Briefwahl beantragen und per Briefwahl wählen

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Manchmal klappt es einfach nicht, persönlich ins Wahllokal zu gehen, um seine Stimme abzugeben. Da ist vielleicht der lange geplante Urlaub, eine Familienfeier oder eine plötzliche Erkrankung. Zum Glück gibt es die Möglichkeit, seine Stimme per Briefwahl abzugeben. Wie genau Briefwahlunterlagen beantragt werden können, und was es mit Wahlschein, Wahlbrief, Stimmzettel und Stimmzettelumschlag auf sich hat, soll im Nachfolgenden erklärt werden.

Wahlbenachrichtigungen

Für die Kommunalwahlen erhalten alle Wahlberechtigten bis spätestens zum 22.02.2026 eine Wahlbenachrichtigung.

Auf der Wahlbenachrichtigung sind folgende Daten enthalten: Familienname, Vorname(n) und die Wohnung des Wahlberechtigten, der Wahlraum mit einer Kennzeichnung, ob der Zugang barrierefrei ist, die Wahlzeit, die Nummer, unter der der Wahlberechtigte in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, die Aufforderung, die Wahlbenachrichtigung und einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, als Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis, bei der Wahl mitzubringen, die Belehrung, dass die Wahlbenachrichtigung einen Wahlschein nicht ersetzt und daher nicht zur Wahl in einem anderen als dem angegebenen Wahlraum berechtigt, die Belehrung, dass jeder Wahlberechtigte sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben kann, einen Hinweis, wo Informationen über barrierefreie Wahlräume zu erhalten sind, sowie die Belehrung über die Beantragung eines Wahlscheins und die Übersendung von Briefwahlunterlagen.

Wie beantrage ich Briefwahl

Zur Beantragung von Briefwahl ist grundsätzlich ein Antrag beim Bürgerbüro der Oranienstadt Dillenburg zu stellen. Ein entsprechender Vordruck ist auf der Wahlbenachrichtigung enthalten, die dem Wahlberechtigten per Post zugestellt wird. Der Antrag kann formlos – mündlich oder schriftlich – gestellt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telefax oder Email als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist allerdings nicht möglich. Zur Identifizierung des Antragstellers bzw. der Antragstellerin benötigt das Bürgerbüro den Familiennamen, den/die Vornamen und das Geburtsdatum.

Auch ohne vorherige Zustellung der Wahlbenachrichtigung können die Briefwahlunterlagen bereits ab 02.02.2026 durch Brief, Telefax oder Email beantragt werden. 

Der Antrag kann direkt vor Ort gestellt werden und die Briefwahlunterlagen können im Bürgerbüro anschließend ausgefüllt werden, da eine Wahlkabine und Wahlurne vorhanden sind. Zur Beantragung ist ein gültiges Ausweispapier erforderlich.

Hierfür können die Öffnungszeiten mit und auch ohne Termin in Anspruch genommen werden. Die terminfreien Zeiten sind dienstags in der Zeit von 12.30 Uhr bis 16.00 Uhr und jeden Mittwoch in der Zeit von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr. Für die Sprechzeiten mit Termin gelten folgende Uhrzeiten: Montag von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr; Dienstag und Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr; Donnerstag von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Samstags ist das Bürgerbüro in der Zeit von 8.00 -11.00 Uhr zu erreichen. Terminvereinbarungen können telefonisch unter 02771/896-200 erfolgen sowie online auf der städtischen Homepage.

Briefwahl online beantragen

Ebenfalls besteht die Möglichkeit, einen Antrag zur Briefwahl online zu stellen. Der Online-Wahlschein-Antrag (Oliwa) steht in der Zeit vom 02.02. – 10.03.2026 hier zur Verfügung.

Bitte beachten Sie die Bearbeitungs- und Postlaufzeiten

Bei der Antragstellung muss der besondere Zeitaufwand bedacht werden: für die Postlaufzeit zum Bürgerbüro, die Bearbeitungsdauer, die Postlaufzeit zum Wahlberechtigten, die Zeit, die für das Ausfüllen der Unterlagen benötigt wird sowie der Rücktransport. Die roten Wahlbriefe können entweder per Post zurückgesandt oder bei der Stadtverwaltung abgegeben, sowie auch in den Briefkästen des Rathauses (Rathausstraße 7) oder des Stadthauses/ Herefordhauses (Bahnhofsplatz 1) eingeworfen werden.  Es muss unbedingt beachtet werden, dass die Briefe bis zum Wahlsonntag um 18.00 Uhr eingeworfen sein müssen, da diese sonst für die Stimmauszählung nicht berücksichtigt werden können. Daher gilt die Empfehlung: Briefwahl so früh wie möglich beantragen!

Letzter Tag zur Antragstellung

Der letzte Zeitpunkt zur Antragstellung für Briefwahl ist der Freitag vor der Wahl am 13.03.2026 um 13.00 Uhr. Nur in Ausnahmefällen, wie z. B. einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung können Wahlberechtigte bis zum Wahltag, 15.00 Uhr im Bürgerbüro einen Wahlschein beantragen.

Briefwahl für einen anderen beantragen

Wer die Briefwahlunterlagen für einen anderen beantragen will, benötigt dazu eine schriftliche Vollmacht. Falls für die Antragsstellung die Wahlbenachrichtigung benutzt wird, ist dort die Bevollmächtigung bereits vorgedruckt und muss vom Vollmachtgeber lediglich unterschrieben werden. Briefwahlunterlagen müssen regelmäßig der oder dem Wahlberechtigten selbst zugestellt oder ausgehändigt werden. Die Unterlagen werden bei postalischer Versendung an die Adresse des Betroffenen oder an die von ihm angegebene Adresse wie zum Beispiel Urlaubs-, Klinik- oder Kuradresse gerichtet. Die Abholung durch eine bevollmächtigte Person ist ausnahmsweise zugelassen, wenn eine schriftliche Vollmacht vorliegt und die bevollmächtigte Person nicht für mehr als vier Wahlberechtigte auftritt. Dies muss die bevollmächtigte Person dem Bürgerbüro bei Entgegennahme der Briefwahlunterlagen schriftlich versichern. Damit soll Familien– und Nachbarhilfe zugelassen, gleichzeitig aber Missbrauch ausgeschlossen werden.

Auslegung des Wählerverzeichnisses zur Einsichtnahme

Es wird darauf hingewiesen, dass das Wählerverzeichnis der Oranienstadt Dillenburg für die Direktwahl in der Zeit vom 23.02. – 27.02.2026 während der allgemeinen Öffnungszeiten in 35683 Dillenburg, Stadthaus/Herefordhaus, Bürgerbüro, Bahnhofsplatz 1 (barrierefreier Zugang) für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten wird. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Einsichtsfrist, spätestens am 27.02.2026, 12.00 Uhr Einspruch einlegen. Die Öffnungszeiten des Bürgerbüros sind hierbei zu beachten.

Weitere Auskünfte bezüglich der Wahlscheinbeantragung und melderechtlicher Informationen in Bezug auf die Wahl gibt das Bürgerbüro unter der Rufnummer 02771/896-200.

Was muss mit ins Wahllokal?

Um am Wahlsonntag im Wahllokal wählen zu können, muss die Wahlbenachrichtigung und ein gültiges Ausweispapier in das Wahllokal mitgenommen werden. Die Wahlberechtigten gehen in dem Wahllokal wählen, welches auf ihrer Wahlbenachrichtigung angegeben ist.

Wahllokale

Die Oranienstadt Dillenburg ist bemüht, barrierefreie Wahllokale zu nutzen, soweit dies möglich ist. Alle 14 Wahllokale im Stadtgebiet sind bei der kommenden Wahl barrierefrei zugänglich. Eine Aufstellung aller Wahllokale finden Sie hier.

Wie ist das Wahlgeheimnis bei der Briefwahl?

Wahlen in Deutschland werden als allgemeine, gleiche, freie und geheime Wahlen durchgeführt. Nun fragt sich vielleicht mancher: „Wie geheim ist denn meine Stimmabgabe bei der Briefwahl?“. Die Frage ist berechtigt und die Antwort lautet: Ihre Stimmabgabe bleibt geheim!

Zwar sind auf dem Wahlschein die Angaben zum Wähler vermerkt, aber da der Wahlschein immer separat in dem orangenen Umschlag liegt, und nicht in die Stimmzettelumschläge gesteckt wird, kann bei der Vielzahl der eingehenden Wahlbriefe nicht nachvollzogen werden, wer was gewählt hat.

Der Briefwahlvorstand öffnet am Wahltag zunächst nur den orangenen Wahlbrief und entnimmt den Wahlschein, um zu sehen, ob der Wähler überhaupt wahlberechtigt ist. Die innenliegenden Umschläge, die die jeweiligen Stimmzettel enthalten, werden in eine Wahlurne eingeworfen, die erst um 18.00 Uhr geöffnet werden darf. Damit kann nicht nachvollzogen werden, welcher Stimmzettelumschlag bzw. welche Umschläge zu welchem Wahlschein gehört.

Je nach Wahlberechtigung erhalten die Wahlberechtigten einen weißen Umschlag für die Gemeindewahl, einen roten für die Kreiswahl, einen grünen für die Ortsbeiratswahl und einen blauen für die Ausländerbeiratswahl – und den farblich gleichen Stimmzettel je Wahl.

Darüber hinaus findet die Auszählung der Stimmen öffentlich statt. Der Wahlraum ist also für jedermann zugänglich, sofern er nicht die Auszählung stört.

Für das Ausfüllen der Briefwahlunterlagen wichtige Informationen zur Stimmabgabe mit der Besonderheit bei Kommunalwahlen „kumulieren“ und „panaschieren“:

Wie viele Stimmen habe ich?

Sie haben so viele Stimmen, wie Vertreterinnen und Vertreter für die jeweilige Wahl zu wählen sind.

Wie kann ich meine Stimmen auf dem Stimmzettel verteilen?

Sie können Ihre Stimmen einzeln an beliebige Bewerberinnen und Bewerber auf dem Stimmzettel vergeben. Dabei dürfen Sie auch Personen aus verschiedenen Wahlvorschlägen (Listen) auswählen; dieses Verfahren nennt man „Panaschieren“. Jeder Bewerberin und jedem Bewerber Ihrer Wahl können Sie von Ihren Stimmen eine, aber auch zwei oder höchstens drei Stimmen geben; das Anhäufen von zwei oder drei Stimmen auf eine Kandidatin oder einen Kandidaten nennt man „Kumulieren“. Beide Möglichkeiten können auch gleichzeitig genutzt werden. Achten Sie darauf, dass Sie hierbei Ihre Gesamtstimmenzahl nicht überschreiten.

Muss ich überhaupt Stimmen einzeln vergeben?

Nein. Wenn Sie einer Liste, so wie sie auf dem Stimmzettel abgedruckt ist, insgesamt und unverändert Ihr Vertrauen schenken wollen, können Sie Ihre Stimmen auch komplett abgeben, indem Sie diese Liste in dem dafür vorgesehenen Kreis in der Kopfleiste ankreuzen. Das Listenkreuz bewirkt, dass bei der Auszählung die Bewerberinnen und Bewerber dieser Liste in der dort genannten Reihenfolge von oben nach unten jeweils eine Stimme erhalten. Sind danach noch nicht alle Stimmen vergeben, weil auf der Liste weniger Namen stehen als Vertreterinnen und Vertreter zu wählen sind, wird die beschriebene Stimmenverteilung von oben nach unten so lange wiederholt, bis alle Ihre Stimmen aufgebraucht sind oder jede Kandidatin und jeder Kandidat der von Ihnen angekreuzten Liste die höchstzulässige Zahl von drei Stimmen erhalten hat.

Kann ich auch nur einen Teil meiner Stimmen einzeln vergeben?

Ja. Sie können auch nur einen Teil Ihrer Stimmen an einzelne Bewerberinnen und Bewerber vergeben. Damit in diesem Fall der Rest Ihrer Stimmen nicht verfällt, können Sie zusätzlich zur Vergabe von Einzelstimmen eine Liste in dem dafür vorgesehenen Kreis in der Kopfleiste ankreuzen. Durch dieses Listenkreuz kommen Ihre restlichen Stimmen der angekreuzten Liste zugute: Diese Stimmen werden den Kandidatinnen und Kandidaten der Liste von oben nach unten in der Weise zugeteilt, dass alle die, die von Ihnen weniger als drei Einzelstimmen bekommen haben, eine weitere Stimme erhalten bis alle Ihre Stimmen verteilt sind oder alle nicht gestrichenen Bewerberinnen und Bewerber der angekreuzten Liste drei Stimmen haben.

Kann ich Bewerberinnen und Bewerber streichen?

Ja. Falls Sie eine Liste in der Kopfleiste angekreuzt haben, können Sie einzelne Namen aus dieser Liste streichen. Dies führt dazu, dass die gestrichenen Bewerberinnen und Bewerber keine Ihrer Stimmen erhalten.

Gibt es sonst noch irgendetwas zu beachten?

Eigentlich nur Selbstverständlichkeiten: Vergeben Sie nicht mehr Stimmen, als Sie dürfen. Kreuzen Sie nicht mehr als eine Liste an. Geben Sie keinem Kandidaten mehr als drei Stimmen. Sie riskieren sonst, dass ein Teil Ihrer Stimmen verloren geht oder Ihre Stimmabgabe insgesamt ungültig ist.

Briefwahl beantragen

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Ab heute (02.02.2026) können Sie Briefwahl für die Kommunalwahlen beantragen. Die Briefwahlunterlagen können Sie schriftlich (E-Mail, Fax, Wahlbenachrichtigungskarte, Brief) beantragen. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. Im Zeitraum vom 02.02. bis 10.03.2026 steht Ihnen für die Beantragung auch das Online-System Oliwa zur Verfügung.

Es lebe der Sport

Sportlerehrung. Mit Klick aufs Bild geht´s zum ganzen Artikel

Sportlerinnen und Sportler wurden im Stadtverordnetensitzungssaal der Oranienstadt Dillenburg für ihre Leistungen geehrt

Es waren würdige, feierliche Zusammenkünfte, als am 08. und 18.12.2025 Sportlerinnen und Sportlern besondere Auszeichnungen für erbrachte sportliche Leistungen, rückwirkend für die Jahre 2019-2023, zuteilwurde.

Für Bürgermeister Michael Lotz war es am 08.12. eine besondere Freude Urkunden für sportliche Leistungen und Erfolge zu überreichen.

“Man spielt gegen sich selbst”

„Alle Sporttreibenden kennen das Gefühl, etwas für sich zu leisten. Man spielt auch gegen sich selbst, umso schöner ist es dann, wenn man dann auch noch erfolgreich ist. Das bedeutet vor allem harte Arbeit“, so Lotz, der anschließend die Ehrungen der EinzelsportlerInnen unter Anwesenheit von Vertretern aus Verwaltung, Magistrat und Stadtverordneten vornahm.

Sechs Sportlerinnen und Sportler ausgezeichnet

Bürgermeister Michael Lotz mit den sechs geehrten Sportlerinnen und Sportlern im Stadtverordnetensitzungssaal
Bürgermeister Michael Lotz mit den geehrten Sportlerinnen und Sportlern des Jahrs 2019

Sechs Sportlerinnen und Sportler wurden am 8.12. im Sitzungssaal des Dillenburger Rathauses ausgezeichnet. Alice Gehrmann vom TV 1843 Dillenburg, die im Trampolinturnen sowohl bei den Deutschen und Hessischen Meisterschaft sowie TVD-Trampolinturnerin Sophie Brischke belegte u.a. bei der Hessischen Synchronmeisterschaft den 1. Platz, und war 2023 auch im Einzel und im Mannschaftswettbewerb auf Platz 1.

Jennifer-Nicole Faruga von der Abteilung Schwimmen des TVD siegte bei Hessischen Meisterschaften im 2,5 km Freiwasser, während Andreas Bietz den 1. Platz der Hessischen Meisterschaften AK 40 über 60 Meter Schmetterling belegte.

Jann-Rouven Schmidt führt eine gute Klinge im TVD. Bei den Hessischen Jugendmeisterschaften 2019 erreichte er mit dem Degen den 1.Platz in der U17 Mannschaft. Last but not least wurde die Geräteturnerin des TVD, Janine Trzinski für ihren 1. Platz im Landesfinale ausgezeichnet.

Weitere 19 Ehrungen

Stadtverordnetenvorsteher Klaus-Achim Wendel (links), die 19 geehrten Sportlerinnen und Sportler, 1. Stadtrat Gerhard Anders (rechts) im Stadtverordnetensitzungssaal
Stadtverordnetenvorsteher Klaus-Achim Wendel und Erster Stadtrat Gerhard Anders mit den geehrten Sportlerinnen und Sportlern der Jahre 2020-2023

Am 18.12. war der Andrang im Stadtverordnetensitzungssaal groß. Insgesamt 19 Ehrungen waren für die Sportjahre 2020-2023 zu vergeben, darunter auch vier Sport-Ehrenbriefe.

Der Stadtverordnetenvorsteher Klaus-Achim Wendel und der 1. Stadtrat Gerhard Anders nahmen diesmal im Wechsel die Ehrungen vor.

Den Anfang machte die Trampolin-Trainerin des TVD, Sabine Kölzer, die 2019 den 1.Platz in der Hessischen Einzelmeisterschaft AK 45+belegte, gefolgt von Jason Thomas, der TVD-Schwimmer wurde für seine Erfolge in allen Schwimmdisziplinen ausgezeichnet.

Denisa Sindelarova, Maximilian Wolf (vertreten durch seine Eltern) und Maximilian Skalski, alle in der Schwimmerriege des TVD aktiv, konnten sich im Jahr 2020 1. Plätze bei den Hessischen Meisterschaften im Freistil und den Lagen sichern, wobei Frau Sindelarova auch im Jahr 2021 1. Plätze im Freistil in drei Disziplinen erringen konnte.

Cora Wittekind und Denisa Sindelarova (beide TVD) konnten im Jahr 2022 bei den Deutschen- und Hessischen Meisterschaften in vier Freistildisziplinen glänzen.

Hans-Jürgen Westbrock vom ASC Dillenburg gewann im selben Jahr die Deutsche Meisterschaft im Para-Triathlon und Inga-Simone Kern, ebenfalls vom ASC+ war sowohl bei den Deutschen Meisterschaften im Cross Duathlon als auch im Sprint Triathlon AK 40 erfolgreich.

Laura Sophie Brischke und Alice Gehrmann, die schon am 8.12. dabei waren, konnten auch für das Jahr 2023 weitere Ehrungen in Empfang nehmen. Für Leia Orélie Sauerwald, Ela Alberternst, Sophie Ziegler- alle vom TVD – gab es 1. Plätze bei den Hessischen Vereinsmannschaftsmeisterschaften und für Sebastian Zwick beim Deutschland Cup, im Trampolinnspringen.

Ina Franz (AK 20) und Britta Landefeld (AK 40) vom Fechtteam des TVD gewannen bei den Hessischen Meisterschaften im Fünfkampf (2023).

Inga-Simone Kern wurde für den 1. Platz der Hessischen Meisterschaft Sprint Triathlon in der AK 40 (2023) ausgezeichnet.

Sport-Ehrenbrief

Mit Sport-Ehrenbriefen für das Jahr 2023 wurden Manfred Hardt vom Golfclub 1979 Dillenburg e.V., Petra Lange vom TVD sowie Thimo Hees vom TTF Oranien Frohnhausen e.V. und Julien Guth vom SSV Oranien Frohnhausen 1914 e.V. ausgezeichnet.

Nach den durchgeführten Ehrungen war für alle Anwesenden noch Gelegenheit sich bei einem gemütlichen Beisammensein über die sportlichen Dinge in der Oranienstadt Dillenburg auszutauschen.

Offene Kreativnachmittage des DRK

Hinweis auf offene kreative Nachmittage mit dem DRK. Mit Klick aufs Bild geht´s zum ganzen Artikel.

Die Offenen kreativen Nach-Mittage finden in der „Villa Forst-Haus“ statt. Das Angebot ist kostenlos.
Du musst Dich anmelden. Melde dich gerne bei uns. In diesem Jahr bereitet Jennifer Jünger-Daub wieder tolle Kreativ-Angebote für Euch vor.
Kommt vorbei, bastelt etwas und lernt nette Menschen kennen.
Es gibt Getränke und einen kleinen Snack.
Wir freuen uns auf Euch!
Hinweis: Bring bitte eine Begleit-Person mit,
wenn Du das brauchst.

Veranstaltungsort und Flyer

Die kreativen Nachmittage finden jeweils von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr in der „Villa Forst-Haus“, Marbachstraße 18, 35683 Dillenburg, statt.

Den Flyer mit Informationen zu den kreativen Nachmittagen im PDF-Format finden Sie hier.

Zugelassene Wahlvorschläge

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Ergänzend zu den Bekanntmachungen im Dillenburger Wochenblatt vom 24.01.2026, finden Sie hier die Bekanntmachungen über die zugelassenen Wahlvorschläge zur Kommunalwahl am 15. März 2026.

Bekanntmachung zugelassene Wahlvorschläge Stadtverordnetenversammlung im PDF-Format

Bekanntmachung zugelassene Wahlvorschläge zu den Ortsbeiratswahlen im PDF-Format

Bekanntmachung zugelassene Wahlvorschläge Ausländerbeiratswahl im PDF-Format

Musterstimmzettel zur Kommunalwahl

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Am 15.03.2026 finden in Hessen die allgemeinen Kommunalwahlen und Ausländerbeiratswahlen statt.

Gewählt werden die Mitglieder des Kreistags, der Stadtverordnetenversammlung, der Ortsbeiräte und der Ausländerbeiräte.

In Papierform finden Sie die Musterstimmzettel im Stadthaus, Bahnhofsplatz 1, 35683 Dillenburg und im Rathaus, Rathausstraße 7, 35683 Dillenburg.

Die Musterstimmzettel für die einzelnen Wahlen können Sie sich auch nachstehend im PDF-Format ansehen.

Musterstimmzettel

Wahl zur Stadtverordnetenversammlung im PDF-Format

Wahl zum Kreistag im PDF-Format

Wahl zum Ortsbeirat Dillenburg im PDF-Format

Wahl zum Ortsbeirat Eibach im PDF-Format

Wahl zum Ortsbeirat Frohnhausen im PDF-Format

Wahl zum Ortsbeirat Manderbach im PDF-Format

Wahl zum Ortsbeirat Nanzenbach im PDF-Format

Wahl zum Ortsbeirat Niederscheld im PDF-Format

Wahl zum Ortsbeirat Oberscheld im PDF-Formt

Wahl zum Ausländerbeirat im PDF-Format

Vereine aufgepasst!

Ein Mann sitzt vor einem Bierglas und reckt den Daumen hoch. Mit Klick aufs Bild geht´s zum Artikel "Vereine aufgepasst"

Die Aquarena-Nacht geht in diesem Jahr am 22. August 2026 in die nächste Runde! Wie auch in den vergangenen Jahren, soll der Betrieb der städtischen Ausschankwagen im Rahmen des Stadtfestes wieder vertrauensvoll in die Hände der Dillenburger Vereine gegeben werden. Die Oranienstadt Dillenburg lädt daher herzlich ein, im Rahmen der Aquarena-Nacht 2026 aktiv zu werden und zum Erfolg der Veranstaltung beizutragen.

Für die Vereinskasse

Vereine erhalten bei Übernahme eines Ausschankwagens eine angemessene Aufwandsentschädigung und können so ihre Vereinskasse aufstocken.

Sollte Interesse am Betrieb eines Ausschankwagens bestehen, wenden Sie sich bitte an Elena Wechselberger von der Oranienstadt Dillenburg, Ressort 3 unter Tel.: 02771 896-158 oder per E-Mail: stadtmarketing@dillenburg.de