Oranienstadt Dillenburg für Eis und Schnee gewappnet

Umgerüstet: Auf dem Gelände des Bauhofes warten die Fahrzeuge auf ihren Wintereinsatz. Vier große Lkw und vier kleinere Fahrzeuge können zum Räumen auf die Straße geschickt werden. Foto: Kilian Scharf

Die Dillenburger Stadtwerke sind für Eis und Schnee gewappnet: In den Silos auf dem Bauhof lagern 150 Tonnen Salz, die vier großen Winterfahrzeuge und die vier Kleinfahrzeuge und Traktoren sind mit Pflügen ausgerüstet und die 38 Kisten an den Steigungsstrecken mit abstumpfendem Splitt oder Sand gefüllt.

Team der Dillenburger Stadtwerke muss fast 70 Kilometer Straße freihalten

Einsetzender Schneefall sowie Nässe in Verbindung mit extremer Kälte sind die Witterungsbedingungen, die ein schnelles Handeln fordern, um fast 70 Kilometer Straße in der Kernstadt und in den Stadtteilen befahrbar zu machen. Hinzu kommen Gehwege und Bereiche, die nicht mit den Fahrzeugen erreicht werden können. Hier sind die Helfer zu Fuß unterwegs, um Bürgersteige begehbar zu machen. Und manchmal dauert es einige Minuten länger, bis die Strecken frei und sicher sind und alle in den frühen Morgenstunden ohne große Probleme unterwegs sein können. Anwohner und diejenigen, die auf ihr Auto angewiesen sind, sollten daher etwas Geduld mitbringen, bis vor ihrer Haustür die Fahrbahn geräumt wird.

Umgerüstet: Auf dem Gelände des Bauhofes warten die Fahrzeuge auf ihren Wintereinsatz. Vier große Lkw und vier kleinere Fahrzeuge können zum Räumen auf die Straße geschickt werden. Foto: Kilian Scharf

Richtiges Parken erleichtert den Räumdienst

Denn mit einem tonnenschweren Pflug vor dem Lkw über verschneite und vereiste Straßen zu fahren, erfordert einiges an Erfahrung hinter dem Lenkrad. Und für die Männer, die im Einsatz große Verantwortung tragen, ist es eine Erleichterung, wenn Fahrzeuge so geparkt sind, dass eine Räumung ohne große Verzögerung möglich ist. Der Winterdienst der Oranienstadt ist in acht Streubezirke eingeteilt und arbeitet in drei Dringlichkeitsstufen. Ganz oben auf der Prioritätenliste stehen die Flächen auf Brücken, an Steigungen in der Kernstadt und den Stadtteilen, an Kindergärten oder an Bushaltestellen. Danach folgen die anderen Straßenabschnitte, die nach und nach geräumt werden. Ziel ist es, morgens um 7 Uhr erst einmal alle Straßen und Bürgersteige begehbar und befahrbar gemacht zu haben.

“Eisspione” auf Kontrollfahrt

Mit Einsetzen der kalten Jahreszeit sind bei den Stadtwerken die Einsatzpläne geschrieben. Die Rufbereitschaften sind festgelegt, jeder Mitarbeiter kennt bei „Alarmierung“ durch den Einsatzleiter seine Aufgaben. Wann muss der Winterdienst ausrücken? Das legen die Eisspione fest. Wenn der Deutsche Wetterdienst widrige Bedingungen für die Region ankündigt, muss einer der Meister der Stadtwerke früh aus dem Bett und zu einer Kontrollfahrt starten. Schon um 2 Uhr in der Nacht werden dann sogenannte „Referenzpunkte“ angefahren und die Verhältnisse auf den Fahrbahnen getestet. Ein erster Glätte-Test erfolgt in der Kernstadt auf dem Galgenberg. Um sich einen genauen Überblick zu verschaffen, steuert der Eisspion auf seiner Runde weitere festgelegte Punkte in Donsbach (Ruderstal), Manderbach (Fauleborn), Nanzenbach (Batzbachstraße) und Niederscheld (Auf dem Horst) an. Droht Eisglätte, wird anschließend eine Meldekette ausgelöst. Der Einsatzleiter benachrichtigt die Fahrer der Großfahrzeuge, die dann ab 3 Uhr unterwegs sind, eine Stunde später sind die Fußtrupps zur Räumung unterwegs.

Prioritätenliste für den Räumdienst

Welche Straßen werden vorrangig in welchem Stadtteil und der Kernstadt geräumt?

Die Antwort darauf finden Sie in den Prioritätenlisten für den Räumdienst.

Räumpflicht auch für Anwohner

Räum- und Streupflicht – das gilt aber auch für alle Bürgerinnen und Bürger in der Oranienstadt. Hierzu die häufigsten Fragen und die Antworten darauf:

– Wer muss Schnee räumen?

Für die Gehwege hat die Oranienstadt Dillenburg per Satzung die Verantwortung auf die Anlieger übertragen. Bei nur einem Gehweg in der Straße muss der Gehweg im Wechsel mit dem Anlieger auf der gegenüberliegenden Straßenseite geräumt werden (siehe Satzung der Oranienstadt Dillenburg über die Straßenreinigung). Soweit die Oranienstadt Dillenburg selbst Anlieger ist, hat sie auch für die Sicherheit zu sorgen. In Miethäusern können die Vermieter die Räumpflicht auf die Mieter übertragen.

– Wann und wie oft muss geräumt werden?

Von 7 bis 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte müssen unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte beseitigt werden.

Schneit oder friert es erst nach 20 Uhr, reicht es, wenn am nächsten Morgen geräumt und/oder gestreut wird.

– Wo und wie viel muss geräumt werden?

Die Gehwege müssen von Schnee und Eis freigehalten werden. Dies soll sicherstellen, dass zwei Fußgänger vorsichtig aneinander vorbeigehen können. Sofern in verkehrsberuhigten Bereichen und Fußgängerzonen kein Gehweg vorhanden ist, gilt die Winterdienstpflicht für eine entsprechende Bahn von 1,50 m Breite entlang der Grundstücksgrenze.

– Wie muss geräumt / gestreut werden?

Räumen heißt den Schnee wegschieben – bitte nicht auf die Fahrbahn, sondern auf das eigene Grundstück (Randbereich) oder den Gehwegrand/Fahrbahnrand. Anschließend muss der geräumte Bereich – wenn nötig – möglichst mit abstumpfenden Mittel, also Sand oder Granulat weitestgehend rutschfest gemacht werden.

– Darf Salz verwendet werden?

Salz darf nur in geringen Mengen zur Beseitigung festgetretener Eis- und Schneerückstände verwendet werden. Weiter sollte es nur bei Eisregen oder überfrierender Nässe sowie an gefährlichen Stellen wie z.B. Treppen, Rampen, Brückenauf- oder -abgängen, starken Gefälle- bzw. Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten verwendet werden, wenn durch den Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Sicherheit für die Fußgänger erreicht werden kann.

– Muss auch bei Blitz-Eis und Dauerschnee geräumt werden?

Streupflicht bedeutet nicht, dass bei jeder Schneeflocke sofort die Schneeschippe in die Hand genommen werden muss. Es sollte sich alles im Rahmen des Zumutbaren abspielen. Jeder Verkehrsteilnehmer muss im Winter mit Behinderungen und Glätte rechnen und Vorsicht walten lassen.

– Was tun, wenn man krank oder berufstätig ist oder aus sonstigen Gründen den Winterdienst nicht selbst vornehmen kann?

Wer aus beruflichen, gesundheitlichen oder sonstigen Gründen nicht die Möglichkeit hat, der Räumpflicht nachzukommen, ist dennoch hierzu verpflichtet: Die Gehwege müssen geräumt werden. In diesen Fällen müssen dann andere Personen oder eine private Firma mit der Übernahme des Winterdienstes beauftragt werden.

Eintrag im Tagebuch

Der vergangene Winter hatte es in sich. Große Mengen an Salz mussten auf Straßen und Gehwegen gestreut werden. Unsere Tagebuchaufzeichnungen zeigen, dass die kalte und eisige Jahreszeit ihrem Namen durchaus Ehre machen kann. Schnee und Glätte ließen den Räumtrupps im Winter 2020/21 nur wenig Zeit zum Verschnaufen. Der Verbrauch an Streusalz stieg in dieser Saison auf 350 Tonnen, und um die Bürgersteige und die Fußgängerzone vom Eis zu befreien, benötigte der Winterdienst zusätzlich 1350 25-Kilo-Säcke als Streugut.