Städtische Gemeinschaftseinrichtungen können wieder genutzt werden

Dorfgemeinschaftshaus in Donsbach

Nachdem durch die sinkenden Corona-Infektionszahlen die Bundesnotbremse verlassen werden konnte, stellt die Oranienstadt Dillenburg ihre Gemeinschaftseinrichtungen für eine Nutzung zur Verfügung. Damit können Dorfgemeinschaftshäuser, Grillhütten, Grillplätze und die Gemeinschaftshalle Niederscheld unter bestimmten Voraussetzungen wieder genutzt werden.


Verpflichtende Vorgaben für Nutzung
Je nach Einrichtung, Gebäudeteil und Art der Veranstaltung können sich zwischen 9 und 100 Personen in den Innenräumen der Dorfgemeinschaftshäuser und Turnhallen treffen. Voraussetzung ist der Nachweis eines negativen Corona-Tests und die Einhaltung der AHA-Regeln. Auch gilt eine Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und der Erfassung der Kontaktdaten der Teilnehmenden durch den Gastgeber. Aus Sicherheitsgründen sollte weiterhin auf Chorgesang und anderes gemeinsames Singen in geschlossenen Räumen verzichtet werden. Veranstaltungen an den städtischen Grillhütten und –plätzen dürfen von bis zu 30 Teilnehmenden besucht werden – unabhängig davon, ob diese sich in den Innenräumen oder im Freien aufhalten. Auch für die Feier in der Grillhütte ist der Nachweis eines negativen Corona-Tests verpflichtend.

Auch Sportbetrieb wieder möglich
In der Gemeinschaftshalle Niederscheld ist Mannschaftssport und der gesamte Sportbetrieb wieder möglich. Voraussetzung ist ein entsprechendes Hygienekonzept durch den Mietenden und die Einhaltung der Empfehlungen des RKI. Damit kann Fußball, Handball, Basketball usw. wieder in voller Mannschaftsstärke ausgeübt werden. Auch dem Individual- bzw. Gruppensport mit bis zu zehn Personen steht grundsätzlich nichts mehr im Wege. Dazu zählen beispielsweise die Gymnastikgruppen. Um den Begegnungsverkehr minimal zu halten, hat die Oranienstadt die Nutzungszeit von 60 auf 50 Minuten reduziert. Die Öffnung der Gemeinschaftshalle Niederscheld erfolgt mit der Einschränkung, dass noch einzelne Termine für nicht-sportliche Veranstaltungen (z. B. DRK-Blutspende) freigehalten werden müssen. In Nanzenbach stehen das DGH und die Turnhalle erst mit Beginn der Sommerferien am 19. Juli 2021 zur Verfügung, da diese Gebäudeteile aktuell von der Grundschule in Nanzenbach genutzt werden. Das Bistro ist noch nicht geöffnet.

Vereine, Gruppen und Veranstaltende müssen ergänzend zur Mietvertragsunterschrift die geltenden Regelungen schriftlich anerkennen und sich zu einer Einhaltung verpflichten (z. B. maximale Personenanzahl, Kontaktdatenerfassung, Einhaltung der Mindestabstände, Vorlage des negativen Corona-Tests usw.).

Wir setzen auf ein verantwortungsvolles Verhalten der Benutzer, damit die Öffnung dauerhaft aufrechterhalten werden kann. Lockerungen in Bezug auf die Vergabe von Gemeinschaftseinrichtungen sind abhängig vom weiteren Verlauf der Pandemie und des Impffortschritts. Kontakt: Monika Wierczimok, Telefonnummer 02771/896-219, Mail: m.wierczimok@dillenburg.de, Jörg Manderbach, Telefonnummer 027717896-21, Mail: j.manderbach@dillenburg.de oder die jeweils für die Gebäude zuständigen Hausmeister/innen.

Erweiterte Nutzung der Dorfgemeinschaftshäuser und Turnhallen möglich

Das Dorfgemeinschaftshaus Donsbach Foto: Peter Patzwaldt

Unsere Dorfgemeinschaftshäuser und Turnhallen können wieder für Geburtstagsfeiern, Hochzeiten oder ähnliche Veranstaltungen unter Berücksichtigung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln gemietet werden. Damit verbunden können auch die Küchen wieder genutzt werden. Die zugelassene Personenanzahl pro Gebäude wurde leicht erhöht. Nähere Informationen erhalten Sie über die zuständigen Hausmeister/innen oder hier.

Dorfgemeinschaftshäuser und Turnhallen stehen für eingeschränkte Nutzung zur Verfügung

Das Dorfgemeinschaftshaus Donsbach Foto: Peter Patzwaldt

Nachdem das Land Hessen durch seine neuen Verordnungen weitere Lockerungsmaßnahmen möglich gemacht hat, stellt die Oranienstadt Dillenburg nun auch die Nutzung ihrer Gemeinschaftseinrichtungen eingeschränkt zur Verfügung. Ab sofort können die Dorfgemeinschaftshäuser in allen Stadtteilen, die Glück-Auf-Halle in Oberscheld, die Gemeinschaftshalle Niederscheld sowie die Gymnastikhalle in Nanzenbach wieder angemietet werden. Nutzer haben dabei allerdings einige Auflagen zu beachten, mit denen eine Ausbreitung des Corona-Virus verhindert bzw. schwer gemacht werden soll und die vorab schriftlich anerkannt werden müssen.

So ist beispielsweise pro Gebäude eine maximale Personenanzahl gestattet, die sich nach der Art der Nutzung richtet. Sporttreibende Nutzer haben aufgrund der Bewegungstätigkeit eine stärkere Atemfrequenz. Infizierte Personen verbreiten so leichter ansteckende Tröpfchen und Aerosole. Deswegen gilt hier ein höherer Sicherheitsabstand wie bei einer Veranstaltung mit Reihenbestuhlung. Um den Begegnungsverkehr in und außerhalb der Hallen einzuschränken und damit Kontakte möglichst zu vermeiden, kann keine zeitliche Überschneidung zwischen den verschiedenen Nutzungsgruppen stattfinden. Belegungszeiten werden deswegen entsprechend gekürzt und angepasst. Die Küchen in den Gemeinschaftseinrichtungen werden nicht zur Nutzung freigegeben, ebenso wenig Umkleidekabinen, Dusch- oder Waschräume. Wichtige Lüftungs- und Hygienevorgaben sind vom Nutzer zu beachten. Die Gebäudenutzer haben einen Pandemiebogen/Teilnehmerliste auszufüllen. Von jedem einzelnen Nutzer sind Name, Anschrift und Telefonnummer auszufüllen, zur Ermöglichung der Nachverfolgung von Infektionen unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Die Oranienstadt weist darauf hin, dass Mietverträge nicht für Vereins- oder Schulnutzungen erstellt werden und dass Tanzveranstaltungen derzeit noch untersagt sind. Außerdem wird dringend empfohlen, auch weiterhin noch auf Chorproben zu verzichten, da sich Tröpfchen und Aerosole gerade beim Gesang in geschlossenen Räumen besonders weit verbreiten und Virusinfektionen begünstigen können.

Außerdem untersagt das Land Hessen aktuell öffentliche Verhaltensweisen, die geeignet sind, das Abstandsgebot von 1,5 m zu gefährden, wie etwa gemeinsames Feiern, Grillen oder Picknicken – und das unabhängig von der Personenzahl. In Anlehnung an diese Vorgaben kann zurzeit keine Vermietung der DGH und Hallen für Geburtstagsfeiern, Hochzeiten oder ähnliche Veranstaltungen erfolgen. Auch die städtischen Grillhütten stehen aufgrund dieser Bestimmungen noch nicht für eine Vermietung zur Verfügung.

Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis für diese Regelungen und setzt auf ein verantwortungsvolles Verhalten der Benutzer, damit die Öffnung dauerhaft aufrechterhalten werden kann. Lockerungen in Bezug auf die Vergabe von Gemeinschaftseinrichtungen sind abhängig vom weiteren Verlauf der Pandemie. Nähere Infos zur Anmietung erhalten Interessierte beim Gebäudemanagement der Oranienstadt. Kontakt: Monika Wierczimok, Telefonnummer 02771/896-219, Mail: m.wierczimok@dillenburg.de, Jörg Manderbach, Telefonnummer 02771 896-217, Mail: j.manderbach@dillenburg.de oder die jeweils für die Gebäude zuständigen Hausmeister/innen. Die jeweiligen Kontaktdaten finden Sie hier.

Foto: Peter Patzwaldt