Vorweihnachtliche Stadtführung durch die Oranienstadt

Auch in diesem Jahr bietet die Tourist-Information der Oranienstadt Dillenburg

Stadtführer Helmut Lehr führt im historischen Kostüm durch Dillenburgs Altstadt

die beliebte Stadtführung zur Weihnachtszeit an: gewandet in historischen Kostümen führen die Stadtführer Helmut Menz und Helmut Lehr durch die illuminierte Fachwerkstadt und überreichen ihren Gästen ein weihnachtliches Präsent in Form eines gebackenen Wilhelmsturmes, der mit Nougat gefüllt und mit Schokolade überzogen ist. Zum  Abschluss erhalten die Teilnehmer an den Marktbuden des „Dillenburger Winterzaubers“ auf dem Wilhelmsplatz einen Glühwein, der auch als alkoholfreie Variante angeboten wird. Die Stadtführung dauert ca. 90 Minuten und kostet bei einer Teilnehmerzahl ab 10 Gästen pro Person 8,50 Euro. Das Angebot gilt für den Zeitraum vom 30. November bis 29. Dezember 2018.

Erstaunlich und unterhaltsam

Als ehrbarer Bürger aus vergangenen Zeiten weiß Helmut Menz allerlei Unterhaltsames über die Oranienstadt zu berichten.

Bei den Rundgängen durch die Altstadt erfahren die Teilnehmer erstaunliche und unterhaltsame Begebenheiten der lokalen Geschichte. Grundlage der Stadtführung ist der sogenannte „Historische Weg“, der durch die Straßen und über die Plätze Dillenburgs führt und Zeitzeugen der wechselvollen Geschichte der Stadt zeigt. Die vielen verschiedenen Schmuckformen in den Häusergiebeln und an den Wänden werden zur Adventszeit mit romantischer Beleuchtung in Szene gesetzt. In Dillenburgs schönster Straße aus der Barockzeit, der Wilhelmstraße, „atmet“ man Historie pur. Nicht nur das Hessische Landgestüt, dessen Gründung auf Moritz von Oranien zurückgeht, kann man sich hier anschauen. Das ehemalige Archivgebäude am Europaplatz, das Untertorgebäude, auch „Stadtschloss“ genannt oder das „Hartighaus“ in der Oberstadt sind ebenfalls hochinteressante Zeugen aus Dillenburgs Vergangenheit. Über dem Ganzen thront als scheinbarer Wächter der Wilhelmsturm als Wahrzeichen der Stadt, der aus den Überresten des Schlosses erbaut wurde.

Wunderbares Programm für Weihnachtsfeiern und Familien

Für alle diejenigen, die noch einen zusätzlichen Programmpunkt für ihre Weihnachtsfeier suchen oder für Familien und Gruppen als ideale Einstimmung auf einen gemeinsamen Abend eignet sich dieses Angebot besonders. Die Führungen sind auf Anfrage buchbar –  Anmeldungen nimmt Gaby Hoß in der Tourist-Information Dillenburg im Alten Rathaus in der Hauptstraße 19 unter der Telefonnummer 02771/896154 entgegen.

Betreuungsangebote in Dillenburg, Haiger und Herborn

Für junge Schulkinder bis zur 6. Klasse, deren Eltern in Dillenburg, Haiger oder Herborn arbeiten, gibt es verschiedene Ferienprogramme und Betreuungsmöglichkeiten in den Weihnachtsferien. Ein Flyer zeigt die regionalen Angebote.

Die IHK Lahn-Dill hat gemeinsam mit den Städten Dillenburg, Haiger, Herborn, der AWO und dem Förderverein der Comenius-Schule das Angebot zusammengefasst zur Weitergabe an Eltern im Unternehmen.

Den Flyer zu den Betreuungsangeboten  in den Weihnachtsferien finden Sie hier:

Flyer zu den Betreuungsangeboten in den Weihnachtsferien

Vereinsänderungen mitteilen

In der Oranienstadt Dillenburg und in ihren Stadtteilen sind über 200 Vereine aus den verschiedensten Bereichen wie Sport, Jugendförderung, Feuerwehr, Kultur und vielem mehr aktiv. Die Daten von Vereinen werden auf Wunsch in der Touristinfo in Dillenburg hinterlegt, sodass Interessierte sofort den richtigen Ansprechpartner kontaktieren können.

Vereinsjahr kann Veränderungen bringen

Im Laufe eines Vereinsjahres kann es natürlich vorkommen, dass es zu Neuwahlen oder sonstigen Änderungen im Vorstand und somit auch bei den bereits gemeldeten Kontaktdaten kommt. Die Oranienstadt bittet daher Vereine, Änderungen im Bereich der Vereinsdaten zeitnah mitzuteilen, damit die dortige Datenbank immer aktuell ist. Hierzu reicht eine einfache Mitteilung per E-Mail an touristinfo@dillenburg.de oder per Telefon an 02771-896151.

Gewährleistungsarbeiten an der Postbrücke in Dillenburg erfordern dreitägige Vollsperrung

Im Nachgang der in 2012 und 2013 erfolgten Sanierung der Postbrücke (Landesstraße 3362) in Dillenburg finden Gewährleistungsarbeiten auf der Fahrbahn der Brücke statt. Die festgestellten Mängel an der Asphaltoberfläche werden ab dem kommenden Dienstag, 6. November, bis voraussichtlich einschließlich Donnerstag, 8. November, beseitigt.

Vollsperrung

Hierfür muss die L 3362, Poststraße, zwischen der Frankfurter Straße und der Herwigstraße in beiden Fahrtrichtungen voll gesperrt werden. Der Verkehr wird stadteinwärts über die Herwigstraße und die Frankfurter Straße (B 277) umgeleitet. Stadtauswärts führt die Umleitung ab der Kreuzung Frankfurter Straße (B 277)/Jahnstraße zur Herwigstraße über den Bahnhofsplatz zur Bahnhofstraße.

Umleitungen

Für Anlieger bleibt die Poststraße bis zum Baustellenbereich offen. Die Uferstraße wird sowohl nach Norden als auch nach Süden von der Poststraße aus nicht erreichbar sein und endet dort jeweils als Sackgasse. Die Uferstraße ist während der Arbeiten von Norden kommend über die Hindenburgstraße, von Süden kommend über die Schlesische Straße angebunden. Fußgänger und Radfahrer können die Dill nördlich der Postbrücke über die Brücke zwischen Uferstraße und Maibachstraße überqueren.

Mehr über Hessen Mobil finden Sie unter www.mobil.hessen.de und www.verkehrsservice.hessen.de

Expired: Vollsperrung der Rathausstraße

Ein stilisierter Bauarbeiter mit gelbem Helm

Zimmerarbeiten am Neubau der Volksbank in der Rathausstraße machen eine Vollsperrung vom 05.11. bis 09.11. notwendig.

Die Einbahnstraßenregelung für die Straße “Am Zwingel” wird in diesem Zeitraum aufgehoben.

Wir bitten Sie hier um Verständnis.

Winterdienst – Informationen zu Räum- und Streupflichten

Auch wenn die letzten Tage und Wochen noch nicht unbedingt den Eindruck machten, steht der Winter vor der Tür, und somit auch der Winterdienst. Die Stadtwerke beschäftigen sich schon seit Wochen mit diesem Thema: Erstellen des Winterdienstplans mit Schichteinteilungen, Vorbereitung der Winterdienstfahrzeuge, Bestellen von Maschinen und Material, Ein- und Unterweisungen der Mitarbeiter, Fahrsicherheitstrainings, etc. Alles, damit wir bei Schnee die Straßen freiräumen und bei Glatteis streuen können, damit Sie auch bei Eis und Schnee gut und sicher unterwegs sein können. Trotzdem müssen Sie manchmal etwas Geduld haben bis auch Ihre Fahrbahn geräumt wird. Unser Winterdienst arbeitet in drei Dringlichkeitsstufen. Alles gleichzeitig geht leider einfach nicht. Zuallererst sind Dillenburgs wichtigste Straßen dran.

Achten Sie bitte darauf, dass Sie Ihre Fahrzeuge so parken, dass der Streuwagen auch in die Straße bzw. durch die Straße fahren kann! Nimmt jeder gegenseitig Rücksicht, kommen wir alle besser durch den Winter!

Um die Sicherheit im Winter zu gewährleisten hat aber nicht nur die Stadt sondern auch alle Bürger Aufgaben zu erfüllen.

Hier dazu die häufigsten Fragen der Bürger, die nachfolgend geklärt werden sollen:

Wer muss Schnee räumen?

Für die Gehwege hat die Stadt Dillenburg per Satzung die Verantwortung auf die Anlieger übertragen. Bei nur einem Gehweg in der Straße muss der Gehweg im Wechsel mit dem auf der gegenüberliegenden Straßenseite Verpflichteten geräumt werden (siehe Satzung der Stadt Dillenburg über die Straßenreinigung). Soweit die Stadt Dillenburg selbst Anlieger ist, hat sie auch für die Sicherheit zu sorgen. In Miethäusern können die Vermieter die Räumpflicht auf die Mieter übertragen

Wann und wie oft muss geräumt werden?

Von 7 bis 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte müssen unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte beseitigt werden.

Schneit oder friert es erst nach 20 Uhr, reicht es, wenn Sie am nächsten Morgen räumen und/oder streuen.

 Wo und wie viel muss geräumt werden?

Die Gehwege müssen von Schnee und Eis freigehalten werden. Dies soll sicherstellen, dass zwei Fußgänger vorsichtig aneinander vorbeigehen können.

Sofern kein eigenständiger Gehweg vorhanden ist, gilt die Winterdienstpflicht für eine entsprechende Gehbahn von 1,50 m Breite entlang der Grundstücksgrenze

Wie muss geräumt / gestreut werden?

Räumen heißt den Schnee wegschieben – bitte nicht auf die Fahrbahn, sondern auf Ihr Grundstück (Randbereich) oder den Gehweg-/ Fahrbahnrand. Anschließend muss der geräumte Bereich –  wenn nötig – möglichst mit abstumpfenden Mittel, also Sand oder Granulat weitestgehend rutschfest gemacht werden.

Darf Salz verwendet werden?

Salz darf nur in geringen Mengen zur Beseitigung festgetretener Eis- und Schneerückstände verwendet werden. Weiter sollte es nur bei Eisregen oder überfrierender Nässe sowie an gefährlichen Stellen, wie z.B. Treppen, Rampen, Brückenauf- oder -abgängen, starken Gefälle- bzw. Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten verwendet werden, wenn durch den Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Sicherheit für die Fußgänger erreicht werden kann.

Muss auch bei Blitzregen und Dauerschnee geräumt werden?

Streupflicht bedeutet nicht, dass bei jeder Schneeflocke sofort die Schneeschippe in die Hand genommen werden muss. Es sollte sich alles im Rahmen des Zumutbaren abspielen. Jeder Verkehrsteilnehmer  muss im Winter mit Behinderungen und Glätte rechnen und Vorsicht walten lassen.

Was tun, wenn man krank oder berufstätig ist oder aus sonstigen Gründen den Winterdienst nicht selbst vornehmen kann?

Wer aus beruflichen, gesundheitlichen oder sonstigen Gründen nicht die Möglichkeit hat, der Räumpflicht nachzukommen, ist dennoch hierzu verpflichtet: Die Gehwege müssen geräumt werden. In diesen Fällen müssen dann andere Personen oder eine private Firma mit der Übernahme des Winterdienstes beauftragt werden.

Expired: Wir sagen Danke

Danke - Sie gelangen hier zum vollständigen Artikel

Der stellvertretende Gemeindewahlleiter Markus Weiß und die Wahlorganisation bedanken sich ganz herzlich für die geleistete Mitarbeit bei der Landtagswahl mit Volksabstimmungen.

Ein besonderer Dank auch an alle, die ihre Hilfe freiwillig angeboten haben und bei denjenigen, die bei Ausfällen spontan eingesprungen sind.

Expired: Spatenstich für Hochwasserrückhaltebecken Oberscheld

Mit einem offiziellen Spatenstich startete in Oberscheld der Bau des ersten von insgesamt vier im Stadtgebiet geplanten Hochwasserrückhaltebecken (HRB). Zahlreiche Gäste aus dem Dorf, aus der Politik, der Verwaltung und von Fachbehörden konnte die Oranienstadt zu diesem Anlass begrüßen. Die Stauanlage ist auf ein 100jähriges Hochwasser ausgelegt und soll damit die Stadtteile Niederscheld und Oberscheld vor Überschwemmungen der Schelde schützen. Die Baumaßnahme wird voraussichtlich in einem Jahr abgeschlossen sein und verursacht Kosten in Höhe von 2,4 Mio. Euro.

Spatenstich
Vollzogen den Spatenstich: stellvertretender Bauausschussvorsitzender Matthias Schneider, Stadtverordnetenvorsteher Klaus-Achim Wendel, Bürgermeister Michael Lotz, Dirk Wamser vom RP Gießen, Ortsvorsteherin Heidrun Brandes, Landtagsabgeordneter Stefan Grüger und Karin Ohm-Winter vom RP Gießen

Nach dem mehrhundertjährigen Hochwasserereignis im September 2006 hatte die Oranienstadt zunächst interkommunale Gespräche zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in der Region geführt, die später unter Federführung des Lahn-Dill-Kreises fortgesetzt wurden. Ziel sollte auch ein gemeinsames Vorgehen zur Beauftragung eines Hochwasserschutzkonzeptes im gesamten Einzugsgebiet der Schelde sein. Dieses gemeinsame Vorgehen fand damals letztlich nicht zu einem Konsens, so dass die Oranienstadt ein solches Konzept für das Schelde-Einzugsgebiet alleine beauftragte. Im Ergebnis des Konzeptes wurden mögliche Schutzmaßnahmen, auch unter Bezug auf deren Kosten-Nutzen-Verhältnis, ermittelt und die Planung von insgesamt vier Rückhaltebecken im Stadtgebiet in Auftrag gegeben: Oberscheld „Tringensteiner Schelde“, Oberscheld „Schelde“, Eibach „Beilstein“ und Niederscheld. Die zusätzlich erforderlich werdende Umweltverträglichkeitsprüfung führte zu einem erhöhten Mehraufwand für die beteiligten Behörden, wodurch sich das Genehmigungsverfahren zeitlich verzögerte. Das sich anschließende Planfeststellungsverfahren für das HRB „Tringensteiner Schelde“ nahm einen Zeitraum von knapp zwei Jahren in Anspruch und konnte im November 2017 beendet werden. Parallel dazu führte das städtische Bauressort den entsprechenden Flächenerwerb oder –tausch durch. Den Auftrag für die Bauausführung erhielten die Heinrich Lauber GmbH & Co. KG aus Dillenburg und Hinterlang GmbH & Co. KG aus Bad Endbach. Zu einem späteren Zeitpunkt wird noch die Mess- und Steuertechnik vergeben. Alle vier Baumaßnahmen werden vom Land Hessen gefördert, die Zuschusshöhe steht derzeit noch nicht fest. Die Oranienstadt hofft, dass sich das Land mit 60 bis 70 % an den Kosten beteiligt.

Künftige Schäden werden gemindert

Durch die Hochwasserrückhaltebecken wird eine mögliche, ankommende Hochwasserwelle gedämpft und zwischengespeichert. Bei einem Extremhochwasser mit mehr als 1000jähriger Wiederkehrzeit wie im September 2006 werden die Schäden stark gemindert. Nach dem Hochwasserereignis leitet das Becken nur so viel Wasser nach unten weiter, dass sich die Schutzwirkung im Unterlauf eines Gewässers positiv auswirkt. Die neuen Regenrückhaltebecken im Stadtgebiet umfassen ein gewaltiges Stauvolumen. Im HRB „Tringensteiner Schelde“ können 45.000m³ Wasser zurückgehalten werden – im zweiten Oberschelder Becken rund 69.000m³, in Eibach 11.700m³ und in Niederscheld 13.900m³. Das Becken „Tringensteiner Schelde“ wird eine Dammhöhe von 7 Metern und eine Dammlänge von 93 Metern haben. In 2019 wird mit dem Bau des zweiten Beckens in Eibach begonnen.

Planungsbüro
Das Planungsbüro Oerter aus Siegen erläutert die Bauausführung

Effektiver Hochwasserschutz

Unabhängig von den jetzt beginnenden Baumaßnahmen für die vier Hochwasserrückhaltebecken hatte die Oranienstadt schon etliche kurz- und mittelfristige Maßnahmen aus dem Hochwasserschutzkonzept umgesetzt (z. B. Auswechselung  hochwassergefährdeter Schachtabdeckungen, Erhöhung des Dammes am Einlaufbauwerk Irrschelde, Einrichtung von verschiedenen Vorrechen mittels Holzpfählen, Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Einlaufbauwerke an der Irrschelde und Höhlbach, Erneuerung des Scheldedurchlasses Herrnberg, Rückbau einer Verrohrung unterhalb des Nanzenbachs). Auch die Erweiterung der Manderbachverrohrung für 3 Mio. Euro verbesserte die Möglichkeit, Starkregen besser ableiten zu können. Für den Bereich Dietzhölze wurde ebenfalls ein Hochwasserschutzkonzept erarbeitet. Danach wurde beispielsweise das Einlaufbauwerk „Hundsbach“ verbessert. Außerdem ist geplant, die Gewässerstruktur durch Rückbau von Wehren und Schaffung von Retentionsraum zu optimieren. Der Nanzenbach wurde in Teilbereichen renaturiert und im Bereich der vorhandenen Absturzbauwerke naturnah umgestaltet. Auch für Donsbach wird derzeit ein Hochwasserschutzkonzept erstellt. Alle Gewässer und Einlaufbauwerke im Stadtgebiet werden regelmäßig auf hängengebliebenes Geäst oder Müll überprüft. Die Mitarbeiter der Stadtwerke räumen den Unrat aus und schneiden angrenzende Bäume und Sträucher zurück. Aus den betroffenen Gewässern Dill, Dietzhölze, Schelde u. a. wird Kies geräumt, um den Durchfluss zu gewährleisten. Hochwasserdämme, die sich im Laufe der Zeit setzen können, werden wieder auf die nötige Höhe gebracht. In einigen Gewässern hat die Stadt sogenannte „Grobrechen“ angebracht – ins Flussbett eingeschlagene Holzpflöcke halten hier angeschwemmtes Material zurück wie z. B. oberhalb der Oberschelder Ortslage. All diese einzelnen Maßnahmen werden von der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen, da sie oft abseits von Feld- und Wanderwegen außerhalb der Ortslagen stattfinden und sind doch unerlässlich wichtig für eine funktionierende Gewässerunterhaltung, die jährlich Kosten von über 100.000 Euro verursacht. Diese aufwändigen Maßnahmen verdeutlichen, dass die Oranienstadt Dillenburg die Sorgen und Nöte ihrer Bürgerinnen und Bürger ernst nimmt und ihr ein effektiver Hochwasserschutz sehr wichtig ist.