Bürgermeisterwahl: Einreichung von Wahlvorschlägen

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Bekanntmachung des Wahltags und des Tags der Stichwahl und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters in der Oranienstadt Dillenburg am 26. Oktober 2025

1.) In der Oranienstadt Dillenburg mit 23.845 Einwohnern (Hauptwohnung) ist die hauptamtliche Stelle der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters im Wege der Direktwahl neu zu besetzen. Die Stelle ist gemäß der Hessischen Kommunalbesoldungsverordnung nach Besoldungsgruppe B 4 bewertet.

Zusätzlich wird eine Aufwandsentschädigung nach KomBesDAV gewährt.

Das Ende der Amtszeit des derzeitigen Stelleninhabers ist der 31. März 2026. Die Amtszeit beträgt 6 Jahre.

Wählbar sind Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige eines der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger), die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben. Nicht wählbar ist, wer nach § 31 i.V.m. § 32 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Die Bewerbung für die zu besetzende Stelle muss in Form eines Wahlvorschlags erfolgen, auf dessen gesetzliche Erfordernisse nachfolgend unter Nr. 2 hingewiesen wird; eine gesonderte Bewerbung ist wahlrechtlich weder erforderlich noch ausreichend.

Zusätzliche Informationen zu der Stelle können beim Gemeindewahlleiter der Oranienstadt Dillenburg erfragt werden: Gemeindewahlleiter Christian Gwisdalla, Rathausstr. 7, 35683 Dillenburg, Tel. 02771/896-130, Email: c.gwisdalla@dillenburg.de / wahlen@dillenburg.de.

2.) Hiermit wird zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Oranienstadt Dillenburg aufgefordert.

Die Wahl findet nach der Bestimmung durch die Stadtverordnetenversammlung am

26. Oktober 2025, eine evtl. Stichwahl am 23. November 2025 statt.

Die Wahl erfolgt auf Grund von Wahlvorschlägen, die den gesetzlichen Erfordernissen der §§ 10 bis 13, 41 und 45 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes  entsprechen. Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Art. 21 des Grundgesetzes, von Wählergruppen und von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern eingereicht werden.

Jeder Wahlvorschlag darf nur eine Bewerberin oder einen Bewerber enthalten.

Der Wahlvorschlag muss den Namen der Partei oder Wählergruppe und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese tragen. Der Name muss sich von den Namen bereits bestehender Parteien und Wählergruppen deutlich unterscheiden. Wahlvorschläge von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern tragen deren Familiennamen als Kennwort. Die Bewerberin oder der Bewerber ist unter Angabe des Familiennamens, Rufnamens, des Zusatzes „Frau“ oder „Herr“, Berufs oder Stands, Tags der Geburt, Geburtsorts und der Anschrift (Hauptwohnung) aufzuführen.

Ist für die Bewerberin oder den Bewerber ein Ordens- oder Künstlername im Pass-, Personalausweis-oder Melderegister eingetragen, kann dieser ebenfalls angegeben werden.

Weist die Bewerberin oder der Bewerber bis zum Ablauf der Frist für die Einreichung der Wahlvorschäge nach, dass im Melderegister eine Auskunftssperre nach § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist, so wird in den amtlichen Bekanntmachungen und auf dem Stimmzettel nur die sogenannte Erreichbarkeitsanschrift angegeben. Die Angabe eines Postfachs genügt nicht.

Eine Bewerberin oder ein Bewerber darf nur auf einem Wahlvorschlag benannt werden. Als Bewerberin oder als Bewerber kann nur vorgeschlagen werden, wer die Zustimmung dazu schriftlich erteilt; die Zustimmung ist unwiderruflich.

Die Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen müssen von der Vertrauensperson, die keine Bewerberinnen oder Bewerber sein dürfen, und der stellvertretenden Vertrauensperson persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Sie werden von der Versammlung benannt, die den Wahlvorschlag aufstellt.

Wahlvorschläge von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern müssen von diesen persönlich und handschriftlich unterzeichnet werden.

Wahlvorschläge von Parteien oder Wählergruppen, die während der vor dem Wahltag laufenden Wahlzeit nicht ununterbrochen mit mindestens einem Abgeordneten in der Stadtverordnetenversammlung der Oranienstadt Dillenburg oder im Hessischen Landtag oder aufgrund eines Wahlvorschlags aus dem Lande im Bundestag vertreten waren, sowie von Einzelbewerbern müssen außerdem von mindestens zweimal so vielen Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften nach § 45 Abs. 3 Satz 2 KWG), wie die Stadtverordnetenversammlung der Oranienstadt Dillenburg von Gesetzes wegen Vertreter hat. Dies gilt nicht für Wahlvorschläge von Bürgermeistern, die während der vor dem Wahltag laufenden Amtszeit dieses Amt in der Oranienstadt Dillenburg ausgeübt haben.

Die Wahlberechtigung der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner von Wahlvorschlägen muss zum Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei der Einreichung des Wahlvorschlags nachzuweisen.

Die Zahl der Stadtverordneten beträgt 37.

Jede wahlberechtigte Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.

Die Bewerberin oder der Bewerber für den Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe wird in geheimer Abstimmung in einer Versammlung der Mitglieder der Partei oder Wählergruppe im Wahlkreis oder in einer Versammlung der von den Mitgliedern der Partei oder Wählergruppe im Wahlkreis aus ihrer Mitte gewählten Vertreterinnen und Vertreter (Vertreterversammlung) aufgestellt. Jede teilnehmende Person an der Versammlung kann Vorschläge für eine Bewerberin oder einen Bewerber unterbreiten. Jeder vorgeschlagenen Person wird Gelegenheit gegeben, sich und das Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen.

Eine Wahl mit verdeckten Stimmzetteln gilt als geheime Abstimmung. Über den Verlauf der Versammlung ist eine Niederschrift aufzunehmen. Die Niederschrift muss Angaben über Ort und Zeit der Versammlung, die Form der Einladung, die Zahl der erschienenen Mitglieder oder Vertreterinnen und Vertreter, die Ergebnisse der Abstimmungen sowie über die Vertrauenspersonen und die jeweilige Ersatzperson nach § 11 Abs. 3 KWG enthalten. Die Niederschrift ist von der Versammlungsleiterin oder dem Versammlungsleiter, der Schriftführerin oder dem Schriftführer und zwei weiteren Mitgliedern oder Vertretern zu unterzeichnen; sie haben dabei gegenüber der Wahlleiterin oder dem Wahlleiter an Eides statt zu versichern, dass die Wahl der Bewerberin oder des Bewerbers in geheimer Abstimmung erfolgt ist, jede teilnehmende Person der Versammlung vorschlagsberechtigt war und die vorgeschlagenen Personen Gelegenheit hatten, sich und das Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Die Wahlleiterin oder der Wahlleiter ist zur Abnahme einer solchen Versicherung an Eides statt zuständig; sie oder er gilt als Behörde im Sinne des § 156 des Strafgesetzbuches.

Die Wahlvorschläge sind spätestens am 18. August 2025 bis 18.00 Uhr schriftlich beim Gemeindewahlleiter der Oranienstadt Dillenburg, Rathausstr. 7, 35683 Dillenburg, Zimmer 17, einzureichen.

Mit den Wahlvorschlägen (amtliches Vordruckmuster DW 6) sind einzureichen:

  • Eine schriftliche Erklärung der Bewerberin oder des Bewerbers, dass sie oder er mit der Benennung in dem Wahlvorschlag einverstanden ist (amtliches Vordruckmuster DW 9),
  • eine Bescheinigung der Gemeindebehörde am Ort der Hauptwohnung, dass die Bewerberin oder der Bewerber die Voraussetzungen der Wählbarkeit erfüllt (amtliches Vordruckmuster DW 10),
  • Namen, Vornamen und Anschrift der Unterstützerinnen und Unterstützer des Wahlvorschlags sowie eine Bescheinigung des Gemeindevorstands über ihre Wahlberechtigung (74 Unterstützungsunterschriften/Wahlrechtsbescheinigungen, Formular auf Anfrage beim Gemeindewahlleiter),
  • bei Wahlvorschlägen von Parteien und Wählergruppen die Niederschrift über die Versammlung, in der die Bewerberin oder der Bewerber aufgestellt wurde (amtliches Vordruckmuster DW 11).

Ein Wahlvorschlag kann durch gemeinsame schriftliche Erklärung der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson ganz oder teilweise zurückgenommen werden, solange nicht über seine Zulassung entschieden ist.

Nach der Zulassung können Wahlvorschläge nicht mehr geändert oder zurückgenommen werden. Die Wahlvorschläge sind nach Möglichkeit so frühzeitig vor dem 18. August 2025 einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, noch rechtzeitig behoben werden können.

Dillenburg, 03.05.2025

gez. Gwisdalla

Besonderer Wahlleiter

Termin für die Bürgermeisterwahl

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Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 27.02.2025 beschlossen, den Termin für die Direktwahl des Bürgermeisters auf den 26. Oktober 2025 und für eine eventuell erforderliche Stichwahl auf den 23. November 2025 festzusetzen.

Die Wahlzeit des Bürgermeisters der Oranienstadt Dillenburg läuft am 31. März 2026 ab. Nach der Hessischen Gemeindeordnung ist die Wahl des Bürgermeisters frühestens sechs und spätestens drei Monate vor Freiwerden der Stelle durchzuführen.

Kandidaten, die sich nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Bürgermeisterwahl im Oktober aufstellen lassen möchten, finden nachstehend eine Handreichung über die einzureichenden Unterlagen und Voraussetzungen im PDF-Format. Die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen wird voraussichtlich Mitte des Jahres 2025 bekannt gemacht.

Letzte reguläre Beantragungsmöglichkeit für Briefwahl

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Die letzte Möglichkeit zur Beantragung und Abholung von Briefwahlunterlagen ist Freitag, 21.02.2025 bis 15.00 Uhr, im Bürgerbüro der Oranienstadt Dillenburg, Bahnhofsplatz 1, 35683 Dillenburg.

Nur noch bei plötzlicher, unvorhergesehener Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes unmöglich macht, können noch bis zum Wahltag 15.00 Uhr die Unterlagen im Bürgerbüro beantragt werden. Nach 15.00 Uhr am 23.02.2025 ist keine Ausstellung von Briefwahlunterlagen mehr möglich! Wer Briefwahlunterlagen für eine andere Person beantragen möchte, benötigt eine Vollmacht dieser Person.

Wichtige Hinweise für Briefwähler

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Die Online-Beantragung eines Wahlscheins mit Briefzustellung ist noch bis zum 18.02.2025, 23.59 Uhr über diesen Link möglich.

Bitte beachten Sie, dass Postlaufzeiten mit eingerechnet werden müssen.

Wichtige Termine i. S. Briefwahl

Wer nicht Gefahr laufen will, seine Stimme zur Bundestagswahl nicht abgeben zu können, hat neben der Online-Beantragung, daher noch bis spätestens Freitag, 21.02.2025, 15.00 Uhr, die Möglichkeit im Bürgerbüro der Oranienstadt Dillenburg, Bahnhofsplatz 1, 35683 Dillenburg, die Briefwahl vor Ort durchzuführen.

Nach diesem Termin ist Briefwahl nur noch bei plötzlicher, unvorhergesehener Erkrankung möglich, die ein Aufsuchen des Wahlraumes unmöglich macht. Der letzte Termin hierfür ist der 23.02.2025, 15.00 Uhr.

Danach ist eine Ausstellung der Unterlagen nicht mehr möglich. Bitte beachten Sie, dass Personen, die Wahlunterlagen im Zuge der Familien- oder Nachbarschaftshilfe für einen anderen abholen, eine Vollmacht der wahlberechtigten Person benötigen.

Sollten Sie die Befürchtung haben, dass Ihre Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig ankommen, setzen Sie sich bitte rechtzeitig vor Ablauf der o. g. Fristen, mit dem Bürgerbüro der Oranienstadt Dillenburg unter buergerbuero@dillenburg.de oder der Rufnummer 02771 896-200 in Verbindung.

In Anbetracht der Kürze der Zeit bis zur Wahl, ist die sicherste Art, die Stimme per Briefwahl abzugeben, vor Ort im Bürgerbüro.

Wahlhelfer werden

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Die Oranienstadt Dillenburg ist immer auf der Suche nach Wahlhelfern, die sich für den Einsatz in den Wahllokalen vor Ort bereit erklären. Nur durch den Einsatz von Wahlhelfern können sichere Wahlen durchgeführt werden.

Für diesen Dienst erhalten die Wahlhelfer bis zu 50,00 €, je nachdem, welches Amt sie innerhalb des Wahlvorstandes bekleiden.

Haben Sie Fragen oder Interesse? Melden Sie sich bei uns!

Carsten Braun wird Landrat des Lahn-Dill-Kreises

Logo des Lahn-Dill-Kreises. Die Worte Lahn, Dill und Kreis, sind jeweils durch Schlangenlinien voneinander getrennt. Dahinter befindet sich ein gelber Kreis

Der Lahn-Dill-Kreis informiert:

Kreiswahlausschuss stellt Ergebnis fest

Jetzt ist es offiziell: Carsten Braun wird der neue Landrat des Lahn-Dill-Kreises. Das hat der Kreiswahlausschuss in seiner Sitzung am 5. Juli 2024 bestätigt und das Ergebnis der Stichwahl vom 30. Juni 2024 festgestellt.

Wahlberechtigte                                            194.337

Wählerinnen und Wähler insgesamt         60.936

Ungültige Stimmen                                               509

Braun, Carsten                                                   30.915

Inderthal, Frank                                                 29.512

Gesamt                                                               60.427

Aller Voraussicht nach wird der Kreistag in seiner Sitzung am 16. September 2024 über die Gültigkeit der Wahl entscheiden.

DANKE FÜR DIE UNTERSTÜTZUNG

Danke - Sie gelangen hier zum vollständigen Artikel

an die Wahlhelfer/innen in der Oranienstadt Dillenburg

Die Durchführung eines Wahlsonntags wäre ohne die vielen Wahlhelfer/innen nicht möglich.

09.06.24 Europa und Landratswahl

Gleich bei zwei Wahlen, der Landratswahl und der Europawahl, waren in der Oranienstadt Dillenburg am 09.06.2024 viele Helferinnen und Helfer im Einsatz, um einen ordnungsgemäßen Ablauf der Wahlen zu gewährleisten. Außerdem musste am 30.06.2024  noch eine Stichwahl der beiden Landratskandidaten im Lahn-Dill-Kreis durchgeführt werden.

Ehrenamtliche Tätigkeit

Die Mitglieder der Wahlvorstände in den Wahllokalen in der Kernstadt und den Stadtteilen leisteten diese Tätigkeit ehrenamtlich, darunter auch viele Mitarbeitende der Oranienstadt Dillenburg.

Stichwahl unter Zeitdruck

Auch wenn beide Wahlen am gleichen Termin stattfanden, war es ein organisatorischer Mehraufwand, der in den vergangenen Wochen bewältigt werden musste. Dazu kam noch die Stichwahl, die innerhalb von drei Wochen nach der Hauptwahl stattfand. Nicht nur am Wahlwochenende selbst, sondern bereits viele Monate zuvor bestimmten die vergangenen Wahlen den Arbeitsalltag. Insbesondere ist hier das Team des Bürgerbüros zu erwähnen, welches in den letzten Wochen für die Europawahl und Landratswahl sowie die Stichwahl tausende Briefwahlanträge zu bearbeiten hatte. Die Vorbereitungen der Stichwahl musste unter Zeitdruck geschehen, da die Stimmzettel erst nach Beschluss des Wahlausschusses am 14.06.2024 der Verwaltung geliefert werden konnten. Somit hatten die Mitarbeitenden alle Hände voll zu tun, um die aufgelaufenen Briefwahlanträge innerhalb kürzester Zeit zu bearbeiten.

Tiefere Einblicke in das Wahlgeschehen erhalten

Bei der Tätigkeit in den Wahllokalen handelt es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit, die nur unter wichtigen und bestimmten Gründen abgelehnt werden kann. Die Wahlorganisation würde sich wünschen, dass mehr Bürgerinnen und Bürger mal einen Blick hinter die Kulissen der Wahl werfen wollen und so auch einen genauen Einblick in den Ablauf des Wahltages und die Stimmenauswertung bekommen. Damit würde vielleicht auch das Verständnis in der Bevölkerung in Bezug auf Fristen und Postlaufzeiten der Briefwahlunterlagen aufgebracht.

Viele helfende Hände

Durch Aufrufe in der Presse, der städtischen Homepage sowie über soziale Medien und Aushangflyer haben sich erfreulicherweise einige Personen bei den Sachbearbeiterinnen im Rathaus gemeldet. Manche Wahlhelfer/innen stehen aber auch schon jahrelang dem Wahlteam freiwillig bei jeder Wahl zur Verfügung. Ohne die vielen helfenden Hände, die ihren Dienst an den Wahlsonntagen für alle Bürger der Stadt übernehmen, wäre es nicht möglich, demokratische Wahlen durchzuführen.

Besondere Herausforderung: Das Wahlalter

Bei den Wahlen musste in diesem Jahr erstmals ein besonderes Augenmerk auf das Wahlalter gelegt werden. Während das Wahlalter bei der Landratswahl wie auch bisher bei 18 Jahren lag, konnten an der Wahl zum Europaparlament erstmals 16-jährige ihre Stimme abgeben.

Von Seiten des Gemeindewahlleiters und seinem Wahlteam wird ein besonderer Dank allen Helfer/innen ausgesprochen.

Dank auch an unsere Mitarbeiter

Dazu gehören aber nicht ausschließlich die Mitglieder der Wahlvorstände. Der Dank gilt dem Personal, welches unseren Mitarbeitenden die Einrichtung der Wahllokale ermöglicht, natürlich unseren eigenen Mitarbeitenden, die mit der Einrichtung betraut sind, der IT-Abteilung, die an den Wahlsonntagen in Bereitschaft ist, um technischen Problemen vorzubeugen, unseren Mitarbeitenden in der Poststelle und den Postzustellern, die für einen sicheren Transport der Wahlbriefe sorgen, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die die Ergebnisse annehmen und anschließend die Prüfung der rückläufigen Wahlunterlagen übernehmen.

Wie man feststellen kann, sind eine Vielzahl an Personen notwendig, um eine ordnungsgemäße Wahl durchführen zu können, und dabei darf kein Dienst, der bei der Organisation getan wird, als gering erachtet werden.

Selbst Wahlhelfer werden

Im kommenden Jahr ist das Team der Wahlorganisation im Dillenburger Rathaus wieder auf der Suche nach Wahlhelfer/innen für die anstehenden Wahlen im Herbst. Dabei handelt es sich um die Bundestagswahl und die Bürgermeisterwahl in der Oranienstadt Dillenburg. Wer daran interessiert ist, als Wahlhelfer/in in den Wahllokalen in der Kernstadt oder den Stadtteilen mitzuwirken, kann sich gerne per Email an: wahlen@dillenburg.de oder Tel.: 02771/896-107 bei Frau Emmerich und 02771/896-113 bei Frau Borkenstein melden. Unter www.dillenburg.de kann auch ein Online-Formular zur Anmeldung ausgefüllt werden. Voraussetzung ist, dass der/die Wahlhelfer/in selbst in Dillenburg wahlberechtigt ist.

Für diese ehrenamtliche Tätigkeit wird ein „Erfrischungsgeld“ in Höhe von bis zu 50 Euro ausgezahlt.