Erweiterte Nutzung der Dorfgemeinschaftshäuser und Turnhallen möglich

Das Dorfgemeinschaftshaus Donsbach Foto: Peter Patzwaldt

Unsere Dorfgemeinschaftshäuser und Turnhallen können wieder für Geburtstagsfeiern, Hochzeiten oder ähnliche Veranstaltungen unter Berücksichtigung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln gemietet werden. Damit verbunden können auch die Küchen wieder genutzt werden. Die zugelassene Personenanzahl pro Gebäude wurde leicht erhöht. Nähere Informationen erhalten Sie über die zuständigen Hausmeister/innen oder hier.

Bäder öffnen wieder

Ein Blick auf den Schelder Weiher während der Badesaison

Rechtzeitig mit dem Beginn der hessischen Sommerferien am 6. Juli öffnen wir unsere Bäder. Dies macht ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung nun möglich. Die Schwimmbäder waren seit dem 16. März durch das Land Hessen geschlossen worden, um die Ausbreitung der Covid19-Pandemie zu verlangsamen. Im Aquarena-Sport- und Familienbad, im Waldschwimmbad Oberscheld und am Schelder Weiher steht damit dem sommerlichen Badespaß nichts mehr im Wege.

Die Benutzung der städtischen Freizeitstätten ist allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Wie auch bei anderen Einrichtungen derzeit hat die Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln oberste Priorität. Das Grundkonzept für die Benutzung ist für alle Bäder im Lahn-Dill-Kreis, die in den letzten Tagen bereits geöffnet haben oder dies in Kürze tun werden, einheitlich und wurde vom Betreiber – den Servicebetrieben der Stadt Dillenburg GmbH – individuell auf die einzelnen Gegebenheiten der drei Dillenburger Bäder angepasst, da diese sich hinsichtlich der Art der Nutzung und ihrer Größe deutlich voneinander unterscheiden.

Das gemeinsame Konzept sieht bestimmte Obergrenzen von Besuchern vor, die sich an der Größe von Liege- und Wasserflächen orientieren und die die Abstände von mindestens 1,5 Metern zwischen den Besuchern sicherstellen. So dürfen sich im Dillenburger Aquarena-Bad maximal 200 Personen gleichzeitig im Gebäude aufhalten. Um aber möglichst vielen Schwimmern den Badespaß zu ermöglichen, ist der Aufenthalt pro Person auf höchstens zwei Stunden beschränkt. Attraktionen wie die Rutsche, das Dampfbad, das Bewegungsbecken, die Startblöcke oder auch das Kinderbecken im Außenbereich bleiben aus Sicherheitsgründen gesperrt. Auf gastronomische Verpflegung am Bistro müssen Besucher vorerst noch verzichten.

Auch im Oberschelder Freibad gelten besondere Vorsichtsmaßnahmen. Hier dürfen maximal 246 Besucher gleichzeitig Liegewiese und kühles Nass genießen. Damit auch hier möglichst viele Badegäste sich am Sommervergnügen erfreuen können, sind die Nutzungszeiten pro Person ebenfalls aufgeteilt: von 11 bis 14 Uhr oder von 15 bis 18 Uhr ist der Besuch möglich. Das Schwimmbecken selbst ist nur mit einem Armbändchen zugänglich. Damit soll ein zu großer Andrang auf die Wasserfläche vermieden werden. Das Armbändchen ist bei der Badeaufsicht erhältlich. Attraktionen wie die Rutsche, die Startblöcke, das Kinderbecken und das Volleyballfeld bleiben aus Sicherheitsgründen gesperrt. Das Bistro bleibt zunächst geschlossen. Es ist aber nicht auszuschließen, dass im Laufe der Saison hier abgepackte Produkte, Getränke und Eis erhältlich sein werden.

Auch am Schelder Weiher mit der größten Wasserfläche steht ab Montag dem Bad im kühlen Nass nichts mehr im Wege. Maximal 200 Personen können die Einrichtung gleichzeitig nutzen. Das Gelände ist allerdings so großzügig angelegt, dass im Gegensatz zu den anderen beiden Bädern für den Aufenthalt keine Zeitvorgaben gemacht werden, da der Abstand unter den Gästen gewahrt werden kann. Der Sprungturm bleibt aus Sicherheitsgründen gesperrt. Am Bistro sind nur abgepackte Produkte erhältlich.

In allen drei Bädern gilt in bestimmten Bereichen Maskenpflicht, wie zum Beispiel an den Kassen, an den Kioske oder auf dem Weg zwischen den Umkleiden, zur Toilette und an den Ein- und Ausgängen. In den Umkleidebereichen sind die Föhne außer Betrieb, da die Luftverwirbelung für eine Ausbreitung von Aerosolen sorgen kann.

Das Dillenburger Aquarena-Bad ist ab 6. Juli montags von 13 bis 20 Uhr, dienstags von 8 bis 22 Uhr, mittwochs von 6 bis 21 Uhr, donnerstags von 8 bis 22 Uhr, freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags von 11 bis 18 Uhr und sonntags von 8 bis 19 Uhr geöffnet. Das Waldschwimmbad Oberscheld und der Schelder Weiher haben ab 6. Juli täglich von 11 bis 18 Uhr geöffnet.

Dorfgemeinschaftshäuser und Turnhallen stehen für eingeschränkte Nutzung zur Verfügung

Das Dorfgemeinschaftshaus Donsbach Foto: Peter Patzwaldt

Nachdem das Land Hessen durch seine neuen Verordnungen weitere Lockerungsmaßnahmen möglich gemacht hat, stellt die Oranienstadt Dillenburg nun auch die Nutzung ihrer Gemeinschaftseinrichtungen eingeschränkt zur Verfügung. Ab sofort können die Dorfgemeinschaftshäuser in allen Stadtteilen, die Glück-Auf-Halle in Oberscheld, die Gemeinschaftshalle Niederscheld sowie die Gymnastikhalle in Nanzenbach wieder angemietet werden. Nutzer haben dabei allerdings einige Auflagen zu beachten, mit denen eine Ausbreitung des Corona-Virus verhindert bzw. schwer gemacht werden soll und die vorab schriftlich anerkannt werden müssen.

So ist beispielsweise pro Gebäude eine maximale Personenanzahl gestattet, die sich nach der Art der Nutzung richtet. Sporttreibende Nutzer haben aufgrund der Bewegungstätigkeit eine stärkere Atemfrequenz. Infizierte Personen verbreiten so leichter ansteckende Tröpfchen und Aerosole. Deswegen gilt hier ein höherer Sicherheitsabstand wie bei einer Veranstaltung mit Reihenbestuhlung. Um den Begegnungsverkehr in und außerhalb der Hallen einzuschränken und damit Kontakte möglichst zu vermeiden, kann keine zeitliche Überschneidung zwischen den verschiedenen Nutzungsgruppen stattfinden. Belegungszeiten werden deswegen entsprechend gekürzt und angepasst. Die Küchen in den Gemeinschaftseinrichtungen werden nicht zur Nutzung freigegeben, ebenso wenig Umkleidekabinen, Dusch- oder Waschräume. Wichtige Lüftungs- und Hygienevorgaben sind vom Nutzer zu beachten. Die Gebäudenutzer haben einen Pandemiebogen/Teilnehmerliste auszufüllen. Von jedem einzelnen Nutzer sind Name, Anschrift und Telefonnummer auszufüllen, zur Ermöglichung der Nachverfolgung von Infektionen unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Die Oranienstadt weist darauf hin, dass Mietverträge nicht für Vereins- oder Schulnutzungen erstellt werden und dass Tanzveranstaltungen derzeit noch untersagt sind. Außerdem wird dringend empfohlen, auch weiterhin noch auf Chorproben zu verzichten, da sich Tröpfchen und Aerosole gerade beim Gesang in geschlossenen Räumen besonders weit verbreiten und Virusinfektionen begünstigen können.

Außerdem untersagt das Land Hessen aktuell öffentliche Verhaltensweisen, die geeignet sind, das Abstandsgebot von 1,5 m zu gefährden, wie etwa gemeinsames Feiern, Grillen oder Picknicken – und das unabhängig von der Personenzahl. In Anlehnung an diese Vorgaben kann zurzeit keine Vermietung der DGH und Hallen für Geburtstagsfeiern, Hochzeiten oder ähnliche Veranstaltungen erfolgen. Auch die städtischen Grillhütten stehen aufgrund dieser Bestimmungen noch nicht für eine Vermietung zur Verfügung.

Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis für diese Regelungen und setzt auf ein verantwortungsvolles Verhalten der Benutzer, damit die Öffnung dauerhaft aufrechterhalten werden kann. Lockerungen in Bezug auf die Vergabe von Gemeinschaftseinrichtungen sind abhängig vom weiteren Verlauf der Pandemie. Nähere Infos zur Anmietung erhalten Interessierte beim Gebäudemanagement der Oranienstadt. Kontakt: Monika Wierczimok, Telefonnummer 02771/896-219, Mail: m.wierczimok@dillenburg.de, Jörg Manderbach, Telefonnummer 02771 896-217, Mail: j.manderbach@dillenburg.de oder die jeweils für die Gebäude zuständigen Hausmeister/innen. Die jeweiligen Kontaktdaten finden Sie hier.

Foto: Peter Patzwaldt

Wildpark Donsbach wieder geöffnet

Auch im Wildpark Donsbach ist jetzt die Zeit des „Lockdowns“ vorbei. Nachdem das Land Hessen den Weg für eine Wiedereröffnung freigemacht hatte, ist der Besuch in der städtischen Freizeiteinrichtung ab 14.05.2020 endlich wieder möglich. Täglich von 10 bis 18 Uhr steht einem Abstecher in die idyllische Wald-Anlage ab sofort nichts mehr im Wege.

Da sich der Wildpark in einem freien Waldgelände befindet, waren für die Wiedereröffnung einige Vorbereitungen erforderlich. Ähnlich wie bei anderen Einrichtungen und inzwischen im Alltag der Bürgerinnen und Bürger verankert, gelten auf dem gesamten Gelände die allgemeinen Hygiene-, Verhaltens- und Abstandsregeln. Auf diese und weitere Schutzmaßnahmen weist die Oranienstadt durch eine entsprechende Beschilderung im Park hin.

Da das Land Hessen vorgibt, dass nur eine bestimmte Anzahl von Besuchern die Anlage betreten darf, ist der Parkzugang an der Forsthausstraße versperrt. Menschen mit körperlichem Handicap, die berechtigt sind, ihr Fahrzeug auf den Behindertenparkplätzen in diesem Bereich abzustellen, wird aber selbstverständlich der Zugang von hier in den Park gewährt. Andere Besucher nutzen den Eingang am Parkplatz des Dorfgemeinschaftshauses. Da sich maximal 100 Besucher gleichzeitig im Park aufhalten dürfen, erhält jeder Gast am Kassenhaus mit Zahlung seines Eintritts eine kleine Holzscheibe, der beim Verlassen des Parks wieder abgeben muss und regelmäßig desinfiziert wird. Im Kassenbereich gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Weitere Zugänge über die offenen Wald- und Spazierwege sind gesperrt. Die Oranienstadt bittet die Gäste, die entsprechenden Abstands- und Richtungsmarkierungen zu beachten sowie im gesamten Park möglichst rechts zu gehen, um die Mindestabstände einzuhalten.

Momentan müssen die kleinen Besucher noch auf einen Abstecher zu Ziege, Hängebauchschwein & Co. verzichten. Da sich das Streichelgehege in der Vergangenheit immer großer Beliebtheit erfreut hat und regelmäßig mehrere Personen gleichzeitig in unmittelbarer Nähe zueinander am Zaun standen, können hier die Mindestabstände nicht eingehalten werden. Sonderveranstaltungen können aufgrund der momentanen Situation derzeit nicht stattfinden. Da die Oranierhütte noch geschlossen ist, wird für das kulinarische Wohl am Kiosk bestens gesorgt, der am 15. Mai öffnet. Im Biergarten sind die vorhandenen Sitzplätze mindestens 1,50 Meter voneinander entfernt. Besucher nutzen bitte für ihren Besuch am Tresen oder bei Nutzung der Sanitäranlagen wieder ihren Mund-Nasen-Schutz. Generell wird das Tragen einer Maske gerne gesehen, es ist allerdings nicht für die gesamte Anlage verpflichtend. An zentralen Punkten stehen Spender mit Handdesinfektionsmittelbereit. Die Oranienstadt Dilenburg bittet alle Besucher um Verständnis für die umfangreichen Schutzmaßnahmen.

Der Park im Stadtteil Donsbach beherbergt rund 250 Wild- und Nutztiere auf 21 ha. Während der gut zweimonatigen Schließung hatten zahlreiche Besucher und Besucherinnen per Mail und über die sozialen Netzwerke der Oranienstadt regelmäßig nachgefragt, „wann es denn endlich wieder losginge“. Wildpark-Team und Tiere stehen gleichermaßen in den Startlöchern und freuen sich auf die Rückkehr der zweibeinigen Gäste.

https://www.wildpark-donsbach.de/

Eibacher Aktiv-Park und Barfußpfad sowie Dillenburger Stadion öffnen wieder

Ein Bild vom Stadtpanorama Dillenburg_Foto Dominik Ketz

Nachdem das Land Hessen durch seine neuen Verordnungen weitere Lockerungsmaßnahmen möglich gemacht hat, öffnen wir wieder bestimmte Bereiche der Gesundheitsanlage Eibach für die Benutzung durch die Öffentlichkeit. Hierzu zählen der Barfußpfad sowie der vor zwei Jahren eröffnete Aktiv-Park mit seinen sechs Outdoor-Trainingsgeräten. Beide Anlagen befinden sich direkt neben dem Wassertretbecken, das für die Öffentlichkeit noch nicht freigegeben werden kann. Barfußpfad und Aktiv-Park dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen genutzt werden. Zum einen gilt die vom Land Hessen verordnete Kontaktsperre. Das bedeutet, dass sich bei einem verabredeten Besuch nur Personen aus maximal zwei Hausständen treffen dürfen. Außerdem sind die allgemeinen Abstandsregeln zu beachten und ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten. Damit ist ggfs. die Benutzung eines Trainingsgerätes im Aktiv-Park nicht möglich, wenn bereits das benachbarte Trainingsgerät von einem anderen Nutzer belegt ist. Abstand halten heißt es auch bei der Nutzung des Barfußpfades. Vor und nach der Benutzung der Trainingsgeräte sollten sich die Hände mit selbst mitgebrachtem Desinfektionsmittel desinfiziert werden. Damit soll eine Verbreitung des Corona-Virus verhindert bzw. möglichst schwer gemacht werden. Die Anlagen sind entsprechend beschildert. Das städtische Ressort für Sicherheit und Ordnung wird stichprobenweise Kontrollen durchführen. Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis für diese Regelungen und setzt auf ein verantwortungsvolles Verhalten der Benutzer, damit die Öffnung dauerhaft aufrechterhalten werden kann. Wassertretbecken und Kleingradierwerk können derzeit noch nicht für die Öffentlichkeit freigegeben werden, da diese unter den Bereich „Gesundheitsanlagen/Schwimmbäder“ fallen und für eine Wiedereröffnung derzeit noch die rechtlichen Vorgaben des Landes fehlen.

Auch der Sportplatz in der Kernstadt steht für die Einzelnutzung von Sportlern wieder zur Verfügung. Ausgenommen sind dabei allerdings die Umkleide- und Sanitäranlagen. Außerdem ist Mannschaftssport zurzeit noch nicht möglich, da dafür noch gesonderte Hygienekonzepte erarbeitet werden müssen.

Foto: Dominik Ketz