Verkehrssicherung am oberen Stadthallenparkplatz

Das Bild zeigt einen abgestorbenen Baum

Am oberen Stadthallen-Parkplatz und entlang des Ho-Chi-Minh-Pfads wird das Forstamt Herborn ab dem 29. März aus Verkehrssicherungsgründen mehrere Bäume aus dem Stadtwald entfernen. Dabei handelt es sich überwiegend um Buchen, es sind aber auch Eichen darunter. Die Bäume haben insbesondere durch die letzten beiden Dürresommer solche Schäden davongetragen, dass ein Umfallen auf den Parkplatz, auf den Weg oder in angrenzende Häuser nicht ausgeschlossen werden kann. Die Maßnahme wird einen Zeitraum von mindestens einer Woche in Anspruch nehmen. Für die Dauer der Arbeiten ist der obere Stadthallen-Parkplatz und der Ho-Chi-Minh-Pfad gesperrt.

Schäden durch Trockenheit

Die trockene und warme Witterung der vergangenen Jahre hat bleibende Schäden in Hessens Wäldern hinterlassen. Die ausbleibenden Niederschläge im Sommer können vielerorts durch die Niederschläge im Winter nicht mehr ausgeglichen werden, die Wasserspeicher füllen sich nicht mehr vollständig auf. Unter diesen Niederschlagsdefiziten haben alle Baumarten zu leiden. In den letzten drei Jahren sind bei der Buche als auch bei der Eiche die Auswirkungen dieser Klimaextreme verstärkt sichtbar geworden. Anzeichen hierfür sind u.a. das vermehrte Absterben von Ästen in der Krone, welches als sogenannte Zopftrocknis bezeichnet wird. Auch die vorzeitige Herbstfärbung, der vorzeitige Laubfall und allgemein geringe Belaubung gehören zu den Anzeichen von Trockenstress.

Nach der Trockenheit kommen die Schädlinge

Im späteren Verlauf kommt es durch diesen Stress, ähnlich wie bei der Fichte, zum Befall mit Schadinsekten und Pilzen. Das Besondere an dem genannten Schadverlauf ist, dass dieser nicht nur an einzelnen Bäumen, sondern flächig in ganzen Waldbeständen auftritt. Dabei sind insbesondere auch die steilen Südwesthänge im Bereich des Stadthallenparkplatzes betroffen. Aufgrund der hohen Sonneneinstrahlung kommt es hier verstärkt zur Aushagerung im Boden und Schäden an der Rinde der Bäume durch Sonnenbrand. Die Schäden wurden bei einer Baumkontrolle durch das Forstamt Herborn Anfang März festgestellt und sind so umfangreich, dass die Oranienstadt als Eigentümerin jetzt reagieren muss.

Fällungen dulden keinen Aufschub

Absterbende Bäume bergen eine Gefahr für Anwohner, Spaziergänger und Nutzer des Stadthallenparkplatzes.

Für die absterbenden Bäume wird aus Sicht des Forstamtes eine dringende Notwendigkeit der Fällung gesehen, da sie durch ihren Standort und ihrer nicht mehr zu gewährleistenden Standsicherheit eine akute Gefahr für die Benutzer des Stadthallenparkplatzes, der Spaziergänger im Bereich des Weinberges und der Anwohner der angrenzenden Bebauung darstellen. Der Herborner Forstamtsleiter Jochen Arnold dazu: „Die Wälder ragen zum Teil weit in die bebauten Bereiche hinein. Bei kranken Bäumen schreitet die Fäulnis unaufhörlich fort. Gerade an Straßen und Bebauungsrändern können wir keine Risiken eingehen. Deshalb sind diese sehr aufwändigen Maßnahmen immer wieder einmal erforderlich.“ Leider sind bei der bevorstehenden Fällung auch sogenannte Habitatbäume betroffen. Deswegen und weil am 1. März die Brut- und Setzzeit begonnen hat, die Fällung aus Sicherheitsgründen aber keinen Aufschub mehr erfahren darf, hat das Forstamt die Maßnahme mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.

Vogelkirsche und Spitzahorn als Ersatz

Im Zuge der Arbeiten werden Stämme der gefällten Bäume im Zuge des Biotop- und Artenschutzes als Totholz im Wald belassen, die dem natürlichen Lauf überlassen werden und so weiterhin vielen Lebewesen wichtigen Raum zum Leben bieten. Das Bild am oberen Stadthallenparkplatz wird lichter. Für die entstandenen Lücken in dem relativ steilen Hangbereich ist eine Ersatzaufforstung mit Baumarten geplant, die für die heimische Vogel- und Insektenwelt besonders attraktiv sind. Hierzu zählen beispielsweise die Vogelkirsche und der Spitzahorn. Durch diese Anpflanzung können hier attraktive Waldränder mit großer Vielgestaltigkeit durch Blüten, Früchten und Herbstfärbung erzielt werden. Gerade die Vogelkirsche und der Spitzahorn kommen natürlicherweise auf trockeneren Standorten vor und sind damit im Hinblick auf den Klimawandel für den gedachten Standort gut geeignet. Die bereits vorhandene Naturverjüngung der Buche und die zum Teil schon vorhandenen Kirschen können in eine Neugestaltung mit eingebunden werden.

Oberer Stadthallenparkplatz für eine Woche gesperrt

Um Verkehrsteilnehmer, Wanderer, Spaziergänger und Anwohner zu schützen, werden die Beschäftigten des Forstamts deswegen die Bäume ab dem 29. März fällen. Der obere Stadthallen-Parkplatz muss aus Sicherheitsgründen für mindestens eine Woche voll gesperrt werden. Auch im Bereich des Ho-Chi-Minh-Pfades sollen im Anschluss der Maßnahme an der Stadthalle Fällungsarbeiten aus verkehrssicherungstechnischen Gründen durchgeführt werden. Daher wird es auch in diesem Bereich zu vorübergehenden Sperrungen kommen. Aus Sicherheitsgründen werden außerdem alle Wanderwege im Bereich des Weinbergs, die im Gefahrenbereich der Fällungsarbeiten liegen, gesperrt. Waldbesuchende haben diese Sperrungen zum Schutz von Leben und Gesundheit unbedingt zu beachten. Das Forstamt Herborn weist außerdem darauf hin, dass durch feuchte Witterung und den Einsatz von großen Maschinen Verschmutzungen oder Beschädigungen der Wald- und Wanderwege auftreten können. Diese werden, sobald die Witterung es erlaubt, nach Abschluss der Arbeiten wieder beseitigt.

Hintergrund

Die Oranienstadt ist Eigentümerin von rund 4.000 Bäumen im bebauten Gebiet und verfügt über einen Waldanteil von über 50 % in der Gemarkung. Sie haftet für die Verkehrssicherheit ihrer Bäume. Verkehrssicher bedeutet, dass von einem Baum keine Gefahr für Dritte ausgeht. Dies gilt auch für Privatleute und demzufolge für Bäume in Privatgärten. Der Eigentümer muss handeln, wenn der Baum augenscheinlich krank ist. Totäste, Pilzfruchtkörper und Faulstellen sind Anzeichen, die auch Laien erkennen können. Bäume an öffentlichen Stellen hingegen müssen regelmäßig kontrolliert werden. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, haftet er für Schäden, die durch den Baum verursacht werden. Um Anwohner*innen und Verkehrsteilnehmer*innen zu schützen, sind von Zeit zu Zeit Baumfällungen erforderlich. „Noch nie sind in Deutschland so schnell so viele Bäume abgestorben wie 2020, konstatiert auch der aktuelle Waldbericht der Bundesregierung. Der Wald ist in seinem schlechtesten Zustand seit Beginn der Erhebungen 1984. Drei Dürrejahre in Folge, der massive Borkenkäferbefall, Stürme und Waldbrände haben nicht nur zum Absterben vor allem der Fichten geführt – auch die Laubbäume leiden. Vier von fünf Bäumen haben lichte Kronen, darunter auch 80 Prozent der Eichen und 89 Prozent der Buchen“ – Quelle: Spiegel-Bericht vom 21.03.2021

Bürgertelefon auch weiterhin besetzt

Smartphone

Unser im letzten Jahr anlässlich der Pandemie eingerichtete Bürgertelefon ist auch weiterhin besetzt. Unter der Telefonnummer 02771/896-444 können Bürgerinnen und Bürger ihre Fragen rund um das Thema “Einschränkungen durch die Maßnahmen zur Verlangsamung der Ausbreitung der Corona-Pandemie in Dillenburg” stellen oder sich melden, wenn sie Hilfe bei der Versorgung mit Dingen des täglichen Bedarfs wie Lebensmittel, Medikamente etc. benötigen und diese nicht durch Freunde, Familienmitglieder oder Nachbarn sicherstellen können. Das Bürgertelefon ist montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 13 Uhr besetzt.

Gelbe Tonnen

Logo des AWLD

Die gelben Tonnen ersetzen ab 1. Januar 2021 den gelben Sack. Hotline für Fragen: Tel. 0800 1015860, E-Mail: kommunal-mittelhessen@knettenbrech-gurdulic.de. Weitere Informationen zur Einführung der Gelben Tonne unter www.awld.de.

Dillenburg sagt „JA!“ zur Bewerbung um die Landesgartenschau 2027

Siegerehrung Logo-Wettbewerb

Mit jeweils 10 Ja- und einer Nein-Stimme haben die drei Fachausschüsse der Dillenburger Stadtverordnetenversammlung am 03.11.2020 ein eindeutig befürwortendes Votum für die Abgabe einer Bewerbung um die Landesgartenschau 2027 formuliert. Unser Parlament wird darüber am 12.11.2020 abschließend abstimmen, damit die Bewerbung rechtzeitig bis zum 15.12.2020 beim Land Hessen eingereicht werden kann.

Vorangegangen war in der Sitzung eine ausführliche Vorstellung der für die Gartenschau erstellten Machbarkeitsstudie durch das Büro Planstatt Senner aus Überlingen am Bodensee. Johann Senner berichtete über Defizite und Potentiale unserer Stadt ebenso, wie über unsere Aushängeschilder und Schmuckstücke. Konkrete Ideen zur Verbesserung des Klimas in unserer engen Tallage, Vorschläge zu Investitionsmaßnahmen bei Gebäuden wie der Stadthalle, dem Lokschuppen, der ehemaligen Jugendherberge auf dem Schlossberg, einer besseren Erlebbarkeit der Dill, der Aufwertung des Bahnhofsplatzes und Überlegungen zur Schaffung zusätzlicher, dauerhafter Angebote im Stadtgebiet stellte der Landschaftsarchitekt ausführlich vor. Eingeflossen sind dabei auch in einem hohen Anteil die Ideen und Vorschläge aus den zahlreichen Bürgerbeteiligungsprojekten wie dem Stadtspaziergang, Infoabend oder aus der Online-Beteiligung. Klar ist aber auch, dass Kosten entstehen. Sowohl in den sechs Jahren vor einer möglichen Landesgartenschau, aber auch im Durchführungsjahr. Investive Maßnahmen erhalten hohe Zuschüsse vom Land Hessen, erfordern aber auch Eigenmittel. Als Turbo der Stadt- und Regionalentwicklung bietet die Landesgartenschau die Chance, in relativ kurzer Zeit ohnehin geplante Projekte umzusetzen oder neue anzustoßen, für die sonst ein längerer Zeitraum benötigt würde und damit die Stadtentwicklung wesentlich nach vorne zu bringen. Zustimmung gab es aus allen Fraktionen mit Ausnahme der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen. Die Mitglieder der Fraktion befürchten nach Abschluss der Veranstaltung rote Zahlen im städtischen Haushalt, die für zusätzliche Belastungen des Bürgers sorgen könnten. Johann Senner brachte es auf den Punkt „In Dillenburg ist das Glas halb voll. Wenn Sie ein volles Glas wollen, müssen Sie den ersten Schritt tun und der kostet Geld.“ Die Präsentation der Fachausschüsse haben wir mit Unterstützung der Freien Evangelischen Gemeinde Dillenburg im Livestream unseres YouTube-Kanals übertragen.

Siegerehrung Logo-Wettbewerb

Außerdem fand in der Sitzung die Siegerehrung zum Logowettbewerb statt. In der Zeit vom 1. bis 20. September haben wir im Rahmen eines Wettbewerbs ein passendes Logo für die geplante Bewerbung um die Landesgartenschau 2027 gesucht. Durch die Unterstützung der Sparkasse Dillenburg konnten wir für die Siegerin Sabine Flöter einen attraktiven ersten Preis (Apple-IPad und ein Paar AirPods Pro) zur Verfügung stellen. Anwesend bei der Siegerehrung war deswegen auch Michael Lehr, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Dillenburg. Der Magistrat bewertete alle 44 eingegangenen Logo-Entwürfe, die unter www.dillenburg-direkt.de zusammengestellt sind. Die Zweit- und Drittplatzierten (Arthur Schmidt, Öhringen und Stefan Röger, Herborn) erhielten als Preis eine Dillenburg-Kolter (Decke mit Dillenburger Motiven).

Entwurf der Haushaltssatzung liegt aus

Logo der Oranienstadt Dillenburg. Mit Klick aufs Bild gehts zum ganzen Artikel

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2021 liegt in der Zeit vom

16. November 2020 bis zum 24. November 2020

im Rathaus, Rathausstraße 7, 35683 Dillenburg, während der Dienststunden ( Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr – 15.00 Uhr, freitags von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr) öffentlich aus. Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten.

Die derzeitigen gültigen Abstands- und Hygienebestimmungen sind zu beachten.

Jahresablesung der Zählerstände 2020

Logo der Stadtwerke Dillenburg. Das Bild dient auch als Navigationselement.

Zum Jahresende benötigen die Stadtwerke Dillenburg für die Erstellung der Jahresabrechnung des Wasserverbrauchs die Zählerstände. Die Auslesung der digitalen Funkwasserzähler wird zu diesem Zweck in der 1. Kalenderwoche 2021 vorgenommen und der Zählerstand zum 31.12.2020 somit punktgenau erfasst.

Aufgrund der diesjährigen Pandemie konnte der Zählerwechsel hin von den analogen zu den Funkwasserzählern in den noch verbliebenen Stadtteilen Donsbach, Eibach und Niederscheld sowie in Teilen der Kernstadt nicht abgeschlossen werden. Zu Ihrem sowie zum Schutz der Mitarbeitenden musste der Zählerwechsel ausgesetzt werden. Weil aus dem gleichen Grund auch keine Mitarbeitenden zum Auslesen und der damit einhergehenden Sichtkontrolle nun von Tür zu Tür gehen können, sind wir auf Ihre aktive Mithilfe angewiesen. Hierbei mit eingeschlossen sind auch Kunden mit einem separaten Garten- oder Zisternenzähler.

Wir bitten Sie, den Zählerstand an Ihrem Wasserzähler und/oder Garten- oder Zisternenzähler selbst abzulesen und bis spätestens Donnerstag, 10. Dezember 2020 mitzuteilen. Ihre gemeldeten Zählerstände werden dann zum Stand 31.12. hochgerechnet.

Zählerstände können auf verschiedene Arten durchgegeben werden

Die betroffenen Kunden werden hierzu persönlich mit einem Brief informiert. Die Zählerstände können mit der Ihnen zugesandten Ablesekarte schriftlich oder unter der Tel.-Nr. 02771-3302-314 bzw. -313 oder per E-Mail an zaehlerstand@stadtwerke-dillenburg.de durchgegeben werden.

Des Weiteren besteht die Möglichkeit den Zählerstand unter www.Stadtwerke-dillenburg.de im Bereich Interaktiv / Zählerstand mitteilen selbst einzugeben.

Schon jetzt weisen wir darauf hin, dass fehlende Zählerstände hochgerechnet werden müssen.

Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich gerne an unser Kundencenter unter den o.g. Telefonnummern wenden.

Das Team der Stadtwerke Dillenburg bedankt sich herzlich für Ihre Mithilfe!

Fotoaktion zur Bewerbung um die Landesgartenschau 2027

Logo zur Bewerbung Landesgartenschau 2027

JA! Zu meiner Heimatstadt Dillenburg!

JA! Zur Verbesserung meiner Wohn- und Lebensqualität!

JA! Zum Klimaschutz vor Ort!

JA! Zur Landesgartenschau 2027!

Unsere Bewerbung um die Landesgartenschau 2027 muss bis zum 15.12.2020 beim Land Hessen abgegeben sein. Wer macht mit und schickt uns SEIN Foto, das wir für die Bewerbung und für die Öffentlichkeitsarbeit verwenden dürfen? Wer identifiziert sich mit seiner Heimatstadt und freut sich über den positiven Impuls für die Stadtentwicklung? Wir freuen uns über Ihre Fotos, die Ihr in den nächsten Tagen gerne an direkt@dillenburg.de schicken könnt! Damit zeigen wir dem Land und unseren Mitbewerbern, wie sehr wir hinter Dillenburg stehen!

Unsere Hashtag-Schilder zum Download finden Sie hier:

Alle Hashtags

#wirsinddillenburg

#lagadbg

#oranienstadthelden

www.dillenburg-direkt.de

Die Pandemie ist noch nicht vorbei

Das Dillenburger Rathaus Foto: Erik Pryzbilla

Unsere Verwaltungsgebäude bleiben weiterhin geschlossen. Ein Besuch ist wie bisher auch nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich. Derzeit breitet sich die Corona-Pandemie wieder verstärkt in Deutschland aus. Die Infektionszahlen steigen täglich und die Anzahl der Landkreise, deren Inzidenzen über 50 liegen, nehmen zu. Insgesamt befindet sich das Land in einer sehr dynamischen Entwicklung, die auch Reaktionen und Maßnahmen auf kommunaler Ebene erschweren. Deswegen bleiben die städtischen Verwaltungsgebäude zum Schutz der Beschäftigten und zur Sicherstellung der Einsatzfähigkeit weiterhin geschlossen. Alle Bereiche der Verwaltungsarbeit laufen weiter.

Bürgerinnen und Bürger sollten verstärkt Informationswege wie Telefon und Mail nutzen. Selbstverständlich ist der persönliche Besuch in unabweisbaren Fällen – wenn es also wirklich dringend ist – nach wie vor möglich. Dafür ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Die Oranienstadt weist nachdrücklich darauf hin, dass ohne Terminvereinbarung kein Zutritt in die Gebäude gewährt werden kann.

Bürgermeister Michael Lotz appelliert eindringlich: „Wir dürfen in dieser Krise jetzt nicht aufhören, aufeinander zu achten, auch wenn die schwierige Situation schon seit März andauert. Bitte versuchen Sie, verständnisvoll, vernünftig und geduldig zu bleiben und halten Sie sich an die geltenden und neuen Regeln, die auf Landes- und/oder Kreisebene verabschiedet werden. Diese Anordnungen dienen in der Regel nur einem und das ist der Schutz der Bevölkerung, denn wir wollen eine Ausbreitung des Virus weiter verhindern und das Schlimmste vermeiden.“

Projektwerkstatt zur Stadtentwicklung fällt aus

projektwerkstatt_foto-gerd-altmann-by-pixabay

Die für Montag, 26. Oktober in der Freien evangelischen Gemeinde geplante Projektwerkstatt für SchülerInnen und BürgerInnen fällt aus. Hier sollte das von der Oranienstadt beauftragte Fachbüro DSK das Städtebauprogramm noch einmal vorstellen und über die bereits stattgefundenen Bürgerbeteiligungstermine und eingebrachten Vorschläge informieren. Außerdem sollten die TeilnehmerInnen ins Detail einsteigen, indem sie die für sie besonders interessanten Handlungsfelder auswählen. Angesichts steigender Corona-Zahlen wird die Veranstaltung aus Sicherheitsgründen abgesagt. Die Verwaltung berät derzeit über eine Online-Alternative zur Projektwerkstatt und wird dazu gegebenenfalls noch einmal informieren.

Kehrpflicht

Kehrpflicht: Es ist ein Besenkopf und Laub zu sehen Foto: Kilian Scharf

Wenn die Blätter fallen sollten Hauseigentümer und Grundstücksbesitzer fegen

Den Bürgersteig und die Straße kehren – das war früher samstags eiserne Pflicht „Viele, vor allen Dingen ältere Leute, greifen auch heute aus Tradition und Gewohnheit jedes Wochenende und oft auch unter der Woche zusätzlich zum Besen“, sagt Gerd Grau, stellvertretender Leiter des Bauressorts in Dillenburg. Dennoch stellt er fest: Die für Haus- und Grundstücksbesitzer in der Oranienstadt Dillenburg im Turnus von zwei Wochen verpflichtende Reinigung „scheint vielen aus dem Sinn gekommen zu sein.“

Vernachlässigung kann teure Folgen nach sich ziehen

Die Folge dieser Nachlässigkeit zeigt sich vor allen Dingen im Herbst. In den Rinnen vor den Bordsteinen sammeln sich Laub und Dreck und werden beim nächsten Regen in die Straßeneinläufe gespült, die dann verstopfen, überlaufen und das Wasser auch nicht absehbaren Schaden anrichten kann. Ein weiteres Problem mangelnder Pflege: das aus den Pflasterfugen der Gehwege wuchernde Unkraut sowie überhängende Äste von Sträuchern und Bäumen. Sie ragen in die Straße hinein und behindern vor allem Lastwagen bei der Durchfahrt, oder, ebenfalls nicht ungefährlich, zwingen Fußgänger, den Bürgersteig zu verlassen. Für Passanten und Zweiradfahrer müssen auf Bürgersteig und Radweg bis zu einer Höhe von 2,50 Metern Äste und Zweige beseitigt werden; befahrene Straßen sind bis zu einer Höhe von 4,50 Meter freizuhalten. Auch Straßenschilder dürfen nicht im grünen, überwuchernden Dschungel verschwinden, sondern müssen von Anliegern regelmäßig freigeschnitten werden.

Die Verwaltung ist zum Handeln verpflichtet

Sind Grundstücksbesitzer per Telefon zu erreichen, werden sie freundlichst auf die Pflicht zur Straßenreinigung hingewiesen. Ist keine direkte Ansprache möglich, wird mit einem netten Schreiben auf die dringend anstehende Reinigung hingewiesen. Im Wiederholungsfall kann auch ein Bußgeld verhängt werden – Uneinsichtige müssen mit einer bis zu 1000 Euro reichenden „Verwarnung“ rechnen. „Bußgelder werden aber höchst selten verhängt, meistens sind die Leute einsichtig und oft genug überrascht, dass sie zur Straßenreinigung verpflichtet sind. So mancher hat sich darüber offenbar noch nie Gedanken gemacht“, sagt Gerd Grau. In Dillenburg ist die Satzung über die Straßenreinigung maßgeblich. Die allgemeinen Bestimmungen sehen vor, dass innerhalb der geschlossenen Ortslage an allen öffentlichen Straßen und außerhalb Straßen und Straßenabschnitte, die an die bebauten Grundstücke angrenzen, zu reinigen sind. Die Kehrpflicht erstreckt sich auf die Fahrbahnen (hier bis zur Fahrbahnmitte) einschließlich Radwege und Standspuren, die Parkplätze, die Straßenrinnen und Einflussöffnungen der Straßenkanäle, die Gehwege, die Überwege sowie Böschungen und Stützmauern. Dabei gelten auch einige Ausnahmen. So kann niemand verpflichtet werden, an stark befahrenen Routen wie Bundes- und Landesstraßen die Fahrbahn zu reinigen. In den Monaten Oktober und November besteht wegen des dann starken Laubanfalls eine wöchentliche Reinigungspflicht. Und: Soweit in Fußgängerzonen und in verkehrsberuhigten Bereichen Gehwege nicht vorhanden sind, ist festgelegt, einen Streifen von 1,5 m Breite entlang der Grundstücksgrenze zu säubern. Weiterhin gilt, dass auf Straßen, in Rinnen, Gräben und Kanälen keine Spül-, Haus-, Fäkal- oder gewerbliche Abwässer ausgeschüttet werden dürfen. Untersagt ist auch das Ableiten von Jauche, Blut oder sonstigen schmutzigen oder übelriechenden Flüssigkeiten.

Was zusammengekehrt ist, muss sofort beseitigt werden und wandert am besten in die graue Mülltonne. Laub, kleine Steine und Dreck dürfen nicht einfach in die Wassereinlaufkästen (Sinkkästen) gekehrt werden. Tabu für eine Entsorgung sind auch andere Entwässerungsanlagen oder offene Gräben. Auch die Oranienstadt muss der Reinigungspflicht für ihre Grundstücke an Straßen nachkommen. Im Einsatz ist dafür eine Kehrmaschine, die im ganzen Stadtgebiet nach einem festen Fahrplan unterwegs ist.

Die Straßenreinigungssatzung der Oranienstadt Dillenburg finden Sie hier im Ortsrecht.