Briefwahl beantragen und per Briefwahl wählen

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Manchmal klappt es einfach nicht, persönlich ins Wahllokal zu gehen, um seine Stimme abzugeben. Da ist vielleicht der lange geplante Urlaub, eine Familienfeier oder eine plötzliche Erkrankung. Zum Glück gibt es die Möglichkeit, seine Stimme per Briefwahl abzugeben. Wie genau Briefwahlunterlagen beantragt werden können, und was es mit Wahlschein, Wahlbrief, Stimmzettel und Stimmzettelumschlag auf sich hat, soll im Nachfolgenden erklärt werden.

Wahlbenachrichtigungen

Für die Kommunalwahlen erhalten alle Wahlberechtigten bis spätestens zum 22.02.2026 eine Wahlbenachrichtigung.

Auf der Wahlbenachrichtigung sind folgende Daten enthalten: Familienname, Vorname(n) und die Wohnung des Wahlberechtigten, der Wahlraum mit einer Kennzeichnung, ob der Zugang barrierefrei ist, die Wahlzeit, die Nummer, unter der der Wahlberechtigte in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, die Aufforderung, die Wahlbenachrichtigung und einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, als Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis, bei der Wahl mitzubringen, die Belehrung, dass die Wahlbenachrichtigung einen Wahlschein nicht ersetzt und daher nicht zur Wahl in einem anderen als dem angegebenen Wahlraum berechtigt, die Belehrung, dass jeder Wahlberechtigte sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben kann, einen Hinweis, wo Informationen über barrierefreie Wahlräume zu erhalten sind, sowie die Belehrung über die Beantragung eines Wahlscheins und die Übersendung von Briefwahlunterlagen.

Wie beantrage ich Briefwahl

Zur Beantragung von Briefwahl ist grundsätzlich ein Antrag beim Bürgerbüro der Oranienstadt Dillenburg zu stellen. Ein entsprechender Vordruck ist auf der Wahlbenachrichtigung enthalten, die dem Wahlberechtigten per Post zugestellt wird. Der Antrag kann formlos – mündlich oder schriftlich – gestellt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telefax oder Email als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist allerdings nicht möglich. Zur Identifizierung des Antragstellers bzw. der Antragstellerin benötigt das Bürgerbüro den Familiennamen, den/die Vornamen und das Geburtsdatum.

Auch ohne vorherige Zustellung der Wahlbenachrichtigung können die Briefwahlunterlagen bereits ab 02.02.2026 durch Brief, Telefax oder Email beantragt werden. 

Der Antrag kann direkt vor Ort gestellt werden und die Briefwahlunterlagen können im Bürgerbüro anschließend ausgefüllt werden, da eine Wahlkabine und Wahlurne vorhanden sind. Zur Beantragung ist ein gültiges Ausweispapier erforderlich.

Hierfür können die Öffnungszeiten mit und auch ohne Termin in Anspruch genommen werden. Die terminfreien Zeiten sind dienstags in der Zeit von 12.30 Uhr bis 16.00 Uhr und jeden Mittwoch in der Zeit von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr. Für die Sprechzeiten mit Termin gelten folgende Uhrzeiten: Montag von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr; Dienstag und Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr; Donnerstag von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Samstags ist das Bürgerbüro in der Zeit von 8.00 -11.00 Uhr zu erreichen. Terminvereinbarungen können telefonisch unter 02771/896-200 erfolgen sowie online auf der städtischen Homepage.

Briefwahl online beantragen

Ebenfalls besteht die Möglichkeit, einen Antrag zur Briefwahl online zu stellen. Der Online-Wahlschein-Antrag (Oliwa) steht in der Zeit vom 02.02. – 10.03.2026 hier zur Verfügung.

Bitte beachten Sie die Bearbeitungs- und Postlaufzeiten

Bei der Antragstellung muss der besondere Zeitaufwand bedacht werden: für die Postlaufzeit zum Bürgerbüro, die Bearbeitungsdauer, die Postlaufzeit zum Wahlberechtigten, die Zeit, die für das Ausfüllen der Unterlagen benötigt wird sowie der Rücktransport. Die roten Wahlbriefe können entweder per Post zurückgesandt oder bei der Stadtverwaltung abgegeben, sowie auch in den Briefkästen des Rathauses (Rathausstraße 7) oder des Stadthauses/ Herefordhauses (Bahnhofsplatz 1) eingeworfen werden.  Es muss unbedingt beachtet werden, dass die Briefe bis zum Wahlsonntag um 18.00 Uhr eingeworfen sein müssen, da diese sonst für die Stimmauszählung nicht berücksichtigt werden können. Daher gilt die Empfehlung: Briefwahl so früh wie möglich beantragen!

Letzter Tag zur Antragstellung

Der letzte Zeitpunkt zur Antragstellung für Briefwahl ist der Freitag vor der Wahl am 13.03.2026 um 13.00 Uhr. Nur in Ausnahmefällen, wie z. B. einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung können Wahlberechtigte bis zum Wahltag, 15.00 Uhr im Bürgerbüro einen Wahlschein beantragen.

Briefwahl für einen anderen beantragen

Wer die Briefwahlunterlagen für einen anderen beantragen will, benötigt dazu eine schriftliche Vollmacht. Falls für die Antragsstellung die Wahlbenachrichtigung benutzt wird, ist dort die Bevollmächtigung bereits vorgedruckt und muss vom Vollmachtgeber lediglich unterschrieben werden. Briefwahlunterlagen müssen regelmäßig der oder dem Wahlberechtigten selbst zugestellt oder ausgehändigt werden. Die Unterlagen werden bei postalischer Versendung an die Adresse des Betroffenen oder an die von ihm angegebene Adresse wie zum Beispiel Urlaubs-, Klinik- oder Kuradresse gerichtet. Die Abholung durch eine bevollmächtigte Person ist ausnahmsweise zugelassen, wenn eine schriftliche Vollmacht vorliegt und die bevollmächtigte Person nicht für mehr als vier Wahlberechtigte auftritt. Dies muss die bevollmächtigte Person dem Bürgerbüro bei Entgegennahme der Briefwahlunterlagen schriftlich versichern. Damit soll Familien– und Nachbarhilfe zugelassen, gleichzeitig aber Missbrauch ausgeschlossen werden.

Auslegung des Wählerverzeichnisses zur Einsichtnahme

Es wird darauf hingewiesen, dass das Wählerverzeichnis der Oranienstadt Dillenburg für die Direktwahl in der Zeit vom 23.02. – 27.02.2026 während der allgemeinen Öffnungszeiten in 35683 Dillenburg, Stadthaus/Herefordhaus, Bürgerbüro, Bahnhofsplatz 1 (barrierefreier Zugang) für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten wird. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Einsichtsfrist, spätestens am 27.02.2026, 12.00 Uhr Einspruch einlegen. Die Öffnungszeiten des Bürgerbüros sind hierbei zu beachten.

Weitere Auskünfte bezüglich der Wahlscheinbeantragung und melderechtlicher Informationen in Bezug auf die Wahl gibt das Bürgerbüro unter der Rufnummer 02771/896-200.

Was muss mit ins Wahllokal?

Um am Wahlsonntag im Wahllokal wählen zu können, muss die Wahlbenachrichtigung und ein gültiges Ausweispapier in das Wahllokal mitgenommen werden. Die Wahlberechtigten gehen in dem Wahllokal wählen, welches auf ihrer Wahlbenachrichtigung angegeben ist.

Wahllokale

Die Oranienstadt Dillenburg ist bemüht, barrierefreie Wahllokale zu nutzen, soweit dies möglich ist. Alle 14 Wahllokale im Stadtgebiet sind bei der kommenden Wahl barrierefrei zugänglich. Eine Aufstellung aller Wahllokale finden Sie hier.

Wie ist das Wahlgeheimnis bei der Briefwahl?

Wahlen in Deutschland werden als allgemeine, gleiche, freie und geheime Wahlen durchgeführt. Nun fragt sich vielleicht mancher: „Wie geheim ist denn meine Stimmabgabe bei der Briefwahl?“. Die Frage ist berechtigt und die Antwort lautet: Ihre Stimmabgabe bleibt geheim!

Zwar sind auf dem Wahlschein die Angaben zum Wähler vermerkt, aber da der Wahlschein immer separat in dem orangenen Umschlag liegt, und nicht in die Stimmzettelumschläge gesteckt wird, kann bei der Vielzahl der eingehenden Wahlbriefe nicht nachvollzogen werden, wer was gewählt hat.

Der Briefwahlvorstand öffnet am Wahltag zunächst nur den orangenen Wahlbrief und entnimmt den Wahlschein, um zu sehen, ob der Wähler überhaupt wahlberechtigt ist. Die innenliegenden Umschläge, die die jeweiligen Stimmzettel enthalten, werden in eine Wahlurne eingeworfen, die erst um 18.00 Uhr geöffnet werden darf. Damit kann nicht nachvollzogen werden, welcher Stimmzettelumschlag bzw. welche Umschläge zu welchem Wahlschein gehört.

Je nach Wahlberechtigung erhalten die Wahlberechtigten einen weißen Umschlag für die Gemeindewahl, einen roten für die Kreiswahl, einen grünen für die Ortsbeiratswahl und einen blauen für die Ausländerbeiratswahl – und den farblich gleichen Stimmzettel je Wahl.

Darüber hinaus findet die Auszählung der Stimmen öffentlich statt. Der Wahlraum ist also für jedermann zugänglich, sofern er nicht die Auszählung stört.

Für das Ausfüllen der Briefwahlunterlagen wichtige Informationen zur Stimmabgabe mit der Besonderheit bei Kommunalwahlen „kumulieren“ und „panaschieren“:

Wie viele Stimmen habe ich?

Sie haben so viele Stimmen, wie Vertreterinnen und Vertreter für die jeweilige Wahl zu wählen sind.

Wie kann ich meine Stimmen auf dem Stimmzettel verteilen?

Sie können Ihre Stimmen einzeln an beliebige Bewerberinnen und Bewerber auf dem Stimmzettel vergeben. Dabei dürfen Sie auch Personen aus verschiedenen Wahlvorschlägen (Listen) auswählen; dieses Verfahren nennt man „Panaschieren“. Jeder Bewerberin und jedem Bewerber Ihrer Wahl können Sie von Ihren Stimmen eine, aber auch zwei oder höchstens drei Stimmen geben; das Anhäufen von zwei oder drei Stimmen auf eine Kandidatin oder einen Kandidaten nennt man „Kumulieren“. Beide Möglichkeiten können auch gleichzeitig genutzt werden. Achten Sie darauf, dass Sie hierbei Ihre Gesamtstimmenzahl nicht überschreiten.

Muss ich überhaupt Stimmen einzeln vergeben?

Nein. Wenn Sie einer Liste, so wie sie auf dem Stimmzettel abgedruckt ist, insgesamt und unverändert Ihr Vertrauen schenken wollen, können Sie Ihre Stimmen auch komplett abgeben, indem Sie diese Liste in dem dafür vorgesehenen Kreis in der Kopfleiste ankreuzen. Das Listenkreuz bewirkt, dass bei der Auszählung die Bewerberinnen und Bewerber dieser Liste in der dort genannten Reihenfolge von oben nach unten jeweils eine Stimme erhalten. Sind danach noch nicht alle Stimmen vergeben, weil auf der Liste weniger Namen stehen als Vertreterinnen und Vertreter zu wählen sind, wird die beschriebene Stimmenverteilung von oben nach unten so lange wiederholt, bis alle Ihre Stimmen aufgebraucht sind oder jede Kandidatin und jeder Kandidat der von Ihnen angekreuzten Liste die höchstzulässige Zahl von drei Stimmen erhalten hat.

Kann ich auch nur einen Teil meiner Stimmen einzeln vergeben?

Ja. Sie können auch nur einen Teil Ihrer Stimmen an einzelne Bewerberinnen und Bewerber vergeben. Damit in diesem Fall der Rest Ihrer Stimmen nicht verfällt, können Sie zusätzlich zur Vergabe von Einzelstimmen eine Liste in dem dafür vorgesehenen Kreis in der Kopfleiste ankreuzen. Durch dieses Listenkreuz kommen Ihre restlichen Stimmen der angekreuzten Liste zugute: Diese Stimmen werden den Kandidatinnen und Kandidaten der Liste von oben nach unten in der Weise zugeteilt, dass alle die, die von Ihnen weniger als drei Einzelstimmen bekommen haben, eine weitere Stimme erhalten bis alle Ihre Stimmen verteilt sind oder alle nicht gestrichenen Bewerberinnen und Bewerber der angekreuzten Liste drei Stimmen haben.

Kann ich Bewerberinnen und Bewerber streichen?

Ja. Falls Sie eine Liste in der Kopfleiste angekreuzt haben, können Sie einzelne Namen aus dieser Liste streichen. Dies führt dazu, dass die gestrichenen Bewerberinnen und Bewerber keine Ihrer Stimmen erhalten.

Gibt es sonst noch irgendetwas zu beachten?

Eigentlich nur Selbstverständlichkeiten: Vergeben Sie nicht mehr Stimmen, als Sie dürfen. Kreuzen Sie nicht mehr als eine Liste an. Geben Sie keinem Kandidaten mehr als drei Stimmen. Sie riskieren sonst, dass ein Teil Ihrer Stimmen verloren geht oder Ihre Stimmabgabe insgesamt ungültig ist.

Wahlausschusses beschließt über Wahlvorschläge

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Insgesamt acht Parteien und Wählergemeinschaften treten am 15.03.2026 zur Kommunalwahl in Dillenburg an.

Am 16.01.2026 trat der Wahlausschuss der Oranienstadt Dillenburg zusammen um über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Kommunalwahlen in Dillenburg zu entscheiden.

Bei den Kommunalwahlen werden die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, des Kreistages, der Ortsbeiräte und der Ausländerbeiräte gewählt.

Für die Stadtverordnetenversammlung stehen die Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU), die Alternative für Deutschland (AfD), die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Freie Demokratische Partei (FDP) sowie die Wählergruppe Bürger für Dillenburg (BfD) zur Wahl.

Ortsbeiräte

Für die Ortsbeiräte in Niederscheld und Nanzenbach gehen zwei neue Wählergruppen an den Start: Die Schelder Bürger (Scheld) und die Wählergruppe Gemeinsam für Nanzenbach (GfN).

Für den Ortsbeirat Donsbach wurden zwar zwei Wahlvorschläge eingereicht, jedoch standen den fünf zu besetzenden Mandaten nur drei Kandidaten gegenüber, weshalb die Wahl für den Ortsbeirat Donsbach nicht stattfinden kann.

Ausländerbeiratswahl

Für den Ausländerbeirat reichte die Wählergruppe Diyanet einen Wahlvorschlag ein, der elf Kandidaten enthält. Da hier nur ein Wahlvorschlag eingegangen ist, wird bei der Ausländerbeiratswahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt.

Insgesamt sind bei der Oranienstadt Dillenburg 32 Wahlvorschläge eingereicht worden. Weitere Informationen zur Wahl erhalten Sie hier.

Sitzung des Wahlausschusses

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Der Wahlausschuss der Oranienstadt Dillenburg tritt am 16.01.2026 um 15.00 Uhr zu einer Sitzung im Stadtverordnetensitzungssaal des Rathauses, Rathausstraße 7, 35683 Dillenburg zusammen.

Hierbei prüft der Wahlausschuss die eingereichten Wahlvorschläge und entscheidet über deren Zulassung.

Die Sitzung ist öffentlich.

Die Bekanntmachung zur Sitzung des Wahlausschusses ist im Aushangkasten des Rathauses, Erdgeschoss, einsehbar

Wahlwerbung im Dillenburger Wochenblatt

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Mit Wahlwerbung präsentieren Personen und Parteien sich und ihr politisches Programm.

Die grundsätzliche Möglichkeit der Wahlwerbung wird geschützt durch Artikel 5 Absatz 1 Grundgesetz (GG) (Pressefreiheit), Artikel 5 Absatz 3 GG (Kunstfreiheit) und Artikel 21 GG (Parteienprivileg).

Die Oranienstadt Dillenburg ist verpflichtet Wahlwerbeanzeigen im Dillenburger Wochenblatt zu ermöglichen.

Für den Inhalt der Anzeigen ist die werbende Person bzw. Partei verantwortlich. Die Oranienstadt Dillenburg übernimmt ausdrücklich keine Verantwortung für jeglichen Inhalt von Wahlwerbung.

Artikel redaktioneller Art, die Aussagen oder Bilder zu Parteien oder Personen beinhalten, die sich im Rahmen von Wahlen um politische Ämter bewerben, werden aufgrund der Neutralitätspflicht der Kommune nicht veröffentlicht.

Termin für die Bürgermeisterwahl

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Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 27.02.2025 beschlossen, den Termin für die Direktwahl des Bürgermeisters auf den 26. Oktober 2025 und für eine eventuell erforderliche Stichwahl auf den 23. November 2025 festzusetzen.

Die Wahlzeit des Bürgermeisters der Oranienstadt Dillenburg läuft am 31. März 2026 ab. Nach der Hessischen Gemeindeordnung ist die Wahl des Bürgermeisters frühestens sechs und spätestens drei Monate vor Freiwerden der Stelle durchzuführen.

Kandidaten, die sich nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Bürgermeisterwahl im Oktober aufstellen lassen möchten, finden nachstehend eine Handreichung über die einzureichenden Unterlagen und Voraussetzungen im PDF-Format. Die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen wird voraussichtlich Mitte des Jahres 2025 bekannt gemacht.

Letzte reguläre Beantragungsmöglichkeit für Briefwahl

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Die letzte Möglichkeit zur Beantragung und Abholung von Briefwahlunterlagen ist Freitag, 21.02.2025 bis 15.00 Uhr, im Bürgerbüro der Oranienstadt Dillenburg, Bahnhofsplatz 1, 35683 Dillenburg.

Nur noch bei plötzlicher, unvorhergesehener Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes unmöglich macht, können noch bis zum Wahltag 15.00 Uhr die Unterlagen im Bürgerbüro beantragt werden. Nach 15.00 Uhr am 23.02.2025 ist keine Ausstellung von Briefwahlunterlagen mehr möglich! Wer Briefwahlunterlagen für eine andere Person beantragen möchte, benötigt eine Vollmacht dieser Person.

Wahlhelfer werden

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Die Oranienstadt Dillenburg ist immer auf der Suche nach Wahlhelfern, die sich für den Einsatz in den Wahllokalen vor Ort bereit erklären. Nur durch den Einsatz von Wahlhelfern können sichere Wahlen durchgeführt werden.

Für diesen Dienst erhalten die Wahlhelfer bis zu 50,00 €, je nachdem, welches Amt sie innerhalb des Wahlvorstandes bekleiden.

Haben Sie Fragen oder Interesse? Melden Sie sich bei uns!

Carsten Braun wird Landrat des Lahn-Dill-Kreises

Logo des Lahn-Dill-Kreises. Die Worte Lahn, Dill und Kreis, sind jeweils durch Schlangenlinien voneinander getrennt. Dahinter befindet sich ein gelber Kreis

Der Lahn-Dill-Kreis informiert:

Kreiswahlausschuss stellt Ergebnis fest

Jetzt ist es offiziell: Carsten Braun wird der neue Landrat des Lahn-Dill-Kreises. Das hat der Kreiswahlausschuss in seiner Sitzung am 5. Juli 2024 bestätigt und das Ergebnis der Stichwahl vom 30. Juni 2024 festgestellt.

Wahlberechtigte                                            194.337

Wählerinnen und Wähler insgesamt         60.936

Ungültige Stimmen                                               509

Braun, Carsten                                                   30.915

Inderthal, Frank                                                 29.512

Gesamt                                                               60.427

Aller Voraussicht nach wird der Kreistag in seiner Sitzung am 16. September 2024 über die Gültigkeit der Wahl entscheiden.

Stichwahl Landrat: Stimmzettel, Briefwahl und Wahlbenachrichtigungen

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Nach der Sitzung des Wahlausschusses am Freitag, dem 14. Juni wird voraussichtlich die Durchführung der Stichwahl zum Landrat beschlossen werden.

Stimmzettel

Um Missverständnissen vorzubeugen, teilen wir mit, dass die Stimmzettel bei der Stichwahl, im Gegensatz zu der verbundenen Europa- und Landratswahl, weiß und nicht gelb sein werden. Bei den Umschlägen bleibt es aus organisatorischen Gründen bei der gelben Farbe.

Briefwahl

Briefwahlunterlagen für die Stichwahl zum Landrat können hier bereits wieder, bis zum 26.06.2024, 23:59 Uhr beantragt werden.

Wahlbenachrichtigungen

Bitte beachten Sie: Sollte bei der Hauptwahl die Wahlbenachrichtigung versehentlich im Wahllokal abgegeben worden sein, oder die Wahlbenachrichtigung bereits vernichtet worden sein, ist die Wahlberechtigung bei der Stichwahl im Wahllokal mit einem gültigen Ausweisdokument nachzuweisen.

Wir sagen Danke!

Danke - Sie gelangen hier zum vollständigen Artikel

Die Durchführung eines Wahlsonntags wäre ohne die vielen Wahlhelfer/innen nicht möglich. Auch bei der Landtagswahl 2023 waren in der Oranienstadt Dillenburg eine große Anzahl von Helfenden im Einsatz um einen ordnungsgemäßen Wahlgang zu gewährleisten. Die Mitglieder der Wahlvorstände in den Wahllokalen in der Kernstadt und den Stadtteilen leisteten diese Tätigkeit ehrenamtlich, darunter auch viele Mitarbeitende der Oranienstadt Dillenburg.

Wahlarbeit beginnt Monate vorher

Nicht nur am Wahlwochenende selbst, sondern bereits viele Monate zuvor bestimmte die vergangene Wahl teilweise den Arbeitsalltag. Insbesondere ist hier das Team des Bürgerbüros zu erwähnen, welches in den letzten Wochen für die Landtagswahl tausende Briefwahlanträge zu bearbeiten hatte.

Wahldienst ist keine Selbstverständlichkeit mehr

Bei der Tätigkeit der in den Wahllokalen handelt es sich zwar um eine ehrenamtliche Tätigkeit, die nur unter wichtigen und bestimmten Gründen abgelehnt werden kann, trotzdem ist es nicht mehr selbstverständlich, sich freiwillig in diesen Ämtern zu engagieren.

“Schon seit Jahren” oder “das erste Mal dabei”

Durch Aufrufe in der Presse, der städtischen Homepage, sowie über Facebook und Aushangflyer haben sich erfreulicherweise genug Personen bei den Sachbearbeiterinnen im Rathaus gemeldet. Manche Wahlhelfer/innen stehen aber auch schon jahrelang dem Wahlteam freiwillig bei jeder Wahl zur Verfügung. Ohne die vielen helfenden Hände, die ihren Dienst an den Wahlsonntagen für alle Bürger der Stadt übernehmen, wäre es nicht möglich, demokratische Wahlen durchzuführen.

Deswegen wird von Seiten des Gemeindewahlleiters und seinem Wahlteam ein besonderer Dank ausgesprochen.

Danke an unsere Mitarbeitenden

Dazu gehören aber nicht ausschließlich die Mitglieder der Wahlvorstände. Der Dank gilt dem Personal, welches unseren Mitarbeitenden die Einrichtung der Wahllokale ermöglicht, natürlich unseren eigenen Mitarbeitenden, die mit der Einrichtung betraut sind, der EDV, die an den Wahlsonntagen in Bereitschaft ist, um technischen Problemen vorzubeugen, unseren Mitarbeitenden in der Poststelle und den Postzustellern, die für einen sicheren Transport der Wahlbriefe sorgen, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die die Ergebnisse annehmen und anschließend die Prüfung der rückläufigen Wahlunterlagen übernehmen.

Wie man feststellen kann, sind eine Vielzahl an Personen notwendig, um eine ordnungsgemäße Wahl durchführen zu können, und dabei darf kein Dienst, der bei der Organisation getan wird, als gering erachtet werden.

Nach der Wahl ist vor der Wahl

Im kommenden Jahr ist das Team der Wahlorganisation im Dillenburger Rathaus wieder auf der Suche nach Wahlhelfer/innen für die Landratswahl, die gleichzeitig mit der Europawahl am 09. Juni 2024 durchgeführt wird. Wer daran interessiert ist, als Wahlhelfer/in in den Wahllokalen in der Kernstadt oder den Stadtteilen mitzuwirken, kann sich gerne per Email an: wahlen@dillenburg.de oder Tel.: 02771/896-107 bei Frau Emmerich und 02771/896-113 bei Frau Borkenstein melden. Unter www.dillenburg.de kann auch ein Online-Formular zur Anmeldung ausgefüllt werden. Voraussetzung ist, dass der/die Wahlhelfer/in selbst in Dillenburg wahlberechtigt ist.