Warnung für Dietzhölze und Dill aufgehoben

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Der Lahn-Dill-Kreis informiert:

Gewässerproben bestätigen Wirksamkeit der Sofortmaßnahmen.

Nach dem Austritt von Mischsäure beim Edelstahlhersteller Outokumpu in Dillenburg am Mittwochabend, 30. September 2026, hat der Lahn-Dill-Kreis die Auswirkungen auf die Gewässer bewertet und die notwendigen Maßnahmen mit den zuständigen Stellen und dem Unternehmen abgestimmt. Die Warnung, Dietzhölze und Dill sowie deren Uferbereiche zu meiden, wurde inzwischen aufgehoben. Die Untersuchungsergebnisse zeigen, dass zum Zeitpunkt der Probenahme am Donnerstagmittag keine erhöhten Schadstoffkonzentrationen in den Gewässern festgestellt werden konnten.

Untersuchung liegt beim Regierungspräsidium Gießen

Die Untere Wasserbehörde des Lahn-Dill-Kreises war unmittelbar in die Maßnahmen vor Ort und die anschließende fachliche Bewertung der Auswirkungen auf die Gewässerökologie eingebunden. Die behördliche Aufsicht des Betriebsgeländes und die Untersuchung des Schadensfalls liegen beim Regierungspräsidium Gießen. Das weitere Vorgehen zur akuten Schadensbekämpfung wurde zwischen den zuständigen Stellen, der Feuerwehr, der Stadt Dillenburg und dem Unternehmen abgestimmt. Das Unternehmen brachte sich dabei kooperativ und engagiert in die Schadensbekämpfung ein.

„Bei einem solchen Ereignis kommt es darauf an, schnell zu handeln und die notwendigen Maßnahmen gut aufeinander abzustimmen. Das hat hier gut funktioniert. Die beteiligten Stellen haben schnell reagiert, ihre jeweiligen Aufgaben wahrgenommen und sich eng abgestimmt. So konnten die erforderlichen Maßnahmen unmittelbar eingeleitet und anschließend fachlich überprüft werden“, sagt Erster Kreisbeigeordneter und Umwelt-Dezernent Frank Inderthal.

Schnelle Maßnahmen am Mittwochabend zeigen Wirkung

Nachdem die Verunreinigung der Dietzhölze festgestellt worden war, wurden noch am Mittwochabend Maßnahmen zur Neutralisierung der Säure eingeleitet. Unter anderem wurde Kalkmilch in die Dietzhölze eingebracht. Sie hilft dabei, den durch die Säure abgesenkten pH-Wert in den neutralen Bereich zurückzuführen und Fluorid zu binden.

Bei einer gemeinsamen Abstimmung am Donnerstagvormittag war der pH-Wert im gesamten Verlauf der Dietzhölze bereits wieder in Ordnung. Dennoch wurde vereinbart, zusätzlich Proben aus der Dietzhölze und der Dill durch ein unabhängiges Labor auf Schadstoffe prüfen zu lassen. Die Ergebnisse der am Donnerstag, 1. Oktober 2026, gegen Mittag entnommenen Proben liegen inzwischen vor und zeigen, dass zu diesem Zeitpunkt keine erhöhten Schadstoffkonzentrationen durch die nächtliche Einleitung in der Dietzhölze festgestellt werden konnten. Dies gilt sowohl für die Probenahmestelle oberhalb des Outokumpu-Werks als auch für die Dietzhölze-Mündung rund zwei Kilometer unterhalb der Einleitungsstelle. Auch die Probe aus der Dill an der Postbrücke zeigte keine Auffälligkeiten.

Damit bestätigen die Untersuchungsergebnisse, dass die am Mittwochabend schnell eingeleiteten Sofortmaßnahmen wirksam waren. Zugleich hatte das Ereignis zunächst erhebliche Auswirkungen auf die Dietzhölze; unter anderem wurde dort ein Fischsterben festgestellt.

Prozess der Wiederbesiedelung kann beginnen

„Dass die Proben bereits am Donnerstagmittag keine erhöhten Schadstoffkonzentrationen mehr gezeigt haben, ist ein wichtiger Befund. Damit ist nachgewiesen, dass keine Gefahr mehr für die Bevölkerung bestand und die unmittelbar eingeleiteten Maßnahmen erfolgreich waren“, erklärt Christian Ortmann, Leiter der Abteilung Umwelt, Natur und Wasser beim Lahn-Dill-Kreis. „Fließgewässer haben eine große natürliche Widerstandsfähigkeit und können sich nach einer solchen Belastung zu einem gewissen Grad selbst regenerieren. Dennoch war der Schaden beträchtlich und es wird einige Zeit in Anspruch nehmen, bis die Dietzhölze in gleichem Maße wiederbesiedelt sein wird. Die Untersuchungsergebnisse sind aber ein hoffnungsvolles Signal, dass dieser Prozess in der Dietzhölze nun unmittelbar beginnen kann.“

Weitere fachliche Begleitung durch die Obere Wasserbehörde

Die weitere fachliche Begleitung und Überprüfung des Ereignisses erfolgt entsprechend der Zuständigkeiten durch die Obere Wasserbehörde des Regierungspräsidiums Gießen. Das Regierungspräsidium Gießen hat als Immissionsschutzbehörde den Betrieb des betroffenen Anlagenteils mit sofortiger Wirkung untersagt und eine unabhängige Sachverständigenprüfung angeordnet. Die weiteren immissionsschutzrechtlichen Maßnahmen und die Voraussetzungen für eine mögliche Wiederinbetriebnahme des Anlagenteils liegen in der Zuständigkeit des Regierungspräsidiums Gießen.