Flächennutzungsplanänderung Bereich “Isabellenhütte”

Logo der Oranienstadt Dillenburg. Sie gelangen hier zum ganzen Artikel. Beschreibung: Ein orangefarbener stilisierter Wilhelmsturm steht auf einer blauen geschwungenen Linie, die die Dill symbolisieren soll. Rechts daneben stehen in antrazith die Worte "Oranienstadt Dillenburg". Das Wort Dillenburg ist dabei fett geschrieben.

Die Stadtverordnetenversammlung der Oranienstadt Dillenburg hat in Ihrer Sitzung am 07.12.2023 die 42. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Isabellenhütte“ festgestellt. Das Regierungspräsidium Gießen teilt mit Verfügung vom 08.03.2024 (Geschäftszeichen: RPGI-31-61a0100/24-2013/5) mit, dass die Flächennutzungsplanänderung und das Planaufstellungsverfahren geprüft wurden und dass die Flächennutzungsplanänderung aufgrund des § 6 BauGB genehmigt wird.

Bebauungsplan und Flächennutzungsplan Isabellenhütte

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Die Stadtverordnetenversammlung der Oranienstadt Dillenburg hat in ihrer Sitzung am 02. März 2023 den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung und den Entwurf des Bebauungsplanes gebilligt und die Durchführung der Entwurfsoffenlage beschlossen.


Bauleitplanung der Oranienstadt Dillenburg, Stadtteil Manderbach

45. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Feuerwehr Manderbach“

Die von der Stadtverordnetenversammlung der Oranienstadt Dillenburg am 08.12.2022 gemäß § 6 Abs. 6 BauGB festgestellte Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Feuerwehr Manderbach“ wurde mit Schreiben vom 20.01.2023 dem Regierungspräsidium Gießen zur Genehmigung vorgelegt. Mit Schreiben des Regierungspräsidiums Gießen vom 22.03.2023 (Geschäftszeichen: RPGI-31-61a0100/24-2013/7) wurde gem. § 6 BauGB die Genehmigung erteilt.

Neubekanntmachung Flächennutzungsplan

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„Die Stadtverordnetenversammlung der Oranienstadt Dillenburg hat in ihrer Sitzung am 21.07.2022 die Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Die Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes beinhaltet alle rechtswirksamen Änderungen, Anpassungen, Ergänzungen oder nachrichtlichen Übernahmen nach anderen gesetzlichen Bestimmungen, die er seit seiner Rechtswirksamkeit im Jahre 1997 erfahren hat.

Die Fassung der Neubekanntmachung kann in der Stadtverwaltung Dillenburg Stadthaus Herefordhaus, Bahnhofsplatz 1, Zimmer A 10.13 in 35683 Dillenburg während der üblichen Dienststunden (Mo. – Fr. 8.30 bis 12.00 Uhr und Mo. – Do. 13.30 – 15.00 Uhr) eingesehen und über den Inhalt kann Auskunft verlangt werden. Um Beachtung der aufgrund der Covid-19-Pandemie gültigen Zutrittsbestimmungen der Stadtverwaltung wird gebeten. Die Einsichtnahme ist nach telefonischer Rücksprache unter den Telefonnummern 02271/896 – 245 oder – 243 möglich.“

Hier gelangen Sie zu den rechtskräftigen Bebauungsplänen und zum Flächennutzungsplan.