Die Stadtverwaltung erinnert an Feuerwerksverbot in sensiblen Bereichen und ruft zum verantwortungsvollen Umgang mit Silvesterfeuerwerk auf
Der Jahreswechsel ist für viele Menschen ein freudiges Ereignis, das traditionell mit Feuerwerk gefeiert wird. Gleichzeitig birgt der Umgang mit Raketen und Böllern erhebliche Risiken für Gesundheit, Umwelt und Sicherheit. Die Stadt Dillenburg appelliert daher an alle Bürgerinnen und Bürger, umsichtig und verantwortungsvoll zu handeln.
Kirchen, Krankenhäuser, Kinder- und Altenheime, Tankstellen, Tierheime
Wie in den vergangenen Jahren weist die Stadtverwaltung Dillenburg auch zum bevorstehenden Jahreswechsel auf das geltende Verbot des Abrennens von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden (u. a. Tankstellen, Betriebsgelände, Tierheime) oder Anlagen (u. a. Heu- bzw. Strohlager, Lüftungsanlagen) hin. Grundlage hierfür ist § 23 Abs. 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz.
Fachwerkgebäude, historische und denkmalgeschützte Gebäude, Schlossberg und Landgestüt
Diese gesetzliche Regelung gilt insbesondere in der Dillenburger Innenstadt mit ihren zahlreichen historischen und denkmalgeschützten Gebäuden sowie auf dem gesamten Schlossberggelände und im Bereich des Hessischen Landgestüts. Das Verbot erstreckt sich zudem auf alle Bereiche, in denen Fachwerkhäuser stehen – somit auch auf die Stadtteile.
Silvesterfeuerwerk nur am 31. Dezember und 1. Januar
Weiterhin weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass Feuerwerkskörper der Kategorie F2 (Silvesterfeuerwerk) ausschließlich am 31. Dezember und 1. Januar und nur von Personen abgebrannt werden dürfen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Vermeidung von Bränden
Die Stadt Dillenburg appelliert eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, diese gesetzlichen Vorgaben zu beachten – nicht nur zum Schutz der historischen Bausubstanz, sondern auch zur Vermeidung von Bränden und Gefahren für Leib und Leben. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Darüber hinaus bittet die Stadtverwaltung darum, beim Abbrennen zulässiger Feuerwerkskörper die allgemeinen Sicherheitsregeln strikt einzuhalten. Dazu gehören insbesondere eine sichere Aufstellung, ein fester Stand sowie eine korrekte Ausrichtung der Feuerwerkskörper, um Unfälle und Verletzungen zu vermeiden.
Verantwortungsvoller Umgang mit Silvesterfeuerwerk
Ein umsichtiges Verhalten trägt maßgeblich zu einem sicheren Jahreswechsel bei.
Die Stadt Dillenburg empfiehlt daher:
- Feuerwerkskörper ausschließlich aus geprüften und zugelassenen Quellen mit CE-Kennzeichnung zu erwerben.
- Beim Abbrennen stets ausreichenden Sicherheitsabstand zu Menschen, Gebäuden und Fahrzeugen einhalten und Feuerwerk niemals unter erheblichem Alkoholeinfluss zünden.
- Feuerwerksreste nach dem Abbrennen vollständig einzusammeln und fachgerecht zu entsorgen. Nachbrennende Feuerwerksbatterien sollten verantwortungsvoll mit Wasser nachgelöscht werden.
- Rücksicht gegenüber Tieren, älteren Menschen und weiteren empfindlichen Personengruppen zu üben, da diese unter der Lärmbelastung besonders leiden können.
- Kindern und Jugendlichen kein Feuerwerk zu überlassen. Für sie eignen sich ausschließlich Kleinfeuerwerke wie Wunderkerzen oder Tischfeuerwerk – stets unter Aufsicht Erwachsener.
Ein bewusster, maßvoller und sicherer Umgang mit Feuerwerk trägt wesentlich dazu bei, dass der Jahreswechsel für alle Bürgerinnen und Bürger sicher, angenehm und störungsfrei verläuft. Sollte dennoch ein Brand festgestellt werden, ist unverzüglich der Notruf der Feuerwehr unter 112 zu wählen.
Abschließend wünscht die Stadtverwaltung Dillenburg allen Bürgerinnen und Bürgern einen schönen und sicheren Jahreswechsel.


