Bauleitplanung der Oranienstadt Dillenburg, Stadtteil Manderbach

45. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Feuerwehr Manderbach“

Die von der Stadtverordnetenversammlung der Oranienstadt Dillenburg am 08.12.2022 gemäß § 6 Abs. 6 BauGB festgestellte Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Feuerwehr Manderbach“ wurde mit Schreiben vom 20.01.2023 dem Regierungspräsidium Gießen zur Genehmigung vorgelegt. Mit Schreiben des Regierungspräsidiums Gießen vom 22.03.2023 (Geschäftszeichen: RPGI-31-61a0100/24-2013/7) wurde gem. § 6 BauGB die Genehmigung erteilt.