Ehrungen Kultur

Ehrung Kultur Foto: Peter Patzwaldt

Wir messen den kulturtragenden Vereinen eine hohe gesellschaftliche Bedeutung bei. Für besondere Aktivitäten oder Erfolge kultureller Art verleihen wir die Kulturehrenplakette. Träger dieser Auszeichnung waren u.a. Prof. Werner Sell, Charlotte Petersen, Prof. Maria Kliegel und Rolf Krenzer. In der Regel wird diese Plakette pro Jahr nur einmal verliehen. Personen, die sich um die kulturellen Belange in unserer Stadt oder darüber hinaus ehrenamtlich besonders verdient gemacht haben, wird ein Ehrenbrief verliehen. Insbesondere kann eine mindestens 12-jährige Tätigkeit als Vorsitzender eines kulturtragenden Vereines oder eine mindestens 20-jährige Tätigkeit im Vorstand eines kulturtragenden Vereins Anlass für die Verleihung sein. Kulturtragende Vereine, die Vorschläge zur Verleihung der Kulturehrenplakette bzw. des Kulturehrenbriefes machen möchten, können die Richtlinien zur Verleihung und Formblätter zur Einreichung eines Vorschlages bei uns erhalten. Die Unterlagen liegen in der Tourist-Information im Alten Rathaus, Hauptstraße 19, bereit. Telefonische Auskünfte werden unter der Telefonnummer 02771/896-151 gegeben.Vorschläge können bis 14. September 2020 beim Magistrat der Oranienstadt Dillenburg, Rathausstr. 7, 35683 Dillenburg eingereicht werden. Nachdem der Magistrat und der Ausschuss für Jugend, Soziales, Sport und Kultur über die eingegangenen Vorschläge beraten haben, wird die Ehrung in einem feierlichen Rahmen stattfinden. Foto: Peter Patzwaldt

Förderprogramm zur „Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit“

Logo des Landes Hessen

Soforthilfe des Landes Hessen / bis zu 10.000 Euro Unterstützung für Vereine

Wetzlar/Dillenburg/Herborn (ldk): Das Land Hessen startet ab dem 1. Mai 2020 mit einem neuen Förderprogramm „Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit“, um die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie für die hessische Vereins- und Kulturlandschaft abzufedern.

Je nach Situation können Vereine bis zu 10.000 Euro finanzielle Unterstützung erhalten. Gemäß der Richtlinie können Mittel beantragt werden, beispielsweise für: Nachwuchsarbeit, Mieten / Betriebskosten (Wasser, Strom, weitere Nebenkosten), Instandhaltungen, Kosten für bereits in Auftrag gegebene und durch die Pandemie abgesagte Projekte (Storno- und Reisekosten, Ausfallhonorare, Werbung, Sachkosten o. ä.).

Alle 41.000 gemeinnützigen Vereine des Landes Hessen sind antragsberechtigt!!!

  • Gemeinnützige Sportvereine, die Mitglied im Landessportbund Hessen e.V. sind, richten ihre Anfragen an die E-Mail-Adresse coronavereinshilfe@sport.hessen.de.
  • Aus dem Bereich Kultur können Vereine ihre Anträge beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst unter E-Mail corona-vereinshilfe@hmwk.hessen.de stellen.
  • Vereine im Bereich Naturschutz u. ä. stellen ihre Anträge beim Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, E-Mail: corona-vereinshilfe@umwelt.hessen.de.
  • Zuständig für Anträge sozialer Vereine wie z. B. Opferhilfe, Hospizdienste und -initiativen, Flüchtlingshilfe, Nachbarschaftshilfe und Landfrauen sowie Dach- und Fachverbände der Kindertagesbetreuung ist das Hessische Ministerium für Soziales, E-Mail: coronavereinshilfe@hsm.hessen.de.

Informationen zu Vereinsarbeit und ehrenamtlichem Engagement gibt es unter https://www.engagierteregion.de/.