Förderprogramm zur „Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit“

Logo des Landes Hessen

Soforthilfe des Landes Hessen / bis zu 10.000 Euro Unterstützung für Vereine

Wetzlar/Dillenburg/Herborn (ldk): Das Land Hessen startet ab dem 1. Mai 2020 mit einem neuen Förderprogramm „Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit“, um die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie für die hessische Vereins- und Kulturlandschaft abzufedern.

Je nach Situation können Vereine bis zu 10.000 Euro finanzielle Unterstützung erhalten. Gemäß der Richtlinie können Mittel beantragt werden, beispielsweise für: Nachwuchsarbeit, Mieten / Betriebskosten (Wasser, Strom, weitere Nebenkosten), Instandhaltungen, Kosten für bereits in Auftrag gegebene und durch die Pandemie abgesagte Projekte (Storno- und Reisekosten, Ausfallhonorare, Werbung, Sachkosten o. ä.).

Alle 41.000 gemeinnützigen Vereine des Landes Hessen sind antragsberechtigt!!!

  • Gemeinnützige Sportvereine, die Mitglied im Landessportbund Hessen e.V. sind, richten ihre Anfragen an die E-Mail-Adresse coronavereinshilfe@sport.hessen.de.
  • Aus dem Bereich Kultur können Vereine ihre Anträge beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst unter E-Mail corona-vereinshilfe@hmwk.hessen.de stellen.
  • Vereine im Bereich Naturschutz u. ä. stellen ihre Anträge beim Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, E-Mail: corona-vereinshilfe@umwelt.hessen.de.
  • Zuständig für Anträge sozialer Vereine wie z. B. Opferhilfe, Hospizdienste und -initiativen, Flüchtlingshilfe, Nachbarschaftshilfe und Landfrauen sowie Dach- und Fachverbände der Kindertagesbetreuung ist das Hessische Ministerium für Soziales, E-Mail: coronavereinshilfe@hsm.hessen.de.

Informationen zu Vereinsarbeit und ehrenamtlichem Engagement gibt es unter https://www.engagierteregion.de/.