererst sind Dillenburgs wichtigste Straßen dran.

Achten Sie bitte darauf, dass Sie Ihre Fahrzeuge so parken, dass der Streuwagen auch in die Straße bzw. durch die Straße fahren kann! Nimmt jeder gegenseitig Rücksicht, kommen wir alle besser durch den Winter!

Um die Sicherheit im Winter zu gewährleisten hat aber nicht nur die Stadt sondern auch alle Bürger Aufgaben zu erfüllen.

Hier dazu die häufigsten Fragen der Bürger, die nachfolgend geklärt werden sollen:

Wer muss Schnee räumen?

Für die Gehwege hat die Stadt Dillenburg per Satzung die Verantwortung auf die Anlieger übertragen. Bei nur einem Gehweg in der Straße muss der Gehweg im Wechsel mit dem auf der gegenüberliegenden Straßenseite Verpflichteten geräumt werden (siehe Satzung der Stadt Dillenburg über die Straßenreinigung). Soweit die Stadt Dillenburg selbst Anlieger ist, hat sie auch für die Sicherheit zu sorgen. In Miethäusern können die Vermieter die Räumpflicht auf die Mieter übertragen

Wann und wie oft muss geräumt werden?

Von 7 bis 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte müssen unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte beseitigt werden.

Schneit oder friert es erst nach 20 Uhr, reicht es, wenn Sie am nächsten Morgen räumen und/oder streuen.

 Wo und wie viel muss geräumt werden?

Die Gehwege müssen von Schnee und Eis freigehalten werden. Dies soll sicherstellen, dass zwei Fußgänger vorsichtig aneinander vorbeigehen können.

Sofern kein eigenständiger Gehweg vorhanden ist, gilt die Winterdienstpflicht für eine entsprechende Gehbahn von 1,50 m Breite entlang der Grundstücksgrenze

Wie muss geräumt / gestreut werden?

Räumen heißt den Schnee wegschieben – bitte nicht auf die Fahrbahn, sondern auf Ihr Grundstück (Randbereich) oder den Gehweg-/ Fahrbahnrand. Anschließend muss der geräumte Bereich –  wenn nötig – möglichst mit abstumpfenden Mittel, also Sand oder Granulat weitestgehend rutschfest gemacht werden.

Darf Salz verwendet werden?

Salz darf nur in geringen Mengen zur Beseitigung festgetretener Eis- und Schneerückstände verwendet werden. Weiter sollte es nur bei Eisregen oder überfrierender Nässe sowie an gefährlichen Stellen, wie z.B. Treppen, Rampen, Brückenauf- oder -abgängen, starken Gefälle- bzw. Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten verwendet werden, wenn durch den Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Sicherheit für die Fußgänger erreicht werden kann.

Muss auch bei Blitzregen und Dauerschnee geräumt werden?

Streupflicht bedeutet nicht, dass bei jeder Schneeflocke sofort die Schneeschippe in die Hand genommen werden muss. Es sollte sich alles im Rahmen des Zumutbaren abspielen. Jeder Verkehrsteilnehmer  muss im Winter mit Behinderungen und Glätte rechnen und Vorsicht walten lassen.

Was tun, wenn man krank oder berufstätig ist oder aus sonstigen Gründen den Winterdienst nicht selbst vornehmen kann?

Wer aus beruflichen, gesundheitlichen oder sonstigen Gründen nicht die Möglichkeit hat, der Räumpflicht nachzukommen, ist dennoch hierzu verpflichtet: Die Gehwege müssen geräumt werden. In diesen Fällen müssen dann andere Personen oder eine private Firma mit der Übernahme des Winterdienstes beauftragt werden.