Der Beschluss vom 13.01.2025 über die vereinfachte Umlegung des Verfahrensgebietes „Feuerwehrgerätehaus 2“ im Stadtteil Manderbach ist am 21.01.2025 unanfechtbar geworden.
Die Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit im PDF-Format finden Sie nachfolgend: