Die Stadtverordnetenversammlung der Oranienstadt Dillenburg hat in ihrer Sitzung am 29. Juni 2023 über die im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 13a i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB vorgelegten Stellungnahmen abgewogen und beschlossen (Abwägung gem. § 1 Abs. 7 BauGB). Alsdann hat die Stadtverordnetenversammlung der Oranienstadt Dillenburg den Bebauungsplan „Auf der Langaar“, 7. Änderung, im Stadtteil Frohnhausen gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung dazu.
7. Änderung des Bebauungsplans “Auf der Langaar
„Die Stadtverordnetenversammlung der Oranienstadt Dillenburg hat in ihrer Sitzung am 31.03.2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung einer siebten Änderung zum Bebauungsplan „Auf der Langaar“ im Stadtteil Frohnhausen beschlossen.“
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