Für die Wahl der Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters in der Oranienstadt Dillenburg am 26.10.2025, können ab Montag, dem 15.09.2025 bis Mittwoch dem 22.10.2025, Briefwahlunterlagen beantragt werden. Dies können Sie auch online machen:
Bürgermeisterwahl: Einreichung von Wahlvorschlägen
Bekanntmachung des Wahltags und des Tags der Stichwahl und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters in der Oranienstadt Dillenburg am 26. Oktober 2025
1.) In der Oranienstadt Dillenburg mit 23.845 Einwohnern (Hauptwohnung) ist die hauptamtliche Stelle der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters im Wege der Direktwahl neu zu besetzen. Die Stelle ist gemäß der Hessischen Kommunalbesoldungsverordnung nach Besoldungsgruppe B 4 bewertet.
Zusätzlich wird eine Aufwandsentschädigung nach KomBesDAV gewährt.
Das Ende der Amtszeit des derzeitigen Stelleninhabers ist der 31. März 2026. Die Amtszeit beträgt 6 Jahre.
Wählbar sind Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige eines der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger), die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben. Nicht wählbar ist, wer nach § 31 i.V.m. § 32 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Die Bewerbung für die zu besetzende Stelle muss in Form eines Wahlvorschlags erfolgen, auf dessen gesetzliche Erfordernisse nachfolgend unter Nr. 2 hingewiesen wird; eine gesonderte Bewerbung ist wahlrechtlich weder erforderlich noch ausreichend.
Zusätzliche Informationen zu der Stelle können beim Gemeindewahlleiter der Oranienstadt Dillenburg erfragt werden: Gemeindewahlleiter Christian Gwisdalla, Rathausstr. 7, 35683 Dillenburg, Tel. 02771/896-130, Email: c.gwisdalla@dillenburg.de / wahlen@dillenburg.de.
2.) Hiermit wird zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Oranienstadt Dillenburg aufgefordert.
Die Wahl findet nach der Bestimmung durch die Stadtverordnetenversammlung am
26. Oktober 2025, eine evtl. Stichwahl am 23. November 2025 statt.
Die Wahl erfolgt auf Grund von Wahlvorschlägen, die den gesetzlichen Erfordernissen der §§ 10 bis 13, 41 und 45 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes entsprechen. Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Art. 21 des Grundgesetzes, von Wählergruppen und von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern eingereicht werden.
Jeder Wahlvorschlag darf nur eine Bewerberin oder einen Bewerber enthalten.
Der Wahlvorschlag muss den Namen der Partei oder Wählergruppe und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese tragen. Der Name muss sich von den Namen bereits bestehender Parteien und Wählergruppen deutlich unterscheiden. Wahlvorschläge von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern tragen deren Familiennamen als Kennwort. Die Bewerberin oder der Bewerber ist unter Angabe des Familiennamens, Rufnamens, des Zusatzes „Frau“ oder „Herr“, Berufs oder Stands, Tags der Geburt, Geburtsorts und der Anschrift (Hauptwohnung) aufzuführen.
Ist für die Bewerberin oder den Bewerber ein Ordens- oder Künstlername im Pass-, Personalausweis-oder Melderegister eingetragen, kann dieser ebenfalls angegeben werden.
Weist die Bewerberin oder der Bewerber bis zum Ablauf der Frist für die Einreichung der Wahlvorschäge nach, dass im Melderegister eine Auskunftssperre nach § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist, so wird in den amtlichen Bekanntmachungen und auf dem Stimmzettel nur die sogenannte Erreichbarkeitsanschrift angegeben. Die Angabe eines Postfachs genügt nicht.
Eine Bewerberin oder ein Bewerber darf nur auf einem Wahlvorschlag benannt werden. Als Bewerberin oder als Bewerber kann nur vorgeschlagen werden, wer die Zustimmung dazu schriftlich erteilt; die Zustimmung ist unwiderruflich.
Die Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen müssen von der Vertrauensperson, die keine Bewerberinnen oder Bewerber sein dürfen, und der stellvertretenden Vertrauensperson persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Sie werden von der Versammlung benannt, die den Wahlvorschlag aufstellt.
Wahlvorschläge von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern müssen von diesen persönlich und handschriftlich unterzeichnet werden.
Wahlvorschläge von Parteien oder Wählergruppen, die während der vor dem Wahltag laufenden Wahlzeit nicht ununterbrochen mit mindestens einem Abgeordneten in der Stadtverordnetenversammlung der Oranienstadt Dillenburg oder im Hessischen Landtag oder aufgrund eines Wahlvorschlags aus dem Lande im Bundestag vertreten waren, sowie von Einzelbewerbern müssen außerdem von mindestens zweimal so vielen Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften nach § 45 Abs. 3 Satz 2 KWG), wie die Stadtverordnetenversammlung der Oranienstadt Dillenburg von Gesetzes wegen Vertreter hat. Dies gilt nicht für Wahlvorschläge von Bürgermeistern, die während der vor dem Wahltag laufenden Amtszeit dieses Amt in der Oranienstadt Dillenburg ausgeübt haben.
Die Wahlberechtigung der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner von Wahlvorschlägen muss zum Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei der Einreichung des Wahlvorschlags nachzuweisen.
Die Zahl der Stadtverordneten beträgt 37.
Jede wahlberechtigte Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.
Die Bewerberin oder der Bewerber für den Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe wird in geheimer Abstimmung in einer Versammlung der Mitglieder der Partei oder Wählergruppe im Wahlkreis oder in einer Versammlung der von den Mitgliedern der Partei oder Wählergruppe im Wahlkreis aus ihrer Mitte gewählten Vertreterinnen und Vertreter (Vertreterversammlung) aufgestellt. Jede teilnehmende Person an der Versammlung kann Vorschläge für eine Bewerberin oder einen Bewerber unterbreiten. Jeder vorgeschlagenen Person wird Gelegenheit gegeben, sich und das Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen.
Eine Wahl mit verdeckten Stimmzetteln gilt als geheime Abstimmung. Über den Verlauf der Versammlung ist eine Niederschrift aufzunehmen. Die Niederschrift muss Angaben über Ort und Zeit der Versammlung, die Form der Einladung, die Zahl der erschienenen Mitglieder oder Vertreterinnen und Vertreter, die Ergebnisse der Abstimmungen sowie über die Vertrauenspersonen und die jeweilige Ersatzperson nach § 11 Abs. 3 KWG enthalten. Die Niederschrift ist von der Versammlungsleiterin oder dem Versammlungsleiter, der Schriftführerin oder dem Schriftführer und zwei weiteren Mitgliedern oder Vertretern zu unterzeichnen; sie haben dabei gegenüber der Wahlleiterin oder dem Wahlleiter an Eides statt zu versichern, dass die Wahl der Bewerberin oder des Bewerbers in geheimer Abstimmung erfolgt ist, jede teilnehmende Person der Versammlung vorschlagsberechtigt war und die vorgeschlagenen Personen Gelegenheit hatten, sich und das Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Die Wahlleiterin oder der Wahlleiter ist zur Abnahme einer solchen Versicherung an Eides statt zuständig; sie oder er gilt als Behörde im Sinne des § 156 des Strafgesetzbuches.
Die Wahlvorschläge sind spätestens am 18. August 2025 bis 18.00 Uhr schriftlich beim Gemeindewahlleiter der Oranienstadt Dillenburg, Rathausstr. 7, 35683 Dillenburg, Zimmer 17, einzureichen.
Mit den Wahlvorschlägen (amtliches Vordruckmuster DW 6) sind einzureichen:
- Eine schriftliche Erklärung der Bewerberin oder des Bewerbers, dass sie oder er mit der Benennung in dem Wahlvorschlag einverstanden ist (amtliches Vordruckmuster DW 9),
- eine Bescheinigung der Gemeindebehörde am Ort der Hauptwohnung, dass die Bewerberin oder der Bewerber die Voraussetzungen der Wählbarkeit erfüllt (amtliches Vordruckmuster DW 10),
- Namen, Vornamen und Anschrift der Unterstützerinnen und Unterstützer des Wahlvorschlags sowie eine Bescheinigung des Gemeindevorstands über ihre Wahlberechtigung (74 Unterstützungsunterschriften/Wahlrechtsbescheinigungen, Formular auf Anfrage beim Gemeindewahlleiter),
- bei Wahlvorschlägen von Parteien und Wählergruppen die Niederschrift über die Versammlung, in der die Bewerberin oder der Bewerber aufgestellt wurde (amtliches Vordruckmuster DW 11).
Ein Wahlvorschlag kann durch gemeinsame schriftliche Erklärung der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson ganz oder teilweise zurückgenommen werden, solange nicht über seine Zulassung entschieden ist.
Nach der Zulassung können Wahlvorschläge nicht mehr geändert oder zurückgenommen werden. Die Wahlvorschläge sind nach Möglichkeit so frühzeitig vor dem 18. August 2025 einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, noch rechtzeitig behoben werden können.
Dillenburg, 03.05.2025
gez. Gwisdalla
Besonderer Wahlleiter
Herzlichen Glückwunsch
Bürgermeister Michael Lotz ist 20 Jahre im Amt
Der Wechsel vom Anwalts-Schreibtisch an die Spitze der Dillenburger Stadtverwaltung – das ist im April 2022 exakt 20 Jahre her. Bürgermeister Michael Lotz (54) nennt den 3. April 2002 rückblickend einen vollständigen beruflichen Gezeitenwechsel.
Plötzlich gebe es nicht mehr nur ein Dezernat mit vielen Mandanten wie in der Kanzlei, sondern ein Aufgabenspektrum von ‚A‘ wie ‚Abfall‘ über alle Bereiche des öffentlichen Lebens hinweg bis zu ‚Z‘ wie ‚Zwangsentstempelungen‘. Ganz zu Anfang sei es wichtig gewesen, so schnell wie möglich einen vollständigen Überblick zu bekommen, woran die einzelnen Abteilungen der Verwaltung arbeiteten, die Mitarbeitenden kennen zu lernen und erste Kontakte in neuer Funktion nach außen zu knüpfen.
In der Zwischenzeit kann sich unser Bürgermeister zu den „alten Hasen“ innerhalb der Riege der im Lahn-Dill-Kreis tätigen Verwaltungschefinnen/Verwaltungschefs. Mit dem Erhalt des Krankenhauses, des Hessischen Landgestüts, dem eingeleiteten Hochwasserschutz nach der verheerenden Katastrophe 2006 sowie die Gestaltung einer „Lebendigen Innenstadt“ galt es, in den zurückliegenden Jahren eine Vielzahl großer Aufgaben zu erledigen. Und für den Bürgermeister geht es in den nächsten Jahren weiter: die kostspielige Sanierung des „Aquarena“-Bades, der Aufbau der niedergebrannten Glück-Auf-Halle in Oberscheld sowie die Planung der Stadthalle sind weitere, aktuell zu bewältigende Herausforderungen.
Wird es für Michael Lotz eine fünfte Amtszeit geben und er ab 1. April 2026 noch einmal die Geschicke der Oranienstadt Dillenburg lenken? Ganz abgeneigt zeigt sich der Verwaltungschef nicht. Wenn er noch einmal antrete, dann mit der großen Leidenschaft, wie er sie seit seinem ersten Amtsantritt immer gezeigt habe. Der sehnliche Wunsch unseres Verwaltungschefs: Dass sich nach Corona das Tagesgeschäft wieder normalisiert und nicht ständig von der Pandemie und den von ihr verursachten Folgen überschattet wird. „Schön wäre es, wenn mein Terminkalender vom normalen Geschäft überquillt.“

Verwaltungsarbeit in der Corona-Krise
Ende Februar wurde der erste Corona-Fall im Lahn-Dill-Kreis gemeldet, der gleichzeitig auch der erste in Hessen war. Der Einfluss des aktuellen Geschehens reicht von der Bundes- und Landesebene, über den Lahn-Dill-Kreis bis hin zur Oranienstadt Dillenburg. Auch innerhalb der Stadtverwaltung wird systematisch und konzentriert auf den Krisenfall reagiert.
Für die Koordination und Organisation von Schutzmaßnahmen und Umsetzung der von Land und Kreis in die Wege geleiteten Einschränkungen trifft sich der verantwortliche Pandemiestab unter der Leitung von Bürgermeister Michael Lotz regelmäßig in Videokonferenzen zum Austausch. Teilnehmer sind dabei die Leiter der Ressorts Zentrale Dienste, Finanzen, Sicherheit und Ordnung, Kultur, Sport und Tourismus sowie Bauen und Liegenschaften sowie die Leiter der Stadtwerke. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der IT-Abteilung und der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie der Stadtbrandinspektor Michael Reichel ergänzen dieses Team. Allen Beteiligten ist dabei immer bewusst, dass sie eine hohe Verantwortung für die Dillenburgerinnen und Dillenburger tragen. Entscheidungen und Anpassungen orientieren sich deswegen stets an der aktuellen Entwicklung. Auch der erfolgreiche Austausch mit den überörtlichen Entscheidungsträgern wie dem Land Hessen und dem Lahn-Dill-Kreis spielt dabei eine erhebliche Rolle. Für eine ständige und sachgemäße Information der Dillenburgerinnen und Dillenburger nutzt die Oranienstadt Kommunikationswege wie Berichte im Dillenburger Wochenblatt und in der Tagespresse, ihre Social-Media-Kanäle und die Internetseite. „Um auf lokaler Ebene das Vertrauen der Bevölkerung in uns zu rechtfertigen, versuchen wir, alle administrativ-organisatorischen Aufgaben souverän und kompetent zu lösen“, so Dillenburgs Stadtoberhaupt Michael Lotz.
Zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der Verwaltung wurden nach Schließung der Verwaltungsgebäude am 13. März im Rahmen der internen Pandemieplanung zum Schutz der Beschäftigten etliche Abläufe neu organisiert oder verfeinert. Als wichtigste Maßnahme ist dabei die Einführung der Hygiene- und Abstandsregeln auch während der täglichen Arbeit zu nennen. In den Verwaltungsgebäuden finden zusätzlich regelmäßige Flächendesinfektionen statt. Im Bürgerbüro im Stadthaus sind persönliche Besuche von Bürgerinnen und Bürgern nach telefonischer Terminvereinbarung und Ausfüllen eines Pandemiefragebogens noch möglich. Zum Schutz der Mitarbeitenden wurde ein Spuckschutz an den Arbeitsplätzen im Bürgerbüro und der Telefonzentrale errichtet. Einige Beschäftigte der Stadtverwaltung gehen ihrer Tätigkeit im Home-Office nach, um Arbeitsbereiche weiter zu trennen oder zu entzerren.
Koordinierter Personaleinsatz
Da zahlreiche städtische Einrichtungen wie beispielsweise die Stadtbücherei, die Museen, die Kindertagesstätten oder das Aquarena-Schwimmbad geschlossen sind, sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus diesen Einrichtungen zu einem großen Anteil mit durch die Pandemie bedingte, zusätzlichen Verwaltungsaufgaben beauftragt. Ein gutes Beispiel dafür ist die Besetzung des seit dem 18. März eingerichteten Bürgertelefons. Die Corona-Krise hat Einfluss in nahezu alle Tätigkeiten der Verwaltung. So achtet die Oranienstadt beispielsweise darauf, dass bei laufenden Baumaßnahmen der Einsatz der beteiligten Firmen so koordiniert wird, dass möglichst wenig Begegnungen stattfinden.
Seit der Schließung der Kindertagesstätten am 13. März gehen die Aktivitäten der Erzieherinnen und Erzieher in den Einrichtungen weiter. Ein Teil der städtischen Mitarbeitenden ist für die Betreuung der Notgruppen im Einsatz. Alle KiTa-Teams nutzen die ruhigere Zeit optimal für sinnvolle Aktionen, die bei laufendem Betrieb schwerer umzusetzen wären. Dazu gehören zum Beispiel die Renovierungs- und Verschönerungsarbeiten in einigen Einrichtungen, die die Mitarbeitenden größtenteils engagiert und in Eigenregie umsetzen.
Trotz vermindertem Besucherkontakt im Stadthaus läuft die Arbeit im Ressort für Sicherheit und Ordnung auf Hochtouren. Viele Straßenbauträger nutzen die Gelegenheit, um ohnehin anstehende, erforderliche Baumaßnahmen durchzuführen, da dadurch derzeit weniger Verkehrsteilnehmer eingeschränkt werden und die Maßnahmen oft zügiger und damit günstiger durchgeführt werden können. Die örtliche Straßenverkehrsbehörde erhält deswegen eine erheblich höhere Anzahl von Anträgen auf Genehmigung dieser Baumaßnahmen. Die Einschränkungen des öffentlichen Lebens durch die Corona-Verordnungen sorgen für einen verstärkten Außendienst des Ressorts, dessen Mitarbeitenden aktuell an sieben Tagen in der Woche unterwegs ist, um Kontrollen in Bezug auf Verstöße auf Spielplätzen, in öffentlichen Bereichen sowie in Gastronomie- und Gewerbebetrieben durch. Auch am Osterwochenende wird das der Fall sein. Im Gastronomiebereich wurden bisher keine Verstöße festgestellt. Im öffentlichen Bereich wurden des Öfteren Personen mündlich verwarnt und Platzverweise erteilt.
Im Donsbacher Wildpark ist die Versorgung und Pflege der Tiere durch die Mitarbeitenden gesichert. Gerade jetzt gibt es viele Jungtiere bei einigen Arten, die eine erhöhte Betreuungszeit mit sich bringen. Touristische Anfragen gingen aus nachvollziehbaren Gründen zurück. Dennoch wollen die attraktiven Wanderwege der Oranienstadt auch weiterhin gepflegt und die damit verbundene Verkehrssicherungspflicht gewährleistet sein, so dass künftige Wanderer auf den städtischen Wegen nach wie vor sicher sind. In der geschlossenen Stadtbücherei sind Rückgaben durch die Bücherklappe jederzeit möglich. Außerdem kann der Leser Gebrauch von der Onleihe machen.
Die Oranienstadt hat kurzfristig verschiedene kreative Projekte ins Leben gerufen, um gerade den jetzt besonders betroffenen Gewerbetreibenden unter die Arme zu greifen. So hat das Stadtmarketing eine Plattform initiiert, auf der vorhandene Liefer- und Abholdienste für Dillenburg gesammelt werden. Das gleiche gilt für das in Kürze entstehende Gutschein-Portal für Dillenburger Einzelhändler. Generell ist die Zeit der Krise auch eine Zeit der erhöhten Online-Nutzung. Sehr viele Dienstleistungen der Verwaltung können auf elektronischem Weg oder online erledigt werden. Und so ist in vielen Abteilungen ein verstärkter Eingang von Online-Anträgen oder –Rechnungen zu verzeichnen.
Kritische Infrastruktur sichergestellt
Zur Sicherstellung der kritischen Infrastruktur hat die Oranienstadt rechtzeitig geeignete Maßnahmen in die Wege geleitet. Davon betroffen ist vor allem die Wasserversorgung, die Abwasserentsorgung, aber auch die Aufrechterhaltung des Brandschutzes durch die Freiwilligen Feuerwehren Dillenburgs. Hygiene- und Abstandsregeln haben auch hier höchste Priorität. Teams wurden räumlich und zeitlich getrennt, um im Falle einer Infektion oder Quarantäne eines Mitarbeiters noch ausreichend Fachkräfte zur Verfügung zu haben. Für den Feuerwehrbereich gibt es einen separaten Pandemieplan, nach dem u. a. die Verfügbarkeit der Einsatzkräfte regelmäßig abgefragt wird, Gefährdungsbeurteilungen erstellt wurden, laufende Informationen der Wehrführer zum Stand des Geschehens und der Organisation erfolgen sowie sich mit den Nachbarstädten häufig ausgetauscht wird. Zugangsregelungen zum Feuerwehrstützpunkt und Bereiche im Gebäude wurden festgelegt und durch Aushänge angeordnet. „Bei uns bestimmt das Corona-Virus 70 % unseres Tagesablaufs“, so Stadtbrandinspektor Michael Reichel zur ungewöhnlichen Lage im Bereich des Brandschutzes. Sofern möglich, halten die Kameraden auch im Einsatzfall Abstand voneinander und bekommen zusätzliche Schutzkleidung bereitgestellt. Die Oranienstadt erkennt das ehrenamtliche Engagement der Feuerwehrmitglieder in dieser außergewöhnlichen Situation besonders an, denn es ist nicht selbstverständlich, dass sich Dutzende von Kameraden im Einsatzfall treffen, um trotz gewissem Infektionsrisiko anderen Menschen zu helfen. Verwaltungschef Michael Lotz abschließend: „Ich danke den Mitarbeitenden unserer Verwaltung für Ihren Einsatz im Dienst an den Menschen unserer Stadt auch in dieser besonderen Zeit!“
08.04.2020
Michael Lotz zum vierten Mal als Dillenburger Bürgermeister bestätigt
Amtsinhaber Michael Lotz (CDU) hat mit 60,28 % der abgegebenen Stimmen die Bürgermeisterwahl am 20. Oktober gewonnen. Auf seinen Mitbewerber Ronny Schmidt (parteilos) entfielen 36,41 % und auf Jan-Marcel Hoffmann (parteilos) 3,31 % der abgegebenen Stimmen. Die Wahlbeteiligung lag bei 36,72 % und war damit etwas höher als bei der letzten Wahl in 2013, als 35,9 % der Wahlberechtigten zur Wahlurne schritten. Die vierte Amtszeit von Michael Lotz beginnt am 1. April 2020.
Turnusgemäß nach sechsjähriger Amtszeit des derzeitigen Amtsinhabers fand die Direktwahl um diese Position statt. Durch die Abgabe der Stimme konnte jeder Wählende selbst mitentscheiden, wer in den nächsten sechs Jahren Bürgermeister sein soll. In Dillenburg und in den Ortsteilen waren 17.483 Wahlberechtigte aufgerufen, ihre Stimme in einem der 14 Wahllokale abzugeben. 121 Wahlhelfer/innen waren in den Wahllokalen vor Ort im Einsatz mit der Funktion Wahlvorsteher, Schriftführer und Beisitzer. Sie wurden unterstützt durch viele Bedienstete der Oranienstadt Dillenburg, die den internen Wahldienst am Wochenende übernahmen.
Im Sitzungssaal des Rathauses kamen rund 70 Zuschauer zusammen, die gemeinsam mit den Bewerbern das Eintreffen der Ergebnisse gespannt verfolgten. Auch einige Bürgermeister aus den Nachbarkommunen ließen es sich nicht nehmen, im Rathaus dabei zu sein, ebenso wie der Bürgermeister der befreundeten Oranienstadt Diest/Belgien Christophe de Graef. Kurz vor 19 Uhr stand der Gewinner fest: der bisherige und neue Bürgermeister heißt Michael Lotz. Da die Mehrheit aller Wähler ihr Kreuz bei ihm setzten, entfällt auch eine mögliche Stichwahl.
Zu den ersten Gratulanten gehörten seine Familienmitglieder und Freunde. Seine unterlegenen Mitbewerber Ronny Schmidt und Jan-Marcel Hoffmann schlossen sich den Glückwünschen an. Der glückliche Wahlsieger kommentierte das Ergebnis mit den Worten „Ich bin sehr glücklich und freue mich, dass die Reise weitergeht. Allen Wählern danke ich herzlich für das mir entgegengebrachte Vertrauen“, so das Stadtoberhaupt.
Ronny Schmidt beurteilte die letzten Wochen als einen fairen und intensiven Wahlkampf. „Ich bin froh, dass ein klares Ergebnis heute Abend vorliegt. Etwas traurig bin ich über die niedrige Wahlbeteiligung. Dem Amtsinhaber wünsche ich ein gutes Händchen für die nächsten sechs Jahre. Ich hoffe, für mein Schwerpunktthema ‚Innenstadt‘ werden künftig kluge Entscheidungen getroffen. Ich danke besonders meinem Wahlkampfteam und meiner Lebensgefährtin für die Unterstützung“.
Der zweite Kandidat Jan-Marcel Hoffmann äußerste sich ebenfalls zum Wahlergebnis: „Die Bewohner der Stadt wollten eine innovative Veränderung, die sie leider nicht bekamen. Mir tun alle Bürger leid, dass der neue Bürgermeister mit dieser Wahlbeteiligung gewählt worden ist. Das zeigt, dass hier einiges schief läuft. Dem amtierenden Bürgermeister wünsche ich dennoch alles Gute und viel Gesundheit. Ich hoffe, dass er sich für seine Bürger und deren Bedürfnisse einsetzt. Ich bedanke mich bei allen Personen, die mich gewählt haben.“
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