Grundsteuerreform in Hessen

Die Hessischen Finanzämter informieren derzeit über die neue Grundsteuer in Hessen. Die neue Grundsteuer wird zwar erst ab dem Jahr 2025 eingeführt, jedoch sind die Finanzämter bereits im laufenden Jahr 2022 darauf angewiesen, dass alle Eigentümerinnen eines Grundstücks, eines Hauses oder einer Wohnung Ihrem Finanzamt eine nur wenige Angaben umfassende Erklärung zum Grundsteuermessbetrag einreichen.

Der Grundsteuermessbetrag

Der Grundsteuermessbetrag ist das Berechnungsergebnis aus den vom Eigentümer/von der Eigentümerin erklärten Angaben und den vom Finanzamt automatisch beigesteuerten Faktoren. Diesen Messbetrag multipliziert die Kommune mit dem örtlichen Grundsteuerhebesatz und setzt hiermit die Grundsteuer für das jeweilige Objekt fest.

Erklärungen vom 01. Juli bis 31. Oktober abgeben

Wer zum 01. Januar 2022 Eigentümer/in eines unbebauten oder bebauten Grundstücks, einer Eigentumswohnung oder eines Betriebes Land- und Forstwirtschaft oder auch nur einzelner land- und forstwirtschaftlicher Flächen ist, hat in der Zeit vom 01. Juli bis 31. Oktober 2022  ein Erklärung abzugeben. Die Abgabe muss über das ELSTER-Verfahren des Finanzamtes erfolgen, nur in Einzelfällen sind Ausnahmen von der Pflicht zur elektronischen Abgabe möglich. Details zum Inhalt der abzugebenden Erklärung sowie alle Infos rund um die Grundsteuerreform finden sich auf der Internetseite der Hessischen Steuerverwaltung unter grundsteuer.hessen.de. Hier findet man auch die Kontaktdaten der zuständigen Finanzämter, die für Rückfragen zur Verfügung stehen.