Bebauungsplan “Feuerwehr Manderbach”
Die Stadtverordnetenversammlung der Oranienstadt Dillenburg hat in ihrer Sitzung am 08.12.2022 über die im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB vorgelegten Hinweise und Anregungen zum Bebauungsplan „Feuerwehr Manderbach“ gemäß § 1 Abs. 7 BauGB abgewogen und beschlossen. Alsdann wurde der Bebauungsplan „Feuerwehr Manderbach“ im Stadtteil Manderbach nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung sowie der Umweltbericht dazu.