Am 24.01.25 wird über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Bundestagswahl entschieden. Im Anschluss an die Zulassung erfolgt der Druck der Stimmzettel, deren Eintreffen bei den Kommunen auf die KW 6 datiert wurde.
Daher möchten wir darauf hinweisen, dass eine Versendung von Briefwahlunterlagen und auch die Briefwahl im Bürgerbüro vor Erhalt der Stimmzettel nicht möglich ist. Eine Beantragung kann ab dem 13.01.25 online über Oliwa beantragt werden, darüber hinaus in schriftlicher Form unter Angabe von Name, Adresse und Geburtsdatum
Die Stadtverordnetenversammlung der Oranienstadt Dillenburg hat in ihrer Sitzung am 07. November 2024 den Entwurf des Bebauungsplanes gebilligt und die Durchführung der Entwurfsoffenlage beschlossen.
Im Zuge des Wasserrechtlichen Verfahrens für den Bau und Betrieb des Hochwasserrückhaltebeckens Niederscheld in Dillenburg – Niederscheld finden Sie hier die Planfeststellung nach §§ 68 Abs. 1 und 70 WHG.
In Kürze sollen die Renaturierungsmaßnahmen an der Dietzhölze im Stadtgebiet Dillenburg beginnen. Zwischen der Gemarkungsgrenze Frohnhausen-Wissenbach bis zur Einmündung in die Dill soll die Dietzhölze auf einer Gesamtlänge von rd. 5 km renaturiert, d.h. wieder in einen ökologisch wertvollen Zustand versetzt werden.
Dietzhölze, vorh. Wanderhindernis Nr. 11632 im Bereich Strukturmaßnahme S6 *3
Umbauarbeiten auf 3 Km Gewässerlänge
Hierbei erfolgen auf insgesamt 3 km Gewässerlänge diverse Umbauarbeiten in Einzelabschnitten am Gewässer. Hierunter fallen die Beseitigung von 11 Wehranlagen bzw. Abstürzen im Gewässer, die Umgestaltung der Gewässersohle unter 3 vorhandenen Straßenbrücken, sowie 9 Strukturmaßnahmen im Uferbereich. In großen Teilen sollen die vorhandenen Sohl- und Uferbefestigungen aufgebrochen und damit wieder eine natürliche Laufentwicklung des Gewässers ermöglicht werden. Die Maßnahme finden überwiegend in der Gewässerparzelle und in Fließrichtung auf der rechten Uferseite statt, da die benötigten Flächen sich größtenteils im städtischen Eigentum befinden. Die linke Uferseite kann für eine Gewässerentwicklung nicht herangezogen werden, da sich in diesem Bereich noch die gewidmete ehem. Bahnstrecke befindet. Die Renaturierung der Dietzhölze hat außer dem ökologischen Aspekt auch noch den Vorteil, dass durch die vorgesehenen Strukturmaßnahmen (wie anlegen von Altarmen und Umgehungsgerinnen) auch Retentionsräume für den Hochwasserschutz geschaffen werden. Damit werden auch alle Unterlieger im Falle eines Hochwassers oder bei einem Starkregenereignis besser geschützt.
Im Rahmen der EU-Wasserrichtlinien
Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt im Rahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie, nach welcher die Fließgewässer bis zum Jahr 2027 wieder in einen ökologisch guten bzw. sehr guten Zustand zu versetzen sind. Außerdem ist die Durchgängigkeit der Gewässer für Fische und Makrozoobenthos (unter Makrozoobenthos werden hierbei die tierischen Organismen bis zu einer definierten Größe – mit dem Auge noch erkennbar – zusammengefasst*1) herzustellen. Begleitet wird die Maßnahme durch das Regierungspräsidium Gießen und die Hessische Landgesellschaft (HLG). Die HLG ist durch das Land Hessen als Projektsteuerer im Rahmen des Projektes „100 Wilde Bäche“ eingesetzt. Nach rund 5-jähriger Planungsphase wurde im Oktober dieses Jahres der Auftrag zur baulichen Umsetzung vergeben. An den Kosten für die Maßnahme beteiligt sich das Land Hessen über die WI-Bank mit einem Anteil von 90 % der zuwendungsfähigen Kosten. Die Gesamtkosten der Renaturierung für diesen Abschnitt betragen rd. 2,4 Mio. €.
Durch Wasserrecht geschützte Anlagen
Grundsätzlich ist die Renaturierung und die damit verbundene Herstellung der Durchgängigkeit der Dietzhölze in 2 Bestandteile unterteilt worden. Die sich jetzt in der Umgestaltung befindlichen Maßnahmen beinhalten alle Wanderhindernisse, welche nicht durch ein Wasserrecht belegt sind. In der Dietzhölze befinden sich noch 3 Anlagen, die durch ein Wasserrecht geschützt sind. Diese 3 Bauwerke können nicht in einem „einfachen“ Verfahren betrachtet werden, sondern gestalten sich in der rechtlichen und technischen Umsetzung deutlich schwieriger. Deshalb wurden diese Anlagen separat behandelt und können erst im Anschluss umgebaut werden.
Maßnahme in zwei Bauabschnitten
Da entsprechend der Genehmigung nur zwischen Anfang September und Ende Februar des Folgejahres die Bauarbeiten im Gewässer stattfinden dürfen, wurde die Gesamtmaßnahme in 2 Bauabschnitte unterteilt. Der nun beginnende Abschnitt beginnt ab der Gemarkungsgrenze Frohnhausen-Wissenbach und endet etwa in Höhe des Hellweg-Baumarktes in Frohnhausen. Der folgende Bereich bis zur Einmündung in die Dill soll ab September 2025 beginnen.
Für interessierte Bürger und für weitergehende Informationen steht ihnen Herr Nies vom Ressort Bauen und Liegenschaften der Oranienstadt Dillenburg unter der Tel.-Nr. 02771-896277 jederzeit gerne zur Verfügung.
Nachstehend finden Sie die Allgemeinverfügung über das Verbot des öffentlichen Konsumierens von Cannabis in den Veranstaltungsbereichen der Weihnachtsmärkte Winterzauber und Hüttenzauber in der Oranienstadt Dillenburg, sowie den Kartenausschnitt über das betreffende Gebiet:
Im Juni 2025 kann die Oranienstadt Dillenburg auf die Fertigstellung des auf den Trümmern des Dillenburger Schlosses errichteten Wilhelmsturms zurückblicken, die sich dann zum 150. Mal jährt. Dieses Ereignis soll selbstverständlich gebührend gefeiert werden.
Aufruf zur Beteiligung
Wichtig ist der Verwaltung dabei, dass alle an diesem Fest interessierten Dillenburger Vereine, schulischen Einrichtungen, Musikgruppen, Kirchen und Gemeinden sowie weitere Institutionen ihre Vorschläge in die Planung mit einbringen können. Sollte Interesse an einer Beteiligung bestehen, so freut sich das Dillenburger Stadtmarketing über Ihre Kontaktaufnahme (E-Mail: stadtmarketing@dillenburg.de; Telefon: 02771/896-158, alternativ 02771/896-162).
Geplant ist ein zentrales Veranstaltungswochenende vom 27. – 29. Juni 2025, welches auf den historischen Schlossberganlagen ausgetragen wird. Eine Beteiligung darüber hinaus ist in Abstimmung mit dem Stadtmarketing selbstverständlich möglich.
Die Oranienstadt Dillenburg ist immer auf der Suche nach Wahlhelfern, die sich für den Einsatz in den Wahllokalen vor Ort bereit erklären. Nur durch den Einsatz von Wahlhelfern können sichere Wahlen durchgeführt werden.
Für diesen Dienst erhalten die Wahlhelfer bis zu 50,00 €, je nachdem, welches Amt sie innerhalb des Wahlvorstandes bekleiden.
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