Bekanntmachung Grenzbereinigungsverfahren

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Im Zuge des Ausbaus zwischen Dillenburg und Nanzenbach L3362 wird auf Veranlassung von Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement nach § 4 des Gesetzes über die vereinfachte Bereinigung der Rechts- und Grenzverhältnisse bei Baumaßnahmen für öffentliche Straßen für folgende Grundstücke (Flurstücke) ein Grenzbereinigungsverfahren eingeleitet:

Verfahrensgebiet: ,, L 3362 – Ausbau zwischen Dillenburg und Nanzenbach “

Jubiläumsmedaille „150 Jahre Wilhelmsturm“

Die Jubiläumsmedaille 150 Jahre Wilhelmsturm

Für Sammler und Liebhaber bringt die Oranienstadt Dillenburg anlässlich des Jubiläums „150 Jahre Wilhelmsturm“ eine Medaille in zwei verschiedenen Ausführungen heraus. Die Jubiläumsmedaille, bestehend aus Kupfer oder Neusilber, hat einen Durchmesser von 30 mm und ist ab sofort für 10 Euro in der Tourist-Information im Alten Rathaus (Hauptstraße 19) erhältlich, so lange der Vorrat reicht. Auch werden die Medaillen am Jubiläumswochenende vom 27. – 29. Juni am Stand der Oranienstadt Dillenburg im Bereich der Schlossberganlagen zum Kauf angeboten.

Die Jubiläumsmedaille 150 Jahre Wilhelmsturm
Die Jubiläumsmedaille ist in zwei Ausführungen erhältlich.

Förderprogramm “STARKES DORF+” gestartet

Menschen stehen vor einem Gebäude in einer Reihe und halten einen roten Faden über die Köpfe

Die Hessische Staatskanzlei hat das Förderprogramm „STARKES DORF+“ gestartet. Ziel des Programms ist es, Projekte im ländlichen Raum zu unterstützen, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken und die Lebensqualität vor Ort verbessern. Antragsberechtigt sind insbesondere Vereine, Stiftungen sowie sonstige Initiativen – nicht jedoch Ortsbeiräte.

Menschen stehen vor einem Gebäude in einer Reihe und halten einen roten Faden über die Köpfe
© Hessische Staatskanzlei/ Anja Köhne

Hinweis für Vereine und Initiativen im Dillenburger Stadtgebiet

Gefördert werden Projekte mit einer Fördersumme zwischen 1.000 € und 7.500 €.

Besonders willkommen sind Initiativen, die Treffpunkte schaffen oder beleben, das Miteinander stärken oder bürgerschaftliches Engagement fördern. Die Antragstellung erfolgt digital und ist ab sofort möglich.

Weitere Informationen sowie das Online-Antragsformular finden Sie unter:

👉 www.hessen.de (Stichwort: „STARKES DORF+“)

Kontakt für Rückfragen: starkes.dorf@stk.hessen.de

Wir empfehlen unseren Dillenburger Vereinen und Initiativen, zu prüfen, ob eine Antragstellung für ein geplantes Projekt in Frage kommt.

700 Jahre Nanzenbach

Urkunde aus Pergament

von Simon Dietrich

Am 8. Mai 2025 feiert der Dillenburger Stadtteil Nanzenbach den 700. Jahrestag seiner Ersterwähnung. Damit steht das Dorf mit der reichen Bergbaugeschichte vor einer Premiere. Bislang nämlich wurde in Nanzenbach noch nie ein Ortsjubiläum begangen. Was vor allem daran liegt, dass die betreffende Urkunde aus dem Jahr 1325 bis vor wenigen Jahren im Wiesbadener Staatsarchiv schlummerte, ohne dass ihre Bedeutung für die Nanzenbacher Geschichte erkannt worden wäre.

Die Ersterwähnung vom 8. Mai 1325

Dass das Datum 1325 noch nicht ins allgemeine Bewusstsein eingegangen ist, zeigt sich auch, wenn man versucht, im Internet etwas über die Ersterwähnung von Nanzenbach herauszufinden. Dort stößt man nämlich auf widersprüchliche Angaben. Einige Webseiten nennen zwar die korrekte Zahl 1325, andere verlegen die früheste Nennung jedoch ins Jahr 1255 (was jeglicher Grundlage entbehrt). In älteren Publikationen begegnet zudem noch die Angabe, der Ort sei „urkundlich 1358 erstmalig erwähnt.“ Eine verwirrende Vielfalt an Jahreszahlen, die zeigt: Es herrscht offenbar Unklarheit.

Ersterwähnung sagt wenig über das tatsächliche Alter

Bevor wir uns im Folgenden der Ersterwähnungsurkunde und ihrem Kontext widmen, zunächst eine Klarstellung vorweg: Eine urkundliche Ersterwähnung sagt in der Regel nur wenig darüber aus, wie alt der betreffende Ort wirklich ist. Im Mittelalter wurde wenig geschrieben und von den wenigen Dokumenten ist zudem der weitaus größte Teil über die Jahrhunderte verloren gegangen. Dass es unter diesen Gegebenheiten in erster Linie Zufall ist, wann ein Ortsname das erste Mal in Schriftstücken auftaucht, liegt auf der Hand.

Eisenverhüttung seit dem 13. Jahrhundert

Auch Nanzenbach ist deutlich älter als 1325. Die Siedlung „am Bach des Nanzo“ dürfte ihre Wurzeln im Früh- oder Hochmittelalter haben. Archäologische Funde belegen, dass hier bereits im 13. Jahrhundert Eisen verhüttet wurde. Der Bergbau in Nanzenbach ist vermutlich mindestens ebenso alt.

Erstmals in einem Kaufvertrag erwähnt

Nun aber zu der Urkunde vom 8. Mai 1325, der Nanzenbach seine früheste Nennung verdankt. Bei dem in deutscher Sprache auf Pergament geschriebenen und mit drei Siegeln beglaubigten Dokument handelt es sich formal gesehen um einen Kaufvertrag. Die Brüder Philipp, Johann und Konrad von Bicken überließen dem Grafen Heinrich I. von Nassau-Dillenburg (ca. 1265–1343) darin zu einem ungenannten Preis verschiedene Herrschafts- und Besitzrechte.

Urkunde aus Pergament mit der Ersterwähnung Nanzenbachs
Ersterwähnungsurkunde Nanzenbachs vom 8. Mai 1325: Die Brüder von Bicken verkaufen Herrschafts- und Besitzrechte, darunter auch hörige Nanzenbacher, an Graf Heinrich I. von Nassau-Dillenburg (HHStAW, Best. 170 I, U 160)

Verbindung zur “Dernbacher Fehde”?

Diese Transaktion stand aller Wahrscheinlichkeit nach in Verbindung mit der sogenannten „Dernbacher Fehde“, in deren Verlauf es den Nassauer Grafen gelang, den Einfluss des regionalen Niederadels im Dillgebiet entscheidend zurückzudrängen. Abgesehen von den namensgebenden Herren von Dernbach geriet im Zuge dieser Auseinandersetzung auch das Niederadelsgeschlecht der Herren von Bicken in die Defensive. Angesichts des energischen Vordringens der nassauischen Grafen und des anhaltenden militärischen Drucks entschieden sich die Bickener 1325 offenbar, wertvolle Teile ihres Besitzes gegen Bezahlung an Heinrich I. abzutreten – bevor es dafür möglicherweise zu spät war.

Wichtigster Bestandteil des Kaufvertrags war dementsprechend das Gericht Ewersbach. Hier übten die Bickener seit Langem die Gerichtsherrschaft aus und verfügten auch sonst über zahlreiche Besitztümer. Ebenfalls transferiert wurden die Ewersbacher Mühlen sowie ein Anteil an der Wasserburg Hainchen (bei Netphen, Siegerland). Uns interessiert hier aber vor allem das vierte Kaufobjekt: Die Herren von Bicken verzichteten zugunsten der Nassauer in der Urkunde nämlich außerdem auf „Diethers Kinder und auf die Nanzenbecher.“

Ausschnitt Ersterwähnungsurkunde: „Nanzenbecher“ (HHStAW, Best. 170 I, U 160)

Das mag zunächst rätselhaft klingen. Mit den Rechten, welche die von Bicken an den genannten Personengruppen innehatten, sind allerdings Abhängigkeitsverhältnisse beschrieben, wie sie in der mittelalterlichen Gesellschaftsordnung gang und gäbe waren. Bei den Kindern eines gewissen Diether sowie den Nanzenbachern handelte es sich aller Wahrscheinlichkeit nach um hörige Bauern, die zuerst den Bickenern, fortan aber den Nassauern als Grundherren Frondienste und Abgaben leisten mussten.

Ob mit den „Nanzenbechern“ bestimmte Personen oder sämtliche Bauern des Orts gemeint waren, ist unklar. Zu unpräzise ist hier die Formulierung des Dokuments. In jedem Fall aber belegt ihre Nennung in der Urkunde zweifelsfrei die Existenz des Dorfes Nanzenbach. Wenn Rechte an Bewohnern verkauft werden konnten, muss es das entsprechende Dorf logischerweise bereits gegeben haben.

Keine Rückschlüsse auf das tatsächliche Alter

Zwar erlaubt die Ersterwähnungsurkunde von 1325, wie gesagt, keine Rückschlüsse auf das tatsächliche Alter der Siedlung, doch enthält sie durchaus einige wichtige Hinweise auf die frühe Dorfgeschichte. So hatten die Herren von Bicken hier vor 1325 offenbar bedeutende Besitztümer und Herrschaftsrechte inne. Mit dem Verkauf von 1325 dürfte der Einfluss der Grafen von Nassau sich dann spürbar erweitert haben. Spätestens 1349 scheinen sie die unbestrittenen Nanzenbacher Grundherren gewesen zu sein.

Ganz unbedeutend blieb aber auch die Familie von Bicken nicht, besaß diese doch nachweislich auch Mitte des 14. Jahrhunderts noch einen Hof in Nanzenbach. Ihr „Mann- und Güterbuch“ von 1344 verzeichnet nämlich neben diversen Lehen und Einkünfte auch einen Zins an Geld, Öl, Käse, Gänsen und Hühnern, den sie jährlich „zu Nanzenbach (im Original: Nantzinbach)vom Stulengut“ erhielten. Damit ist dann übrigens auch der Dorfname selbst zum ersten Mal schriftlich erwähnt – also nicht mehr nur indirekt über die Einwohner („Nanzenbecher“).

Häufige Nennung ab der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts

Ansonsten ist über die spätmittelalterliche Geschichte des Dorfes nur relativ wenig bekannt. Einige Höfe weiterer Niederadelsfamilien finden in Urkunden des 14. und frühen 15. Jahrhunderts Erwähnung. Häufigere Nennungen des Ortes setzen erst ab der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts ein. Dann übrigens meistens in Zusammenhang mit dem Eisen- und Kupfererzbergbau im umliegenden Schelderwald. Dieser war seit dem Mittelalter neben der Landwirtschaft der dominierende wirtschaftliche Faktor im Dorf – und blieb es bis weit ins 20. Jahrhundert hinein.

Ein ausführlicher Aufsatz des Autors zur Ersterwähnung Nanzenbachs erscheint demnächst in der anlässlich des Jubiläums herausgegebenen Dorfchronik.

Zertifizierung der Dillenburger Tourist-Info

Die Dillenburger Tourismus-Information hat jetzt von den Destinationen Lahntal Tourismus Verband e. V. und Westerwald Touristik-Service GbR die TourCert-Zertifizierung erhalten. Damit ist die städtische Einrichtung für eine besonders nachhaltige Tourismus-Strategie ausgezeichnet worden. An der Urkundenverleihung im Alten Rathaus nahmen neben Bürgermeister Michael Lotz und weiteren städtischen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen die Vertreter und Vertreterinnen der Tourismusverbände teil.

Überreichung der Auszeichnung
Freuten sich über die Auszeichnung der Tourist-Information im Dillenburger Alten Rathaus (v. l. n. r.): Oliver Filby (Westerwald Touristik GbR), Bürgermeister Michael Lotz, Giulia Hormel, Annika Erbach und Elena Wechselberger (alle Tourist-Information Dillenburg), Svea von Pein (Lahntal Tourismus Verband e. V.), Julia Hilpisch (Naturpark Lahn-Dill-Bergland e. V.) und der zuständige städtische Ressortleiter Markus Weiß (Foto: Oranienstadt Dillenburg)

Nachhaltiger Tourismus in der Oranienstadt

Im Rahmen der Tourismusstrategie 2024+ verfolgt der Westerwald Touristik-Service das Ziel, alle Tourist-Informationen und touristischen Betriebe im Westerwald zertifizieren zu lassen. Da die Oranienstadt Dillenburg gleichermaßen den Destinationen Westerwald und Lahntal zugeordnet ist, findet hier eine enge Abstimmung für eine gemeinsame Qualitätssteigerung statt. TourCert ist ein Gemeinschaftsprojekt, bei dem die beteiligten Institutionen und Betriebe sich gemeinsam auf den Weg zu einem nachhaltigeren Wirtschaften begeben. TourCert ist ein angesehenes Zertifizierungssystem, das touristische Unternehmen dabei unterstützt, ihre Geschäftspraktiken ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltig auszurichten. Zertifizierte Betriebe verpflichten sich, kontinuierlich an ihrer Nachhaltigkeitsleistung zu arbeiten und verantwortungsvolle, ressourcenschonende Maßnahmen umzusetzen.

Die jetzt erhaltene TourCert-Zertifizierung erhöht die Attraktivität der Oranienstadt Dillenburg insbesondere für umweltbewusste Reisende und leistet gleichzeitig einen wertvollen Beitrag zum Umweltschutz sowie zur Förderung des Gemeinwohls. Zudem stärkt die Zertifizierung die Position Dillenburgs als Teil der Destination Westerwald und Lahntal und unterstützt die nachhaltige touristische Entwicklung der Region.

Entwicklung des Dillenburger Tourismus

In seiner Begrüßung beleuchtete Bürgermeister Michael Lotz kurz die Entwicklung des Dillenburger Tourismus. Einst von hauptsächlich historischen Aspekten geprägt, sei vor allem der Wandertourismus in den letzten 25 Jahren in den Fokus gerückt. Als Wanderdrehkreuz in der Region sei man stolz, Mitgliedskommune am Rothaarsteig und anderen bedeutenden Wegen wie den Westerwaldsteig zu sein. Mit zusätzlichem Personal, der Ansiedlung von Geschäftsstellen, Dienstleistungen für andere Kommunen und dem Anschluss an das Buchungssystem Deskline habe man den Bereich letztlich professionalisieren können. „Mit der TourCert-Zertifizierung setzen wir jetzt noch einmal wichtige Impulse auf einer qualitativ bereits gut aufgestellten Basis im Dillenburger Tourismus“, so das Stadtoberhaupt.  

Zertifizierungsprozess

Der Zertifizierungsprozess umfasste eine umfassende Analyse des aktuellen Status quo, die Definition von Zielen und Maßnahmen sowie regelmäßige Überprüfungen und Anpassungen. TourCert gewährleistet, dass zertifizierte Betriebe nicht nur umweltfreundlicher, sondern auch sozial gerechter und wirtschaftlich stabiler agieren. Die Zertifizierung fördert verantwortungsvolles Handeln im Tourismus und steigert die Attraktivität für umweltbewusste Reisende, während gleichzeitig ein positiver Beitrag zum Umweltschutz und zum Gemeinwohl geleistet wird. Oliver Filby von der Westerwald Touristik GbR betonte, wie sehr man sich übe die Erweiterung des Netzwerks freue. „Die Verpflichtung zu einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess und einem lebendigen Austausch ist wichtig“, so der touristische Projektmanager.

Broschüren bald online

Zu den zu erfüllenden Anforderungen gehören unter anderem die jährliche Durchführung von drei Verbesserungsmaßnahmen. So ist in der Dillenburger Tourist-Info in diesem Jahr noch die Durchführung einer Gästebefragung geplant. Die Umstellung auf Recycling-Papier könnte ein weiteres Thema sein. Außerdem sollen alle touristischen Print-Medien bald auch online im touristischen Bereich unter www.dillenburg.de verfügbar sein.

Gemeinsam mit Oliver Filby überreichten Svea von Pein und Ulrike Petersen vom Lahntal Tourismus Verband e. V. die Zertifizierungsurkunde. „Schön, dass unser Netzwerk ständig wächst. Wir konnten schon über 20 Partnerbetriebe auszeichnen“, freute sich Svea von Pein als zuständige Ansprechpartnerin in den Bereichen Digitalisierung, Netzwerk und Nachhaltigkeit. Auch vom Naturpark Lahn-Dill-Bergland e. V. gab es Lob an die Stadt: „Dillenburg hat jetzt auch im touristischen Nachhaltigkeitsbereich eine Vorbildfunktion für die Region. Ein großes Dankeschön für die erfolgreiche Teilnahme an diesem Prozess!“, betonte Julia Hilpisch als Geschäftsführerin.

Dillenburg auf TourCert

Die Gültigkeit des TourCert Qualified für Partnerbetriebe ist unbegrenzt. Es ist die erste und einzige Auszeichnung dieser Art für die Tourismus-Information. Die Oranienstadt Dillenburg bzw. die Tourist-Information profitiert nun nach erfolgter Zertifizierung zusätzlich von einer erhöhten Aufmerksamkeit durch die Listung und Präsenz auf den offiziellen TourCert-Webseiten und Plattformen, wo sie aktiv als zertifizierter, nachhaltiger Partner beworben wird.
Dies steigert die Sichtbarkeit und sorgt für zusätzliche Werbeeffekte, wodurch potenzielle Gäste und Partner auf das Angebot aufmerksam werden. Das erste Partnertreffen verschiedener TourCert-Betriebe fand bereits im April statt. Der nächste Austausch auf breiter Ebene ist für diesen Herbst geplant.

Bürgermeisterwahl: Einreichung von Wahlvorschlägen

Bild Oranienstadt Dillenburg wählt. Mit Klick aufs Bild gehts zum Artikel

Bekanntmachung des Wahltags und des Tags der Stichwahl und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters in der Oranienstadt Dillenburg am 26. Oktober 2025

1.) In der Oranienstadt Dillenburg mit 23.845 Einwohnern (Hauptwohnung) ist die hauptamtliche Stelle der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters im Wege der Direktwahl neu zu besetzen. Die Stelle ist gemäß der Hessischen Kommunalbesoldungsverordnung nach Besoldungsgruppe B 4 bewertet.

Zusätzlich wird eine Aufwandsentschädigung nach KomBesDAV gewährt.

Das Ende der Amtszeit des derzeitigen Stelleninhabers ist der 31. März 2026. Die Amtszeit beträgt 6 Jahre.

Wählbar sind Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige eines der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger), die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben. Nicht wählbar ist, wer nach § 31 i.V.m. § 32 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Die Bewerbung für die zu besetzende Stelle muss in Form eines Wahlvorschlags erfolgen, auf dessen gesetzliche Erfordernisse nachfolgend unter Nr. 2 hingewiesen wird; eine gesonderte Bewerbung ist wahlrechtlich weder erforderlich noch ausreichend.

Zusätzliche Informationen zu der Stelle können beim Gemeindewahlleiter der Oranienstadt Dillenburg erfragt werden: Gemeindewahlleiter Christian Gwisdalla, Rathausstr. 7, 35683 Dillenburg, Tel. 02771/896-130, Email: c.gwisdalla@dillenburg.de / wahlen@dillenburg.de.

2.) Hiermit wird zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Oranienstadt Dillenburg aufgefordert.

Die Wahl findet nach der Bestimmung durch die Stadtverordnetenversammlung am

26. Oktober 2025, eine evtl. Stichwahl am 23. November 2025 statt.

Die Wahl erfolgt auf Grund von Wahlvorschlägen, die den gesetzlichen Erfordernissen der §§ 10 bis 13, 41 und 45 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes  entsprechen. Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Art. 21 des Grundgesetzes, von Wählergruppen und von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern eingereicht werden.

Jeder Wahlvorschlag darf nur eine Bewerberin oder einen Bewerber enthalten.

Der Wahlvorschlag muss den Namen der Partei oder Wählergruppe und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese tragen. Der Name muss sich von den Namen bereits bestehender Parteien und Wählergruppen deutlich unterscheiden. Wahlvorschläge von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern tragen deren Familiennamen als Kennwort. Die Bewerberin oder der Bewerber ist unter Angabe des Familiennamens, Rufnamens, des Zusatzes „Frau“ oder „Herr“, Berufs oder Stands, Tags der Geburt, Geburtsorts und der Anschrift (Hauptwohnung) aufzuführen.

Ist für die Bewerberin oder den Bewerber ein Ordens- oder Künstlername im Pass-, Personalausweis-oder Melderegister eingetragen, kann dieser ebenfalls angegeben werden.

Weist die Bewerberin oder der Bewerber bis zum Ablauf der Frist für die Einreichung der Wahlvorschäge nach, dass im Melderegister eine Auskunftssperre nach § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist, so wird in den amtlichen Bekanntmachungen und auf dem Stimmzettel nur die sogenannte Erreichbarkeitsanschrift angegeben. Die Angabe eines Postfachs genügt nicht.

Eine Bewerberin oder ein Bewerber darf nur auf einem Wahlvorschlag benannt werden. Als Bewerberin oder als Bewerber kann nur vorgeschlagen werden, wer die Zustimmung dazu schriftlich erteilt; die Zustimmung ist unwiderruflich.

Die Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen müssen von der Vertrauensperson, die keine Bewerberinnen oder Bewerber sein dürfen, und der stellvertretenden Vertrauensperson persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Sie werden von der Versammlung benannt, die den Wahlvorschlag aufstellt.

Wahlvorschläge von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern müssen von diesen persönlich und handschriftlich unterzeichnet werden.

Wahlvorschläge von Parteien oder Wählergruppen, die während der vor dem Wahltag laufenden Wahlzeit nicht ununterbrochen mit mindestens einem Abgeordneten in der Stadtverordnetenversammlung der Oranienstadt Dillenburg oder im Hessischen Landtag oder aufgrund eines Wahlvorschlags aus dem Lande im Bundestag vertreten waren, sowie von Einzelbewerbern müssen außerdem von mindestens zweimal so vielen Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften nach § 45 Abs. 3 Satz 2 KWG), wie die Stadtverordnetenversammlung der Oranienstadt Dillenburg von Gesetzes wegen Vertreter hat. Dies gilt nicht für Wahlvorschläge von Bürgermeistern, die während der vor dem Wahltag laufenden Amtszeit dieses Amt in der Oranienstadt Dillenburg ausgeübt haben.

Die Wahlberechtigung der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner von Wahlvorschlägen muss zum Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei der Einreichung des Wahlvorschlags nachzuweisen.

Die Zahl der Stadtverordneten beträgt 37.

Jede wahlberechtigte Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.

Die Bewerberin oder der Bewerber für den Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe wird in geheimer Abstimmung in einer Versammlung der Mitglieder der Partei oder Wählergruppe im Wahlkreis oder in einer Versammlung der von den Mitgliedern der Partei oder Wählergruppe im Wahlkreis aus ihrer Mitte gewählten Vertreterinnen und Vertreter (Vertreterversammlung) aufgestellt. Jede teilnehmende Person an der Versammlung kann Vorschläge für eine Bewerberin oder einen Bewerber unterbreiten. Jeder vorgeschlagenen Person wird Gelegenheit gegeben, sich und das Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen.

Eine Wahl mit verdeckten Stimmzetteln gilt als geheime Abstimmung. Über den Verlauf der Versammlung ist eine Niederschrift aufzunehmen. Die Niederschrift muss Angaben über Ort und Zeit der Versammlung, die Form der Einladung, die Zahl der erschienenen Mitglieder oder Vertreterinnen und Vertreter, die Ergebnisse der Abstimmungen sowie über die Vertrauenspersonen und die jeweilige Ersatzperson nach § 11 Abs. 3 KWG enthalten. Die Niederschrift ist von der Versammlungsleiterin oder dem Versammlungsleiter, der Schriftführerin oder dem Schriftführer und zwei weiteren Mitgliedern oder Vertretern zu unterzeichnen; sie haben dabei gegenüber der Wahlleiterin oder dem Wahlleiter an Eides statt zu versichern, dass die Wahl der Bewerberin oder des Bewerbers in geheimer Abstimmung erfolgt ist, jede teilnehmende Person der Versammlung vorschlagsberechtigt war und die vorgeschlagenen Personen Gelegenheit hatten, sich und das Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Die Wahlleiterin oder der Wahlleiter ist zur Abnahme einer solchen Versicherung an Eides statt zuständig; sie oder er gilt als Behörde im Sinne des § 156 des Strafgesetzbuches.

Die Wahlvorschläge sind spätestens am 18. August 2025 bis 18.00 Uhr schriftlich beim Gemeindewahlleiter der Oranienstadt Dillenburg, Rathausstr. 7, 35683 Dillenburg, Zimmer 17, einzureichen.

Mit den Wahlvorschlägen (amtliches Vordruckmuster DW 6) sind einzureichen:

  • Eine schriftliche Erklärung der Bewerberin oder des Bewerbers, dass sie oder er mit der Benennung in dem Wahlvorschlag einverstanden ist (amtliches Vordruckmuster DW 9),
  • eine Bescheinigung der Gemeindebehörde am Ort der Hauptwohnung, dass die Bewerberin oder der Bewerber die Voraussetzungen der Wählbarkeit erfüllt (amtliches Vordruckmuster DW 10),
  • Namen, Vornamen und Anschrift der Unterstützerinnen und Unterstützer des Wahlvorschlags sowie eine Bescheinigung des Gemeindevorstands über ihre Wahlberechtigung (74 Unterstützungsunterschriften/Wahlrechtsbescheinigungen, Formular auf Anfrage beim Gemeindewahlleiter),
  • bei Wahlvorschlägen von Parteien und Wählergruppen die Niederschrift über die Versammlung, in der die Bewerberin oder der Bewerber aufgestellt wurde (amtliches Vordruckmuster DW 11).

Ein Wahlvorschlag kann durch gemeinsame schriftliche Erklärung der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson ganz oder teilweise zurückgenommen werden, solange nicht über seine Zulassung entschieden ist.

Nach der Zulassung können Wahlvorschläge nicht mehr geändert oder zurückgenommen werden. Die Wahlvorschläge sind nach Möglichkeit so frühzeitig vor dem 18. August 2025 einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, noch rechtzeitig behoben werden können.

Dillenburg, 03.05.2025

gez. Gwisdalla

Besonderer Wahlleiter