Die Wahlbekanntmachung für die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters in der Oranienstadt Dillenburg am 26.10.2025 finden Sie hier:
Ab dem 15.09.25: Briefwahl beantragen
Für die Wahl der Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters in der Oranienstadt Dillenburg am 26.10.2025, können ab Montag, dem 15.09.2025 bis Mittwoch dem 22.10.2025, Briefwahlunterlagen beantragt werden. Dies können Sie auch online machen:
Bekanntmachung Öffentliche Sitzung des Wahlausschusses
Der Wahlausschuss
der Oranienstadt Dillenburg
Bekanntmachung
Öffentliche Sitzung des Wahlausschusses
Am 29.08.2025 um 17:00 Uhr tritt der Wahlausschuss zu einer Sitzung im
Rathaus, Rathausstr. 7, 35683 Dillenburg, Stadtverordnetensitzungssaal, 1. Etage
zusammen.
Tagesordnung:
Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge für die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Oranienstadt Dillenburg am 26.10.2025 und Entscheidung über ihre Zulassung
Die Sitzung ist öffentlich. Jedermann hat freien Zutritt zur Sitzung.
Dillenburg, 18.08.2025
Der Wahlleiter
Christian Gwisdalla
Hinweis: Das Original der Bekanntmachung hängt im Erdgeschoss des Rathauses, Rathausstraße 7, 35683 Dillenburg, sowie am Eingang des Rathauses, zur Einsicht aus.
Wahlwerbung im Dillenburger Wochenblatt
Mit Wahlwerbung präsentieren Personen und Parteien sich und ihr politisches Programm.
Die grundsätzliche Möglichkeit der Wahlwerbung wird geschützt durch Artikel 5 Absatz 1 Grundgesetz (GG) (Pressefreiheit), Artikel 5 Absatz 3 GG (Kunstfreiheit) und Artikel 21 GG (Parteienprivileg).
Die Oranienstadt Dillenburg ist verpflichtet Wahlwerbeanzeigen im Dillenburger Wochenblatt zu ermöglichen.
Für den Inhalt der Anzeigen ist die werbende Person bzw. Partei verantwortlich. Die Oranienstadt Dillenburg übernimmt ausdrücklich keine Verantwortung für jeglichen Inhalt von Wahlwerbung.
Artikel redaktioneller Art, die Aussagen oder Bilder zu Parteien oder Personen beinhalten, die sich im Rahmen von Wahlen um politische Ämter bewerben, werden aufgrund der Neutralitätspflicht der Kommune nicht veröffentlicht.
Bürgermeisterwahl: Einreichung von Wahlvorschlägen
Bekanntmachung des Wahltags und des Tags der Stichwahl und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters in der Oranienstadt Dillenburg am 26. Oktober 2025
1.) In der Oranienstadt Dillenburg mit 23.845 Einwohnern (Hauptwohnung) ist die hauptamtliche Stelle der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters im Wege der Direktwahl neu zu besetzen. Die Stelle ist gemäß der Hessischen Kommunalbesoldungsverordnung nach Besoldungsgruppe B 4 bewertet.
Zusätzlich wird eine Aufwandsentschädigung nach KomBesDAV gewährt.
Das Ende der Amtszeit des derzeitigen Stelleninhabers ist der 31. März 2026. Die Amtszeit beträgt 6 Jahre.
Wählbar sind Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige eines der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger), die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben. Nicht wählbar ist, wer nach § 31 i.V.m. § 32 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Die Bewerbung für die zu besetzende Stelle muss in Form eines Wahlvorschlags erfolgen, auf dessen gesetzliche Erfordernisse nachfolgend unter Nr. 2 hingewiesen wird; eine gesonderte Bewerbung ist wahlrechtlich weder erforderlich noch ausreichend.
Zusätzliche Informationen zu der Stelle können beim Gemeindewahlleiter der Oranienstadt Dillenburg erfragt werden: Gemeindewahlleiter Christian Gwisdalla, Rathausstr. 7, 35683 Dillenburg, Tel. 02771/896-130, Email: c.gwisdalla@dillenburg.de / wahlen@dillenburg.de.
2.) Hiermit wird zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Oranienstadt Dillenburg aufgefordert.
Die Wahl findet nach der Bestimmung durch die Stadtverordnetenversammlung am
26. Oktober 2025, eine evtl. Stichwahl am 23. November 2025 statt.
Die Wahl erfolgt auf Grund von Wahlvorschlägen, die den gesetzlichen Erfordernissen der §§ 10 bis 13, 41 und 45 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes entsprechen. Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Art. 21 des Grundgesetzes, von Wählergruppen und von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern eingereicht werden.
Jeder Wahlvorschlag darf nur eine Bewerberin oder einen Bewerber enthalten.
Der Wahlvorschlag muss den Namen der Partei oder Wählergruppe und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese tragen. Der Name muss sich von den Namen bereits bestehender Parteien und Wählergruppen deutlich unterscheiden. Wahlvorschläge von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern tragen deren Familiennamen als Kennwort. Die Bewerberin oder der Bewerber ist unter Angabe des Familiennamens, Rufnamens, des Zusatzes „Frau“ oder „Herr“, Berufs oder Stands, Tags der Geburt, Geburtsorts und der Anschrift (Hauptwohnung) aufzuführen.
Ist für die Bewerberin oder den Bewerber ein Ordens- oder Künstlername im Pass-, Personalausweis-oder Melderegister eingetragen, kann dieser ebenfalls angegeben werden.
Weist die Bewerberin oder der Bewerber bis zum Ablauf der Frist für die Einreichung der Wahlvorschäge nach, dass im Melderegister eine Auskunftssperre nach § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist, so wird in den amtlichen Bekanntmachungen und auf dem Stimmzettel nur die sogenannte Erreichbarkeitsanschrift angegeben. Die Angabe eines Postfachs genügt nicht.
Eine Bewerberin oder ein Bewerber darf nur auf einem Wahlvorschlag benannt werden. Als Bewerberin oder als Bewerber kann nur vorgeschlagen werden, wer die Zustimmung dazu schriftlich erteilt; die Zustimmung ist unwiderruflich.
Die Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen müssen von der Vertrauensperson, die keine Bewerberinnen oder Bewerber sein dürfen, und der stellvertretenden Vertrauensperson persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Sie werden von der Versammlung benannt, die den Wahlvorschlag aufstellt.
Wahlvorschläge von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern müssen von diesen persönlich und handschriftlich unterzeichnet werden.
Wahlvorschläge von Parteien oder Wählergruppen, die während der vor dem Wahltag laufenden Wahlzeit nicht ununterbrochen mit mindestens einem Abgeordneten in der Stadtverordnetenversammlung der Oranienstadt Dillenburg oder im Hessischen Landtag oder aufgrund eines Wahlvorschlags aus dem Lande im Bundestag vertreten waren, sowie von Einzelbewerbern müssen außerdem von mindestens zweimal so vielen Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften nach § 45 Abs. 3 Satz 2 KWG), wie die Stadtverordnetenversammlung der Oranienstadt Dillenburg von Gesetzes wegen Vertreter hat. Dies gilt nicht für Wahlvorschläge von Bürgermeistern, die während der vor dem Wahltag laufenden Amtszeit dieses Amt in der Oranienstadt Dillenburg ausgeübt haben.
Die Wahlberechtigung der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner von Wahlvorschlägen muss zum Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei der Einreichung des Wahlvorschlags nachzuweisen.
Die Zahl der Stadtverordneten beträgt 37.
Jede wahlberechtigte Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.
Die Bewerberin oder der Bewerber für den Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe wird in geheimer Abstimmung in einer Versammlung der Mitglieder der Partei oder Wählergruppe im Wahlkreis oder in einer Versammlung der von den Mitgliedern der Partei oder Wählergruppe im Wahlkreis aus ihrer Mitte gewählten Vertreterinnen und Vertreter (Vertreterversammlung) aufgestellt. Jede teilnehmende Person an der Versammlung kann Vorschläge für eine Bewerberin oder einen Bewerber unterbreiten. Jeder vorgeschlagenen Person wird Gelegenheit gegeben, sich und das Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen.
Eine Wahl mit verdeckten Stimmzetteln gilt als geheime Abstimmung. Über den Verlauf der Versammlung ist eine Niederschrift aufzunehmen. Die Niederschrift muss Angaben über Ort und Zeit der Versammlung, die Form der Einladung, die Zahl der erschienenen Mitglieder oder Vertreterinnen und Vertreter, die Ergebnisse der Abstimmungen sowie über die Vertrauenspersonen und die jeweilige Ersatzperson nach § 11 Abs. 3 KWG enthalten. Die Niederschrift ist von der Versammlungsleiterin oder dem Versammlungsleiter, der Schriftführerin oder dem Schriftführer und zwei weiteren Mitgliedern oder Vertretern zu unterzeichnen; sie haben dabei gegenüber der Wahlleiterin oder dem Wahlleiter an Eides statt zu versichern, dass die Wahl der Bewerberin oder des Bewerbers in geheimer Abstimmung erfolgt ist, jede teilnehmende Person der Versammlung vorschlagsberechtigt war und die vorgeschlagenen Personen Gelegenheit hatten, sich und das Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Die Wahlleiterin oder der Wahlleiter ist zur Abnahme einer solchen Versicherung an Eides statt zuständig; sie oder er gilt als Behörde im Sinne des § 156 des Strafgesetzbuches.
Die Wahlvorschläge sind spätestens am 18. August 2025 bis 18.00 Uhr schriftlich beim Gemeindewahlleiter der Oranienstadt Dillenburg, Rathausstr. 7, 35683 Dillenburg, Zimmer 17, einzureichen.
Mit den Wahlvorschlägen (amtliches Vordruckmuster DW 6) sind einzureichen:
- Eine schriftliche Erklärung der Bewerberin oder des Bewerbers, dass sie oder er mit der Benennung in dem Wahlvorschlag einverstanden ist (amtliches Vordruckmuster DW 9),
- eine Bescheinigung der Gemeindebehörde am Ort der Hauptwohnung, dass die Bewerberin oder der Bewerber die Voraussetzungen der Wählbarkeit erfüllt (amtliches Vordruckmuster DW 10),
- Namen, Vornamen und Anschrift der Unterstützerinnen und Unterstützer des Wahlvorschlags sowie eine Bescheinigung des Gemeindevorstands über ihre Wahlberechtigung (74 Unterstützungsunterschriften/Wahlrechtsbescheinigungen, Formular auf Anfrage beim Gemeindewahlleiter),
- bei Wahlvorschlägen von Parteien und Wählergruppen die Niederschrift über die Versammlung, in der die Bewerberin oder der Bewerber aufgestellt wurde (amtliches Vordruckmuster DW 11).
Ein Wahlvorschlag kann durch gemeinsame schriftliche Erklärung der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson ganz oder teilweise zurückgenommen werden, solange nicht über seine Zulassung entschieden ist.
Nach der Zulassung können Wahlvorschläge nicht mehr geändert oder zurückgenommen werden. Die Wahlvorschläge sind nach Möglichkeit so frühzeitig vor dem 18. August 2025 einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, noch rechtzeitig behoben werden können.
Dillenburg, 03.05.2025
gez. Gwisdalla
Besonderer Wahlleiter
Termin für die Bürgermeisterwahl
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 27.02.2025 beschlossen, den Termin für die Direktwahl des Bürgermeisters auf den 26. Oktober 2025 und für eine eventuell erforderliche Stichwahl auf den 23. November 2025 festzusetzen.
Die Wahlzeit des Bürgermeisters der Oranienstadt Dillenburg läuft am 31. März 2026 ab. Nach der Hessischen Gemeindeordnung ist die Wahl des Bürgermeisters frühestens sechs und spätestens drei Monate vor Freiwerden der Stelle durchzuführen.
Kandidaten, die sich nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Bürgermeisterwahl im Oktober aufstellen lassen möchten, finden nachstehend eine Handreichung über die einzureichenden Unterlagen und Voraussetzungen im PDF-Format. Die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen wird voraussichtlich Mitte des Jahres 2025 bekannt gemacht.
Wahlergebnisse Bundestagswahl 2025 in Dillenburg
Hier können Sie am Sonntag, dem 23.02.2025 die Wahlergebnisse in Dillenburg einsehen.
Letzte reguläre Beantragungsmöglichkeit für Briefwahl
Die letzte Möglichkeit zur Beantragung und Abholung von Briefwahlunterlagen ist Freitag, 21.02.2025 bis 15.00 Uhr, im Bürgerbüro der Oranienstadt Dillenburg, Bahnhofsplatz 1, 35683 Dillenburg.
Nur noch bei plötzlicher, unvorhergesehener Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes unmöglich macht, können noch bis zum Wahltag 15.00 Uhr die Unterlagen im Bürgerbüro beantragt werden. Nach 15.00 Uhr am 23.02.2025 ist keine Ausstellung von Briefwahlunterlagen mehr möglich! Wer Briefwahlunterlagen für eine andere Person beantragen möchte, benötigt eine Vollmacht dieser Person.
Wichtige Hinweise für Briefwähler
Die Online-Beantragung eines Wahlscheins mit Briefzustellung ist noch bis zum 18.02.2025, 23.59 Uhr über diesen Link möglich.
Bitte beachten Sie, dass Postlaufzeiten mit eingerechnet werden müssen.
Wichtige Termine i. S. Briefwahl
Wer nicht Gefahr laufen will, seine Stimme zur Bundestagswahl nicht abgeben zu können, hat neben der Online-Beantragung, daher noch bis spätestens Freitag, 21.02.2025, 15.00 Uhr, die Möglichkeit im Bürgerbüro der Oranienstadt Dillenburg, Bahnhofsplatz 1, 35683 Dillenburg, die Briefwahl vor Ort durchzuführen.
Nach diesem Termin ist Briefwahl nur noch bei plötzlicher, unvorhergesehener Erkrankung möglich, die ein Aufsuchen des Wahlraumes unmöglich macht. Der letzte Termin hierfür ist der 23.02.2025, 15.00 Uhr.
Danach ist eine Ausstellung der Unterlagen nicht mehr möglich. Bitte beachten Sie, dass Personen, die Wahlunterlagen im Zuge der Familien- oder Nachbarschaftshilfe für einen anderen abholen, eine Vollmacht der wahlberechtigten Person benötigen.
Sollten Sie die Befürchtung haben, dass Ihre Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig ankommen, setzen Sie sich bitte rechtzeitig vor Ablauf der o. g. Fristen, mit dem Bürgerbüro der Oranienstadt Dillenburg unter buergerbuero@dillenburg.de oder der Rufnummer 02771 896-200 in Verbindung.
In Anbetracht der Kürze der Zeit bis zur Wahl, ist die sicherste Art, die Stimme per Briefwahl abzugeben, vor Ort im Bürgerbüro.
Wahlhelfer werden
Die Oranienstadt Dillenburg ist immer auf der Suche nach Wahlhelfern, die sich für den Einsatz in den Wahllokalen vor Ort bereit erklären. Nur durch den Einsatz von Wahlhelfern können sichere Wahlen durchgeführt werden.
Für diesen Dienst erhalten die Wahlhelfer bis zu 50,00 €, je nachdem, welches Amt sie innerhalb des Wahlvorstandes bekleiden.
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