Briefwahl beantragen und per Briefwahl wählen

Bild Oranienstadt Dillenburg wählt. Mit Klick aufs Bild gehts zum Artikel

Manchmal klappt es einfach nicht, persönlich ins Wahllokal zu gehen, um seine Stimme abzugeben. Da ist vielleicht der lange geplante Urlaub, eine Familienfeier oder eine plötzliche Erkrankung. Zum Glück gibt es die Möglichkeit, seine Stimme per Briefwahl abzugeben. Wie genau Briefwahlunterlagen beantragt werden können, und was es mit Wahlschein, Wahlbrief, Stimmzettel und Stimmzettelumschlag auf sich hat, soll im Nachfolgenden erklärt werden.

Wahlbenachrichtigungen

Für die Kommunalwahlen erhalten alle Wahlberechtigten bis spätestens zum 22.02.2026 eine Wahlbenachrichtigung.

Auf der Wahlbenachrichtigung sind folgende Daten enthalten: Familienname, Vorname(n) und die Wohnung des Wahlberechtigten, der Wahlraum mit einer Kennzeichnung, ob der Zugang barrierefrei ist, die Wahlzeit, die Nummer, unter der der Wahlberechtigte in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, die Aufforderung, die Wahlbenachrichtigung und einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, als Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis, bei der Wahl mitzubringen, die Belehrung, dass die Wahlbenachrichtigung einen Wahlschein nicht ersetzt und daher nicht zur Wahl in einem anderen als dem angegebenen Wahlraum berechtigt, die Belehrung, dass jeder Wahlberechtigte sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben kann, einen Hinweis, wo Informationen über barrierefreie Wahlräume zu erhalten sind, sowie die Belehrung über die Beantragung eines Wahlscheins und die Übersendung von Briefwahlunterlagen.

Wie beantrage ich Briefwahl

Zur Beantragung von Briefwahl ist grundsätzlich ein Antrag beim Bürgerbüro der Oranienstadt Dillenburg zu stellen. Ein entsprechender Vordruck ist auf der Wahlbenachrichtigung enthalten, die dem Wahlberechtigten per Post zugestellt wird. Der Antrag kann formlos – mündlich oder schriftlich – gestellt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telefax oder Email als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist allerdings nicht möglich. Zur Identifizierung des Antragstellers bzw. der Antragstellerin benötigt das Bürgerbüro den Familiennamen, den/die Vornamen und das Geburtsdatum.

Auch ohne vorherige Zustellung der Wahlbenachrichtigung können die Briefwahlunterlagen bereits ab 02.02.2026 durch Brief, Telefax oder Email beantragt werden. 

Der Antrag kann direkt vor Ort gestellt werden und die Briefwahlunterlagen können im Bürgerbüro anschließend ausgefüllt werden, da eine Wahlkabine und Wahlurne vorhanden sind. Zur Beantragung ist ein gültiges Ausweispapier erforderlich.

Hierfür können die Öffnungszeiten mit und auch ohne Termin in Anspruch genommen werden. Die terminfreien Zeiten sind dienstags in der Zeit von 12.30 Uhr bis 16.00 Uhr und jeden Mittwoch in der Zeit von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr. Für die Sprechzeiten mit Termin gelten folgende Uhrzeiten: Montag von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr; Dienstag und Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr; Donnerstag von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Samstags ist das Bürgerbüro in der Zeit von 8.00 -11.00 Uhr zu erreichen. Terminvereinbarungen können telefonisch unter 02771/896-200 erfolgen sowie online auf der städtischen Homepage.

Briefwahl online beantragen

Ebenfalls besteht die Möglichkeit, einen Antrag zur Briefwahl online zu stellen. Der Online-Wahlschein-Antrag (Oliwa) steht in der Zeit vom 02.02. – 10.03.2026 hier zur Verfügung.

Bitte beachten Sie die Bearbeitungs- und Postlaufzeiten

Bei der Antragstellung muss der besondere Zeitaufwand bedacht werden: für die Postlaufzeit zum Bürgerbüro, die Bearbeitungsdauer, die Postlaufzeit zum Wahlberechtigten, die Zeit, die für das Ausfüllen der Unterlagen benötigt wird sowie der Rücktransport. Die roten Wahlbriefe können entweder per Post zurückgesandt oder bei der Stadtverwaltung abgegeben, sowie auch in den Briefkästen des Rathauses (Rathausstraße 7) oder des Stadthauses/ Herefordhauses (Bahnhofsplatz 1) eingeworfen werden.  Es muss unbedingt beachtet werden, dass die Briefe bis zum Wahlsonntag um 18.00 Uhr eingeworfen sein müssen, da diese sonst für die Stimmauszählung nicht berücksichtigt werden können. Daher gilt die Empfehlung: Briefwahl so früh wie möglich beantragen!

Letzter Tag zur Antragstellung

Der letzte Zeitpunkt zur Antragstellung für Briefwahl ist der Freitag vor der Wahl am 13.03.2026 um 13.00 Uhr. Nur in Ausnahmefällen, wie z. B. einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung können Wahlberechtigte bis zum Wahltag, 15.00 Uhr im Bürgerbüro einen Wahlschein beantragen.

Briefwahl für einen anderen beantragen

Wer die Briefwahlunterlagen für einen anderen beantragen will, benötigt dazu eine schriftliche Vollmacht. Falls für die Antragsstellung die Wahlbenachrichtigung benutzt wird, ist dort die Bevollmächtigung bereits vorgedruckt und muss vom Vollmachtgeber lediglich unterschrieben werden. Briefwahlunterlagen müssen regelmäßig der oder dem Wahlberechtigten selbst zugestellt oder ausgehändigt werden. Die Unterlagen werden bei postalischer Versendung an die Adresse des Betroffenen oder an die von ihm angegebene Adresse wie zum Beispiel Urlaubs-, Klinik- oder Kuradresse gerichtet. Die Abholung durch eine bevollmächtigte Person ist ausnahmsweise zugelassen, wenn eine schriftliche Vollmacht vorliegt und die bevollmächtigte Person nicht für mehr als vier Wahlberechtigte auftritt. Dies muss die bevollmächtigte Person dem Bürgerbüro bei Entgegennahme der Briefwahlunterlagen schriftlich versichern. Damit soll Familien– und Nachbarhilfe zugelassen, gleichzeitig aber Missbrauch ausgeschlossen werden.

Auslegung des Wählerverzeichnisses zur Einsichtnahme

Es wird darauf hingewiesen, dass das Wählerverzeichnis der Oranienstadt Dillenburg für die Direktwahl in der Zeit vom 23.02. – 27.02.2026 während der allgemeinen Öffnungszeiten in 35683 Dillenburg, Stadthaus/Herefordhaus, Bürgerbüro, Bahnhofsplatz 1 (barrierefreier Zugang) für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten wird. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Einsichtsfrist, spätestens am 27.02.2026, 12.00 Uhr Einspruch einlegen. Die Öffnungszeiten des Bürgerbüros sind hierbei zu beachten.

Weitere Auskünfte bezüglich der Wahlscheinbeantragung und melderechtlicher Informationen in Bezug auf die Wahl gibt das Bürgerbüro unter der Rufnummer 02771/896-200.

Was muss mit ins Wahllokal?

Um am Wahlsonntag im Wahllokal wählen zu können, muss die Wahlbenachrichtigung und ein gültiges Ausweispapier in das Wahllokal mitgenommen werden. Die Wahlberechtigten gehen in dem Wahllokal wählen, welches auf ihrer Wahlbenachrichtigung angegeben ist.

Wahllokale

Die Oranienstadt Dillenburg ist bemüht, barrierefreie Wahllokale zu nutzen, soweit dies möglich ist. Alle 14 Wahllokale im Stadtgebiet sind bei der kommenden Wahl barrierefrei zugänglich. Eine Aufstellung aller Wahllokale finden Sie hier.

Wie ist das Wahlgeheimnis bei der Briefwahl?

Wahlen in Deutschland werden als allgemeine, gleiche, freie und geheime Wahlen durchgeführt. Nun fragt sich vielleicht mancher: „Wie geheim ist denn meine Stimmabgabe bei der Briefwahl?“. Die Frage ist berechtigt und die Antwort lautet: Ihre Stimmabgabe bleibt geheim!

Zwar sind auf dem Wahlschein die Angaben zum Wähler vermerkt, aber da der Wahlschein immer separat in dem orangenen Umschlag liegt, und nicht in die Stimmzettelumschläge gesteckt wird, kann bei der Vielzahl der eingehenden Wahlbriefe nicht nachvollzogen werden, wer was gewählt hat.

Der Briefwahlvorstand öffnet am Wahltag zunächst nur den orangenen Wahlbrief und entnimmt den Wahlschein, um zu sehen, ob der Wähler überhaupt wahlberechtigt ist. Die innenliegenden Umschläge, die die jeweiligen Stimmzettel enthalten, werden in eine Wahlurne eingeworfen, die erst um 18.00 Uhr geöffnet werden darf. Damit kann nicht nachvollzogen werden, welcher Stimmzettelumschlag bzw. welche Umschläge zu welchem Wahlschein gehört.

Je nach Wahlberechtigung erhalten die Wahlberechtigten einen weißen Umschlag für die Gemeindewahl, einen roten für die Kreiswahl, einen grünen für die Ortsbeiratswahl und einen blauen für die Ausländerbeiratswahl – und den farblich gleichen Stimmzettel je Wahl.

Darüber hinaus findet die Auszählung der Stimmen öffentlich statt. Der Wahlraum ist also für jedermann zugänglich, sofern er nicht die Auszählung stört.

Für das Ausfüllen der Briefwahlunterlagen wichtige Informationen zur Stimmabgabe mit der Besonderheit bei Kommunalwahlen „kumulieren“ und „panaschieren“:

Wie viele Stimmen habe ich?

Sie haben so viele Stimmen, wie Vertreterinnen und Vertreter für die jeweilige Wahl zu wählen sind.

Wie kann ich meine Stimmen auf dem Stimmzettel verteilen?

Sie können Ihre Stimmen einzeln an beliebige Bewerberinnen und Bewerber auf dem Stimmzettel vergeben. Dabei dürfen Sie auch Personen aus verschiedenen Wahlvorschlägen (Listen) auswählen; dieses Verfahren nennt man „Panaschieren“. Jeder Bewerberin und jedem Bewerber Ihrer Wahl können Sie von Ihren Stimmen eine, aber auch zwei oder höchstens drei Stimmen geben; das Anhäufen von zwei oder drei Stimmen auf eine Kandidatin oder einen Kandidaten nennt man „Kumulieren“. Beide Möglichkeiten können auch gleichzeitig genutzt werden. Achten Sie darauf, dass Sie hierbei Ihre Gesamtstimmenzahl nicht überschreiten.

Muss ich überhaupt Stimmen einzeln vergeben?

Nein. Wenn Sie einer Liste, so wie sie auf dem Stimmzettel abgedruckt ist, insgesamt und unverändert Ihr Vertrauen schenken wollen, können Sie Ihre Stimmen auch komplett abgeben, indem Sie diese Liste in dem dafür vorgesehenen Kreis in der Kopfleiste ankreuzen. Das Listenkreuz bewirkt, dass bei der Auszählung die Bewerberinnen und Bewerber dieser Liste in der dort genannten Reihenfolge von oben nach unten jeweils eine Stimme erhalten. Sind danach noch nicht alle Stimmen vergeben, weil auf der Liste weniger Namen stehen als Vertreterinnen und Vertreter zu wählen sind, wird die beschriebene Stimmenverteilung von oben nach unten so lange wiederholt, bis alle Ihre Stimmen aufgebraucht sind oder jede Kandidatin und jeder Kandidat der von Ihnen angekreuzten Liste die höchstzulässige Zahl von drei Stimmen erhalten hat.

Kann ich auch nur einen Teil meiner Stimmen einzeln vergeben?

Ja. Sie können auch nur einen Teil Ihrer Stimmen an einzelne Bewerberinnen und Bewerber vergeben. Damit in diesem Fall der Rest Ihrer Stimmen nicht verfällt, können Sie zusätzlich zur Vergabe von Einzelstimmen eine Liste in dem dafür vorgesehenen Kreis in der Kopfleiste ankreuzen. Durch dieses Listenkreuz kommen Ihre restlichen Stimmen der angekreuzten Liste zugute: Diese Stimmen werden den Kandidatinnen und Kandidaten der Liste von oben nach unten in der Weise zugeteilt, dass alle die, die von Ihnen weniger als drei Einzelstimmen bekommen haben, eine weitere Stimme erhalten bis alle Ihre Stimmen verteilt sind oder alle nicht gestrichenen Bewerberinnen und Bewerber der angekreuzten Liste drei Stimmen haben.

Kann ich Bewerberinnen und Bewerber streichen?

Ja. Falls Sie eine Liste in der Kopfleiste angekreuzt haben, können Sie einzelne Namen aus dieser Liste streichen. Dies führt dazu, dass die gestrichenen Bewerberinnen und Bewerber keine Ihrer Stimmen erhalten.

Gibt es sonst noch irgendetwas zu beachten?

Eigentlich nur Selbstverständlichkeiten: Vergeben Sie nicht mehr Stimmen, als Sie dürfen. Kreuzen Sie nicht mehr als eine Liste an. Geben Sie keinem Kandidaten mehr als drei Stimmen. Sie riskieren sonst, dass ein Teil Ihrer Stimmen verloren geht oder Ihre Stimmabgabe insgesamt ungültig ist.

Briefwahl beantragen

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Ab heute (02.02.2026) können Sie Briefwahl für die Kommunalwahlen beantragen. Die Briefwahlunterlagen können Sie schriftlich (E-Mail, Fax, Wahlbenachrichtigungskarte, Brief) beantragen. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. Im Zeitraum vom 02.02. bis 10.03.2026 steht Ihnen für die Beantragung auch das Online-System Oliwa zur Verfügung.