Unterstützung bei Flüchtlingsunterbringung

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Für die Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine und Asylbewerberinnen und Asylbewerber hat die Oranienstadt Dillenburg Unterkünfte bereitstellen müssen. Dies erfolgte aus dem Grunde heraus, dass der Lahn-Dill-Kreis nicht mehr in der Lage war, die Unterkunft von Flüchtlingen alleine zu tragen. Über einen Verteilerschlüssel teilte der Lahn-Dill-Kreis anschließend den Kommunen die unterzubringenden Personen zu. Somit mussten in kürzester Zeit Unterkünfte bereitgestellt werden. Die Oranienstadt richtete den Gebäudekomplex in der Maibachstraße, wo in der Vergangenheit Ärzte, das Diakonische Werke und ein Lebensmittelladen die Räumlichkeiten nutzten, als Unterbringungsmöglichkeit für Flüchtlinge her, so dass aus den einzelnen Wohnungen, Besprechungszimmern und Büros nunmehr Wohneinheiten entstehen konnten. Im Frühjahr 2023 fanden hier bereits über 80 geflüchtete Personen eine Unterkunft. Gleichzeitig wurde der Oranienstadt mitgeteilt, dass weitere Flüchtlinge der Stadt zugwiesen werden sollten. Von daher mussten noch zusätzliche Unterbringungsmöglichkeiten gesucht werden. Die Entscheidung der Stadt fiel auf das ehemalige Lebensmittelgebäude in der Nixböthestraße und baute dies ebenfalls in 2023 entsprechend um. Rund 100 geflüchtete Personen könnten hier nun untergebracht werden.

Zuwendung der EU aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds 

Die entstandenen Kosten für die Umbaumaßnahmen, Einrichtung und Betreuung trug die Stadt zunächst alleine. Über die Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds 2021 – 2027 (AMIF 2021-2027) der Europäischen Union stellte sie einen Antrag auf Bezuschussung zu den entstandenen Kosten. Das politische Ziel des EU-Fonds besteht darin, zur effizienten Steuerung von Migrationsströmen und zur Durchführung, Konsolidierung und Weiterentwicklung der gemeinsamen Asylpolitik und der gemeinsamen Einwanderungspolitik beizutragen. Durch das Programm können bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben für die Unterbringung von Kriegsflüchtlingen und Asylbewerberinnen und Asylbewerber gedeckt werden.