Geflügel darf wieder im Freien gehalten werden

Geflügelpest: Kreis-Veterinäramt hebt Aufstallungspflicht auf

Wetzlar/Dillenburg/Herborn (ldk): Im Lahn-Dill-Kreis dürfen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Tauben und Laufvögel, wie Gänse, Wachteln, Enten, Strauße, Emus oder Nandus wieder im Freien gehalten werden. Deshalb gilt die tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zum Schutz vor der aviären Influenza (Aufstallungspflicht in Risikogebieten; Abgabe von Geflügel im Reisegewerbe) vom 08. April 2021 ab heute, 14. Mai 2021, als aufgehoben.

Ausbreitung als mäßig eingestuft

Betroffen von der Pflicht waren die Geflügelpest-Risikogebiete entlang von Lahn und Dill sowie am Aartalsee und am Dutenhofener See. Tendenziell ist in Hessen ein Rückgang der neuen Ausbrüche und Fälle zu beobachten. Das Risiko der Ausbreitung und Einschleppung in Geflügelhaltungen wird vom Friedrich-Löffler-Institut derzeit als mäßig eingestuft.

Das Kreis-Veterinäramt betont allerdings, dass weiterhin Vorsicht geboten ist. Hygieneregeln und Biosicherheitsmaßnahmen sollten jederzeit konsequent eingehalten werden, da diese den besten Schutz vor einer Einschleppung der Geflügelpest bieten. Die Geflügelpest ist für Hausgeflügel hochansteckend und verläuft mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen. Große Vorsicht ist deshalb auch beim Handel mit Lebendgeflügel im Reisegewerbe und dem Aufenthalt in Ländern mit ausgeprägtem Infektionsgeschehen geboten.