Unterstützung bei Flüchtlingsunterbringung

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Für die Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine und Asylbewerberinnen und Asylbewerber hat die Oranienstadt Dillenburg Unterkünfte bereitstellen müssen. Dies erfolgte aus dem Grunde heraus, dass der Lahn-Dill-Kreis nicht mehr in der Lage war, die Unterkunft von Flüchtlingen alleine zu tragen. Über einen Verteilerschlüssel teilte der Lahn-Dill-Kreis anschließend den Kommunen die unterzubringenden Personen zu. Somit mussten in kürzester Zeit Unterkünfte bereitgestellt werden. Die Oranienstadt richtete den Gebäudekomplex in der Maibachstraße, wo in der Vergangenheit Ärzte, das Diakonische Werke und ein Lebensmittelladen die Räumlichkeiten nutzten, als Unterbringungsmöglichkeit für Flüchtlinge her, so dass aus den einzelnen Wohnungen, Besprechungszimmern und Büros nunmehr Wohneinheiten entstehen konnten. Im Frühjahr 2023 fanden hier bereits über 80 geflüchtete Personen eine Unterkunft. Gleichzeitig wurde der Oranienstadt mitgeteilt, dass weitere Flüchtlinge der Stadt zugwiesen werden sollten. Von daher mussten noch zusätzliche Unterbringungsmöglichkeiten gesucht werden. Die Entscheidung der Stadt fiel auf das ehemalige Lebensmittelgebäude in der Nixböthestraße und baute dies ebenfalls in 2023 entsprechend um. Rund 100 geflüchtete Personen könnten hier nun untergebracht werden.

Zuwendung der EU aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds 

Die entstandenen Kosten für die Umbaumaßnahmen, Einrichtung und Betreuung trug die Stadt zunächst alleine. Über die Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds 2021 – 2027 (AMIF 2021-2027) der Europäischen Union stellte sie einen Antrag auf Bezuschussung zu den entstandenen Kosten. Das politische Ziel des EU-Fonds besteht darin, zur effizienten Steuerung von Migrationsströmen und zur Durchführung, Konsolidierung und Weiterentwicklung der gemeinsamen Asylpolitik und der gemeinsamen Einwanderungspolitik beizutragen. Durch das Programm können bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben für die Unterbringung von Kriegsflüchtlingen und Asylbewerberinnen und Asylbewerber gedeckt werden.

Wechsel in den Dillenburger Schiedsämtern und Ortsgerichten

Paragraphenzeichen

Dillenburg. Bereits Anfang April erfolgten zahlreiche Wechsel in den Ämtern der Dillenburger Ortsgerichte und Schiedsämter. In einer kleinen Feierstunde und in Anwesenheit des Ersten Stadtrats von Dillenburg Gerhard Anders übernahm Direktor Reinhard Grün die Verabschiedungen und neuen Ernennungen in den Räumlichkeiten des Dillenburger Amtsgerichts. Für das Schiedsamt Oberscheld wurde Dr. Gernot Schmitt ernannt. Stefan Menz wurde als neues Mitglied im Ortsgericht Oberscheld ernannt und trat damit – ebenso wie Dr. Gernot Schmitt – die Nachfolge des verstorbenen Franz Kern an. Nach fünfjähriger Ausübung seiner Tätigkeit wurde Horst Beckmann aus dem Schiedsamt Dillenburg verabschiedet und Sabine Simon als seine Nachfolgerin in Anwesenheit des stellvertretenden Schiedsmanns Dillenburg Thomas Roos neu ernannt. Für das Schiedsamt Nanzenbach wurde nach 27 Jahren Hiltrud Gail verabschiedet und Tobias Reeh als stellvertretender Schiedsmann für den Bezirk Dillenburg-Nanzenbach neu ernannt. Dillenburgs Erster Stadtrat Gerhard Anders bedankte sich im Namen der Oranienstadt für die geleistete Ehrenarbeit und wünschte den neu ernannten Mitgliedern alles Gute und „Glück Auf“ für ihre neue Tätigkeit.

Hintergrund: Schieds- und Ortsgerichte

Ortsgerichte haben eine lange Tradition als Einrichtungen der Rechtspflege: Es gab sie bereits im Herzogtum Nassau und anschließend auch im Gebiet des früheren Volksstaates Hessen. Konsequenterweise wurde dann das bewährte Ortsgerichtswesen – durch ein am 6. Juli 1952 erlassenes Gesetz – auf ganz Hessen ausgedehnt. Schwerpunkte ihrer Tätigkeit sind Beglaubigungen von Unterschriften (insbesondere erforderlich bei Grundstücks-Angelegenheiten) und Abschriften, Nachlass-Sicherungen und auch Grundstücks-Schätzungen. In Dillenburg hat jeder Stadtteil sein eigenes Ortsgericht. Durch eine Schiedsvereinbarung können Parteien bestimmen, dass ein Schiedsgericht anstelle eines staatlichen Gerichts ihren Rechtsstreit verbindlich entscheidet. Der Weg zum staatlichen Gericht ist den Parteien in diesen Fällen dann grundsätzlich verschlossen. In einem Schiedsverfahren kann über alle Ansprüche entschieden werden, über die die Parteien einen Vergleich schließen können. Die Streitbeilegung im Wege eines Schiedsverfahrens hat für die Parteien den entscheidenden Vorteil, dass sie sich ihre Schiedsrichterin oder ihren Schiedsrichter und die Verfahrensregeln weitgehend selbst aussuchen können. Zudem kann das Schiedsverfahren, wenn die Parteien es wünschen, nicht öffentlich durchgeführt werden, so dass die Vertraulichkeit gewährleistet ist.