Die Stadtverordnetenversammlung der Oranienstadt Dillenburg hat in ihrer Sitzung am 21.07.2022 über die im Rahmen der Beteiligungsverfahren nach § 13 Abs. 2 i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB vorgelegten Stellungnahmen abgewogen und beschlossen (Abwägung gem. § 1 Abs. 7 BauGB). Alsdann hat die Stadtverordnetenversammlung der Oranienstadt Dillenburg den Bebauungsplan „Fachmarktzentrum am Stadion“, 1. Änderung, in der Kernstadt Dillenburg nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung dazu.