Die Stadtverordnetenversammlung der Oranienstadt Dillenburg hat in ihrer Sitzung am 01.10.2024 über die im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 13a i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB vorgelegten Stellungnahmen abgewogen und beschlossen. Der Bebauungsplan bleibt im Ergebnis dessen formell und materiell unverändert. Alsdann hat die Stadtverordnetenversammlung der Oranienstadt Dillenburg den Bebauungsplan U1 „Hof-Feldbach“, 9. Änderung, in der Kernstadt Dillenburg gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung und der Umweltfachbeitrag wurden gebilligt.
Bekanntmachung Satzungsbeschluss +Inkrafttreten BLP Hof-Feldbach 9. Änderung im PDF-Format